Protokoll der Sitzung vom 23.01.2013

Das, was uns bisher zur Verfügung gestellt wurde, besagt, dass die Bewertung eher negativ ist, was sowohl den Bedarf betrifft als auch die enormen Kosten. Aber, meine Damen und Herren, das endgültige Ergebnis liegt noch nicht vor – weder von den Städten noch vom VRS, noch vom Regionalrat. Das sollten wir abwarten.

Die Piraten haben dieses Thema jetzt in dieses Hohe Haus gebracht. Das ist in Ordnung. Hoffentlich liegen die Bewertungen bis zur Sitzung des Verkehrsausschusses vor. Dann haben wir eine Grundlage, auf der wir nicht nur beraten, sondern auch entscheiden können. Das müssen wir abwarten. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Das ging schnell. Vielen Dank, Herr Rasche. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Groschek das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Prinzipiell finde ich es gut, dass alle Fraktionen gesagt haben: Ja, wir müssen das Spartendenken, -handeln und -planen in der Verkehrspolitik überwinden und eher in Lösung von Mobilitätsproblemen denken. Diese müssen wir praktisch angehen, wenn es denn sinnvoll und möglich ist.

Sinnvoll und möglich scheint das an diesem Punkt nicht zu sein. Wir werden darüber ja noch ausführlicher im Ausschuss diskutieren. Ich glaube, dass diese Brücke deutlich machen wird, dass nicht alles,

was wünschenswert scheint, auch praktisch machbar und sinnvoll ist.

Wir haben drei Gründe, warum wir da skeptisch sind.

Der erste Grund ist, dass der vermeintlich zu unterstellende Kostenvorteil wahrscheinlich gar nicht gegeben ist, dass möglicherweise noch nicht mal ein hauchdünner Kostenvorteil da ist. Vielmehr wäre eine Realisierung eher mit Mehrkosten verbunden. Das liegt an der ortstypischen Topografie und an den Bedürfnissen, entsprechende Lasten auf diese dann neue Brücke zu bringen.

Ein ganz praktischer Hinderungsgrund aus jetziger Sicht ist – auch das können wir im Ausschuss vertiefen – das verständliche Motiv des Bundes – das ist keine Schuldzuweisung –, der sagt: Unter dem Gesichtspunkt effizienten Erhalts wollen wir einen gesonderten Baukörper für die Autobahnbrücke. – Das hieße, wir müssten so oder so ein zweites, komplett selbstständiges Brückenbauwerk errichten, und das an einer topografisch sehr schwierigen Stelle, sodass – verglichen mit benachbarten Standorten – dieser Brückenbaustandort für Stadt- oder sonstige Bahnnutzungen wahrscheinlich teurer wäre. Aber das ist eine vorläufige Einschätzung, die noch nicht durch eine detaillierte Kostenplanung konkretisiert werden konnte.

Der zweite Punkt ist auch schon angesprochen worden. Weder die Bedarfsanmeldung noch die Bedarfsprüfung liegen bis jetzt vor. Ich glaube, wir sollten uns noch mal daran erinnern, welche formalisierten Schritte gegangen werden müssten, bevor man eine solche Brücke mit einer positiven Entscheidung auf den Weg geben könnte. Wir können das noch gemeinsam im Ausschuss erörtern. Jedenfalls ist in den jetzigen ÖPNV-Bedarfsplanungen weder vom Aufgabenträger, vom Vorhabenträger, noch vom Land eine solche Maßnahme bislang auch nur als Planungsperspektive angemeldet oder skizziert worden.

Auch der dritte Punkt wurde schon angesprochen. Wir dürfen beim Neubau der Autobahnquerung keine Zeit vergeuden. Wir müssen sehen, dass wir so zielstrebig wie möglich den Neubau realisiert bekommen, weil niemand eine Garantie abgeben kann, wie lange diese Brücke nach erfolgter Reparatur für den kompletten Verkehr real verfügbar bleibt. Deshalb müssen wir uns beeilen, den Neubau so schnell wie möglich zu errichten. Das ist ein sehr komplexes, sehr kompliziertes Bauvorhaben: Sondermülldeponie, Rheinquerung mit großer

Spannweite, sehr komplizierte Infrastrukturanbindung der Straßen.

Deshalb appelliere ich, darüber in aller Ruhe im Ausschuss zu beraten und immer im Hinterkopf zu haben, dass wir diese Rheinquerung für die Straßenverkehre brauchen. Wenn darauf zusätzlich Verkehre untergebracht werden können, ohne die

ses Ziel zu gefährden – herzlich gerne, wenn auch klar ist, wer welche Kosten trägt und wer welche Betriebe organisiert und finanziert. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Groschek. – Wir sind damit am Schluss der Beratung. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags der Fraktion der Piraten Drucksache 16/1900 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich frage in die Runde, wer dieser Überweisungsempfehlung nicht folgen möchte. – Das ist niemand. Enthält sich jemand? – Nein. Dann ist diese Überweisungsempfehlung entsprechend angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

5 Die Lebensqualität von schwerstkranken Kin

dern und ihren Familien verbessern – pädiatrische Palliativ- und Hospizversorgung in Nordrhein-Westfalen unterstützen und bedarfsgerecht weiterentwickeln!

