Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, dieses Parlament hat ja gestern den Landeshaushalt für das Jahr 2013 beschlossen. Mich interessiert dazu Ihre Einschätzung: Inwiefern reichen die im Haushalt 2013 zur Verfügung gestell
ten Mittel aus, um die erforderlichen U3-Plätze für die Gewährleistung des Rechtsanspruchs ab dem 1. August 2013 zu schaffen?
Sie reichen natürlich völlig aus, weil wir in diesem Jahr im Landeshaushalt sogar noch einmal 40 Millionen € für die weitere Unterstützung beim investiven Ausbau abgebildet haben. Dazu kommen noch die Fiskalpaktmittel des Bundes in Höhe von 126 Millionen €, die wir 2013 und 2014 zusätzlich für Investitionen verausgaben können.
Diese Landesregierung und dieses Parlament haben ja schon durch das Lastenausgleichsgesetz dafür Sorge getragen, dass wir bis 2018 1,4 Milliarden € an die Kommunen ausschütten, die die Betriebskosten und weitere investive Kosten umfassen. Das sind durchgeleitete Umsatzsteuermittel, die nicht in unserem Landeshaushalt einbehalten werden, sondern die wir den Kommunen zuleiten, wie es der Bund vorgesehen hat.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wie wird die Landesregierung die Kommunen für den Fall unterstützen, dass es doch zu Klagen kommt?
Ich sage noch mal ausdrücklich: Die Landesregierung unterstützt die Kommunen in hervorragender Weise beim Ausbau der U3-Plätze, damit es möglichst nicht zu Klagen kommt.
Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Die Meldung der Platzzahlen erfolgte ja auf der Grundlage von U3-Kindpauschalen zum 1. August für das Kitajahr 2013/2014. Das waren angeblich 144.883. Heute lese ich eine Mitteilung in den „Westfälischen Nachrichten“, in der die Dezernentin zitiert wird:
„,Das Ministerium hat Plätze mit eingerechnet, die erst im Frühjahr 2014 zur Verfügung stehen werden‘ … So erkläre sich vermutlich die Differenz von rund 700 Betreuungsplätzen zwischen der Rechnung in Düsseldorf und der Kalkulation der Stadt.“
Sehr geehrter Herr Tenhumberg, wir haben die Jugendämter aufgefordert, die Plätze zu melden, die zum 1. August 2013 zur Verfügung stehen. Wenn es so ist, wie Sie es darstellen, dann hat die Dezernentin vielleicht nicht in ihrem Jugendamt nachgefragt, was man eigentlich gemeldet hat.
Ich wage zu behaupten, dass es vielleicht eine Abstimmungsschwierigkeit zwischen der Dezernentin und dem Leiter des Jugendamtes gab. Es hat niemand diese Gemeinde gezwungen, Plätze anzumelden, die erst im Frühjahr 2014 fertig werden. Die Aussage war vielmehr: Die Kommunen melden uns Plätze, die im Kindergartenjahr 2013/2014 zur Verfügung stehen. – Und das konnte jede Kommune entsprechend machen.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die bisherigen Antworten. – Ich möchte etwas konkreter für die Kommunen nachfragen, die nach eigenen Schätzungen wohl einen höheren Bedarf haben als die seinerzeit festgelegten 32 % und auch als die durchschnittlichen 33,1 %, die wir wohl jetzt im Land zur Verfügung haben. Wie kann die Landesregierung diese Kommunen und die Eltern unterstützen, um vor Ort zu helfen?
Danke schön, Herr Düngel. Ich gehe gerade aber noch mal auf die Frage von Herrn Tenhumberg ein, weil ich da etwas vergessen habe.
Eine Kommune kann jederzeit nachmelden. Es wäre für die Stadt also überhaupt kein Problem gewesen, ihre Kitaplätze erst im Frühjahr zu melden. – So viel dazu.
