Entweder Ihr Vorwurf ist grundfalsch, oder Sie selbst haben im Verfahren Vorschläge unterbreitet, die mit dem jetzt von Ihnen vor sich hergetragenen
Wie gesagt, Ihre damals vorgeschlagene Variante haben wir als gute Diskussionsgrundlage angesehen. Aber das war noch zu Zeiten der Koalition der Einladung. Heute haben wir es vor allem mit Ideologiepolitik zu tun.
Das werden insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der SPD vor Ort erklären müssen. Darum finde ich es genau richtig, dass wir namentlich abstimmen. Zwei Gesetzentwürfe liegen zur Abstimmung bereit. Die bürgerfreundliche Lösung kommt von FDP und CDU, Drucksache 16/45. Die Lösung von SPD und Grünen ist mit grünster Tinte und ein paar roten I-Pünktchen verfasst. Ihren Gesetzentwurf werden wir ablehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer oben im Saal und im Stream! Herr Kollege Markert von den Grünen hat seine Rede mit einem Dank an die Bürgerinitiativen beendet, die an der bürgerfreundlichen Lösung mitgewirkt hätten.
Herr Markert, Sie wissen schon, dass die Bürgerinitiativen das anders sehen, sie sind mit Ihrem Gesetzentwurf alles andere als zufrieden. Wir teilen diese Unzufriedenheit.
Wir teilen die Unzufriedenheit der Bürgerinitiativen mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung. 99 %
der Hausgrundstücke im Land sind an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen. Keine privaten Abwässer landen mehr wie früher in Sickergruben oder irgendwo im Untergrund.
Jetzt behaupten SPD und Grüne, dass von den undichten privaten Anschlussleitungen, die Tag und Nacht, tagein, tagaus überwiegend trocken liegen, eine Gefahr für das Grundwasser ausgehe. Ein Beweis für diese von SPD und Grünen behauptete Gefahr für das Grundwasser wurde bisher weder im Bund noch im Land Nordrhein-Westfalen erbracht. Indikatoren für siedlungs- und industriebedingte Stoffeinträge sind nicht von flächenmäßiger Bedeutung. Sie kommen nur vereinzelt und lokal begrenzt vor. So steht es im Trinkwasserbericht NordrheinWestfalen aus 2009. Diese Aussagen sind ein eindeutiges Indiz dafür, dass kein Gefahrenpotenzial vorliegt, das einen Generalverdacht und eine flächendeckende Dichtheitsprüfung rechtfertigt.
Der LANUV-Fachbericht 43 enthält längst bekannte Untersuchungsergebnisse. Streng wissenschaftlich ermittelte kausale Zusammenhänge zwischen undichten privaten Grundstücksentwässerungsanlagen und Stoffeinträgen in das Grundwasser werden darin nicht nachgewiesen.
In der Anhörung, die wir hier durchführten, warnten Experten mit Blick auf den vorliegenden Gesetzentwurf von SPD und Grünen vor einer flächendeckenden Dichtheitsprüfung durch die Hintertür. Das ist nicht bürgerfreundlich. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird nicht gewahrt. Trotz unterschiedlicher Gegebenheiten in NRW wird durch den von den Regierungsfraktionen propagierten Ansatz alles über einen Kamm geschoren. Ich kann Ihnen jetzt schon prophezeien: Am Ende werden die Gerichte entscheiden. Denn die unterschiedlichen Verfahren, die der Gesetzentwurf von SPD und Grünen beinhaltet, bieten eine breite Front für Rechtsstreitigkeiten, wie Prof. Hepcke ausführte.
Es wird Ihnen auch nichts nutzen, den Schwarzen Peter den Kommunen zuzuschieben. Das Gesetz wird Ihnen von den Gerichten um die Ohren gehauen werden. Es ist nur schade, dass das erfahrungsgemäß lange dauert und die Bürger in der Zwischenzeit darunter leiden müssen.
In der Landesregierung scheint sich niemand zu fragen, warum andere Bundesländer, auch mit ähnlichen Regierungskonstellationen, sich und ihren Bürgern Vergleichbares nicht antun mögen. Möge der Landesregierung vor Gericht bei den ersten Klagen bald ein Licht aufgehen, kann ich da nur sagen.
Der Gesetzentwurf von CDU und FDP liefert uns all diese Probleme nicht, er ist eindeutig bürgerfreundlicher. Er berücksichtigt das Verfassungsprinzip der Verhältnismäßigkeit. Deshalb werden wir ihm zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung spricht in Vertretung von Minister Remmel Frau Ministerin Löhrmann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eins zeigt die Debatte: Die große Einigkeit, die wir beim Thema „Wasser“ gegenüber der EU haben, haben wir bei diesem Thema offenkundig nicht.