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/1620

Ich eröffne die Beratung. Für die antragstellende Fraktion hat Frau Kollegin Schneider das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bundesweit gibt es 23.000 Kinder und Jugendliche, deren Lebenserwartung aufgrund einer unheilbaren Erkrankung begrenzt ist. Dies stellt die betroffenen Familien vor eine ungeheure Herausforderung. Um ihre Situation zu verbessern, ist eine angemessene palliative Pflege und palliativmedizinische Behandlung notwendig.

In diesem Bereich hat NRW mit einer 2007 gestarteten Landesinitiative Rahmenbedingungen geschaffen, damit Kinder und Jugendliche in ihrem vertrauten familiären Umfeld eine ganzheitliche Versorgung erhalten können. Dazu gehört auch die psychosoziale Betreuung der gesamten Familie.

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, die darauf zielt, die Selbstbestimmung und die Lebensqualität von schwerstkranken Menschen zu unterstützen und ihnen bis zu ihrem Tode ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Den be

sonderen Belangen von Kindern und Jugendlichen ist hierbei unbedingt Rechnung zu tragen.

Auch die Hospizarbeit hat für schwerstkranke Kinder und Jugendliche eigene Ansätze entwickelt. Kinder und deren Familien benötigen von der Diagnose an oftmals über viele Jahre hinweg eine intensive Unterstützung. Dies liegt unter anderem daran, dass bei Kindern häufig Gen-Defekte, Stoffwechselerkrankungen oder schwerste Mehrfachbehinderungen vorliegen und nicht wie bei Erwachsenen, die in ein Hospiz kommen, eine Krebserkrankung. Der Krankheitsverlauf kann sich bei Kindern sehr unterschiedlich entwickeln, sodass auf stabile Phasen auch immer wieder lebensbedrohliche Krisen folgen können.

Die Eltern und Geschwister dieser Kinder sind während dieser Zeit zum Teil ganz erheblichen Belastungen ausgesetzt. Während die ambulanten Hospizdienste ihr Angebot auf den Bedarf der Kinder und ihrer Familien daheim ausrichten, dienen die stationären Hospize als gemeinsamer Rückzugsort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, jeder von Ihnen, der Kinder hat, weiß, dass schon ein „normal“ erkranktes Kind deutlich mehr Aufmerksamkeit und Zuwendung erhält als ein gesundes Kind. Die gesunden Geschwister kommen dann erst an zweiter Stelle. Bei Kindern mit lebensbegrenzenden Erkrankungen ist das oft über Jahre der Fall.

Ein Kinderhospiz ist vor diesem Hintergrund nicht nur ein Ort des Sterbens, sondern es stellt sich der Aufgabe, die erkrankten Kinder und Jugendlichen und deren Familien vom Zeitpunkt der Diagnose an zu begleiten und über den Tod des Kindes hinaus Beistand zu leisten und Hilfe zu geben. Auch Eltern und Geschwister werden hier liebevoll betreut.

Hospize finanzieren sich neben Zuschüssen seitens der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu einem großen Teil aus Spenden. Um die bedarfsorientierte Versorgung in den Hospizen durch eine zusätzliche Vergütung über die gesetzliche Krankenversicherung sicherzustellen, wurden 2010 die Rahmenvereinbarungen nach § 39a SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung neu gefasst. Dort ist vorgesehen, dass den besonderen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen zu entsprechen ist.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, genau hier bestehen nach Informationen der FDPFraktion Umsetzungsprobleme. So gibt es gerade in NRW, aber auch im ganzen Bundesgebiet offenbar einige Kostenträger, die diese Rahmenvereinbarung sehr eng auslegen und sich gegen eine Vergütung auf dieser Grundlage aussprechen – es sei denn, das betroffene Kind befindet sich in einem krisenhaften Zustand oder das Sterben steht unmittelbar bevor. Alle anderen Leistungen müssen alternativ über die Kurzzeitpflege nach dem SGB XI abge

rechnet werden. Wir sind der Auffassung, dass dies nicht der Intention der Rahmenvereinbarung entspricht.

Aus diesem Grund fordern wir die Landesregierung mit diesem Antrag auf, sich dafür einzusetzen, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien in unterschiedlichen Erkrankungsstadien einen Zuschuss zur voll- und teilstationären Versorgung im Sinne der Rahmenvereinbarung erhalten. Wichtig ist es, dass diese Regelung möglichst einheitlich umgesetzt wird.

Das gilt auch für die Umsetzung und Weiterentwicklung der spezialisierten ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung in Nordrhein-Westfalen.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die betroffenen Familien und Mitarbeiter der Hospize haben so viele Sorgen – ich würde ihnen gerne die Sorge um die Finanzierung nehmen.

