Neben der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes, die sehr positiv war, haben wir auch diese Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vorliegen. Ich habe dazu ja auch schon in den diversen Ausschüssen ausgeführt, dass mir diese Stellungnahme für einen Verband, der die Industrie- und Handelskammern hier in NordrheinWestfalen vertritt, ein wenig weinerlich ist. Dazu muss man wissen, dass in den letzten Jahren das Land und auch die Kommunen zu ihren finanziellen Verpflichtungen gestanden haben, dass aber leider – das führen ja auch die Kommunen aus – die Industrie hier nicht zu ihrer Verantwortung gestanden hat.
Trotzdem oder auch gerade deswegen sind wir der Meinung, dass diese bewährte Partnerschaft auf Augenhöhe – Herr Wirtz, das waren ja auch sehr häufig Ihre Worte in den Ausschusssitzungen – fortgesetzt werden soll. Aufgrund dessen haben wir auch mit den Kollegen der FDP hier einen Entschließungsantrag vorbereitet, der einen dieser Punkte aus der IHK-Stellungnahme ein Stück aufnimmt. In der Delegiertenversammlung sollen alle Delegierte ein Rederecht bekommen.
Das Nächste ist – das schreiben wir hier noch einmal fest –, dass es im Prinzip so sein muss, dass diejenigen, die bezahlen, im AAV auch Rede- und Stimmrecht haben. Das halten wir für eine vernünftige Regelung, vor allen Dingen vor dem Hintergrund der Historie, dass sich die Industrie hier ein Stück weit aus ihrer Verantwortung gestohlen hat.
Was wir in diesem Entschließungsantrag noch feststellen, ist, dass wir über die Beitragsentwicklung einen jährlichen Bericht haben wollen, um festzustellen, wie sich der AAV entwickelt. Man könnte das sicherlich auch mit einem Tätigkeitsbericht verbinden.
Meine Damen und Herren, ich habe angefangen mit: Es ist ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen. Das ist auch mein Appell an die CDU. Es steht im Prinzip nichts zwischen uns. Wir sagen, der AAV ist gut. Wir sind im Prinzip der IHK noch einmal ein Stück entgegengekommen. Ich kann wirklich nur an Sie appellieren: Geben Sie sich einen Ruck und unterstützen Sie dieses Erfolgsmodell, um das uns viele andere Länder in Deutschland beneiden. Geben Sie sich an dieser Stelle einen Ruck!
Eines muss ich Ihnen aber auch sagen. Auch wenn Sie sich keinen Ruck geben, wird eine Zweidrittelmehrheit – so wie es aussieht – in diesem Landtag dem Gesetzentwurf zustimmen. Glück auf! – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des AAVG zeigt wieder einmal sehr deutlich, dass diese Landesregierung scheinbar nicht an einem partnerschaftlichen Verhältnis zwischen öffentlicher Hand auf der einen Seite und der Wirtschaft auf der anderen Seite interessiert ist. Der Gesetzentwurf ist von einer gravierenden Einseitigkeit zulasten der freiwilligen Mitglieder geprägt, die am Ende das gemeinsame Ziel gefährden könnte.
Positiv ist, dass es nach wie vor hier in diesem Landtag einen Grundkonsens über die Notwendigkeit des AAVG und dessen Ziele bei allen beteilig
Meine Damen und Herren, es ist nicht in Ordnung, wenn Sie ständig vom Prinzip der partnerschaftlichen Zusammenarbeit reden, es bei der Umsetzung aber einfach vernachlässigen. Sie behaupten, die Mitglieder im Vorstand des Verbandes ständen auf gleicher Augenhöhe. Die Realität sieht leider ganz anders aus. Das Gegenteil ist der Fall. Das Ziel, den Verband für weitere Akteure attraktiver zu machen, gefährden Sie. Auch nach den Beratungen in den Fachausschüssen war nicht zu erkennen, dass Sie unsere Bedenken in Gänze ernst nehmen. Insbesondere unsere Kritik am Neuzuschnitt des Vorstands konnte nicht ausgeräumt werden. Sie behindern die Zusammenarbeit aller Partner auf Augenhöhe.
