Der wirksame Schutz vor dem Passivrauchen ist unbestritten richtig. Mit dieser Gesetzesänderung aber wird die Prävention als Rechtfertigung und vor allem als Instrument einer rigorosen Bevormundungspolitik benutzt, die weit in den privaten Bereich hineinreicht und Raucherinnen und Raucher diskriminiert. Es wäre deshalb mehr als angebracht, wenn die Landesregierung ein anderes Verständnis von Prävention entwickeln würde. Zu tun gibt es genug, zum Beispiel bei der Verhinderung des sogenannten Komasaufens, und zwar von Jugendlichen und Erwachsenen gleichermaßen. Appelle und Aufklärung über Risiken reichen hier nicht aus. Hier müssen wir stärker an den Ursachen ansetzen, um das Abgleiten in eine echte Sucht zu vermeiden. Dabei sind im gesamten Bereich der Sucht- und
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, eine Mammutaufgabe für die nächste Zeit wird die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Angebotes in der stationären Versorgung sein, und zwar quantitativ wie qualitativ. Die Zukunftsfähigkeit der vorhandenen guten Strukturen wird nicht zuletzt davon abhängen, dass die Vernetzung von ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten verbessert und der Ausbau von teuren Doppelstrukturen vermieden wird. Zugleich muss die Versorgung in der Fläche gerade auch im ländlichen Raum sichergestellt werden.
Der in diesem Zusammenhang kürzlich vorgelegte Krankenhausplan der Landesregierung sorgte in vielen Bereichen bereits für Irritationen. Es ist gut und aus Sicht der Patienten auch unbedingt notwendig, auf Qualität zu achten und dabei die demografische Entwicklung zu berücksichtigen. Die Maßstäbe für diese Qualität müssen aber nachvollziehbar und praktikabel sein. Ministerin Steffens darf es sich nicht zu einfach machen. Wir sollten uns hier auch überlegen, wie Strukturen dauerhaft verschlankt werden können. Ganz konkret wäre es beispielsweise überlegenswert, ob wir uns künftig weiterhin neun Transplantationszentren in NRW leisten können und wollen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, nun zu den Rechten der Patienten. Ich freue mich über das Patientenrechtegesetz der Bundesregierung; denn zum ersten Mal werden die rechtlichen Regelungen gebündelt und in wesentlichen Bereichen weiterentwickelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Patienten in Nordrhein-Westfalen Hilfe benötigen, Fragen oder Beratungsbedarf haben, können Sie sich wenden an ihren Hausarzt, die Fachärzte, die Krankenkassen, die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands, die Patientenberatung der Verbraucherzentrale NRW, das Medizinrechtsberatungsnetz der Stiftung Gesundheit, die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientenInnenstellen, die Johanniter, das DRK, diverse Patientennetzwerke, den Patientenbeauftragten der Bundesregierung und so weiter und so fort.
Frau Ministerin Steffens meinte aber offenbar, mit der zusätzlichen Stelle einer Patientenbeauftragten für NRW noch eins draufsetzen zu müssen. Mein Eindruck ist, dass es sich hierbei primär um kostspielige Symbolpolitik handelt. Es handelt sich um ein Prestigeobjekt, das von den Patienten kaum oder fast gar nicht beansprucht wird. Von Mai bis September hatte die Patientenbeauftragte 200 Patientenkontakte. Auf zwölf Monate hochgerechnet, entspräche dies 480 Anfragen. Diese
Einrichtung kostet die Bürger in unserem Land 400.000 € pro Jahr, was im Endeffekt 833 € pro Kontakt gleichkäme. Das ist unverhältnismäßig und nicht vermittelbar. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wenn unsere Landärzte 833 € pro Patientenkontakt bekämen, würde uns sicher kein Ärztemangel drohen.
Eine besondere Herausforderung für die nächsten Jahre besteht, wie schon angedeutet, in der Vermeidung eines Ärztemangels sowie der Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung. Das ist zuallererst Aufgabe der Selbstverwaltung, also der kassenärztlichen Vereinigungen. Zu Zeiten der schwarz-gelben Regierung haben wir jedoch flankierend ein Landesprogramm aufgelegt, um frühzeitig einen unterstützenden Beitrag zu leisten.
Und was tut die Landesregierung? – Seit dem 1. Januar 2012 gilt das Versorgungsstrukturgesetz. Die Bundesregierung hat damit einen bedeutsamen Beitrag geleistet, um gerade im ländlichen Raum die Voraussetzungen für den Erhalt eines angemessenen Angebots an Arztpraxen zu schaffen. So werden Ärztinnen und Ärzte, die zu einer Tätigkeit in unterversorgten Gebieten bereit sind, von der Mengenbegrenzung ausgenommen und können Preiszuschläge für besonders förderungswürdige Leistungen vereinbaren. Auch die Aufhebung der sogenannten Residenzpflicht ist ein wichtiges Signal.
