„Der Landtag Nordrhein-Westfalen stellt fest, dass das ‚newPark‘-Projekt auf den Rieselfeldern im Bereich der Städte Datteln und Waltrop ökologisch und ökonomisch verfehlt, kommunalhaushaltsrechtlich fragwürdig und in punkto Arbeitsmarktpolitik und EU-Beihilferecht mit einer Vielzahl von rechtlichen und politischen Unwägbarkeiten behaftet ist. Ein Projekt, das in dieser Weise durch Fehlanreize und Mängel geprägt wird, ist nicht dazu geeignet, den Standort NRW zu stärken.“
Das ist aus einem Antrag der Grünen vom 02.03.2010. Ich finde es schade, dass Frau Schneckenburger und auch Herr Priggen auf ihren alten Antrag, der eine vernünftige Position enthielt, hier nicht mehr eingegangen sind. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung hat sich noch einmal der Wirtschaftsminister zu Wort gemeldet, dem ich hiermit das Wort erteile.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur eine ganz kurze Antwort auf das, was Frau Scharrenbach und Herr Witzel hier gesagt haben. Zum einen wurde hier noch einmal auf ein Datum hingewiesen, den 8. November, an dem eine Entscheidung hätte getroffen werden können. Ich habe gerade noch einmal nachgeguckt. In der Tat hat es am 8. November ein Treffen mit dem Lenkungsausschuss der Projekt- und Entwicklungsgesellschaft mit mir im Ministerium gegeben.
Dann haben Sie beide mehrfach zum Ausdruck gebracht, wir würden dieses Projekt eigentlich nicht mehr wollen. Ich will versuchen, das in zwei Sätzen zusammenzufassen: Wenn diese Landesregierung dieses Projekt nicht mehr wollen würde, dann hätte es am 8. November eine negative Entscheidung über die Vergabe der Bürgschaft gegeben. Es ist alleine dem politischen Willen dieser Landesregierung zu verdanken, dass es die Perspektive newPark weiterhin gibt. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf den geschätzten Kollegen Priggen an dieser Stelle eingehen. Wenn wir den Außenbereich schonen, wenn wir im Außenbereich weniger zugreifen wollen, wenn wir den Landwirten die Flächen durch Kompensation und anderweitige Nutzungen nicht vorenthalten wollen, dann müssen wir bereit sein, im Bereich der Altflächen tätig zu werden.
Zur Wahrheit gehört, dass man die Bereitschaft besitzen muss, über den Abstandserlass und die Landesbauordnung neu zu reden. Man muss die Bereitschaft besitzen zu sagen: Wir müssen über nichtstörendes Gewerbe und die Klassifizierung neu reden, wir müssen über weniger störende Industrie neu reden, damit wir in der Lage sind, Altflächen in Anspruch zu nehmen.
Wenn wir schon diese aufwachsende Belastungssituation erwähnen und die daraus resultierende Problemstellung, die Sie beim newPark sehen, darf man vielleicht darauf hinweisen, was in den über 16 Jahren der newPark-Geschichte für ein Aufwuchs an Ansprüchen entstanden ist. Auch da hat es einen Aufwuchs gegeben. Wir wären vielleicht schon fertig gewesen, wenn wir da schneller gewesen wären. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Wir sind bereit, alle Wege miteinander ernsthaft zu erörtern, die zur Realisierung von Arbeitsplätzen im Ruhrgebiet führen. Wir müssen dann aber auch die Chancen ergreifen, die wir haben. Wir sehen den newPark als Chance. Wir würden uns freuen, wenn wir gemeinsam an diesem Strang ziehen. Ich widerspreche dem Kollegen Thomas Eiskirch ganz deutlich: Wir ziehen am selben Strang. Wir möchten nur erkennen, dass das alle regierungstragenden Parteien auch tun. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Hovenjürgen. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit schließe ich diese Aktuelle Stunde.
deckende Beteiligung bei Frühen Hilfen und Familienhebammen. Belastende Situationen entstehen nicht nur in SGB II-Familien!
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende CDU-Fraktion Frau Kollegin Milz das Wort. Bitte, Frau Kollegin Milz.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen in Zukunft noch besser gerecht zu werden, hat die Bundesregierung zu Beginn des Jahres das Bundeskinderschutzgesetz auf den Weg gebracht. Aufbauend auf den beiden Säulen Prävention und Intervention will das Gesetz alle wichtigen Akteure im Kinderschutz stärken.
Ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen seit Juli ist die Förderung des Auf- und Ausbaus von Netzwerken Früher Hilfen. Netzwerkkoordinatoren werden eingesetzt und qualifiziert. Familienhebammen und vergleichbare Berufsgrup
pen aus dem Gesundheitsbereich werden gefördert, damit sie eine Lotsenfunktion zwischen den Familien und den Netzwerken übernehmen können. Ehrenamtlich Tätige, die Familien im Alltag helfen, werden über Projekte unterstützt.
Dafür stellt der Bund den Ländern Geld zur Verfügung. Das sind im Jahr 2012 30 Millionen €. Ab 2014 werden es dauerhaft 51 Millionen € sein. Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt jeweils zu einem Drittel nach dem Königsteiner Schlüssel, der Anzahl der unter Dreijährigen mit SGB-II-Bezug und der Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt. Danach erhält Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr rund 6,2 Millionen € und ab 2014 jährlich 10,3 Millionen €. So weit, so gut.
Unser Antrag macht aber schon in seiner Überschrift deutlich, dass die Realisierung in NordrheinWestfalen leider nicht so erfolgt, wie wir uns das vorstellen oder wie es vor allem im Interesse von jungen Familien wäre. Vielmehr ist es so, dass innerhalb Nordrhein-Westfalens die Bundesmittel ausschließlich nach der Anzahl der unter Dreijährigen im SGB-II-Bezug verteilt werden. Das führt dazu, dass die Gelder vermehrt nur in die städtischen Ballungsgebiete fließen und der ländliche Raum weitgehend leer ausgeht. Wir finden das absurd, denn oft haben wir gerade in den ländlichen Gemeinden höhere Geburtenzahlen und auch sehr viele junge Familien.
Meine Damen und Herren von der Koalition und von der Landesregierung, wenn ich mich recht erinnere, haben wir in ähnlichen Debatten schon einmal den Zusammenhang dargestellt, als es zum Beispiel um Familienzentren ging. Glauben Sie wirklich, dass schwierige finanzielle oder familiäre Situationen und Lebenslagen gerade kurz vor oder nach einer Geburt nur in bestimmten gesellschaftlichen Schichten vorkommen? Finden Sie dort – im besten Falle nur vorübergehende – Überforderungen? – Nein, die finden Sie überall.
Es hängt sicherlich nicht nur vom SGB-II-Bezug einer Familie ab, wie erfolgreich ein Kind ins Leben startet. Prävention – das sagt schon die Übersetzung des Wortes – setzt eben schon da an, wo noch nichts passiert ist. Von den vielfältigen Unterstützungsangeboten der Frühen Hilfe könnten wirklich alle Familien profitieren. Die Fachleute sind sich darin einig, dass es umso besser ist, je früher diese stattfinden.
Meine Damen und Herren Kollegen von SPD und Grünen, Sie haben sich groß auf die Fahnen geschrieben, dass Sie kein Kind zurücklassen wollen.
Das hören wir hier doch in jeder Plenarwoche. Ich hoffe, damit meinen Sie aber nicht nur die Kinder im SGB-II-Bezug, und alle anderen sind wurscht. Wenn auch der Bund den Ländern keine Vorgaben zur Mittelverteilung machen kann, so fordert die
Verwaltungsvereinbarung dennoch eine flächendeckende Beteiligung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Sie beschwören doch, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, immer wieder die Chancengleichheit aller Kinder von Anfang an. Sie haben heute und hier die Gelegenheit, Ihren Worten auch Taten folgen zu lassen.
Beweisen Sie, dass es Ihnen ernst ist, und sorgen Sie dafür, dass die Gelder der Bundesinitiative allen Kommunen und allen dort lebenden Familien zugutekommen. Und dann übernehmen Sie bitte einen gerechteren Verteilungsschlüssel, der auch die Gesamtzahl der unter Dreijährigen berücksichtigt! – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher, die Sie am späten Freitagnachmittag noch da sind!
Einen richtigen und wichtigen Schritt zur Unterstützung von Eltern und ihren Kindern nennen Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, die durch das Bundeskinderschutzgesetz nun zur Verfügung stehenden Mittel. Diese Auffassung teilen wir natürlich uneingeschränkt.
Blicken wir kurz auf die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes zurück, das am 1. Januar dieses Jahres endlich in Kraft treten konnte, so waren es vor allem furchtbare Fälle von Kindesvernachlässigung, die uns alle zutiefst erschütterten. Sie waren der Anlass, in den vergangenen Jahren den Kinderschutz in Deutschland entscheidend zu verbessern. Das heißt auch, Wege zu suchen, die unterschiedlichsten Ursachen für Kindesvernachlässigung, für elterliche Überforderung, für Hochrisikosituationen zu beseitigen oder zumindest nachhaltig zu verringern.
