Protokoll der Sitzung vom 22.03.2013

Wenn eine Schule das über Jahre hinweg zum Prinzip macht, dann betrifft das ja die gesamten Stufen. Dann gleichen sich Mädchen und Jungen, soweit mir das bekannt ist, aus, weil der eine Lehrer oder die eine Lehrerin die Mädchensportgruppe hat, ein anderer Lehrer oder eine andere Lehrerin die Jungensportgruppe. Mir ist nicht bekannt, dass dadurch zusätzliche Ressourcen entstehen; das wird nicht vorgetragen.

Die Frage nach den Ressourcen könnte man sich möglicherweise auch bei ganz anderen Fächern stellen, wo das manchmal etwas schwieriger ist, etwa wenn wir religiöse Bekenntnisse differenziert unterrichten.

Die Frage des Ressourceneinsatzes stellt sich natürlich auch bei insgesamt zu kleinen Schulen. Auch da ist es sinnvoller, wenn man größere Einheiten hat, wie wir das etwa in der Schulentwicklung in Nordrhein-Westfalen gestalten. Statt zu kleine Hauptschulen am Leben zu halten und da viele Ressourcen hineinzustecken, wollen wir starke drei- und vierzügige Sekundarschulen und Gesamtschulen haben, in denen es zu einem sehr guten Mitteleinsatz kommt.

(Zuruf von Holger Ellerbrock [FDP])

Nein, um den Horizont zu erweitern. Wir sind ganz vom Steinbrück abgekommen. Ich habe eigentlich gedacht, Sie wollten versuchen, mich gegen Herrn Steinbrück zu stellen. Ich bin ganz enttäuscht von Ihren Fragen.

Vielleicht kommt ja noch eine Frage zu Herrn Steinbrück vom ursprünglichen Fragesteller. Herr Ellerbrock stellt seine dritte und damit letzte Frage.

Sehen Sie, Frau Ministerin, Fragestunden können auch einen wechselseitigen Lernerfolg haben.

(Ministerin Sylvia Löhrmann: Absolut, dafür bin ich als Bildungsministerin immer zu ha- ben, wie Sie wissen!)

Wenn wir heute vor dem entscheidenden Fußballspiel schon so eine große Harmonie haben, möchte ich fragen: Teilen Sie denn die aus meiner Sicht durchaus positive Feststellung, dass Sie im Vergleich zu den medialen Darstellungen in dieser Fragestunde eine durchaus differenzierte – ich will nicht sagen: zurückrudernde – Darstellung geben, die das gemeinsame Ziel deutlich werden lässt?

Herr Ellerbrock, Sie haben mir mit dieser Frage wirklich eine große Freude gemacht, weil ich in völligem Einklang bin mit meinem eigenen Erleben als Schülerin, mit meiner Haltung und Ausübung als Lehrerin und – als Schulministerin – mit dem Geist der Gesetze, für die wir hier gemeinsam stehen. Das ist schon ganz, ganz lange meine Position. Ich habe da keine Veränderung vorgenommen – weder ausgelöst durch Ihre Frage noch durch sonstige Anlässe. Wenn Sie aber jetzt mit mir einer Meinung sind, dann ist es doch gut.

Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann, für die Beantwortung. – Zu dieser Mündlichen Anfrage liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor.

Mit Blick auf die Geschäftsordnung stelle ich fest, dass wir die 60 Minuten für die Fragestunde bereits überschritten haben. Mit dem weiteren Blick auf die noch vorliegende Tagesordnung und sonstige Ereignisse, die heute noch kommen mögen, stelle ich die weiteren Fragen zurück bzw. frage ich jetzt einzeln die Fragesteller, ob die Fragen schriftlich oder mündlich in der nächsten Plenarwoche beantwortet werden sollen.

Es liegt noch, betreffend den Geschäftsbereich des Finanzministers, die

Mündliche Anfrage 18

des Herrn Abgeordneten Witzel von der Fraktion der FDP vor.

(Ralf Witzel [FDP]: Beim nächsten Mal münd- lich!)

Beim nächsten Mal mündlich beantworten, sagt Herr Witzel.