Abschließend möchte ich im Namen der FDPLandtagsfraktion allen danken, die in der Hospizarbeit eine unglaublich wertvolle Arbeit leisten. Besonderen Respekt verdienen hier auch die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die SPD-Fraktion spricht nun der Kollege Dr. Adelmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die palliative Versorgung von Kindern, das heißt die Sterbebegleitung von Kindern, ist eine große Herausforderung.

Wer von Ihnen schon mal am Bett eines sterbenden Kindes stand, der weiß, dass man dort um das Leben des Kindes kämpft, manchmal nächtelang, manchmal ein ganzes Team wochenlang, alles nur, um das kleine Leben zu retten. Oft ist das Kind genauso alt wie das Kind, das Sie zu Hause haben, genauso blond, genauso dunkelhaarig oder genauso klein.

Dann wird es schlimm, und zwar deshalb, weil das auch Momente sind, in denen Sie verstehen, wie die Eltern fühlen, wo Sie ganz und gar mit ihnen fühlen. Das ist auch der Zeitpunkt, an dem Sie verstehen, wie viel Kraft eine Sterbebegleitung kostet.

Diese Kraft wird in unserem Land jeden Tag von engagierten Menschen aufgebracht. Das Engagement dieser Mitmenschen geht weit über ein normales Engagement hinaus. Im täglichen Umgang mit todkranken Kindern bringt das ganze Team eine erhebliche Kraft auf, um das Geschehen als starke Schulter nicht nur zu begleiten, sondern auch selber verarbeiten zu können, was man hautnah erlebt.

Dabei gibt es, wie schon meine Vorrednerin sagte, einen großen Unterschied zwischen der Sterbebegleitung von Kindern und Jugendlichen und der von Erwachsenen. Sowohl die Erlebniswelt als auch der Wissenshintergrund eines Kindes sind vollkommen anders als bei einer lebenserfahrenen Person, die auf ein vielschichtiges Leben zurückblicken kann. Die Zeit, das Kommende zu akzeptieren, dauert bei einem Kind mindestens genauso lang wie bei einem erwachsenen Menschen. Die Begleitung braucht nicht nur eine kindgerechte Strategie, sondern auch und gerade ein Konzept für die Eltern und für die Geschwister.

Um die anstrengende Zeit der Begleitung, diese Schulter, darstellen zu können, muss sie frei von unnötigen Ablenkungen für die helfende Person sein. Sie muss auch frei von der Sorge sein, ob das helfende Angebot auch bis zum Ende zur Verfügung gestellt werden kann. Eine Finanzierung, die sich hauptsächlich aus Spenden rekrutiert, kann diese notwendige Sicherheit nicht geben. Der heutige Antrag der FDP wird Anlass sein, landesweit weiter an einem klaren und vernünftigen Konzept für die Finanzierung der Sterbebegleitung zu arbeiten. Die SPD begrüßt diese Forderung, da sie den Weg, den die Landesregierung bisher eingeschlagen hat, und das Vorgehen bekräftigt.

Der Prozess des Sterbens dauert bei einigen Kindern mehrere Jahre. Es kann durchaus vorkommen, dass ein Kind in dieser Zeit mehrfach einen Aufenthalt in einem Hospiz in Anspruch nimmt. Das ist nicht nur sinnvoll, um eine Entlastung der anspruchsvollen häuslichen Situation herbeizuführen, um einfach mal Luft zu holen, sondern das ist auch absolut sinnvoll, um für das Kind den Abschied vom eigenen Leben und für die Eltern den Abschied vom Leben des eigenen Kindes einleiten zu können. Dieser Aufenthalt schafft oft erst die notwendige Voraussetzung, um sich unter professioneller Begleitung und Hilfe mit dem Thema des Sterbens und des Abschiednehmens auseinanderzusetzen. Auch hier lohnt es sich, die finanziellen Begleitumstände dieser leider oft als „Urlaube“ eingestuften Aufenthalte mit entsprechenden finanziellen Einbußen neu zu strukturieren und bundesweit eine klare einheitliche Regelung zu schaffen.

Das genaue Vorgehen, um ein einheitliches Kostenerstattungsprinzip bzw. eine klare Struktur zu erreichen, werden wir gerne im federführenden Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend besprechen. Lassen Sie uns weiter gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die für unsere Kinder und Jugendlichen sinnvoll ist. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Doppmeier.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin der FDP sehr dankbar, dass wir heute ein so wichtiges und sensibles Thema erörtern. Wir schenken so den Belangen aller Betroffenen, den Eltern und ihren Kindern, öffentliche Aufmerksamkeit. Das ist gut so. Hier wird eine Vielzahl von Erwartungen an uns herangetragen. Wir sollten uns alle unserer Verantwortung bewusst sein und den Erwartungen der Betroffenen partei- und fraktionsübergreifend gerecht werden.