Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen am Stream und auf der Tribüne! Wir haben jetzt schon einiges zum Thema „Kinderschutz“ gehört. Auch ich bin für den Schutz von Kindern. Auch ich bin für den Austausch von Informationen zwischen Kinderärzten. Prinzipiell bin ich auch für unkomplizierte, webbasierte Lösungen.

Mit der grundsätzlichen Intention des Antrags erkläre ich mich durchaus einverstanden. Schauen wir uns den Antrag etwas genauer an! Der Antrag bezieht sich direkt im ersten Satz auf Art. 6 Abs. 1 unserer Landesverfassung. Dort wird die Achtung der Würde eines Kindes als eigenständige Persönlichkeit und das Recht auf besonderen Schutz durch Staat und Gesellschaft herausgestellt.

Im zweiten Absatz werden des Weiteren die Rechte des Kindes auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung unter den Schutz des Staates gestellt. Aber ist das genug? Art. 19 der UN-Kinderrechtskonvention geht in seinen Forderungen erheblich weiter. Ich zitiere:

„Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszuführung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor

schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen …“

Mir ist diese Definition sehr wichtig, weil sie die Dimensionen von Kindeswohl sehr gut umfasst. Der heute vorliegende Antrag der CDU-Fraktion soll Kinder durch einen verbesserten Austausch unter Kinder- und Jugendärzten schützen.

Als Beispiel für ein Instrument zum interkollegialen Austausch über sogenannte unklare Befunde spricht die CDU in ihrem Antrag das Duisburger RISKID-Programm an. Herr Hafke hat schon genau erklärt, worum es sich dabei handelt. Arztpraxen greifen dabei auf begrenzte Patientendaten und Daten anderer Praxen zurück.

Wenn man sich die Beschreibung ansieht, hört sie sich erst einmal sehr gut an. Das eigentliche Problem ist aber, dass es sich auch bei diesem Programm ohne Einverständniserklärung der Eltern um einen strafbewehrten Verstoß gegen die Schweige

pflicht handelt. Damit dürfte dies wohl eher ein sehr stumpfes Schwert sein.

Denn Eltern, die die Aufdeckung von Kindeswohlgefährdung befürchten, werden eine solche Einverständniserklärung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht abgeben. Auch auf diese Problematik ist Herr Hafke bereits eingegangen.

Und sollte die Schweigepflicht aufgehoben werden, verlagert sich das Problem dadurch unter Umständen lediglich, da auf diese Weise wiederum der Vertrauensschutz ausgehöhlt würde und dem Arzt viele wertvolle Informationen gar nicht mehr anvertraut würden.

Bei diesen Gedanken breitet sich mir ein mehr als leicht flaues Gefühl im Magen aus, wenn ich mir vorstelle, dass Kinder dann unter Umständen nicht einmal mehr eine erste Hilfe bekommen.

Zudem ist es traurig, dass im vorliegenden Antrag zum Kinderschutz der Datenschutz überhaupt nicht erwähnt ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir halten solche webbasierten Datenbanklösungen nämlich immer auch für ein datenschutzrechtliches Problem – erst recht, wenn darin Gesundheitsdaten von Kindern abgelegt werden.

Wir haben bei Arztpraxen nachgefragt, was sie von dem Duisburger Modell halten und ob sie Alternativen sehen. Ich möchte hier beispielhaft einen Kinderarzt zitieren:

Die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage würde es insbesondere den ängstlichen kinder- und jugendärztlichen Kollegen erleichtern, bei begründetem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung rasch und effizient zu handeln. Dabei ist eine Datenbank aus meiner Sicht nicht der Königsweg, sondern auch ein telefonischer Austausch auf dem kurzen Dienstweg kann sehr hilfreich sein. – Zitat Ende.

Der Datenschutz gehört für uns Piraten zum Kinderschutz dazu. Nicht umsonst fordert die von mir vorhin zitierte UN-Kinderrechtskonvention „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen“ zum Schutz von Kindern. Die Betonung liegt hier auf „geeignet“.

Ich frage mich wirklich, welche Instrumente geeignet sind und welche Möglichkeiten und Grenzen sich dabei zeigen. Eine Datenbanklösung mit allen damit einhergehenden datenschutzrechtlichen, techni

schen sowie Manipulations- und Missbrauchsrisiken erscheint mir, was die Eignung angeht, eher problematisch.

In welcher konkreten Form wir uns für den Schutz unserer Kinder vor Misshandlungen tatsächlich einsetzen können, diskutiere ich gerne mit Ihnen im Ausschuss.

Gestatten Sie mir noch eine kleine grundsätzliche Ergänzung. Statt mit weiteren Überwachungsinstrumenten solchen unsäglichen Verbrechen ohne

hin nur hinterherzulaufen, sollten wir vielleicht einmal darüber nachdenken, wie man mit den in der UN-Kinderrechtskonvention vorgeschlagenen Sozial- und Bildungsmaßnahmen den Ursachen vorbeugen kann. Auch darüber diskutiere ich gerne mit Ihnen im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Danke schön, Herr Wegner. – Nun hat die Landesregierung das Wort. Es spricht Frau Ministerin Steffens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben sicherlich breiten Konsens darüber, dass der Kinderschutz für uns alle, unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit, ein wichtiges Thema ist, über das kein parteipolitischer Streit geführt werden darf.

Frau Scharrenbach, deshalb bin ich über diesen Antrag und seine Begründung etwas verwundert. Schließlich ist RISKID kein neues Thema, sondern ein Projekt, das schon 2008 unter Schwarz-Gelb diskutiert worden ist. Die damalige Landesregierung hat unter Ihrer Verantwortung auch beim LDI eine deutliche Stellungnahme zu der Fragestellung eingeholt: Geht das eigentlich? Ist das also möglich? Und ist dieses Projekt auch sinnvoll?

Für uns alle ist klar, wie wichtig es ist, dass Informationen über Kindeswohlgefährdung vorhanden sind. Wir müssen uns aber auch fragen: Gibt es letztendlich ein Wissensdefizit? Oder gibt es nicht oft auch dann, wenn Wissen vorhanden sind, ein Handlungsdefizit? Sind diejenigen, die über Informationen verfügen, also auch immer bereit dazu, die rechtlichen Möglichkeiten, die vorhanden sind, wirklich zu nutzen?

Wie ist das Projekt RISKID 2008 bewertet worden? Das damalige Ergebnis war, dass die Durchbrechung der Schweigepflicht und der Rückgriff auf rechtfertigenden Notstand nicht gegeben seien, weil RISKID nicht auf Notstandsfälle beschränkt sei. Damals hat der LDI erklärt, es gehe an dieser Stelle nicht so einfach.

2008 gab es auch das jetzt an verschiedenen Stellen zitierte Gutachten, das zu dem Ergebnis kam, man könne eventuell eine landesrechtliche Regelung schaffen.

Seitdem ist aber viel passiert. Es ist nämlich das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Herr Hafke, Sie haben eben gesagt, seit der letzten oder vorletzten Woche gebe es neue Informationen. Es liegen keine neuen Informationen vor. Vielmehr gibt es die Stellungnahmen und Gutachten von 2008 sowie seit 2012 das Bundeskinderschutzgesetz. Im Bundeskinderschutzgesetz hätte man – darauf hat

die eine oder andere Vorrednerin schon hingewiesen – genau diese Punkte regeln können.

Beim Bundeskinderschutzgesetz hat man es aber explizit anders gemacht. Der Bundesgesetzgeber hat nämlich durch das Bundeskinderschutzgesetz von seiner Regelungskompetenz nach Art. 74 Grundgesetz Gebrauch gemacht, um eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen.

In der Begründung zu diesem Gesetz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es darum geht, ein solches Gesetz unter Berücksichtigung eines wirksamen Schutzauftrages auch im Bereich der Schnittstelle zum Gesundheitssystem unter Klarstellung der ärztlichen Schweigepflicht auf den Weg zu bringen.

Klar ist auf jeden Fall, dass diese bundesgesetzliche Regelung alle weiteren landesgesetzlichen Möglichkeiten ausschließt, weil das Bundesgesetz an dieser Stelle eine abschließende Regelung getroffen hat. Es ist eindeutig, dass das Land nach dem Grundgesetz entsprechend Art. 72 nicht mehr gesetzgeberisch tätig werden kann, weil der Bund es hier abschließend geregelt hat.

