rücksichtigt – aber eine Etage tiefer in NordrheinWestfalen bisher leider nicht. Es ist sogar so, meine Damen und Herren, dass man dann, wenn man bei der Polizei im höheren Dienst ist, im Prinzip fast keine Chance hat, Polizeipräsident oder Polizeipräsidentin zu werden.
Wir wollen dies ändern. Wir glauben, dass der Grundsatz der zivilen Führung, der einmal nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt wurde, relativiert werden muss. Wir wollen eine Situation haben, in der man entsprechend der Leistung in Positionen kommt.
Künftig gilt es daher, die Besetzung dieser für die Leistungsfähigkeit der Polizei wichtigen Funktionen im Rahmen eines geeigneten Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens vorzunehmen. Personen, die im höheren Dienst der Polizei sind, sollten die Chance auf einen entsprechenden Zugriff haben. – Wir haben 700 Polizeibeamte im höheren Dienst, meine Damen und Herren.
Innenminister Jäger mit seiner Politik, insbesondere die Besoldung der Beamtinnen und Beamten bei der Polizei nicht anzupassen, hat in dieser Personengruppe nicht gerade zu der Überzeugung beigetragen, dass sie besonders wertgeschätzt wird. Sie könnten ihnen wenigstens einmal die Möglichkeiten zum Aufstieg geben, meine Damen und Herren.
Wir als FDP haben im Jahre 2001 eine ähnliche Initiative bereits bei den Generalstaatsanwälten auf den Weg gebracht. Seinerzeit habe ich das hier entsprechend begründet. Seitdem haben wir bei den Generalstaatsanwaltschaften keine politischen Beamten mehr. Ich glaube, dass sich das bewährt hat. Ich würde mich freuen, würde Rot-Grün unserem Antrag folgen und auch bei den Polizeipräsidenten entsprechend mitzöge.
Ich darf auch sagen: Für Liberale ist das nicht immer üblich, aber die Polizeigewerkschaften GdP, DPolG und BDK unterstützen unseren Vorschlag. Es wäre sicherlich gut, wenn Sie das auch machen würden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Orth. Das war zeitlich gesehen eine Punktlandung. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Ganzke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift Ihres Gesetzentwurfs, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDPFraktion, ließ schon erahnen, um was es Ihnen geht. Herr Dr. Orth, Sie haben es gerade auch in Ihrer Rede mitgeteilt: Es geht Ihnen darum, ein bisschen zu politisieren, statt zu entpolitisieren.
„Gesetz zur Entpolitisierung der Polizei“ impliziert dem mehr oder weniger geneigten Leser, dass die gesamte Polizei politisiert ist, und zwar in einem Maße, dass die FDP meint, für Recht und Ordnung sorgen und der Polizei eine Entpolitisierung verschreiben zu müssen.
Worum geht es in dem von Ihnen konkret vorgelegten Gesetzestext? – Sie haben es selber gesagt, Herr Kollege Orth: Es geht um die Polizeipräsidenten und -präsidentinnen, also die oberersten Behördenleitungen, beileibe nicht um die gesamte Polizei in Nordrhein-Westfalen.
Wenn man die Begründung des Gesetzentwurfs liest, besteht Ihrer Ansicht nach bei der Beibehaltung der jetzigen Rechtslage – ich zitiere aus Ihrer Problembeschreibung – „die Gefahr einer politischen Abhängigkeit beziehungsweise parteipolitischen Einflussnahme auf die Polizeiarbeit.“ Hierunter soll Ihrer Ansicht nach „das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der Polizei leiden“. – So zitiere ich direkt aus Ihrem Entwurf.
Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, das sind große Worte, unserer Ansicht nach aber leider völlig an der Realität in Nordrhein-Westfalen vorbeigehend.
Herr Kollege Orth, es stimmt einfach nicht, dass die nordrhein-westfälische Bevölkerung kein Vertrauen in die Arbeit der Polizei hat. Ich denke, das Gegenteil ist der Fall. Das wissen auch Sie: Unsere Polizei hat in der Bevölkerung ein sehr hohes Ansehen und genießt deren Vertrauen. Ihre Schilderung, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, zur angeblichen Problembeschreibung geht an der Realität vorbei.
