Protokoll der Sitzung vom 27.02.2013

Deswegen gibt es derzeit eben keine bundeseinheitliche Lösung. Wir werden das nach der Bundestagswahl im September erneut aufrufen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Christian Lindner [FDP]: Wir können noch ei- ne Menge umsetzen!)

Meine Damen und Herren, nun haben wir eine Regelung geschaffen, die in besonderem Maße die Wasserschutzgebiete in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt. Das ist auch gut so.

Wir haben aus der Anhörung mitgenommen, dass es in den nächsten fünf Jahren sinnvoll ist, das Monitoring dazu zu nutzen, die einsturzgefährdeten Kanäle noch einmal in den Blick zu nehmen. Wir haben nämlich ein großes Problem bei der Standsicherheit hier noch einmal vorgetragen bekommen.

Außerdem haben wir den Kommunen in der Tat auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände, die Sie ansonsten zu Recht auch sehr gerne zitieren, die Möglichkeit eingeräumt, bestehende Satzungen beizubehalten, und zwar deswegen, weil es nicht sein kann, dass in Städten wie Köln, die schon zu 70 % saniert haben, ein Straßenzug bereits saniert hat, während der andere Straßenzug noch nicht saniert hat. Das versteht draußen im Land nämlich auch keiner.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Meine Damen und Herren, deswegen glaube ich, dass wir eine insgesamt sehr bürgerfreundliche Lösung gefunden haben, mit der wir jetzt die nächsten Jahre auch gut an die Arbeit gehen können.

Ich bedanke mich zum Abschluss dieser Debatte insbesondere bei den vielen Menschen in den Verbänden, im Umweltministerium, in den Umweltverbänden, aber auch bei den Bürgerinitiativen, die mit ihren Beiträgen dazu beigetragen haben, diese bürgerfreundliche Lösung zu finden. – Herzlichen Dank und schönen Abend.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Höne.

(Beifall von der FDP)

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen Punkt vorweg, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen: Wenn Sie mit dem gleichen Einsatz, mit dem Sie hier für einen Generalverdacht bei der Dichtheitsprüfung eintreten, die Generationengerechtigkeit vertreten würden, könnten kommende Generationen in Nordrhein-Westfalen, was die Finanzen angeht, deutlich entspannter sein und deutlich besser schlafen.

(Lebhafter Beifall von der FDP und der CDU)

Wir kommen heute also zur abschließenden Entscheidung über die Dichtheitsprüfung. Wir entscheiden zwischen der wirklich bürgerfreundlichen Lösung von FDP und CDU auf der einen Seite und dem Generalverdacht von SPD und Grünen auf der anderen Seite.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

So lässt sich dieser Tagesordnungspunkt in einem Satz zusammenfassen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Schauen wir uns die Gesetzentwürfe nun einmal genauer an. Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen liefert – Herr Kollege Meesters, ich muss Ihnen da widersprechen; das wird Sie nicht überraschen – eben keine bürgerfreundliche Lösung. Ministerpräsidentin Kraft hat doch im Wahlkampf versprochen – ich zitiere –, Omas klein Häuschen würde sie davon ausnehmen. Ironischerweise hat sie das übrigens im Heimatwahlkreis vom Kollegen Kai Abruszat, vom „Kanal-Kai“, gesagt. Darum haben wir uns das auch so gut gemerkt.

Sie sagen jetzt, dass Sie Ihr Wahlversprechen mit der jetzigen Lösung einhalten, weil die verpflichtende Dichtheitsprüfung nicht mehr flächendeckend stattfindet. Sie glauben auch, Bürgerfreundlichkeit hergestellt zu haben.

(Norbert Meesters [SPD]: Ich weiß das!)

Nur noch in Wasserschutzgebieten sollen die Abwasserleitungen ohne jeden begründeten Verdacht – Generalverdacht! – überprüft werden müssen. Herr Kollege Meesters, das entspräche doch nur dann dem Wahlversprechen Ihrer Ministerpräsidentin,

(Josef Wirtz [CDU]: Wo ist sie denn?)

wenn sie gesagt hätte: Omas klein Häuschen würde ich davon ausnehmen, es sei denn, Oma wohnt im Wasserschutzgebiet. – Ich glaube, sie weiß das, und darum nimmt sie an dieser Debatte auch nicht teil.

(Lebhafter Beifall von der FDP und der CDU)

Wie wir schon öfters gesagt haben, müssen Wasserschutzgebiete natürlich besonders berücksichtigt werden. Aber wie wäre es denn damit, Wasserschutzgebiete differenzierter zu betrachten, zum Beispiel nach den entsprechenden Schutzzonen? Das haben wir bereits in einem Entschließungsantrag vorgeschlagen. Sie haben diesen Antrag aber abgelehnt, sehr geehrte Damen und Herren von SPD und Grünen. Das führt dazu – Kollege Hovenjürgen hat es eben geschildert –, dass zum Beispiel in Köln weiterhin 50 % der Hausbesitzer unter den undifferenzierten Generalverdacht gestellt werden.

