Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident und Herr Minister, dass Sie mir noch eine Zwischenfrage gestatten. Herr Minister Jäger, wie beurteilen Sie denn die aktuelle statistische Datengrundlage im Hinblick auf die Frage, wie mit dieser Datengrundlage bei der Verwendung von Geldern landesseitiger Förderprogramme in Richtung der kommunalen Familie umgegangen wird?
Fördergelder einzelner Kommunen gerechterweise in diese Städte fließen, ohne dass entsprechende Jahresabschlüsse vorliegen.
Herr Abruszat, ich darf Ihnen sagen: Erstens. Diese Landesregierung achtet sehr darauf, dass es ein großes Maß an Verteilungsgerechtigkeit gibt. Das war – ich erinnere daran – in diesem Land nicht immer so.
Zweitens. Ich halte überhaupt nichts davon, die Kommunen ständig zu schelten, Herr Abruszat. Wir müssen ihnen helfen, damit sie in die Lage versetzt werden, solche Finanzberichte vernünftig aufzubereiten und darzulegen. Und das haben wir getan.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Beratung angelangt.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/1526, den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/1271 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? – Gibt es Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunalpolitik mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und mehrheitlich der Piratenfraktion bei einer Enthaltung eines Mitglieds der Piratenfraktion angenommen worden ist.
Gesetz zur Weitergeltung des Gesetzes über die Ablieferung von Pflichtexemplaren und ausführender Vorschriften (Pflichtexemplar- weitergeltungsgesetz)
Ich verweise auf die Unterrichtung der Präsidentin in Drucksache 16/1963, wonach die antragstellende Fraktion der CDU ihren Gesetzentwurf Drucksache 16/1274 zurückgezogen hat. Somit ist dieser nicht mehr Gegenstand der heutigen Debatte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute – es freut mich, dass das Plenum bei diesem Thema so gut besetzt ist – über das lang ersehnte und sehnsüchtig erwartete Pflichtexemplargesetz.
Ohne Spaß: Es ist tatsächlich dringend nötig, dass wir es heute und damit schnellstmöglich verabschieden.
Der Hintergrund ist ganz einfach: Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich eine Aufgabe gegeben. Diese lautet: Wir sammeln etwas, um dies zum kulturellen Erbe beizutragen. Das, was wir bisher gesammelt haben und was das bisherige Pflichtexemplargesetz umschlossen hat, waren Dinge in körperlicher Form: Bücher, Zeitschriften, also alles, was ausgedruckt vorlag.
Erstens. Das alte Gesetz ist zum 31. Dezember 2011 ausgelaufen. Es wurde vor 20 Jahren verabschiedet, die Gültigkeit später verlängert.
Der zweite Grund ist, dass wir heute nicht mehr nur Dinge in körperlicher Form sammeln, sondern auch Dinge in unkörperlicher Form, also das, was Ihnen allgemein als Online- oder Offlinemedium angeboten wird. Hierfür gelten schlicht und ergreifend andere rechtliche Bedingungen.
Es stellen sich Fragen wie: Welche Rechte kann ein Ablieferer übertragen? Oder: Welche Rechte hat die Bibliothek? Oder: Welche Nutzungsmöglichkeiten kann eine Bibliothek anbieten? Oder auch: Wie sehen Schutzmöglichkeiten aus, um die Rechte der Urheber zu schützen?
Diesem Spagat haben wir uns genähert. Auf der einen Seite tangieren wir Bundesrecht, das Urheberrecht. Auf der anderen Seite wollen wir unserer Sammelpflicht nachkommen und unsere Vorstellung vom Sammeln klar dokumentieren.
Insoweit handelt es sich um ein spannendes Thema, das wir heute zwar grundsätzlich abschließen, das uns aber in abgeänderter Form an der einen oder anderen Stelle noch weiter begleiten wird, wenn wir uns mit dem gesamten Katalog der folgenden Fragen beschäftigen: Welche Schritte müssen wir auf dem Weg ins digitale Zeitalter auch bei der Kultur gehen? Welche Rechte müssen wir in Zukunft mit berücksichtigen, um Kulturangebote zu bieten? Und wie müssen unsere Angebote beschaffen sein?