Klar ist, dass es eines ganzen Bündels an Maßnahmen bedarf, um junge Ärzte für eine Tätigkeit auf dem Land zu erwärmen. Zu den wichtigsten Ursachen für den Mangel gehören neben der demografischen Entwicklung die belastenden Arbeitsbedingungen und die bislang schwierige Vereinbarkeit und Familie und Beruf.
Gerade der Gesundheits- und Pflegebereich ist aufgrund des hohen Frauenanteils in besonderer Weise betroffen. Die FDP hat deshalb in der letzten Wahlperiode Vorschläge erarbeitet, um die Familienfreundlichkeit in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern zu optimieren. Das betrifft sowohl die Betreuung von Kindern als auch die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen. – Und was tut die Landesregierung an dieser Stelle?
Doch auch andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen verdienen eine größere Aufmerksamkeit. Aber ausgerechnet die zukünftigen Pharmazeutisch-Technischen Assistentinnen lässt die Landesregierung im Regen stehen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich die Landesregierung aus der Förderung der PTA-Ausbildung zurückzieht,
aber kein Problem damit hat, die Studienbeiträge – auch für angehende Ärzte und Apotheker – publikumswirksam abzuschaffen.
Bedenklich ist das Verhalten auch, weil der Beruf der PTA gerade für junge Frauen besonders attraktiv ist. Hier könnte Ministerin Steffens beweisen, dass sie eine wahrhaft geschlechtergerechte Politik vertritt, und das geplante Auslaufen der Mittel zurücknehmen.
Der FDP-Landtagsfraktion ist es besonders wichtig, dass alle Patientinnen und Patienten die Behandlung erhalten, die ihnen zusteht, ihrer Gesundheit dient und ihre Lebensqualität steigert. Dies wird aber nicht nur durch immer neue Gesetze sichergestellt, sondern auch durch die konsequente Umsetzung bestehender Regelungen und Vereinbarungen. Aus diesem Grund hat die FDP sich des Problems der Kostenübernahme bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinderhospize in Nordrhein-Westfalen angenommen und hierzu einen Antrag vorgelegt. Bei der Plenardebatte Ende Januar zu diesem Antrag war ich jedoch überrascht, als Ministerin Steffens mitteilte, Finanzierungsschwierigkeiten seien ihr nicht bekannt.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der FDP-Fraktion lag Ihnen allen seit Anfang Dezember vor. Ich hätte es außerordentlich begrüßt, wenn die Ministerin daraufhin das Gespräch mit den Mitarbeitern der Kinderhospize gesucht hätte,
Die FDP-Fraktion steht im Kontakt mit den Hospizen und deren Mitarbeitern. Wir wollen dafür sorgen, dass die Lebensqualität schwerkranker Kinder und ihrer Familien verbessert wird. Ich bin optimistisch, dass wir in diesem besonders sensiblen Politikbereich über die Fraktionsgrenzen hinweg eine Lösung finden werden.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, im vorliegenden Haushalt finden sich leider immer noch überflüssige Lieblingsspielzeuge. Einen wirklichen, sinnvollen Sparwillen können wir nicht erkennen. Die FDP-Fraktion wird diesem Einzelplan deshalb nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Obwohl zu diesem Einzelplan 15 sehr selektive und unterschiedliche Wahrnehmungen bestehen, kann ich sagen: Dieser Einzelplan ermöglicht es uns, in der Gesundheitspolitik sowie der Alten- und Pflegepolitik einen Paradigmenwechsel vorzunehmen, besonders in der Altenpflegeausbildung.
Wie schon in den vergangenen Jahren geht es in diesem Haushaltstitel unter anderem darum, Maßnahmen zur Sicherung einer ortsnahen gesundheitlichen Versorgung zu gewährleisten, die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung für die Menschen, die vom bestehenden Gesundheitssystem bislang nur unzureichend erreicht werden können, zu ermöglichen. Es geht um die Stärkung der Gesundheitsprävention, die Aidshilfe und die Drogenhilfe, die Verbesserung der psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie den Ausbau neuer Wohn- und Pflegeformen in der Altenpflege und die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in der Altenpflege.
Ich werde auf einzelne Aspekte eingehen und die Oppositionsparteien bitten, die Zahlen in diesen Bereichen ein bisschen objektiver zu lesen:
Wir haben bereits in den vergangenen Jahren mit der Wiedereinführung des Umlageverfahrens zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung eine wichtige Grundlage dafür geschaffen, dass es in den Pflegeeinrichtungen genügend zusätzliche Ausbildungsplätze gibt. An den Fachseminaren haben wir schon in den beiden vergangenen Jahren die Ausbildungszahlen kontinuierlich erhöht. Das haben wir im Gesundheitsausschuss ausführlich diskutiert.
Während die Anzahl landesgeförderter Pflegeausbildungsplätze 2010 nur 8.700 betrug, konnten wir die Zahl der Ausbildungsplätze in der Altenpflege Ende des letzten Jahres sogar auf rund 12.200 erhöhen. Angesichts der demografischen Entwicklung und des damit verbundenen Pflegebedarfs müssen wir in diesen Bereich natürlich weiter investieren.
