Meine Damen und Herren, wichtig ist allerdings, dass wir die Zweckbindung, die Selbstbindung auch wirklich durchführen.
Herr Minister, bei unserer Zusammenarbeit im Ausschuss habe ich manchmal das Gefühl, dass Sozialpolitik und Wohnungsbaupolitik hier ein bisschen zu viel miteinander vermengt werden. Wohnungsbaupolitik hat ihre Ziele, Sozialpolitik hat ihre Ziele. Das will ich nicht kleinreden. Nur, wenn diese För
dermittel kommen, müssen wir sie auch zielgerichtet einsetzen. Und die Sozialförderung ist Sozialförderung, und die Wohnungsbauförderung ist Wohnungsbauförderung. Darunter müssen wir, glaube ich, einen deutlichen Strich setzen. Das gilt auch für die Quartiersentwicklung; die will ich auch nicht kleinreden. Das müssen wir sauber trennen. Sonst könnte sich beim Bund festsetzen, dass diese Mittel doch nicht so zielgerichtet eingesetzt werden, wie man das bei der Zweckbindung vorgesehen hatte. Und einem solchen Eindruck sollte man, glaube ich, frühzeitig entgegenwirken.
Ich sage ganz klar: Wir stimmen dem Gesetz zu. Es ist vernünftig. Es gibt Planungssicherheit, so wie wir das von Schwarz-Gelb aus Berlin über die Jahre gewohnt sind. Das ist eine richtige Sache. Schönen Dank, Berlin! Weiter so! – Danke schön.
Schönen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Für die Piratenfraktion erteile ich nun Herrn Kollegen Bayer das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer hier am Stream und an den VideoPlattformen! Fünf Ausschüsse haben sich mit dem Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz beschäftigt. Dort, wo ein Votum abgegeben wurde, wurde die Annahme auch einstimmig – manchmal bei Enthaltung der CDU – empfohlen.
Ja, wir brauchen das Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz. Ich erläutere für unsere Besucher und die Zuschauer im Stream und auf YouTube kurz, worum es geht. Die Entflechtungsmittel sind die Ersatzzahlungen des Bundes an die Länder für die durch die Föderalismusreform umverteilten Aufgaben. Herr Breuer hat das auch schon erklärt. Anders als bei den dauerhaft übertragenen Aufgaben sind die Zahlungen hierfür zeitlich begrenzt, und zwar bis 2019. Zudem muss 2014 die Verteilung neu verhandelt werden.
Jetzt muss zügig eine landesinterne Regelung herbeigeführt werden, um diese Verhandlungen entsprechend führen zu können. Dies ist seit 2007 bekannt und wurde schon lange genug aufgeschoben. Die freiwillige Zweckbindung zeigt allen: Wir brauchen das Geld, und zwar genau für die Bereiche, für die es ursprünglich vorgesehen war – es gab nämlich einmal eine Zweckbindung –, und wir brauchen es auch weiterhin.
Das Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz findet auch unsere Zustimmung. Ich möchte noch einmal auf die guten Ideen und Verbesserungsvorschläge hinweisen, die bei der Anhörung im Januar dieses Jahres unter anderem von der Architektenkammer, vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und
Ich spreche beispielhaft die Verteilung der Mittel für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und für die Wohnraumförderung an. Bezüglich der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse könnte auch eine Festschreibung der Verteilung zwischen dem ÖPNV und dem Straßenbau stattfinden. In Baden-Württemberg wurde dies im Verhältnis 60 zu 40 zugunsten des ÖPNV festgelegt. Dies würde auch bei uns eine Verbesserung des ÖPNV bedeuten.
Daehre-Kommission und die ÖPNV-Zukunftskommission haben erst kürzlich den dramatischen Fehlbetrag in der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur offengelegt. Insbesondere der ÖPNV steht vor großen Herausforderungen und ist in NRW dafür nur unzureichend finanziell ausgestattet.
In NRW gibt es laut Zwischenbericht der ÖPNVZukunftskommission beispielsweise einen Erneuerungsbedarf bei U-Bahn- und Straßenbahnsystemen von 1,1 Milliarden € bis 2016. Herr Beu hat hier andere Quellen mit gleichem Fazit genannt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Wir brauchen Planungssicherheit und darüber hinaus eine Ausweitung der Mittel.
Ich möchte gerne noch einen zweiten Verbesserungsvorschlag hervorheben, und zwar den von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sowie vom Deutschen Mieterbund NRW e. V. Dieser Vorschlag – die Einrichtung eines Wohnraumförderfonds als Sondervermögen – nach dem Vorbild des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes würde zweierlei bewirken:
Erstens wäre damit einer Zweckentfremdung in andere Investitionsbereiche vorgebeugt. Zweitens wäre eine Verstärkung der Investitionstätigkeit sichergestellt, da die Mittel nicht als Verrechnungsposition des Landes für den Schuldendienst genutzt werden könnten.
Der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen liegt derzeit bei nur etwa einem Drittel des Bedarfes. Es gibt rund 650.000 geförderte Wohnungen; wir bräuchten jedoch weitere 1,2 Millionen. Das gilt für jetzt, das gilt aber auch für die fernere Zukunft, wenn die Zinsen wieder höher sind, und wer weiß, was dann mit der NRW.BANK ist.
ausdrücklich, eine Aufstockung der Mittel nach dem Entflechtungsgesetz vorzunehmen. Das kann hier natürlich nicht entschieden werden, aber der heute vorliegende Gesetzentwurf bildet die Grundlage dafür, auf Bundesebene zu verhandeln, und ist zugleich die Aufforderung an die Landesregierung, dies auch zu tun.
hier nur knapp angerissenen Probleme. Das Ganze ist halt pragmatisch – eine geeignete Maßnahme, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Daher geben wir unsere Zustimmung zum pragmatischen, formal wichtigen Entflechtungsmittelzweckbin
Dass man weiter optimieren kann und inhaltlich mehr gestalten könnte, zeigt die Anhörung. Vielen Dank nochmals für die Ideen und Ihnen vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Auch Ihnen vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Und nun spricht für die Landesregierung erneut Minister Groschek. Bitte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Um es noch einmal deutlich zu machen: Bei dem Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz des Bundes läuft die Auseinandersetzung weniger parteibuchorientiert ab – da kann man ruhig farbenblind sein –, denn die Konfrontation besteht zwischen Bund und Ländern.
Die Länder sagen völlig zu Recht: Der Bund steht in der Pflicht, 2014 bis mindestens 2019 und darüber hinaus auskömmlich zu finanzieren. Dieser Verpflichtung entzieht sich der Bund aus Sicht der Bundesländer, nicht nur der A-Bundesländer.
Deshalb geht es in der Auseinandersetzung zwischen den Ländern und dem Bund darum, ob das Volumen, das über das Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz des Bundes verteilt wird, angemessen ist. Da sagen die Länder: Nein, es ist nicht angemessen; wir brauchen mindestens 2 Milliarden € statt der 1,5 Milliarden €.
Kommen wir zu unserem eigenen Gesetz. Ja, wir legen jetzt fest: Bildung, Wohnen und kommunaler Straßenbau entsprechen den Bundesvorgaben und sind die ausschließlichen Verwendungszwecke und Investitionsschwerpunkte. Diese Festlegung stärkt uns natürlich gegenüber dem Bund, der immer den Verdacht äußert, dass die Länder diese Mittel zur Haushaltskonsolidierung oder sachfremden Investitionstätigkeit missbrauchen.
Diesem Verdacht wollen wir – obwohl er völlig unbegründet ist – mit diesem Gesetz entgegentreten. Zweckbindung und Quotierung werden in diesem Gesetz so stark geregelt, dass es auch ein Signal ist, das selbst in Berlin nicht übersehen werden kann.
gemessenen Verhältnis zwischen Bund und Ländern interessiert ist, dann muss er seinem Interesse auch dadurch Ausdruck verleihen, dass er seinerseits davon absieht, 2014 ein nicht auskömmliches Angebot zu unterbreiten. Vielmehr muss ein faires Angebot für die Jahre 2014 bis 2019 erfolgen. Das wäre die Verfassungspflicht des Bundes. Daran zu erinnern, sollte auch Gegenstand der Verabschiedung dieser landesgesetzlichen Grundlage sein. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor – das wollte ich zumindest sagen, bis Herr Kollege Schemmer kam. Sie haben noch gewaltige 42 Sekunden, Herr Kollege. Bitte.
Schönen Dank, Herr Präsident. Ich will das in aller Kürze und aller Schnelle machen. Damit hier keine Missverständnisse auftauchen: Diese Bundesregierung hat für 2013/2014 diese Finanzmittel vorgesehen. Es freut mich, Herr Minister Groschek, dass Sie von dieser Bundesregierung das auch für 2015 folgende erwarten. So machen Sie ja klar, welches Wahlergebnis Sie erwarten. Ich unterstütze das auch ausdrücklich, weil das der richtige Weg ist. Um bei Herrn Ellerbrock zu bleiben: Die haben gezeigt, dass sie uns mit den 470 Millionen €
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Jetzt liegen mir aber endgültig keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Das heißt, ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2244, den Gesetzentwurf Drucksache 16/748 unverändert anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann darf ich feststellen, dass diese Empfehlung mit den Stimmen aller Fraktionen einstimmig angenommen ist und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet wurde.
rungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetzes – AAVG und zur Änderung wasserverbandlicher Vorschriften
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/2295
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2431
Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst für die SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Sundermann das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Vielen Dank. Ich wollte anfangen: Heute ist ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen, für das Land, für die Kommunen und auch für die Industrie in diesem Land. Denn der AAV, das Erfolgsmodell aus NordrheinWestfalen, wird weitergeführt und auf eine finanziell solide Basis gestellt.
Meine Damen und Herren, das wird nicht nur durch das deutlich, was die Städte und Gemeinden, die Kommunen, uns geschrieben haben. Die Kommunen haben uns bei diesem Vorhaben unterstützt. Sie haben gesagt: Wichtig ist, dass die finanzielle Basis an dieser Stelle vertieft wird, dass die Kompetenz, die sich der AAV mittlerweile über Jahrzehnte erarbeitet hat, vorhanden bleibt und dass wir über den AAV ein Instrumentarium haben, um weiter Flächen zu sanieren und auch so auf die Flächen zugreifen zu können, um sie einer weiteren industriellen Nutzung zuführen zu können.
Neben der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes, die sehr positiv war, haben wir auch diese Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vorliegen. Ich habe dazu ja auch schon in den diversen Ausschüssen ausgeführt, dass mir diese Stellungnahme für einen Verband, der die Industrie- und Handelskammern hier in NordrheinWestfalen vertritt, ein wenig weinerlich ist. Dazu muss man wissen, dass in den letzten Jahren das Land und auch die Kommunen zu ihren finanziellen Verpflichtungen gestanden haben, dass aber leider – das führen ja auch die Kommunen aus – die Industrie hier nicht zu ihrer Verantwortung gestanden hat.