Außerhalb von Wasserschutzgebieten kommt es jetzt auf die Kommunen an. Auch das haben Sie ge

rade gesagt. Die Kommunen sollen also selbst darüber entscheiden, ob sie bestehende Satzungen aussetzen und keine Dichtheitsprüfung mehr durchführen. Da die Kommunen aber oft bereits Satzungen und Pläne erarbeitet haben – zum Teil hat auch schon die Umsetzung begonnen –, ist unserer Meinung nach zu befürchten, dass es bei Ihrer Lösung trotzdem zu einer flächendeckenden Prüfpflicht kommt – oder, ebenso schlimm, zu einem Flickenteppich über ganz Nordrhein-Westfalen.

Erschwerend kommt hinzu, dass der grüne Umweltminister Remmel auf Grundlage Ihres Gesetzes außerdem ständig mit einer entsprechenden Verordnung winken kann.

Herr Kollege Meesters, Sie übertragen keine Verantwortung an die Kommunen, wie Sie behauptet haben. Sie schieben den Kommunen den Schwarzen Peter zu. Sie lassen die Hintertür für das Umweltministerium offen, und Sie ducken sich vor der Verantwortung weg!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Sie geben es an die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. So sieht keine verlässliche und verantwortliche Politik zwischen dem Land und den Kommunen aus.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Sie haben auch das Monitoring angesprochen. Darauf will ich gerne zurückkommen. Das Monitoring – das haben wir schon öfter gesagt – wird erst abgeschlossen sein, wenn erste Prüffristen längst abgelaufen sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, Sie starten mit der Behandlung, ohne die Diagnose abzuwarten. Das ist falsch. Es ergibt keinen Sinn. So kann man Politik nicht betreiben, wenn man sie auf fachlicher Ebene machen will.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wir bleiben dabei: Wir wollen keinen Generalverdacht. Wir wollen die verpflichtende Prüfung bei Neubauten, bei größeren Umbauten sowie bei einem begründeten Verdacht. Von Prüffristen nehmen wir Abstand. Unser Ansatz in der Umweltpolitik unterscheidet sich nämlich im Kern von Ihrem.

Wir wollen die Umwelt effektiv, effizient und vor allem verhältnismäßig schützen. Ihr Handeln ist vor allem geprägt von Aktionismus und dem Motto: Viel hilft viel. Ich kann nur sagen: Schade, dass das zulasten der Bürgerinnen und Bürger in NordrheinWestfalen geht.

(Beifall von der FDP und der CDU – Josef Hovenjürgen [CDU]: So ist es!)

Sie kritisieren, auch gerade wieder, dass unser Vorschlag die Vorsorge …

Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Markert zulassen, der auf dem Platz von Frau Schäffer sitzt?

Herr Kollege Markert, bitte sehr.

Geschätzter Kollege Höne, herzlichen Dank für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen. Was sagen Sie eigentlich denjenigen – auch Omas und Opas –, die bereits Geld in die Hand genommen und die Kanäle saniert haben?

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Gehört das nicht zu Ihrem Generationengerechtigkeitsbegriff?

Kollege Markert, vielen Dank für Ihre Frage. Das ist natürlich höchst bedauerlich. Aber nur weil an der einen Stelle schon etwas Falsches passiert ist, nur weil dem einen Unrecht geschehen ist, ist es nicht mein politischer Ansatz, das Falsche dann fortzuführen. Das kann nicht Ziel von Politik sein.

(Beifall von der FDP und der CDU – Jochen Ott [SPD]: Aufgrund Ihrer Politik ist das pas- siert!)

Ich will noch einen zweiten Punkt anführen, Herr Kollege Markert, und zwar grundsätzlich zum Vorsorgegrundsatz:

(Ingrid Hack [SPD]: Wer hat den eigentlich er- funden?)

Sie haben gesagt, wir würden dem nicht Rechnung tragen. Es wird Sie nicht verwundern, dass wir das anders beurteilen. Sie haben das allerdings auch mal anders beurteilt. Zu Zeiten der Minderheitsregierung war eine wirklich bürgerfreundliche Regelung in Sicht.

(Armin Laschet [CDU]: War sie!)

Es gab zwei Verordnungsentwürfe aus dem Hause Remmel. Darin schlugen Sie als eine mögliche Variante vor, dass eine Prüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten nur dann erforderlich ist – ich zitiere –, sofern Feststellungen der Gemeinden oder andere Feststellungen Gefahrenlagen erkennen lassen. – Unser Gesetzentwurf nennt das kurz und einfach: verpflichtende Prüfung nur bei begründetem Verdacht. – Inhaltlich besteht kein großer Unterschied.

(Beifall von der CDU)