Der Entwurf eines Pflichtexemplargesetzes wurde seitens der Landesregierung eingebracht. Danach gab es einen weiteren Gesetzentwurf der CDU. Darüber hinaus wurde beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Es war eine hervorragende Anhörung auf einem intellektuell sehr hohen, aber auch unterhaltsamen Niveau. Dabei haben wir viele Anregungen für eine Änderung der Gesetzentwürfe bekommen.
Diese Abänderung war allerdings nicht nur ein Resultat der Anhörung, sondern auch ein Resultat der ihr folgenden Gespräche mit allen Fraktionen. Insoweit darf ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Fraktionen bedanken, die nicht nur Anregungen gegeben haben und nicht nur kritisiert haben, sondern sich auch aktiv an der Gestaltung der Änderungen und damit an der Gestaltung des Gesetzes beteiligt haben. Auch wenn jetzt nicht alle mitgehen, darf ich mich dennoch bedanken – denn es gibt nun einmal die einen oder anderen Gründe, die es nicht allen ermöglicht haben, mitzugehen. Es sind aber auch die freiheitlichen Rechte einer jeden Fraktion, diesbezüglich zu bestimmen.
Noch einmal: Es hat viel Spaß gemacht. Es war keine Koalition der Einladung, sondern eine Koalition der Vernünftigen, die dieses Gesetz gleich auch verabschieden wird. – Ich darf mich sehr herzlich bedanken.
Ich danke Ihnen, Herr Kollege. – Ich erteile nun für die CDUFraktion Herrn Abgeordneten Prof. Sternberg das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Hier kann ich mich – das ist selten – tatsächlich dem, was mein Vorredner gesagt hat, weitestgehend anschließen.
Meine Damen und Herren, wir haben heute das Pflichtexemplargesetz wieder einmal auf der Tagesordnung stehen. Eigentlich ist das weiß Gott kein Thema, das eine parteipolitische Kontroverse hervorrufen könnte. Das Pflichtexemplargesetz gehört auch nicht zu den wichtigsten Gesetzen des Landtags. Wie Herr Bialas schon gesagt hat, wird
Der Gesetzentwurf, der hier mit Datum vom 4. Juli 2012 eingebracht wurde, war längst überfällig. Er war über ein halbes Jahr überfällig, hatte aber auch erhebliche Lücken. Wir haben damals darauf hingewiesen. Diese Änderungen waren so zunächst nicht umsetzbar. Dann haben wir einen eigenen Gesetzentwurf mit Datum vom 30. Oktober 2012 eingebracht.
Am 22. November 2012 fand das sehr gute Expertengespräch statt. Dieses Expertengespräch hat gezeigt, dass etwas zu erarbeiten ist. Nach den guten Beratungen im Kulturausschuss am 6. Dezember 2012 haben wir gemeinsam das erarbeitet, was heute hier vorliegt. Der Änderungsbedarf war offensichtlich, und dann wurde deutlich, dass Kulturpolitiker noch zusammenarbeiten können.
Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf beziehen sich vor allem auf folgende Regelungen.
chung von Digitalisaten ist ein wichtiger Punkt. Die Erstfassung des Entwurfs sah nicht vor, dass man Digitalisate in den Bibliotheken, die sie sammeln, auch einsehen kann.
aber immerhin – zum Erlass einer Rechtsverordnung. Durch Rechtsverordnung ist auch die Möglichkeit geschaffen, die etwas anzüglich klingenden Spiele, die nicht gesammelt werden sollten, wieder davon auszunehmen; denn Spiele sind für didaktische Bereiche durchaus wichtig. Spiele sind nicht nur Computerspiele zur Freizeitgestaltung, sondern haben mittlerweile auch andere Funktionen.
ist bestimmt, was mit den Verlagsproduktionen geschehen soll, die zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2012 entstanden sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht jedes Gesetz, das die Regierung einbringt, muss den Landtag so verlassen, wie es eingebracht worden ist. Manchmal können die Parlamentarier auch vernünftige Änderungen vornehmen. Das haben wir hier getan. Auch ich danke allen Beteiligten, die diesen vernünftigen Weg mitgegangen sind. Ich glaube, dass wir uns jetzt auf ein gutes Gesetz verständigt haben. Damit haben wir die Sache vom Tisch. – Schönen Dank.