Konkret – auch darin sind sich viele einig – ist allgemein anerkannt, dass sich die Aufgaben der Polizei in einem engen hoheitlichen Bereich mit zum Teil intensiven Eingriffsbefugnissen auch und gerade im grundrechtsrelevanten Bereich bewegen.
Weiterhin ist es nach unserer Ansicht so, dass die sensible Materie Sicherheitspolitik eine gesteigerte vertrauensvolle Zusammenarbeit der Polizeipräsidentinnen und -präsidenten mit dem zuständigen Minister für Inneres und Kommunales bedingt. Es geht dabei weder um Abhängigkeit noch um Angst von Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten, ihre Meinung zu sagen.
Hier zeigt sich, dass diese Personengruppe – nur um die geht es hier – eine besondere Stellung innehat, die es mit guten Gründen erforderlich macht, sie als politische Beamte zu sehen und zu berufen.
§ 30 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz ermöglicht dies, wenn die Ausübung eines Amtes die fortdauernde Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung erfordert.
Natürlich werden bei der Stellenbesetzung auch dieser Positionen die rechtlichen Vorgaben des Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz und auch des § 9 Beamtenstatusgesetz beachtet, also die Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Wenn darüber hinaus – das meinen zumindest wir in der SPD-Fraktion – als weiteres Eignungsmerkmal die Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung gefordert wird, ist dies nur logisch und nicht zu beanstanden.
Aus diesem Grunde, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehen wir Ihren Gesetzentwurf sehr kritisch, und zwar auch, weil wir nicht – wie Sie ebenfalls suggerieren wollen – allein auf Deutschlands weiter Flur stehen. Vielmehr haben neben NRW weitere sieben Bundesländer dieses Amt als politisches Amt geregelt.
Noch eine letzte Anmerkung: Unter „Entpolitisierung“ wird nach allgemeiner Definition die Tendenz verstanden, gesellschaftliche Konflikte und Probleme aus der öffentlichen Diskussion zu verbannen beziehungsweise die Konfliktpotenziale aus den sie tatsächlich bedingenden gesellschaftlichen Beziehungen herauszulösen. – Gerade dies, liebe Kolleginnen und Kollegen – besonders der FDP-Fraktion –, wollen wir nicht. Wir wollen diese öffentliche Diskussion und haben das Vertrauen in die Polizeipräsidentinnen und -präsidenten, dass sie das – wie in der Vergangenheit – weiterhin sachgerecht leisten werden.
Natürlich werden wir der Überweisung Ihres Gesetzentwurfes zustimmen und freuen uns jetzt schon auf sehr kontroverse Diskussionen in den Ausschüssen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die CDU-Fraktion erteile ich nun Herrn Kollegen Kruse das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Entpolitisierung der Polizei ist verständlich und berechtigt, und zwar auch aufgrund von Personalentscheidungen und -entwicklungen in den letzten Wochen.
Der Gesetzentwurf verdeutlicht nochmals die besondere Situation der Polizeiführung in NordrheinWestfalen, die im Unterschied zu nahezu allen anderen Bundesländern einmalig ist. Sie ist aufgrund der historischen Entwicklung so entstanden und war auch in den vergangenen Perioden – der Kollege Orth hat es angesprochen – immer wieder Gegenstand der Diskussion.
Die Erfüllung der polizeilichen Aufgaben – und somit auch die Polizeiführung – ist eine klassische, originäre Aufgabe des Landes. Sie sollte und muss von hoher Fachlichkeit geprägt sein.
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass ich mit einer Kleinen Anfrage vom 25. September des vergangenen Jahres gefragt habe, ob die derzeitige Praxis der Ernennung von Polizeipräsidenten – sprich: politischen Polizeipräsidenten – in Nordrhein-Westfalen noch zeitgemäß ist. Anlass waren damals die Ernennung des Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei zum neuen Polizeipräsidenten in Hagen und der in einem Presseorgan geäußerte Verdacht, dass Herr Minister Jäger mit dem Landesvorsitzenden sozusagen einen Gewerkschafter weggelobt hätte.