In zahlreichen Kommunen des Landes – aus heutiger Sicht möchte ich behaupten, in allen Kommunen des Landes – wurden unterschiedliche Babybegrüßungsprogramme entwickelt, und das nicht nur, um Neueltern zu zeigen, dass die Kommune sich mit ihnen über ihr Kind freut, sondern auch, um schnellstmöglich Angebote zur Information und, wenn gewünscht, zur Hilfe und Unterstützung anzubieten.
Ebenfalls in vielen Kommunen wurden Netzwerke zahlreicher Akteure geknüpft, die ausgehend von diesen Willkommensbesuchen die Bedarfe von Eltern Neugeborener aufgreifen und Kleinkinder bis zum Kita-Besuch begleiten. Auch hier sind wir glücklicherweise viele Schritte weiter als noch vor Jahren.
Mit den nun zur Verteilung anstehenden Mitteln – Frau Milz hat das natürlich richtig beschrieben, die Summe beträgt in Nordrhein-Westfalen bis Ende 2013 15,2 Millionen € und in den darauf folgenden Jahren jeweils 10,3 Millionen € – sollen diese bereits vorhandenen Strukturen sichergestellt und ausgebaut werden. Auch diese Möglichkeit begrüßen wir natürlich uneingeschränkt.
Der Bund hat in der Mittelverteilung an die Länder auch bereits das Kriterium Anzahl der Kinder unter drei im SGB-II-Bezug, also einen Sozialindex, festgelegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus unserer Sicht ist das eine komplett richtige Entscheidung. Wir haben uns in diesem Hause schon oft darüber unterhalten, dass die Effizienz der familienpolitischen Leistungen in unserem Land und auch bundesweit sehr häufig gering ist. Das beklagen wir. Dabei ist die Summe insgesamt nicht gering. Der Bund hat aber erkannt, dass das Verteilprinzip Gießkanne eben nicht zur hohen Effizienz beiträgt. Das finden wir gut. Das können wir nicht bei allen Entscheidungen sagen, die aus dem Hause von Frau Schröder bei uns landen.
Das Land Nordrhein-Westfalen verstärkt diesen Faktor für die zielgerichtete Verteilung der Mittel. Dagegen richtet sich ja Ihr Antrag. Das Land vergibt die Summe nach Anzahl der Kinder unter drei im SGB-II-Bezug. Aus unserer Sicht werden wir damit nur dem gerecht, was Konsens ist, Ungleiches ist ungleich zu behandeln, und wo der Bedarf größer ist, gehören mehr Mittel hin.
Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, beschreiben das in Ihrem Antrag selbst – ich zitiere –: „… die Initiative des Bundesministeriums …, mit der Eltern und ihre Kinder bei Bedarf … Hilfe und Unterstützung erhalten“.
Wir alle wissen aus vielen Erfahrungsberichten: Der Unterstützungsbedarf von Familien erhöht sich mit der Anzahl der Risikofaktoren, die in Familien auftauchen. Die schon angesprochenen unterschiedlichen Ursachen für elterliche Überforderung sind vor allem dann ein Risiko, wenn mehrere gleichzeitig auftreten, wenn zu materieller Armut Krankheit hinzukommt, wenn Suchtproblematik, soziale Isolation, psychische Problemlagen dazukommen, wenn besonders junge Mütter zu Alleinerziehenden werden, ohne jede Aussicht auf Erwerbstätigkeit. Diese Mehrfachbelastungen verursachen die meisten und die schwerwiegendsten Risikolagen für die Kinder in den Familien. Hier müssen gezielt die Netzwerkak
teure wirkungsvoll, das heißt gut ausgestattet, agieren können. Hier werden aller Erfahrung nach die Familienhebammen tätig, die oft auch als einzige Zugang zu den Müttern haben, ganz häufig im Gegensatz zum ASD oder zum Jugendamt.
Wir wissen auch, in Familien, in denen durch die materiellen und immateriellen Bedingungen Kindern glücklicherweise ein gedeihliches Aufwachsen gewährt werden kann, bei allen Schwierigkeiten und Neuerungen, die ein Baby mit sich bringt – das will ich überhaupt nicht bestreiten –, sind die Wege zu Informationen und Angeboten selbstverständlicher zu beschreiten, die Energie zur Eigeninitiative und Selbsthilfe ist viel größer. Wir bleiben dabei: zuerst die Jüngsten und zuerst diejenigen, bei denen der Bedarf am größten ist. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen.