Das Land hat derzeit schon knapp 3 Millionen € für planungsvorbereitende Maßnahmen ausgegeben. Das Nutzungskonzept sieht vor, auf einer Fläche von rund 150 ha als Erstinvestition Unternehmen mit mindestens 10 ha Flächengröße anzusiedeln, wobei jeweils Erweiterungsoptionen um mindestens 3 ha gewährleistet werden sollen.
Es geht um produzierendes Gewerbe und seine Zulieferungsindustrie. Geplant ist von der Standortgemeinde Datteln, 2013 die Bauleitplanung abzuschließen, um möglichst 2014 Ansiedlungsmaßnahmen durchzuführen. Insgesamt ist nach Auskunft der newPark GmbH im Konzept beabsichtigt, öffentliche Mittel in Höhe von rund 29 Millionen € einzusetzen. Daraus soll eine Wertschöpfung von mehr als 12 Milliarden € erwirtschaftet werden.
Nicht zu verkennen ist, dass diese Fläche auch im Zusammenhang mit dem Kraftwerksprojekt Datteln zu sehen ist. Aufgrund von Synergien wie Abwärmenutzung ist es planerisch sinnvoll, neben jedem Kraftwerk eine industrielle Ansiedlungsfläche zu haben.
Probleme bestehen. Zunächst ist die uns allen bekannte FFH-Problematik zu nennen. Zum Zweiten gibt es zwar eine planfestgestellte Erschließungsstraße, die B 474, die allerdings vom BUND und einem Privaten beklagt wird.
Meine Damen und Herren, wer sich dieser Problematik annimmt, muss in die Geschichte der Landesentwicklungsplanung zurückgehen. Im Jahre 1976 scheiterte im Orsoyer Rheinbogen bei Rheinberg eine Industrieansiedlung der VEBA. Die damalige SPD-Landesregierung hat es zu Recht für notwendig erachtet, im Sinne einer Landesentwicklung auch Flächen im Angebot zu haben, um Großindustrie nach Nordrhein-Westfalen zu holen.
Die Zeiten, in denen wir über Stahlwerke, große Raffinerien usw. sprachen, sind vorbei. Deshalb ist die ehemals vorgesehene Flächennutzung von mindestens 200 ha für einen Betrieb Anfang der 90er-Jahre auf eine Ansiedlungsgröße von 150 ha modifiziert worden. Bei einer Clusterorientierung soll ein einzelner Betrieb 80 ha haben.
Der Landesentwicklungsplan sieht vor, dass diese Flächen vor konkurrierender Nutzung zu schützen sind. Allerdings sind sie tatsächlich nicht verfügbar.
Hierbei, Herr Minister Duin, ist es sinnvoll, dass wir uns bei unserer grundsätzlichen Überlegung darüber klar werden, was wir ändern können, um Flächen, die wir aus Landesinteresse planerisch vor konkurrierender Nutzung sichern wollen, tatsächlich verfügbar zu machen. Man sollte wirklich überlegen, ob man den Grundeigentümern einen geringen Betrag zahlt, damit sie zukünftig bei Inanspruchnahme der Fläche nach einer festgelegten Preisgleitklausel einen schon bekannten Verkaufspreis akzeptieren und gleichzeitig auf Einrede gegen das Vorhaben verzichten. Denn jede Planung ist nur so gut wie ihre Durchsetzung vor Ort. Deswegen müssen wir uns hier Gedanken machen, wie wir weiterkommen.
Meine Damen und Herren, im Zuge des Projektes newPark sind nach den Jahren 2009/2010 die Landesentwicklungsplanung und Regionalplanung geändert worden. Eine ehemalige Fläche von mehr als 1.000 ha ist auf rund 330 ha verkleinert worden.
Aber: Wir haben hinsichtlich FFH, Erholung und regionalem Grünzug eine konkurrierende Nutzung zugelassen, die eine Gesamtnutzung dieser Fläche aufgrund der Konkurrenzsituation erschwert. Das läuft dem Geist der seit 1976 bestehenden Flächensicherung für eine gewerblich-industrielle Nutzung dieses Gebietes zuwider. Das sind die Probleme, mit denen wir uns heute auseinandersetzen.
