Eine Sache will ich zum Schluss noch aufgreifen. Nach Ihrem gestern vorgestellten Finanzkonzept wollen Sie im Bereich Schule 300 Millionen € einsparen. Sie stellen noch 170 Millionen bereit, um Inklusion und den Ganztag vor Ort in den Kommunen zu gestalten. Ich verlange von Ihnen die Antwort: Steigen Sie jetzt aus dem Schulkonsens aus? Steigen Sie aus den Verbesserungen der Rahmenbedingungen aus, die wir gemeinsam vereinbart haben? Das lässt sich nämlich mit uns so nicht machen.
die wir festgelegt haben, bei dem Weg, auf dem wir weitergehen, bleiben als sich auf diese Konzepte, die Sie vorgelegt haben, zu verlassen. Wir gehen den Weg zur Inklusion weiter: sorgsam, konsequent und wirkungsvoll. Darin werden wir uns nicht beirren lassen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Gebauer das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei den Grünen wird heute wohl die Meinung vertreten: Wer schreit, hat recht. – Ich sehe das ein bisschen anders.
Frau Beer, auch die von Ihnen genannten Zahlen können nicht über die Situation vor Ort in den Kommunen hinwegtäuschen.
Der Hilferuf der letzten Woche war ein einmaliger Vorgang und so deutlich, dass man ihn auch in aller Deutlichkeit benennen muss. Es war ein gemeinsamer Hilferuf von vier Lehrerverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden.
Aber es ist nicht der einzige Hilferuf, sondern diesem Hilferuf stehen weitere kritische Einschätzungen anderer Verbände zur Seite. Lehrer- und Elternverbände, ganze Schulkollegien, kommunale Schulverwaltungen, Kommunalpolitiker inklusive
Grünen- und SPD-Vertretern, und, meine Damen und Herren, sogar Mitarbeiter bei den Bezirksregierungen erklären übereinstimmend, dass das Vorgehen bei der Inklusion unstrukturiert und – man kann schon sagen – chaotisch ist. Die Qualität der sonderpädagogischen Förderung kann nach übereinstimmender Meinung so nicht gesichert werden.
Ich verweise in diesem Zusammenhang gerne auf den Brandbrief des Grünen-Beigeordneten Schnapka aus Bornheim. Auch wenn ich mit SPD-Kollegen auf kommunaler Ebene spreche, sind wir uns immer einig: Wir wollen Inklusion, aber nicht in diesem Tempo.
Das große Problem dabei ist, dass Rot-Grün auf Landesebene höchste Erwartungen geweckt hat, die aber kurzfristig nicht umsetzbar sind.
Leider bestätigt sich jetzt das, wovor die FDP an dieser Stelle immer gewarnt hat. Im Moment droht Inklusion zu scheitern, weil Ihr Vorgehen, Frau Ministerin Löhrmann, das Vertrauen in die Qualität beschädigt hat.
Insofern hat aus Sicht der FDP die CDU mit ihrem Antrag in vielen genannten Punkten zweifellos recht.
Bei der Vielzahl der Probleme, die es momentan gibt, möchte ich mich zunächst auf drei Aspekte konzentrieren. Sie wissen, wir haben zu diesem Thema heute Nachmittag noch eine Fragestunde. Diese drei Aspekte sind Qualität und Konnexität, Förderstrukturen und das weitere Vorgehen.
Qualität der Förderung, meine Damen und Herren: Gegenwärtig sind die Kollegien vor Ort oftmals überfordert, weil der enorme Anstieg der Zahl von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den allgemeinen Schulen nicht von der benötigten Unterstützung flankiert wird. Es fehlt an der entsprechenden Sachmittelausstattung und an sonderpädagogischem Förderpersonal.
Ein Gesamtschullehrer aus Krefeld hat es am vorletzten Sonntag deutlich formuliert, als er unmissverständlich betonte, dass die Lehrkräfte an allgemeinen Schulen für diese Aufgaben nicht ausgebildet seien und die benötigte Förderung nur unzureichend umsetzen könnten.
Rot-Grün hat den Weg beschritten, zeitnah möglichst vielen Kindern den Weg an die allgemeinen Schulen zu eröffnen. Leider aber geht der deutliche Anstieg nicht mit der nötigen Unterstützung einher.
Wir sehen, dass Sie Stellen in den Bereich der Inklusion verlagern und Fortbildungsmittel erhöhen wollen. Dennoch ist dem VBE an dieser Stelle zuzustimmen, der erklärt, dass diese Maßnahmen zur Sicherung der Qualität nicht ausreichen.
Aus FDP-Sicht ist Inklusion nicht dann erreicht, wenn sich möglichst viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen aufhalten, meine Damen und Herren. Aus unserer Sicht ist eine gelungene Inklusion nur dann erreicht, wenn diese Kinder in allgemeinen Schulen auch bestmöglich gefördert werden.
Dass Sie leider mutwillig auf qualitative Standards verzichten, um Kosten zu vermeiden, belegt auch ein Schreiben an die Kommunen, Frau Ministerin Löhrmann. Ich würde hier gerne zitieren:
Das Land macht weder für den Schulbereich im Allgemeinen noch speziell mit Blick auf den Ausbau des gemeinsamen Lernens auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem verbindliche Vorgaben zur Größe, zur baulichen Beschaffenheit oder zur Ausstattung von Schulen. Personelle Auswirkungen sind für die Schulträger nicht zu erwarten, weil der Gesetzentwurf keine Vorgaben für das von ihnen zu stellende Personal vorsieht. – Zitatende.