Von daher verwundert mich dieser Antrag. Denn eigentlich müsste dieser Antrag in Richtung Bundesregierung gehen, das Bundeskinderschutzgesetz dahin gehend zu ändern, dass dieser Bereich der Schweigepflicht anders und sozusagen weiter ausgelegt wird.

Doch Sie wissen genau wie ich, dass der Bundesgesetzgeber – auch das ist eben von Vorrednerinnen schon benannt worden – damals mit der Regelung, wie sie jetzt im Bundeskinderschutzgesetz getätigt worden ist, eine weitergehende Aufhebung der Schweigepflicht nicht wollte und explizit auch nicht für sinnführend und in der Abwägung der unterschiedlichen Rechtsgüter für gegeben hielt.

Von daher haben wir in Nordrhein-Westfalen nicht die Möglichkeit. Das können wir im Ausschuss gern noch ausführlich diskutieren. Ich fände es sinnvoll, wenn man den Gesundheitsausschuss, der für die ärztliche Schweigepflicht federführend zuständig sein müsste, an der Stelle einbezieht. Es wäre sinnvoll, dass dieser Ausschuss es mit berät, weil, wie gesagt, rechtlich die Möglichkeiten nicht bestehen.

Darüber hinaus fände ich es wichtig, das zu tun, was tatsächlich möglich ist und was wir in Nordrhein-Westfalen nach wie vor machen, nämlich zu fragen: Hat dieses Meldeverfahren, das eingeführt und evaluiert worden ist, in dem Sinne die Funktion erfüllt, die es haben sollte? Brauchen wir darüber hinaus andere Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und Gesundheitshilfe, um weitere Möglichkeiten für die Jugendlichen zu erreichen? Darüber können wir gern diskutieren, doch ich glaube, dass dieser Weg der falsche ist.

Den Punkt, den ich für ganz wichtig halte, ist ein Punkt, der an vielen Stellen ein bisschen krude in der Diskussion hin- und herging. Ärzte und Ärztinnen haben, wenn sie unsicher sind, jederzeit die Möglichkeit, sich in anonymisierter Form von anderen Kollegen, aber auch von den rechtsmedizinischen Instituten beraten zu lassen. Hier wird ihnen weitergeholfen. Da haben wir in Nordrhein

Westfalen ein sehr umfassendes System. Auch da kann man nur diejenigen, die verunsichert sind, ermuntern, die Kollegen und Kolleginnen um Rat zu fragen. Aber wir werden auch das in der Diskussion im Ausschuss gemeinsam vertiefend erörtern können. – Danke.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Ministerin Steffens. – Damit sind wir am Ende der Beratung und kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/2433 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – und, worauf sich die Fraktionen zwischenzeitlich verständigt haben, zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann in öffentlicher Sitzung im federführenden Ausschuss erfolgen. Wer stimmt dem so zu? – Wer stimmt dem nicht zu? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen, wie vereinbart.

Ich rufe auf:

14 Transparenz in der Landespolitik – Vertrauen

schaffen!

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2629

Warum der Antrag gestellt wurde, begründet jetzt Kollege Schmalenbach von der Piratenfraktion.

Sehr gern, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! „Klarmachen zum Ändern!“ Das ist der Slogan der Piratenpartei. Aber was bedeutet er? Darauf werden Sie vermutlich viele verschiedene Antworten bekommen.

Ich möchte Ihnen einmal erklären, was es für mich bedeutet. Dazu hole ich etwas aus. Meine Sicht auf die Politik vor meiner Wahl in den Landtag war von Misstrauen gezeichnet, Misstrauen, das in den meisten Fällen darauf beruhte, dass Entscheidungen nicht nachvollziehbar waren.

Ich denke, ich spreche für viele, wenn ich sage, die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen ist eines

der zentralen Probleme, die die Bürger mit den Entscheidungen der Politik haben. Diese Nachvollziehbarkeit ist einer der elementaren Gründe, weswegen wir Transparenz so hoch halten. Darum geht es in diesem Antrag; dafür setzen wir uns ein.