Protokoll der Sitzung vom 14.12.2012

Wir wissen auch, in Familien, in denen durch die materiellen und immateriellen Bedingungen Kindern glücklicherweise ein gedeihliches Aufwachsen gewährt werden kann, bei allen Schwierigkeiten und Neuerungen, die ein Baby mit sich bringt – das will ich überhaupt nicht bestreiten –, sind die Wege zu Informationen und Angeboten selbstverständlicher zu beschreiten, die Energie zur Eigeninitiative und Selbsthilfe ist viel größer. Wir bleiben dabei: zuerst die Jüngsten und zuerst diejenigen, bei denen der Bedarf am größten ist. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen.

Lassen Sie mich aber einen Punkt ganz persönlich und außerhalb der Meinungsverschiedenheiten, die wir hier auf sachlicher Ebene austragen, sagen: Da es sich um den letzten Plenartag in diesem Jahr handelt, erlaube ich mir mit Genehmigung des Präsidenten, Ihnen allen schon an dieser Stelle noch eine friedvolle Adventszeit zu wünschen, ein frohes Weihnachtsfest – die Christenheit feiert ja die Geburt eines Kindes, weshalb ich mir gedacht hatte, das passt zum Thema – und ein gesundes Neues Jahr. Diese Wünsche wollte ich Ihnen gerne mitgeben. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Frau Kollegin Asch hat jetzt für Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal freue ich mich, dass sich in diesem vorliegenden Antrag ein gewisser Konsens – vorweihnachtlich friedlich – zwischen der CDU, der antragstellenden Fraktion, und der rot-grünen Landespolitik abzeichnet. Sie schreiben nämlich in Ihrem Antrag:

„Es gilt der Grundsatz: Wo frühe Hilfen versagen bzw. nicht stattfinden, können später erhebliche Folgen für die Kinder zu beklagen sein.“

Meine Damen und Herren, genau das ist der Kern der präventiven Sozialpolitik der rot-grünen Landesregierung, den wir als Koalition unterstützen. Kein Kind zurücklassen und besser früh fördern, als spät teuer zu intervenieren – das sind genau die Kernsätze unserer Politik.

Auch der Bund hat dies begriffen. Er hat mit dem Bundeskinderschutzgesetz diesen präventiven Ansatz finanziell unterstützt. Bis es so weit war – die Kollegin Ingrid Hack hat das noch einmal dargestellt – brauchte es einer sehr langen Beratungszeit,

und es brauchte vor allen Dingen mehrerer Interventionen durch die rot-grüne Bundesratsmehrheit, bis aus diesem Bundeskinderschutzgesetz dann tatsächlich ein gutes Gesetz geworden ist. Erst durch die Ablehnung im Bundesrat konnte nämlich im Vermittlungsausschuss die finanzielle Unterstützung des Bundes für die Präventionspolitik der Länder erreicht werden.

Fast noch wichtiger ist, dass die Befristung der Finanzierung zum Beispiel von Familienhebammen im Bundesratsverfahren aufgehoben wurde. Familienhebammen sind in der Tat ein wichtiger Baustein innerhalb der Netzwerke der frühen Hilfen. Allerdings ist es nicht richtig, Familienhebammen alleine auf eine Lotsenfunktion zu beschränken, wie Sie das in Ihrem Antrag formuliert haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Familienhebammen machen nämlich viel mehr. Es ist ein eigenständiger Ansatz in der Unterstützung der Familien an der Schnittstelle zwischen Gesundheitsfürsorge und Jugendhilfe. Man sollte sie nicht, wie es die CDU-Fraktion getan hat, auf eine Lotsenfunktion reduzieren.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wir sind froh, dass die Bundesmittel länger laufen als ursprünglich vorgesehen. Denn es kann doch nicht sein, dass bei den Familienhebammen etwas Ähnliches wie jetzt bei den Schulsozialarbeiterinnen passiert. Sie werden ins System eingeführt, sie werden angelernt, und hinterher macht sich der Bund vom Acker, wenn es um die dauerhafte Finanzierung geht. Das kann nicht sein. Wir haben das zum Glück bei den Familienhebammen gelöst. Ich hoffe, dass das bei der Schulsozialarbeit in ähnlicher Form möglich ist.