Welche Probleme haben wir? – Man sagt – erstens –: Wir wissen noch gar nicht, welcher Investor kommt. – Nein, ein Investor kommt nur dann, wenn die Fläche tatsächlich verfügbar und nach Möglichkeit mit Baurecht versehen ist.
Zweitens. Die Straßenanbindung und die öffentliche Erschließung – hier am Kanal gelegen – sind in Ordnung? Das muss gesichert werden. Ich habe auf die Problematik der B 474 hingewiesen. Diese Sache liegt beim OVG. Man ist guten Mutes.
Drittens. Man sagt, die Flächen würden nicht nachgefragt. Hinsichtlich der Verfügbarkeit habe ich eben etwas ausgeführt. Prognos weist in seinem Gutachten überzeugend den Flächenengpass im Ruhrgebiet nach, sodass Flächen über 10 ha in drei Jahren im Ruhrgebiet wahrscheinlich vergriffen sein werden. Das ist ein Warnzeichen.
Viertens. Meine Damen und Herren, Ja, wir haben Altlasten und Brachflächen im Ruhrgebiet. Aber wer von Ihnen würde auf einer solchen Altlastenfläche investieren? Wir kennen ja nicht die Altlast von morgen und wissen damit auch nicht, welche neuen Parameter wir neu einführen werden. Herr Minister Duin, wenn wir Altlastensanierung wirklich ernst meinen, dann muss es für den Investor eine Risikoabsicherung geben, damit das Land, wenn morgen ein neuer Schadstoff entdeckt wird, den Investor nicht als Zustandsstörer und damit sanierungspflichtig ausmacht. Wir müssen zusehen, dass wir diese Flächen tatsächlich verfügbar machen.
Bei der Gelegenheit werde ich nicht müde, an die Wirtschaft zu appellieren, die Arbeit des Altlastensanierungsverbandes AAV weiter kräftig zu unterstützen, auch wenn sie zu Recht wegen des Wasserentnahmeentgeltes ihre Zahlungen wesentlich reduziert haben.
Fünftens. Demgegenüber muss sich auch der Naturschutz umstellen, sodass wir zu einer Flächenrotation kommen: Flächen, die aufgegeben werden, werden dem Naturschutz und der Grünnutzung zugeführt, während andernorts Flächen aufgegriffen werden. Die Bilanz muss stimmen. Dieser Weg ist richtig: Ja zur Natur aus zweiter Hand!
Sechstens. Die FFH-Randlage ist in diesem Gebiet ein ganz entscheidendes Hindernis. Ich bin immer dafür, zum Erhalt des genetischen Reproduktionspotenzials Ja zu sagen. Das ist seit Jahren bekannt. Hier müssen wir allerdings überlegen: Das Kraftwerk schöpft in seiner Randlage die Emissions- und vor allen Dingen die Immissionsgrenzen in diesem Bereich aus. Immissions- und Emissionsprognosen werden erstellt. 2013 wird man weitersehen. Dann kann man über Emissionsminderungsmaßnahmen reden.
Siebtens. Das Gebiet in der Randlage zu FFH ist sicherlich schwierig. Es gibt aber auch Ausnahmen von einer FFH-Regelung. Herr Kollege Priggen, ich rekurriere auf § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes. Das ist dann möglich, wenn in besonderem Maße prioritäre Lebensräume – also eine ganz besondere Naturschutzorientierung -…
Wenn nach § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes Belange des Allgemeinwohls im Vordergrund stehen und eine Zumutbarkeit an anderer Stelle nicht gegeben ist, ist das möglich.
Wer wie gestern über Opel und das Investitionsklima redet, der sollte darauf setzen, dass Sie, Herr Minister Duin und Herr Groschek, mit dem Naturschutz im Sinne des Allgemeinwohls auf einen Weg kommen, diese Nutzung möglich zu machen.
