Hier gilt aber auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Wenn am Ende des Jahres 2012 erkennbar ist, dass es eine andere Regelung geben muss und aller Voraussicht nach auch eine andere Regelung geben wird, gilt genau das, was Herr Körfges eben beschrieben hat. Dann kann man in der Tat nicht fordern, dass wir etwas gesetzlich einleiten, was wir anschließend wieder aufheben. Das wäre völliger Unsinn. Wir gehen hier einen völlig normalen Weg.
Ich will abschließend nur noch einen Punkt ansprechen. Meines Erachtens wird das ganze Thema dadurch belastet, dass Sie die ganze Zeit mit einem klaren Jein argumentieren und immer „rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“ gehen.
Sie wollen die Fusion in Wirklichkeit gar nicht mehr, brauchen aber noch irgendeinen Ansatzpunkt für Kritik. Die FDP will normalerweise doch nie, dass
der Staat unternehmerische Regeln bestimmt. Hier haben Sie allerdings ein Problem mit den öffentlichrechtlichen Sparkassen. Deswegen wollen Sie sie anders behandeln, als Sie das in anderen Fällen tun.
Nun komme ich zum allerletzten Punkt. Lieber Herr Optendrenk, auch ich finde, dass die europaweite Bankenaufsicht gut geregelt ist, wenn die kleinen und mittleren Banken davon ausgenommen sind. Sie sollten aber auch einmal Zeuge der Diskussion in der Finanzministerkonferenz gewesen sein. Bayern und Niedersachsen wollten eine Subsidiaritätsrüge aussprechen, weil die Europäische Kommission die Bankenaufsicht anders regeln wollte und die Bundesregierung nicht gerade den Anschein erweckt hat, etwas dagegen unternehmen zu wollen. Die Gemeinschaft der Finanzminister der Länder hat noch einmal deutlich an die Bundesregierung appelliert, genau so zu verfahren, wie sie dann auch verfahren ist – mit dem Ergebnis, das dann erzielt worden ist.
Ich will es nicht als Ergebnis darstellen, das nur wir erreicht hätten. Dieses Ergebnis haben wir gemeinsam erreicht – auch parteiübergreifend unter den Finanzministern. Aber auch hier bitte ich darum, dem nicht wieder ein Etikett anzukleben, das am Ende nicht stimmt. Wir sollten bei diesem Thema einmal insgesamt feststellen: Wir sind gemeinsam zu der Erkenntnis gekommen, dass wir hier etwas anders machen sollten als bisher.
Wenn wir das jetzt umsetzen, müssen wir den ganzen Rest, den wir heute hier besprechen, gar nicht weiter gegeneinander austragen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Im Übrigen wären sie aufgrund kollektiv überzogener Redezeiten auch nicht zulässig. Damit sind wir am Ende der Beratung angekommen.
Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt.
Wir kommen erstens zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/1628. Ich darf fragen, wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist gegen diesen Antrag? – Das sind CDU, FDP und Piraten. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der vorliegende Antrag mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und Piraten angenommen.
ab. Wer dem Entschließungsantrag der CDU seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Wer ist gegen diesen Entschließungsantrag? – Gibt es Enthaltungen? – Dann ist der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piraten gegen die Stimmen der CDU bei zwei Enthaltungen aus den Reihen der Piratenfraktion abgelehnt.
Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/1687. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag der Piraten mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Piratenfraktion bei Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Frau Kollegin Pieper das Wort, verbunden mit der Bitte, meine Damen und Herren, dass Sie bitte, wenn Sie den Plenarsaal verlassen müssen, das möglichst geräuscharm erledigen. – Bitte, Frau Kollegin Pieper, Sie haben das Wort.
Danke sehr. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, Kollegen und Zuschauer! In unserem Antrag geht es mal wieder um das liebe Geld und um ein schwieriges Erbe aus der Vergangenheit, die Föderalismusreform.
Mit dem Kooperationsverbot wollte man den Wettbewerb unter den Ländern entfachen. Bei der Bildung geht es allerdings nicht um Güter, die man beliebig in der Gegend herumschieben kann, sondern um junge Menschen, Kinder und ihre Eltern. Die wenigsten können mal eben von MecklenburgVorpommern nach Bayern ziehen, weil dort gerade die Schulen besser sind.
Ärgerlicherweise wurde ein grundlegendes Problem übergangen, als man diesen Pseudowettbewerb angezettelt hat. Die Länder und Kommunen haben kaum Einfluss auf ihre Einnahmen. Die meisten Steuern werden bekanntlich bundeseinheitlich geregelt.
Fritz Scharpf und der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog auf die absehbaren Schwierigkeiten hingewiesen. So schrieb Prof. Scharpf damals, man habe die Kompetenzen für das Bildungswesen so geregelt, wie es – ich zitiere mit Erlaubnis – bei vernünftiger Betrachtung weder die finanzschwachen Länder noch der Bund hätten akzeptieren dürfen.
Frau Merkel hat schon vor Jahren die Bildungsrepublik Deutschland ausgerufen. 10 % des Bruttoinlandsproduktes sollten in Zukunft für Bildung bereitgestellt werden. So war das Versprechen. Doch augenscheinlich ist sie nicht bereit, dafür zu sorgen, dass der Bund einen angemessenen Beitrag dazu leistet.