Dann haben wir noch die

Mündliche Anfrage 19

des Kollegen Deppe aus der CDU-Fraktion für den Geschäftsbereich des Ministers für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Soll sie mündlich oder schriftlich beantwortet werden?

(Rainer Deppe [CDU]: Wir bitten um schriftli- che Beantwortung!)

Herr Deppe bittet um schriftliche Beantwortung der Frage. (Siehe Anlage)

Dann ebenfalls aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz die

Mündliche Anfrage 20

des Kollegen Brockes aus der FDP-Fraktion.

(Kai Abruszat [FDP]: Schriftlich!)

Sie soll schriftlich beantwortet werden. (Siehe Anlage)

Dann haben wir noch aus dem Geschäftsbereich des Ministers für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr die gemeinsame

Mündliche Anfrage 21

der Abgeordneten Schmitz, FDP-Fraktion, und Wirtz, CDU-Fraktion. Ich darf auch hier fragen, ob mündliche oder schriftliche Beantwortung gewünscht wird.

(Zurufe)

Mündliche Beantwortung in der nächsten Plenarphase.

Das waren alle Anfragen, die uns vorlagen. Ich beende damit die Fragestunde des heutigen Plenartages.

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt

10 Gesetz zur Entpolitisierung der Polizei

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 16/2336

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Dr. Orth das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Fragestunde nun auch noch Beamtenrecht, könnte man erst meinen. Aber es ist kein trockenes Thema, sondern ein sehr wichtiges, ein sehr lebendiges, das uns alle sehr stark berührt. Wir alle kommen aus Kommunen und wissen, wie es vor Ort aussieht.

Wir haben eine Polizei, die zurzeit eben nicht entpolitisiert ist, jedenfalls an ihrer Spitze nicht. Wir möchten in den Polizeipräsidien zukünftig nur noch Beamte haben, die keine politischen Beamten sind.

Wir haben insgesamt 50.000 Beschäftigte bei der Polizei. Die teilen sich im Wesentlichen auf Landratsbehörden und Polizeipräsidien auf. Daneben haben wir auch noch Landesoberbehörden.

Ausschließlich die Polizeipräsidenten sind politische Beamte. In der Mehrzahl sind dies leider keine Laufbahnbeamten, sondern Verwaltungsjuristen.

Sie kommen nicht aus dem eigentlichen Polizeidienst.

Das Amt des Polizeipräsidenten ist als politisches Beamtenverhältnis ausgestaltet gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 5 des Landesbeamtengesetzes. Was heißt das? Das heißt ganz konkret, dass die Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten in Nordrhein

Westfalen bei ihrer täglichen Arbeit die politischen Ziele der Landesregierung zu berücksichtigen haben, meine Damen und Herren. Und das finden wir unerträglich.

(Beifall von der FDP)

Wir haben sicher ganz viele hervorragende männliche und weibliche Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten. Aber derzeit besteht leider jederzeit die Möglichkeit, diese unabhängig von ihrer guten Leistung in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Dies schwächt ihre Stellung, es untergräbt ihre Autorität. Es besteht die Gefahr, dass man sich in vorauseilendem Gehorsam quasi das antizipierend, was der Minister denn gerne hätte, nicht traut, das zu machen, was man für richtig hält, sondern das macht, was einem weiterhilft und einen im Amt lässt.

(Thomas Stotko [SPD]: Bei Herrn Wolf war das so!)

In der Mehrzahl der anderen Bundesländer, zum Beispiel Baden-Württemberg, Bayern, RheinlandPfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, bekleidet der Polizeipräsident kein politisches Amt. In anderen Ländern, zum Beispiel Brandenburg, Thüringen und Berlin, finden zumindest Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren statt. Die gibt es bei uns bei den Polizeipräsidenten leider auch nicht.

Die Besetzung bei der Polizei in Landesoberbehörden geschieht nach Fachlichkeit, nach Ausschreibung. Dort werden ausschließlich Polizeibeamte be

rücksichtigt – aber eine Etage tiefer in NordrheinWestfalen bisher leider nicht. Es ist sogar so, meine Damen und Herren, dass man dann, wenn man bei der Polizei im höheren Dienst ist, im Prinzip fast keine Chance hat, Polizeipräsident oder Polizeipräsidentin zu werden.