Aktuell besteht der Vorstand aus drei Vertretern des Landes, zwei Vertretern der Kommunen und fünf Vertretern der Wirtschaft. Damit war eigentlich ein Gleichgewicht sichergestellt. Dies hat im Übrigen auch dazu geführt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Entscheidungen in der Regel im Konsens getroffen wurden.
Die nun von Ihnen vorgeschlagene Neuregelung verschiebt die Kräfteverhältnisse und führt zu einer überproportionalen Vertretung des Landes; das wissen Sie. Weder die Kommunen noch die Wirtschaft, also die freiwilligen Partner, sollten ursprünglich die Möglichkeit bekommen, Sitzungen zu beantragen. In dem Punkt, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, sind Sie uns entgegengekommen. Wir hätten uns dann aber auch gewünscht, dass man den beiden Gruppen eine Sperrminorität eingeräumt hätte.
Außerdem bleibt unklar, warum Sie, Herr Minister Remmel, die Absicht äußern, den Sachverständigen zwar das Rederecht einzuräumen, dies aber ausdrücklich nicht durch das Gesetz garantiert werden soll. Eine bloße Absichtserklärung begründet kein Recht. Daher hätte es unserer Meinung nach ins Gesetz gehört.
Zwischenzeitlich schien uns die Regierungskoalition entgegenkommen zu wollen. Deutlich wurde dies im Umweltausschuss, als Sie, Herr Minister Remmel, erklärten, das Rederecht der Sachverständigen über die Satzung zu regeln. Das erkennen wir ausdrücklich an, das möchte ich betonen. Doch als es um die konkreten Verbesserungen der anderen Problemfelder ging und die Koalition mit einem Änderungsantrag hätte reagieren können, war keine Einigung über diese Punkte in Sicht.
Aus den genannten Gründen – Sie haben von einem Ruck gesprochen, Herr Kollege Sundermann – hält die CDU-Fraktion den vorliegenden Entwurf zum AAVG für nicht ausgereift. Wir hätten uns hier
deutlichere Nachbesserungen gewünscht. Nichtsdestotrotz halten wir das Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetz für so wichtig, dass wir es heute nicht ablehnen werden. Die Ziele des Gesetzes unterstützen wir grundsätzlich, wenn wir auch mit der praktischen Ausführung unzufrieden sind. Deshalb wird sich die CDU-Fraktion nachher der Stimme enthalten. Das gilt für den Gesetzentwurf, aber auch für den Entschließungsantrag von SPD, Grünen und FDP. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Als Nächster erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Markert das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, zu Beginn meiner Ausführungen den Begründer der wissenschaftlichen Bodenkunde zu zitieren, niemand anderen als den Bodenkundler und Juristen Friedrich Albert Fallou, der bereits 1862 in seinem Lehrbuch „Pedologie oder allgemeine und besondere Bodenkunde“ ausführte – Zitat –:
„Es gibt in der ganzen Natur keinen wichtigeren, keinen der Betrachtung würdigeren Gegenstand als den Boden! Es ist ja der Boden, welcher die Erde zu einem freundlichen Wohnsitz der Menschen macht, er allein ist es, welcher das zahllose Heer der Wesen erzeugt und ernährt, auf welchem die ganze belebte Schöpfung und unsere eigene Existenz letztlich beruhen.“
Diese Botschaft hat nichts an ihrer Aktualität eingebüßt. Sie besitzt eine eindringliche Aufforderung, der Verantwortung für Mutter Erde gerecht zu werden.