Nun will Forschungsministerin Schavan das Kooperationsverbot lockern, allerdings nur im Bereich der Hochschulen und dort zur Förderung von Spitzenforschung an mutmaßlichen Eliteuniversitäten. Der breite Bildungsbereich, für den Frau Schavan ja auch zuständig ist, bleibt dabei außen vor. Das reicht bei Weitem nicht aus.
Die gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern muss nach Aufhebung des Kooperationsverbotes alle bildungsrelevanten Aspekte einbeziehen. Vor dem Hintergrund des Wandels von einer Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft zu einer global vernetzten Informations- und Wissensgesellschaft ist Bildung die wichtigste Ressource unserer Volkswirtschaft.
Die frühkindliche Bildung muss deutlich gestärkt werden. Der frühkindliche Lebensabschnitt wird noch immer viel zu wenig in seiner bildungspolitischen Bedeutung wahrgenommen. In den Schulen müssen die Lerngruppen verkleinert werden. Das Ganztagsangebot muss ausgebaut werden. Die Veränderungen in den Schulen machen einen massiven Ausbau der Lehrerfortbildung notwendig. Auch die durchaus richtige Entscheidung hin zu einem inklusiven Bildungssystem wird ohne gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen nicht gelingen. Schulen müssen barrierefrei umgebaut werden. Ausreichende personelle und sachliche Veränderungen müssen gewährleistet sein.
Die Hochschulen müssen auskömmlich finanziert und soziale Infrastruktur gestärkt werden. Die seit Jahren chronische Unterfinanzierung des nordrheinwestfälischen Hochschulsektors und der Sanierungsstau sind nur zu beenden, wenn der Bund und das Land zusätzliche Mittel einsetzen.
Der Bildungsprozess geht neben und nach der Hochschule aber auch weiter. Angebote in der Erwachsenenbildung müssen ausgebaut und für jeden zugänglich gemacht werden.
Das war ein knapper Überblick über die Herausforderungen. Doch wo stehen wir in der Realität? Die Länder und Kommunen sind verantwortlich für die Bereitstellung und den Betrieb der Bildungseinrichtungen. Aber sie haben nur wenig Spielraum bei den Mitteln, die dabei benötigt werden. Wir können die erforderlichen Mittel nicht durch die Verschiebung in den Haushalten erbringen. Wenn der Kuchen nicht insgesamt größer wird, kann man sich beim Aufschneiden so viel Mühe geben, wie man will, es wird einfach nicht mehr Kuchen. Der Bildungsbereich ist chronisch unterfinanziert.
Es muss gemeinsam mit dem Bund ein neues Finanzierungsmodell vereinbart werden. Bildung ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Die Finanzierung kann nur unter Beteiligung aller Ebenen gelingen.
Sigmar Gabriel hat beim Parteitag unter großem Applaus angekündigt, dass die SPD das Kooperationsverbot wieder abschaffen will. Ich hoffe, dass dabei alle Bildungsbereiche gemeint sind, und gehe davon aus, dass die Landesregierung und die Regierungsfraktionen hinter dieser Aussage stehen.
Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich in den Verhandlungen mit dem Bund für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes einzusetzen und weiter auf einer Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Bildungsaufgaben in frühkindlicher Bildung, Schulen, Inklusion und Hochschulen zu bestehen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Wert und die Bedeutung von Bildung für unsere Gesellschaft und für jeden einzelnen Menschen können gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Bildung ist und bleibt der Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Rot-Grün hier im Haus handelt genau nach diesem Ansatz. Bildung ist unser zentrales Handlungsfeld. Daran lassen wir hier keinen Zweifel. Das ist unter anderem ja auch an den stetig steigenden Mitteln im gesamten Bildungsetat hier im Haushalt ablesbar.
Damit wir uns gleich zu Anfang richtig verstehen: Nicht erst, seit die Piratenfraktion in ihrem Antrag die Aufhebung des Kooperationsverbots einfordert, steht für uns fest, dass wir unabhängig von dieser deutlichen Prioritätensetzung für Bildung dringend
darauf angewiesen sind, dass sich der Bund stärker als bisher an dieser wichtigen Zukunftsaufgabe beteiligt.
Der Bund verfügt über deutlich höhere finanzielle Spielräume, und es ist auch der Bund, der am Ende von einer höheren Bildungsbeteiligung und von besseren Bildungsabschlüssen insgesamt profitiert. Der konsequente Ausbau beispielsweise von Ganztagsschulen würde es mehr Frauen ermöglichen, wieder berufstätig zu werden, was automatisch in steigenden Steuereinnahmen Niederschlag finden würde. Allein die Verfassung lässt derzeit keine dauerhafte Finanzierungsbeteiligung in diesem Feld zu.
„Wir streben gemeinsam eine Aufhebung des Kooperationsverbots an. Dabei wollen wir den gesamten Bildungsbereich einbeziehen.“
Nicht erst seitdem dieser Koalitionsvertrag Gültigkeit hat, stehen die Aufhebung des Kooperationsvertrags und die dazu notwendige Verfassungsänderung im Raum und waren auch bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen auf allen politischen Ebenen. Seit diesem Frühjahr – Sie haben schon davon gesprochen – liegt auch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Ich will dazu sagen: Das, was da vorliegt, reicht uns natürlich nicht aus.