Die Landesregierung ist der Meinung, dass für die Zukunft ein vollziehbares Regelungskonzept benötigt wird. Die Belange der Bürgerinnen und Bürger und die Belange der Wasserwirtschaft müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
Noch im Juni 2011 hatte der damalige Landtag einen gemeinsamen, parteiübergreifenden Entschließungsantrag von CDU, SPD und Grünen mit der folgenden zentralen Aussage verabschiedet: Der Landtag bekennt sich zum Ziel einer landesweiten Durchführung der Dichtheitsprüfungen.
Die jetzige Landesregierung sieht nach wie vor die Notwendigkeit, Regelungen für eine Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen zu treffen. Diese müssen sich zunächst an wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Dringlichkeiten ausrichten, aber auch den Aspekt der Bürgerfreundlichkeit beachten.
Zu den vorliegenden Gesetzentwürfen möchte ich aus Sicht der Landesregierung nochmals Folgendes feststellen: Der gemeinsame Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP vernachlässigt in nicht nachvollziehbarer Weise jegliche wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Errungenschaften. Aus Sicht der Landesregierung geht es nur darum, die Regelungen des § 61a Landeswassergesetz inhaltlich auszuhöhlen und somit vollzugsuntauglich und wirkungslos zu machen.
Nach Ihrem Entwurf, meine Damen und Herren der CDU und der FDP, würde sich künftig die Pflicht zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwas
seranlagen im Wesentlichen auf Neuanlagen beschränken. Bestehende Abwasserleitungen müssten lediglich bei einer bedeutenden Änderung sowie bei begründetem Verdacht durchgeführt werden.
Ihr Entwurf orientiert sich im Wesentlichen an einem undefinierbaren oder noch nicht definierbaren begründeten Verdacht. Sie haben bislang nicht erklären können, wer denn einen solchen Verdacht feststellen sollte, wenn der Betreiber nicht mehr verpflichtet ist, seine Abwasseranlage zu untersuchen. Oder meinen Sie den Fall, dass das Grundwasser bereits kontaminiert ist? Das ist ein völlig unzureichendes Regelungskonzept.
Mit Blick auf einen vorsorgenden Gewässerschutz ist Ihr Konzept ein Rückschritt in die Zeit vor 1976. Bereits in diesem Jahr wurden mit der damaligen 4. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes zum ersten Mal unmittelbar geltende Pflichten für den Betrieb von Abwasseranlagen festgelegt.
Mit der Neuordnung des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahr 2009 wurden erstmals auch bundesweit verbindliche Grundpflichten für die Überwachung von Zustand und Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen im Wasserhaushaltsgesetz festgeschrieben. Eine Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Kanälen wurde schon damals nicht vorgenommen.
Wenn nun über eine Änderung des von CDU und FDP im Jahr 2007 eingeführten § 61a nachgedacht wird, müssen bundesrechtliche Vorgaben einerseits und der bisherige Vollzug in NRW andererseits berücksichtigt werden. Viele Hausbesitzer hier im Land haben sich an das von CDU und FDP formulierte Gesetz gehalten. So haben beispielsweise in Köln von den rund 50.000 Hausbesitzern in Wasserschutzgebieten 12.000 den Nachweis über eine Dichtheitsprüfung bereits erbracht. Ich finde es merkwürdig, dass Sie das als unrechtmäßig darstellen.
In vielen Kommunen, meine Damen und Herren, ist in Resolutionen beklagt worden, dass es keine bundesweite Lösung gibt. Leider hat Bundesumweltminister Altmaier meinem Kollegen Remmel im August mitgeteilt, dass der Bund in dieser Legislaturperiode keine Regelung beabsichtigt.
Meine Damen und Herren, die im Koalitionsvertrag benannten Eckpunkte für die Neuregelung sind bekannt. Die Landesregierung befürwortet eine bür
gerfreundliche Novelle des bestehenden Rechts. Basis dafür müssen die nach Bundesrecht bundesweit geltenden, allgemein anerkannten Regeln der Technik sein. Die Anforderungen an die Durchführung der Funktionsprüfung, die Prüfungszeiträume sowie die Anforderungen an die Sachkunde können nach einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs von SPD und Grünen in einer Verordnung zeitnah geregelt werden.
Wir halten es für unabdingbar, in Wasserschutzgebieten an den geltenden Fristen festzuhalten. Für die Überprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine rechtssichere und gleichzeitig bürgerfreundliche Lösung notwendig.