Unsere Böden – ich habe das bereits im Umweltausschuss ausgeführt – schreiben quasi ein kulturökologisches Geschichtsbuch. Der Zustand unserer Böden sagt etwas darüber aus, wie wir mit dieser wichtigen natürlichen Grundlage umgegangen sind. Das hat sich bis heute nicht geändert. Auch heute stehen wir vor großen Herausforderungen beim Bodenschutz. Denken Sie an die fortschreitende Erosion. Denken Sie an die immer noch hohe Zahl der Altlasten in unseren Böden. Denken Sie an den exorbitant hohen Flächenverbrauch. Aber sehen Sie auch die Rolle des Bodens im Bereich des Klimaschutzes, als CO2-Senke. Sehen Sie die Bedeutung des Bodenschutzes als Grundlage für gesunde Nahrungsmittel.
Insofern ist es gut, dass wir bei der AAVG-Novelle jetzt mit so großer Geschlossenheit agieren. Die Kolleginnen und Kollegen Piraten haben ihre Zustimmung sehr früh signalisiert. – Herzlichen Dank dafür.
Die FDP-Fraktion hat sich mit dem Entschließungsantrag, den wir heute gemeinsam einbringen, noch einmal ganz deutlich an unsere Seite gestellt. Sie hat einige eigene Akzente eingebracht, und das ist auch gut so. Wir wollen ja Geschlossenheit und alle mitnehmen. Das macht eine Koalition der Einladung aus.
Schade, lieber Josef Wirtz, dass es trotz des Bemühens der Koalitionsfraktionen nicht gelungen ist, auch die CDU zu einer Zustimmung zu bewegen. Wir haben noch den Entwurf eines Änderungsantrags vorgelegt, der zumindest das Quorum für die Einberufung der entsprechenden Gremien abgesenkt hätte. Jetzt aber aufzurüsten und zu sagen, das Quorum für die Einladung müsse auch mit einem Vetorecht in der gleichen Anzahl der Stimmen versehen werden, geht uns, mit Verlaub, zu weit. Wir geben aber die Hoffnung nicht auf. Vielleicht können Sie auf der Strecke oder sogar heute Abend noch ein Zeichen setzen und sich der großen Mehrheit des Hauses anschließen. Wenn nicht, dann offenbart das einmal mehr, dass es leider bei dem Bodenschutz in der CDU offensichtlich zwei Linien gibt – die eine, die den Bodenschutz sehr aktiv mit vorantreiben will, und die andere, die auf der Bremse steht. Ich erinnere daran, dass die CDU-geführte Bundesregierung seit Jahren auch die europäische Bodenschutzrahmenrichtlinie blockiert.
Diese Mahnung sollten wir ernst nehmen, auch über die AAVG-Novelle hinaus. Denn es bleibt dabei: Wir haben die Welt von unseren Kindern nur geborgt.
In diesem Sinne wünsche ich uns weiterhin große Geschlossenheit bei den Aufgaben des Bodenschutzes in den nächsten Jahren. Denn mit der AAVG-Novelle geht die Arbeit weiter, sie ist bei Weitem nicht beendet. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein Thema, bei dem viel Einigkeit besteht. Einigkeit besteht vor allem in dem Aspekt, den ich bei den Debatten zu diesem Thema schon öfter angesprochen habe, nämlich bei der Frage der Augenhöhe, der Augenhöhe, auf der sich die beteiligten Akteure bewegen müssen, die Akteure Wirtschaft, Kommunen und eben auch das Land.
Die Kollegen haben das bereits gesagt: Die Arbeit des AAV hat sich definitiv bewährt. Da ist viel Fachwissen vorhanden. Die Arbeit, die dort ge
macht wird, ist sehr gut und wirtschaftlich wie umweltpolitisch sehr sinnvoll. Genau deshalb muss eine Weiterentwicklung des Verbands mit Augenmaß betrieben werden.
Für eine Weiterentwicklung mit Augenmaß müssen alle Akteure das Gefühl haben, dass sie ernst genommen werden, im Prozess eingebunden sind, und dass das in der Praxis weiter gelebt wird.