Es ist genauso der Bund-Länder-Vereinbarung zu verdanken, dass die bürokratischen Hemmnisse, die ursprünglich von Frau Schröder vorgesehen waren, reduziert und abgemildert werden konnten. Ursprünglich sollte eine Mittelverteilung durch eine eigene Bundesbehörde erfolgen. So hatte Frau Schröder das geplant. Aber auch wie später bei den Fiskalpaktmitteln konnte sie sich nicht durchsetzen und hat sich zum Glück den Bundesländern beugen müssen.

Beim Verteilschlüssel – darauf bezieht sich Ihr Antrag maßgeblich – haben sich die Bundesländer – Frau Milz, das wissen Sie – untereinander auf folgenden Kompromiss geeinigt: Es gibt einen Verteilschlüssel pro Kind vom Bund zu den Ländern. Dann kann jedes Land gemäß seiner fachlichen Einschätzung und den Notwendigkeiten vor Ort diese Mittel weiterverteilen.

Diese Regelung, die wir sinnvollerweise in Nordrhein-Westfalen gefunden haben, ist im Einvernehmen mit der Bundesfamilienministerin Schröder getroffen worden. Sie wurde bislang von niemandem

kritisiert. Selbst die kommunalen Spitzenverbände – selbst der Landkreistag, der in diesen Fragen besonders kritisch ist; Sie haben moniert, dass die Landkreise benachteiligt werden – haben das nicht kritisiert. Vielmehr müssen wir feststellen: An diesem Punkt ist die CDU-Fraktion mit ihrer Forderung allein zu Haus. So weit zu den Rahmengesetzgebungen und den Voraussetzungen.

Jetzt kommen wir zum eigentlichen inhaltlichen Kern. Es gibt – das können Sie in den sehr zahlreichen und unterschiedlichsten Untersuchungen

nachlesen – einen deutlich belegten Zusammenhang zwischen den sozial prekären Lagen von Familien und den HzE-Leistungen, die hinterher von den Kommunen zu bezahlen sind.

Die jüngste Datenanalyse der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik zeigt überdeutlich: In 61 % der HzE-Fälle beziehen Familien im Transfer, also SGB-II-Familien, diese HzE-Leistungen. Das heißt, es gibt einen ganz engen Zusammenhang zwischen einem Hilfebedarf, SGB-II-Bezug und prekären Lagen der Familien.

Das zu ignorieren wie Sie das jetzt tun, ist unfachlich. Wir von Rot-Grün wollen mit unserer Unterstützung für Familien dort ansetzen, wo die Hilfen am meisten gebraucht werden, nämlich bei den Familien im SGB-II-Bezug. Da wollen wir unsere Hilfen konzentrieren.

Ihre Redezeit ist abgelaufen, Frau Abgeordnete.

Meine Damen und Herren, ich freue mich darauf, das fachlich im Ausschuss diskutieren zu können. Wir haben es vorweihnachtlich-friedlich heute so geregelt, dass es nicht direkt abgestimmt wird, sondern dass wir Möglichkeiten zur Diskussion haben. Dann können wir das inhaltlich noch einmal erörtern.

Ich wünsche Ihnen allen eine schöne Weihnachtszeit, Zeit, sich zu erholen und etwas Abstand zur Politik zu bekommen sowie einen guten Übergang ins neue Jahr. – Danke.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Abgeordneter Hafke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Kollegen von der CDU spricht ein wichtiges Thema an: den Umgang der Landesregierung mit Bundesmitteln für die Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen im Zuge des Bundeskinderschutzgesetzes.

Wir sind uns in zwei Dingen einig:

Erstens ist das Anliegen richtig und ein wichtiger Schritt für mehr Kinderschutz und Familienförderung. Wir wollen Familien, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, unterstützen. Die Initiative zur Förderung von Familienhebammen setzt hierbei an und soll den Familien eine Begleitung an die Hand geben.

Zweitens ist es gut, dass der Bund im Zuge des Bundeskinderschutzgesetzes den Ländern für den Ausbau und Unterhalt entsprechender Strukturen eine finanzielle Beteiligung zugesichert hat.

Allerdings scheinen bei der Verteilung der Mittel die Vorstellungen auseinanderzudriften. Während die Bundesregierung und andere Bundesländer der Auffassung sind, dass von diesem Projekt grundsätzlich alle Familien profitieren sollten,

(Beifall von Bernhard Tenhumberg [CDU])

will die Landesregierung den Faktor SGB-II-Bezug übergewichten. Abgesehen von den Mitteln für die Koordinierungsstelle und für Qualifizierungen sollen die NRW zugewiesenen Mittel ausschließlich nach dem Anteil der U3-Kinder mit SGB-II-Bezug verteilt werden.