Herr Abgeordneter Kruse, entschuldigen Sie bitte. Würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Körfges zulassen?
Ich würde es mir niemals verzeihen, Herr Kollege Kruse, wenn ich Ihre Redezeit entsprechend verkürzen würde. – Ich frage Sie nur, wann Sie denn zu der Erkenntnis gekommen sind, die Sie hier so vehement vortragen, weil ich Bemühungen dieser Art in den fünf Jahren schwarz-gelber Regierung in Nordrhein-Westfalen nicht wahrgenommen habe.
Wir sind gerne bereit, Herr Kollege Körfges – der Antrag wird ja in den Ausschuss überwiesen –, das ausführlich darzustellen. Die fünf Minuten Redezeit würden nicht ausreichen, die Polizeistrukturveränderungen, die wir in den fünf Jahren gegen erhebliche Widerstände durchgesetzt haben, zu verdeutlichen. – Das dazu.
Es gab damals – von 2005 bis 2010 – massive Widerstände gegen unsere damals vorgenommenen Veränderungen. Sie haben nach Ihrer Regierungsübernahme 2010 alles so belassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jede Regierung braucht – ohne Wenn und Aber – loyale Beamte. Bezogen auf die fachliche Führung der Polizeibehörde müssen die Amtsinhaber in der Tat bestmöglich gegen sachfremde Einflüsse abgesichert sein. Auch die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass die Besetzung dieser für die Leistungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Polizei wichtigen Leitungs- und Spitzenfunktion zukünftig im Rahmen eines umfassenden und geeigneten Auswahl- und Bewerberverfahrens transparent vorzunehmen ist.
Aus meiner Sicht und aus Sicht der CDU-Fraktion insgesamt stehen innerhalb der Polizei viele hochqualifizierte Beschäftigte zur Verfügung. Es muss ein ganz normales Ausschreibungs-, Bewerbungs- und Auswahlverfahren stattfinden; denn, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Zuschanzen von Stellen oder auch die Schaffung von neuen Stellen im öffentlichen Dienst an und für Parteigenossen und/oder für Interessenvertreter im Wege der sogenannten Ämterpatronage ist die wohl schlimmste Form der Ausbeutung des Staates durch die politischen Parteien.
Da wir aufgrund der historischen Entwicklung eine unterschiedliche Polizeiführungskonstellation haben, möchte ich noch einmal verdeutlichen, dass mir ein direkt gewählter Landrat, der seine Aufgabe als Polizeichef ernst nimmt und sich in regelmäßigen Abständen der Wiederwahl stellen muss, allemal lieber ist als ein von oben als Polizeipräsident eingesetzter politischer Beamter, der die Neutralität gefährden und die Leistungsbereitschaft innerhalb der Mitarbeiter einer Behörde untergraben kann.
Wenn der politisch eingesetzte Beamte seine Karriere der Regierung, der Zugehörigkeit zu einer Partei oder zu einem Interessenverband verdankt, ist zu befürchten, dass er auch bei seiner Amtsführung nicht mehr ganz unparteiisch handelt. Ämterpatronage bedeutet somit Frust in den Amtsstuben und die Gefahr einer Art inneren Emigration der Übergangenen, wenn gerade die besseren Stellen mit Interessenvertretern und Parteileuten besetzt werden und andere keine Chance haben. Sie untergräbt somit die Leistungsbereitschaft im Land.
Ich darf, Herr Minister Jäger, ins Gedächtnis rufen, dass die neugewählte Landesregierung in Niedersachsen – das hat mit unserem Bundesland nichts zu tun – bzw. Ihr Amtsnachfolger in Niedersachsen innerhalb von vier bis sechs Wochen vier Polizeipräsidenten entlassen hat, ohne dass es auch nur einen Anlass oder Grund dafür in der Amtsführung gegeben hätte. Es ist ausschließlich politisch entschieden worden.