Wir haben eine Blaupause für dieses Problem: Vor wenigen Jahren ging es um die Anbindung von Opel in Bochum an die Querspange der A44 auf die A43. Damals hat es einen großen Zielkonflikt zwischen Grünen und SPD gegeben. Der damalige Ministerpräsident hat in einem starken Schritt gesagt: „Wir
Hier muss die Landesregierung zu einer Linie finden und Ja zur Bürgschaft sagen. Wenn wir die Bürgschaft nämlich heute nicht einleiten, dann kann die Verkaufsoption wegfallen. Außerdem geben wir zur falschen Zeit das falsche Signal. Sagen wir deshalb Ja zur Verbesserung des Investitionsklimas in Nordrhein-Westfalen. Das haben wir noch gestern alle gemeinsam eingefordert. Sagen wir damit auch Ja zur Bürgschaft. Das ist eine Chance für Arbeitsplätze im Ruhrgebiet,
Deswegen ist es notwendig, dass Sie, Herr Minister, ein klares Bekenntnis und ein Ja zum Arbeitsplatzerhalt, zur Arbeitsplatzsicherung und zu newPark abgeben. Und das heißt: Ja zur Bürgschaft. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Ellerbrock, ja, in Datteln soll unter der Bezeichnung „newPark“ eine Fläche für industriell-gewerbliche Großvorhaben entwickelt werden. Wir sagen von vornherein zunächst einmal: Das ist auch gut so!
Dies tun wir allerdings ohne die Einschränkung, die Sie getätigt haben, indem Sie immer auf die verschiedenen Kriterien hingewiesen haben. Sie haben immer „Ja, aber“ gesagt. Ich will versuchen, das ein bisschen zu relativieren.
Durch die Flächenentwicklung auf dem newParkAreal soll eine vermarktbare Fläche von annähernd 150 ha entstehen. Die Projektsteuerung erfolgt durch die newPark-GmbH-Gesellschafter, die breit gefächert sind. Unter anderem sind das die Stadt Datteln, der Kreis Recklinghausen, die Stadt Dortmund, die WiN Emscher Lippe GmbH sowie NRW.URBAN. Sie haben es richtig erkannt: Es handelt sich um ein großes regionales Projekt.
Die Landesregierung hat dieses regionale Projekt immer unterstützt, übrigens auch unter dem abgewählten Ministerpräsidenten Rüttgers und der Wirtschaftsministerin Thoben, genauso wie unter der heutigen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und den Wirtschaftsministern Voigtsberger und Duin.
Wir wissen ganz genau: In Nordrhein-Westfalen müssen weiterhin große Industrieansiedlungsprojekte möglich sein. Darauf weisen auch und besonders die Wirtschaftsförderer im Ruhrgebiet berechtigterweise immer wieder hin. Industrieansiedlungsprojekte müssen gerade dort möglich sein, wo Industrie und Arbeitsplätze besonders benötigt werden. Deshalb stehen wir zu der Planung des Gebietes newPark,
ebenso wie die Region und auch die Regionalplanung des RVR. Die Regionalplanung hat aber auch festgelegt, dass es sich bei der Erstansiedlung auf der newPark-Fläche um ein Produktionsunternehmen mit einer Flächengröße – Herr Ellerbrock, Sie haben darauf aufmerksam gemacht – von mindestens 10 ha handeln muss. Nur unter der Voraussetzung haben die Nachbarkommunen die Entwicklung von newPark mitgetragen, um mögliche kommunale Verlagerungseffekte auszuschließen, die wir bei vielen Flächen im Land leider Gottes schon viel zu oft hatten.
Auch die Landesplanung kann ihren Beitrag dazu leisten, das newPark-Projekt planerisch abzusichern. Ich bin mir sicher, dass die Landesregierung das Projekt durch Flächensicherung unterstützen wird, wie im Übrigen von der Ministerpräsidentin bereits im November 2011 öffentlich zugesagt.
Klar ist, Herr Ellerbrock: Die Landesregierung hat in ihrer Verantwortung für das ganze Land die planerischen, juristischen, zeitlichen und haushalterischen Risiken sehr sorgfältig zu prüfen; immerhin geht es um eine Bürgschaft von 17,5 Millionen €. Gerade Sie seitens der Opposition mahnen doch immer die Haushaltspolitik an. Deswegen werden wir das sehr kritisch überprüfen.