Augenhöhe ist uns also wichtig. Mit Blick auf die leider rückläufige finanzielle Beteiligung der Wirtschaft in den letzten Jahren will und muss ich festhalten, dass diese Entwicklung extrem bedauerlich ist und dass wir uns das so nicht vorgestellt haben. Das gehört zur Wahrheit auch dazu.
Auch beim AAV muss natürlich gelten, dass derjenige, der die Rechnung bezahlt, auch die Musik bestimmen darf. Was ist daraus zu schließen? – Erstens. Es ist richtig, die Stimmrechte mit der finanziellen Beteiligung zu koppeln. Zweitens. Rederechte müssen davon aber differenziert betrachtet werden. Denn die Möglichkeit zum inhaltlichen Input, zum Fachbeitrag, sollte eben nicht vom Geldbeutel der Beteiligten, der beteiligten Verbände abhängen. Das haben wir auch in der letzten Ausschusssitzung vonseiten der FDP noch einmal deutlich gemacht.
Wir halten es für richtig, beide Aspekte noch einmal hervorzuheben, und – drittens – auch zu beobachten, wie sich die finanziellen Beteiligungen insbesondere aus der Wirtschaft über die nächsten Jahre entwickeln. Denn es war ja eine Zielsetzung, dass sich diese erhöhen. Darum haben wir hier den vorliegenden Entschließungsantrag initiiert, und ich freue mich sehr, dass wir an dieser Stelle so viel Unterstützung erfahren haben und einen breiten Konsens herstellen konnten.
Das wird meines Erachtens der allgemein und der auch von uns speziell anerkannten Arbeit des AAV gerecht. Ich bitte daher um Zustimmung zu dem Entschließungsantrag. Dem Gesetzentwurf stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Piratenfraktion erteile ich nun Herrn Kollegen Rohwedder das Wort.
Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen und Zuschauer hier im Saal und draußen. Wir hatten schon bei der ersten Lesung gesagt, dass Flächenverbrauch und Management gerade hier im dichtbesiedelten Nordrhein-Westfalen mit seinen vielen Altlasten wichtige Fragen sind, dass das Flächenrecycling selbstverständlich eine gemeinsame Aufgabe von Land, Wirtschaft und Kommunen ist und
dass es drei Kooperationsvereinbarungen gab, die in den letzten Jahren zu einer guten Zusammenarbeit zwischen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand mit einem effektiven Flächenrecycling und einer Altlastensanierung geführt hatten.
Diese Kooperationsvereinbarung vom Oktober 2012 war ohne Finanzierungsgrundlage und soll jetzt durch die Änderung des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetzes gesetzlich festgeschrieben werden, was wir begrüßen.
Die neue Aufgabe ist Boden- und Wasserschutz. Darüber hinaus wurden die Amtszeiten der Delegierten und Vorstandsmitglieder von drei auf fünf Jahre erhöht. Auch das ist in unseren Augen eine gute Sache und hilft der Kontinuität. Diese Änderungen halten wir für sinnvoll und geeignet, um die notwendigen Ziele zu erreichen.
Leider muss ich jetzt feststellen, dass der Entschließungsantrag 16/2431 nicht wirklich weiterhilft. Dieser Vorschlag läuft auf einen Stimmrechtskauf hinaus. Wenn man das mit dem Gesellschaftsrecht in der Wirtschaft vergleichen möchte, wäre das ein Konzept wie eine Aktiengesellschaft. Wer das meiste Geld investiert, die meisten Aktien kauft, hat auch das meiste Stimmrecht. Um bei dieser Analogie zu bleiben: Piraten ziehen in einem solchen Fall ein Genossenschaftsmodell vor, wo unabhängig von den Anteilen jeder Genosse das gleiche Stimmrecht hat: one man – one vote.