Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter.

Im Projekt der Landesregierung „Kein Kind zurücklassen“ wird die systematische Vernetzung zunächst exemplarisch in 18 Kommunen realisiert. Hier sind bereits erste Fortschritte deutlich erkennbar. Ich gehe davon aus, dass wir in den Ausschussberatungen hierüber noch mehr erfahren werden.

Lassen Sie uns dann gemeinsam den Erkenntnisgewinn nutzen, um weiterhin für ein familienfreundliches Nordrhein-Westfalen zu arbeiten. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die CDU-Fraktion erteile ich nun Herrn Kollegen Tenhumberg das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Familienpolitik muss Rahmenbedingungen für Lebensabläufe schaffen, in denen Familienentwicklung gelebt werden kann. Der Schutz der Familie ist eines der Grundrechte des Grundgesetzes. Daraus ergeben sich für die Familien Hilfs- und Abwehransprüche gegenüber dem Staat. Primär ist der Bund im föderalen deutschen System für die Familienpolitik zuständig, der sowohl im Programm als auch in der Höhe der Förderung Erhebliches leistet.

(Beifall von der CDU)

Eine gute und vernünftige Familienpolitik ist der Schlüssel zu einer fairen gesellschaftlichen Entwicklung. Denn in der Familie steht der Starke für den Schwachen, stehen die Eltern für das Kleinkind und den aufwachsenden Jugendlichen, die erwachsenen Kinder in der Pflege für ihre Eltern. Der Genera

tionenvertrag hat eben nicht nur eine finanzielle Wirkung, er spielt als größte Leistung in unserer sozialen Marktwirtschaft eine Rolle in der Verantwortung im Familienverbund.

Deshalb, meine Damen und Herren, steht die Familie begründet unter dem besonderen Schutz unserer Verfassung.

(Beifall von Walter Kern [CDU])

Wir alle müssen uns wieder mehr dieser Verantwortung bewusst werden. Nur wenn Eltern die Solidarität des Staats erfahren, werden sie diese Solidarität auch vorleben können.

Wir können also feststellen, dass die Familie ein Grundelement unserer Demokratie ist und auch die soziale Marktwirtschaft von guten Familienstrukturen profitiert.

Das Grundgesetz verpflichtet auch die Länder, Familien unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung zu stellen. Damit hat das Land NordrheinWestfalen einen erheblichen Spielraum, durch eigenes Handeln die Lebenssituation von Familien positiv zu gestalten.

Das kann in vielfältiger Weise passieren, zum Beispiel durch Landeserziehungsgeld, Begrüßungsgeld bei der Geburt eines Kindes, gute Bedingungen in Kindergärten und Schule – dort, wo wir in Nordrhein-Westfalen durch Ihre ideologische Regierungspolitik zurzeit erhebliche Probleme haben.

Wichtig, meine Damen und Herren, bei all den Leistungen für Familie ist es, dass die Wahlfreiheit durch ein breites Angebot gewährleistet wird und der Staat nicht Lebensentwürfe für Familien vorgibt. Der Staat hat der Familie zu dienen.

(Beifall von der CDU)

Da hat Nordrhein-Westfalen, da hat Rot-Grün ebenfalls große Probleme. Deshalb ist es vernünftig, dass im vorliegenden Antrag das Land aufgefordert wird, eine genaue Bestandsaufnahme vorzunehmen, um aus diesen Erkenntnissen die Familienförderung wirksamer gestalten zu können.

Dass da einiges im Argen liegt, erkennt man mit einem Blick auf die Homepage des NRW

Familienministeriums. Dort sind auf den verschiedensten Seiten, die sich mit Familienpolitik befassen, verschiedene Verweise. Einmal landet man auf dem Link für Hilfen des Landesministeriums, dann auf dem Link der Bundesinitiative, dann kommt man zum Link Kinderschutzzentren und weiter zum Link Jugendschutz; weiter unter der Familienpolitik geht es mit Links zum Familienzentrum NRW, Väter NRW, Familienberater NRW, Familien in NRW: im Ergebnis alles etwas undurchsichtig, durcheinander und zu wenig vernetzt.

(Beifall von der CDU – Zuruf von Britta Alten- kamp [SPD])

Meine Damen und Herren, Sie schaffen Schnittstellen, wir schaffen Verbindungsstellen. Viele Fragen müssen beantwortet werden, wobei der vorliegende Antrag dafür Gelegenheit bietet.

Was tun Sie eigentlich, um Eltern zu unterstützen, die aktiv und bewusst ihre Kinder bis zu drei Jahren selbst bilden, betreuen und erziehen wollen? Warum unterstützt das Land nicht die Aktion Wunschkinder und nimmt damit in Kauf, dass viele Paare ungewollt kinderlos bleiben? Was tut das Land, um alleinerziehende junge Mütter systematisch zu unterstützen? Was tut das Land, um Familieneinkommensgerechtigkeit zu realisieren? Was tut das Land, um den § 13 Kinderbildungsgesetz in der Breite im Land umzusetzen?