Zu Ihrer Frage, Herr Düngel. Am 11. April führe ich wieder einen Krippengipfel durch, zu dem bereits eingeladen worden ist, weil ich im ständigen Dialog mit allen Beteiligten bin und bleiben möchte. Wir gehen davon aus, dass wir alle Prognosen erstellt haben. Das Deutsche Jugendinstitut hat eine Prognose gemacht, die länderweit als Durchschnittsgröße gilt. Die Kommunen haben Prognosen gemacht, welche Bedarfe sie erwarten. Sie haben dementsprechend ihre Platzzahlen bei uns angemeldet, die wir auch alle voll finanzieren.
Am 1. August 2013 können wir ganz konkret sagen, inwiefern und in welchem Umfang es weitere Handlungsbedarfe zum Beispiel in den großen Städten
geben wird. Das wird zurzeit in dem Austausch, den ich versucht habe Ihnen deutlich zu machen – Anmeldung in den Kitas, Rückmeldung an die Eltern, Anmeldung beim Jugendamt und Planung des Jugendamtes –, in den Kommunen bearbeitet. Das ist vermutlich noch mal eine große Herausforderung. Aber auf jeden Fall stehen wir an der Seite der Kommunen mit weiterer Unterstützung; das habe ich noch mal deutlich gemacht.
Wir haben jetzt fachbezogene Pauschalen ausgeschüttet, die sich an der Anzahl der U3-Kinder und an der Anzahl der Kinder bemessen haben, die mit Ü3, also mit drei und mehr Jahren, in einer Kita sind. Jetzt gucken wir mal, wo im Lande die Bedarfe ausreichend erfüllt sind. In weiten Teilen NordrheinWestfalens gibt es mit Sicherheit eine hohe Deckung der Wünsche der Eltern.
Dann müssen wir überlegen: Wie geht es dann weiter – auch mit der Unterstützung anderer Kommunen in einem besonderen Spektrum, wenn sie besondere Herausforderungen haben?
Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre ausführlichen Mitteilungen.
Danke schön. – Sie haben eben sehr deutlich beschrieben, wie das Anmeldeverfahren bisher funktioniert und dass sich aus diesem Anmeldeverfahren ergibt, dass konkrete Zahlen erst relativ spät vorliegen. Wäre es an dieser Stelle nicht sinnvoll, dass alle Kitas die Anmeldungen, die ihnen vorliegen, ans Jugendamt melden, dass dort die Zahlen ermittelt und direkt weitergeleitet werden? Das muss ja gar nicht personifiziert mit Namen geschehen, sondern das können einfach nur Zahlen sein.
Wäre dieser Gang der Dinge nicht erheblich sinnvoller und hätte uns die Planung erheblich erleichtert?
wenn man das so macht, wie Sie es jetzt sagen, und anonymisierte Daten meldet: Dann werden manche Kinder fünfmal gemeldet.
(Torsten Sommer [PIRATEN]: Anonymisierte Daten weitergeleitet, gemeldet – richtig! – Zu- rufe: Mikro!)
Später ja. Da kommen sie sowieso an. Aber wenn jetzt gemeldet werden soll, wie viele Anmeldungen es gibt, und wenn eine Kita dem Jugendamt zum Beispiel 30 Anmeldungen meldet, sagt die andere Kita …
Bitte kein Zwiegespräch jetzt. – Auch wenn die Frage missverständlich ist: Die Fragestunde hat Regeln. Einmal nachfragen ist okay.
Dann würde ich Herrn Kollegen Dr. Stamp, der dieses Bedürfnis vorhin auch hatte, ungerecht behandeln.
(Zustimmung von Dr. Joachim Stamp [FDP] – Ministerin Ute Schäfer: Ich würde gern noch eine Ausführung und Erläuterung machen!)
Manche Kommunen haben versucht, zentrale Anmeldungen zu machen. Das ist gar nicht einfach. Das möchte ich auf dem nächsten Krippengipfel vorstellen und diskutieren lassen.
Da gibt es auch die Frage der Anmeldefristen: Ab wann hat man tatsächlich den Rechtsanspruch? Mit dem Tag, an dem man das Kind angemeldet hat? Ab wann besteht der Rechtsanspruch? Sind es drei oder sechs Monate, in denen der Platz da sein muss?