Dieser Haushalt 2013 sieht deshalb eine einmalige Aufstockung um rund 16,4 Millionen € vor, um die Förderung aller beantragten Schulplätze in der Altenpflegefachkräfteausbildung zu finanzieren. Was es daran zu kritisieren gibt, habe ich – Entschuldigung – nicht verstanden. Mit den zusätzlichen Mitteln können nach Verabschiedung des Haushalts rund 3.000 weitere Ausbildungsplätze eingerichtet werden, sodass wir Ende des Halbjahres bis zu 15.300 Ausbildungsplätze in der Altenpflege haben werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Menschen, die auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind, müssen auch weiterhin selbstbestimmt in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben können. Hierzu wollen wir die Angebote weiter ausbauen. Wir werden deshalb die Entwicklung von Quartierkonzepten, mit denen auch für die Menschen, die auf eine Unterstützung angewiesen sind, eine Versorgungssicherheit in den Wohnquartieren geschaffen werden kann, weiter befördern.
Dies trägt auch dem Wunsch vieler Menschen Rechnung, bei Pflegebedarf im vertrauten Wohnumfeld weiter leben zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Sicherung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Gesundheitspolitik. Sie ist insbesondere für wenig mobile Personen wie ältere Menschen und Kinder von Bedeutung. Vor allem im ländlichen Raum – dies haben Sie erwähnt –, aber auch in einigen städtischen Gebieten fehlt es schon heute an Haus- und Fachärzten und -ärztinnen. Zur Sicherung der medizinischen Versorgung in unterversorgten Gebieten haben wir neben anderen Maßnahmen nochmals 2,5 Millionen € bereitgestellt. Hiermit sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die hausärztliche und fachärztliche Versorgung in ländlichen und unterversorgten Gebieten sicherzustellen.
Ein weiteres Ziel ist der Ausbau der Gemeindepsychiatrie und die Sicherstellung der wohnortnahen Versorgungsstrukturen, die an den Bedürfnissen der psychisch erkrankten Menschen ausgerichtet ist. Dabei geht es um die Vernetzung der Hilfen, die den Menschen ein weitgehend eigenständiges und sozial integriertes Leben ermöglichen. Einen
Schwerpunkt legen wir dabei auf die Verbesserung der psychosozialen Hilfen für Kinder und Jugendliche. Hiermit wollen wir erreichen, dass die seelische Gesundheit junger Menschen gestärkt und den psychischen Störungen frühzeitig entgegengewirkt wird. Schließlich haben wir auch für die ambulante Nachsorge von forensischen Patientinnen und Patienten zusätzlich 850 Millionen € bereitgestellt, sodass im Kapitel 15 300 über 3,35 Millionen € zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren, wie schon in den vergangenen Jahren sind auch im Haushalt 2013 über 4,5 Millionen € für die Aidsprävention vorgesehen. Mit diesen zusätzlichen Geldern, die wir auch 2010 bereitgestellt haben, wollen wir insbesondere Maßnahmen und zielgruppenspezifische Angebote für junge Menschen, für Frauen und Männer und Menschen mit Migrationshintergrund entwickeln und unterstützen, also die Zielgruppen erreichen, die bis jetzt mit Präventionsmaßnahmen nicht erreicht wurden. Wir werden mit diesen Geldern auch zielgruppenspezifische Aidsprojekte unterstützen.
Gleiches gilt für die Sucht- und Drogenhilfe. Auch hier werden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 12,4 Millionen € – das ist die gleiche Summe wie in den vergangenen Jahren – bereitgestellt. Wir halten es für notwendig, Suchthilfeangebote zu fördern, die auch auf die unterschiedlichen Bedarfe von Frauen, Männern und Jugendlichen ausgerichtet sind. Des
halb haben wir als rot-grüne Landesregierung erneut eine Landeskoordinierungsstelle Sucht und Frauen eingerichtet.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Haushaltsentwurf haben wir in einer finanziell wirklich schwierigen Zeit den Rahmen für eine engagierte Gesundförderungs-, Alten- und Pflegepolitik gelegt. Deshalb werden wir diesen Einzelplan unterstützen, und wir bitten auch Sie, diesem Haushalt zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In meiner letzten Rede zum Gesundheitshaushalt 2012 habe ich Ihnen die Geschichte von Frau Koch erzählt; vielleicht erinnern sich einige von Ihnen noch daran. Frau Koch ist die Mutter eines unserer Mitarbeiter, lebt in einer Altenpflegeeinrichtung und ist dement.
Ich möchte die Geschichte jetzt nicht überstrapazieren, aber Frau Koch hat einen Pfleger, der gelernter Kinderpfleger und auch Altenpfleger ist. Außerdem ist er aktiver Blogger. Das ist ganz interessant. Denn dies ermöglicht uns den direkten Einblick in sein Arbeitsumfeld. Ich denke, es ist an dieser Stelle tatsächlich angebracht, mal aus seinem Blog zu zitieren. Denn kaum jemand kann die Probleme in diesem Sektor besser beschreiben als die Betroffenen selbst. Ich hoffe, ich verstoße damit nicht gegen das Leistungsschutzrecht oder Dergleichen.