(Beifall von Walter Kern [CDU])

Was tut das Land, meine Damen und Herren, um kinderreiche Familien bei der Bewältigung ihrer erzieherischen Arbeit zu unterstützen? Was tut das Land, um kinderreiche Familien mit ausreichendem Wohnraum auszustatten?

(Reiner Priggen [GRÜNE]: Das erklärt die Andrea gleich!)

Wie steht es eigentlich mit der Familienfreundlichkeit im Ministerium und hier im Landtag? Meine Damen und Herren, viele, viele Fragen. Deshalb ist der Antrag der FDP passgenau. Er kommt zum richtigen Zeitpunkt. Herzlichen Glückwunsch! Wir schließen uns ihm voll an, und wir freuen auf die Beratung im Fachausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Tenhumberg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Asch das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Bernhard Tenhumberg, wir haben gerade die Haushaltsberatungen hinter uns. Ich kann nur empfehlen, in den Haushalt zu schauen. Da steht schwarz auf weiß, was die rot-grüne Landesregierung in all diesen Dimensionen, die sie genannt hat, für Familien in Nordrhein-Westfalen tut. Eines geht da auch klar hervor: Es ist deutlich mehr als das, was die schwarz-gelbe Landesregierung, die Vorgängerregierung, jemals getan hat.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zu- ruf von Bernhard Tenhumberg [CDU])

Das steht fest. Wir wollen das aber jetzt nicht noch einmal alles wiederholen. Dafür würde meine Redezeit längst nicht ausreichen.

Zum FDP-Antrag: Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dieser Antrag geht deutlich an die falsche Adresse. Vergleichen wir die Dimensionen der

Leistungen: Es sind immerhin knapp 2 Milliarden €, die im Haushalt für Familien stehen – viel Geld, viele Ressourcen. Vergleicht man das mit den bundespolitischen Leistungen in Höhe von 200 Milliarden €, dann ist das 1 %.

Das hat übrigens auch der damalige CDUFamilienminister so erkannt. Er hat nämlich in der Antwort auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion im Jahre 2006 zur Situation der Familien in NRW geschrieben – Zitat des ehemaligen CDU

Familienministers Laschet –:

„Wir brauchen mehr Transparenz bei den finanziellen Leistungen für Familien. Dafür ist primär die Bundesregierung verantwortlich.“

Und genau so ist es. Sie fordern von der Landesregierung etwas ein, was die CDU-Familienministerin auf Bundesebene nicht auf die Reihe bekommt. Denn genau da wäre es in der Tat angesichts der Unübersichtlichkeit und des Dschungels an familienpolitischen Leistungen zielfördernd, alles auf den Prüfstand zu stellen.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Bernhard Tenhumberg [CDU])

Das hat im Übrigen die Bundesregierung auch erkannt. Sie hat eine Regierungskommission zwischen Finanzministerium und Familienministerium eingerichtet, um diesen gesamten Bereich einmal zu evaluieren und daraus Schlüsse zu ziehen. Jetzt höre und staune: Der Zwischenbericht dieser Kommission ist da. Der Endbericht liegt auch in den Schubladen. Aber leider ist das Ergebnis nicht so, dass es der Bundesregierung jetzt in den Kram passt.

Die Ergebnisse sind so unbequem, dass die Bundesregierung nicht will, dass das jetzt im Vorwahlkampf in die politische Diskussion kommt. Das ist der Punkt. Deswegen sind bis heute die angekündigten Evaluierungsergebnisse aus dieser Kommission nicht in der politischen Debatte.

(Beifall von den GRÜNEN, Wolfgang Jörg [SPD] und Britta Altenkamp [SPD])

Das ist auch deswegen so, weil die Aussagen im Zwischenbericht sehr eindeutig sind. Da steht nämlich: Viele familienpolitischen Leistungen der Bundesregierung sind nicht produktiv, einige – man höre! – sind sogar kontraproduktiv.

(Beifall von der SPD)

200 Milliarden € lässt es sich der Staat, die Bundesregierung im Jahr kosten. Dennoch geht das Geld in die falsche Richtung und wird nicht zielorientiert eingesetzt. Man sieht es daran: Die Kinderarmut bleibt auf verändert hohem Niveau. Insgesamt profitieren – so auch der Zwischenbericht – die Falschen von diesen familienpolitischen Leistungen. Wir müssen uns nur das Ehegattensplitting anschauen.

Knapp 20 Milliarden €, meine Damen und Herren, fließen in diesen Steuervorteil,

(Christian Lindner [FDP]: Das werden Sie nicht verändern! Das ist Verfassungsgebot!)

mit dem vor allen Dingen, Herr Lindner, die Ehepaare belohnt werden,

(Christian Lindner [FDP]: Mit der Verfassung haben Sie offenbar notorische Probleme!)

in denen ein Partner deutlich mehr verdient. Kinder spielen in diesem Konzept des Splittings überhaupt keine Rolle. Es ist sogar so, dass Verheiratete ohne Kinder den Steuervorteil bekommen, während Alleinerziehende, die sich mit den Kindern wirklich durchschlagen müssen – meistens sind es Frauen – überhaupt keinen Steuervorteil von dieser Bundesregierung bekommen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)