Damit höhlt Rot-Grün die mit dem Projekt verfolgte Absicht, dass alle Kinder profitieren können, aus. Das ist – da gebe ich den Kollegen von der CDU recht – nicht richtig. Das gilt auch, liebe Frau Asch, unabhängig davon, ob das Konzept vom Bund schon kritisiert wurde oder auch nicht. Sie tragen hier im Land dafür die Verantwortung, dass alle flächendeckend von diesem Projekt partizipieren. Das sollte auch der Anspruch dieser rot-grünen Landesregierung sein.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Der Bedarf an Unterstützung mag in Kommunen mit vielen SGB-II-Familien höher sein, aber es gibt sicherlich viele Familien in Nordrhein-Westfalen, die genau diesen Bedarf an Unterstützung haben, ohne dass ein SGB-II-Bezug besteht.

Das sieht die Familienministerin eigentlich auch so. Jedenfalls hat sie das in einer Pressemitteilung vom 21. September so gesagt. Ihre Verteilung liest sich jetzt jedoch anders. Im Grunde genommen heißt es jetzt: ohne SGB-II-Bezug auch kein Bedarf an frühen Hilfen. – Diese Vorgehensweise ist auch uns Liberalen zu einseitig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, mit Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zu den frühen Hilfen haben Sie sich dazu bekannt, dass alle Kinder und Familien die Möglichkeit haben sollen, an dem Projekt zu partizipieren. So heißt es in der Rahmenvereinbarung:

„Ziel ist eine Stärkung der Frühen Hilfen, die sich an alle Eltern ab der Schwangerschaft und an Eltern mit Kleinkindern wenden, um über Unter

stützungsmöglichkeiten zu informieren und insbesondere Eltern in belasteten Lebenslagen spezifische Hilfen anzubieten.“

Mit Ihrem einseitigen Verteilungsmodus konterkarieren Sie dieses Anliegen ein Stück weit.

Das machen übrigens selbst andere rot und grün geführte Bundesländer besser. In Baden-Württemberg erfolgt die Weitergabe der Mittel an die Kommunen nach dem Schlüssel: 30 % Anteil der Kinder mit SGB-II-Bezug und 70 % nach den Geburtenzahlen 2008 bis 2010. In Bremen hat man sich für einen Sockelbetrag, Sozialindex und Anteil aller U3-Kinder entschieden. Bei Ihren Kollegen aus RheinlandPfalz richtet sich die Verteilung der Mittel nach der Einwohnerzahl, der Zahl der Kinder unter sechs Jahren und der Zahl der unter dreijährigen Kinder im Leistungsbezug nach SGB II.

All diese Modelle sind verteilungsgerechter als der von Ihnen gewählte Schlüssel. Sie sollten sich also an den anderen Bundesländern, die ebenfalls von Rot-Grün geführt werden, orientieren. Überarbeiten Sie Ihre eindimensionalen Förderkriterien! Dies aber bitte nicht – wie Sie es in einer Vorlage ankündigen – erst im Jahr 2014. – Vielen Dank.

Da es alle gemacht haben, wünsche auch ich Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und noch eine gute Adventszeit.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Wegner das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen am Stream und auf der Tribüne! Junge Familien brauchen qualitativ hochwertige Hilfsangebote. Sie benötigen oft Unterstützung bei der Organisation und Planung ihres Tagesablaufs sowie bei Fragen rund um die Erziehung ihrer Kinder.

Die Bundesregierung hat mit der Initiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ die Arbeit der in diesem Bereich oft ehrenamtlich tätigen Personen nicht nur gewürdigt, sondern auch finanziell gefördert. Das begrüßen wir sehr.

Die Mittelverteilung an die jeweiligen Kommunen geht von den Ländern aus. Derzeit berücksichtigt das Land Nordrhein-Westfalen bei der Mittelverteilung nur solche Kinder unter drei Jahren, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Sind Beratungsbedarf und soziale Schieflagen etwa auf Eltern beschränkt, deren Kinder Leistungen nach dem SGB II beziehen? – Sicherlich nicht! Die Hilfsangebote der Familienhebammen und der frühen Hilfen verteilen sich – laut pro familia, Caritas und Diakonie – über ein viel breiteres gesellschaftliches Spektrum: an Kinder beziehungsweise Eltern mit

Behinderungen, an Mütter, die sehr früh schwanger werden, an alleinstehende Elternteile sowie an Eltern mit frühgeborenen Kindern und Mehrlingsgeburten.