Meine Damen und Herren, diese Aussage bedeutet letztlich: Wir machen keine qualitativen Vorgaben für die Inklusion, damit die Kommunen kein Geld einfordern können.
Frau Ministerin, das darf nicht das Vorgehen im Rahmen der Inklusion sein. Sie dürfen nicht bei einem so hochsensiblen Feld wie dem Thema „Inklusion“ auf umfassende qualitative Standards verzichten. Sie müssen diese Standards setzen und bei der Umsetzung den Kommunen helfen.
Der zweite Aspekt sind die Förderstrukturen. Ihr Referentenentwurf und die Verordnung sehen eine massive Schließungswelle von Förderschulen vor.
Wir betrachten dieses Vorgehen als zutiefst fahrlässig und verantwortungslos. Wir wissen alle, dass sich die Zahl der Förderschulen im Zuge der Inklusion und der demografischen Veränderungen verringern wird. Es muss aber dennoch zukünftig ein flächendeckendes Förderschulangebot garantiert sein. In diesem hochsensiblen Bereich dürfen Sie Eltern die Wahlmöglichkeit nicht verwehren.
Ich komme zum dritten Aspekt, nämlich dem weiteren Vorgehen. Frau Ministerin Löhrmann, ich bitte Sie: Leiten Sie bei dieser Generationenaufgabe Inklusion im Interesse der Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen eine Kehrtwende ein.
Wir fordern Sie auf: Überarbeiten Sie den Referentenentwurf und die Verordnung grundlegend. Geben Sie den Förderschulen bis zum Schuljahr 2014/2015 Bestandsschutz, und garantieren Sie auch in Zukunft das Wahlrecht der Eltern. Legen Sie für die Umsetzung der Inklusion transparente, finanzielle und personelle Planungen vor und entwickeln Sie umfassende verbindliche Qualitätsstandards zur Umsetzung der Inklusion.
Frau Ministerin, ich nehme das Wort aus Ihrer Pressekonferenz am gestrigen Tage auf. Es geht uns hier nicht um die Ausstellung eines Blankoschecks, sondern es geht um einen fairen Umgang mit den Kommunen. Erkennen Sie die Inklusion als konnexitätsrelevant an, erarbeiten Sie eine Kostenfolgeabschätzung, und treten Sie in ergebnisoffene und ehrliche Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden ein. Das sind die Voraussetzungen für ein Gelingen der Inklusion. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die Piratenfraktion eilt schon Frau Kollegin Pieper nach vorne. Sie haben das Wort, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich wieder einmal für den Geschichtsunterricht bedanken, den wir hier gerade bekommen haben, damit wir wissen, wer die letzten Jahre an allem schuld war. Dafür erst einmal vielen Dank.
Ich freue mich, dass die CDU einen Antrag zum Thema „Inklusion“ eingebracht hat. Dafür herzlichen Dank. Herzlich bedanken möchte ich mich auch für den Antrag der FDP. Denn beide Anträge führen dazu, dass dieses Thema überhaupt mal wieder im Parlament besprochen und verhandelt wird.
Obwohl der CDU-Antrag ein paar gute Ansätze aufzeigt, halte ich ihn nicht für zielführend. Wenn wir uns das Papier einmal anschauen, dann sehen wir, dass die Landesregierung sofort ein neues Schulrechtsänderungsgesetz vorlegen soll.
Am Referentenentwurf gab es viel Kritik. Ein breites Bündnis von Lehrern und Elternverbänden sowie Vertretern der Kommunen haben viele berechtigte Einwände erhoben.
Es kann jetzt aber niemand wollen, dass die Landesregierung diesen oder einen weiteren hastig geänderten Entwurf vorlegt. Jetzt müssen Gespräche geführt werden. Jetzt müssen gemeinsam intensiv Lösungen erarbeitet werden, bevor ein neuer haltbarer Gesetzentwurf vorgelegt werden kann.
Nach Ihrem Antrag, Herr Kaiser, soll der Landtag außerdem aufgefordert werden, festzustellen, dass die Landesregierung nicht gewillt ist, sich an den bestehenden Kosten vor Ort zu beteiligen. – Ich unterstelle Frau Ministerin Löhrmann, dass sie dazu durchaus gewillt wäre, wenn die „Kohle“ da wäre. Aber ich denke, dass sie keinen Goldesel im Keller hat, um das Geld dafür auszuschütten.
Das Problem ist doch, dass die Haushaltslage im Land so angespannt ist, dass die Kosten für eine schnelle Inklusion nicht gestemmt werden können. Wo also soll Ihrer Meinung nach, Herr Kaiser, das Geld herkommen? Und wo soll es eingespart werden?
Daneben wird eine Aufklärungskampagne gefordert, welche die Öffentlichkeit über inklusiven Unterricht informiert. – Neben der Tatsache, dass das durchaus bereits passiert, muss ich mich fragen, welchen Sinn eine solche Kampagne zu diesem Zeitpunkt macht. Erst wenn ein tragbares Konzept transparent erarbeitet wurde, sollte man dieses öffentlich bewerben und erklären. Zum jetzigen Zeitpunkt würde eine solche Kampagne nur zu weiterer Verunsicherung führen.