Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

Zu Ihren Forderungen! Nach langjährigen Beratungen trat das Bundeskinderschutzgesetz im Januar 2012 endlich in Kraft. Es weist nach Meinung von Fachverbänden aus der kinderärztlichen Landschaft gleich zwei Defizite auf.

Erstens. Die während der Beratungen geforderte erweiterte Schweigepflichtentbindung wurde nicht Bestandteil des Gesetzes.

Zweitens – ich zitiere –: „Das neue Kinderschutzgesetz ist nicht geeignet, die Situation für mißhandelte Kinder in Deutschland entscheidend zu verbessern, weil weiterhin eine adäquate Einbeziehung des Gesundheitswesens fehlt.“ Nachzulesen ist das auf der von Ihnen schon erwähnten Homepage RISKID unter „Aktuelles“ und „Bundeskinderschutzgesetz“.

Die von Ihnen beantragte hinreichende Rechtsgrundlage für Ärztinnen und Ärzte hätte es also längst geben können. Das ist eine verpasste Chance Ihrer Bundesregierung mit diesem Bundeskinderschutzgesetz.

(Beifall von der SPD)

Frau Scharrenbach, wenn wir uns auf den Weg machen, um dies wie vorschlagen landesgesetzlich behelfsmäßig nachzubessern, kann das unseres Erachtens – bei allem Respekt – nur Flickwerk sein. Das ist bei einer solch ernsthaften Aufgabenstellung unangebracht.

Sie erwähnen zu Recht das sogenannte Doktorhopping. Bei einer solchen Regelung käme die Gefahr hinzu, durch Arztwechsel in ein anderes Bundesland – das ist in Grenzgebieten nicht so abwegig – Taten zu vertuschen. Soll also eine zielführende Lösung geschaffen werden, ist unseres Erachtens zu berücksichtigen, dass sie keinesfalls nur für Kinderärzte gelten darf. Es muss auch Hausärzten, Notfallpraxen und Krankenhäusern möglich sein, kollegialen Austausch in dem Sinne durchzuführen, wie Sie ihn in Ihrem Antrag beschreiben.

Unverzichtbar ist unserer Meinung nach die Einbeziehung der Familienhebammen in diese Neuregelung. Sie werden im Sinne des Bundeskinderschutzgesetzes immer in den Bereich „Frühe Hilfen“ eingeordnet. Das ist auch richtig und gut so. Sie sind aber faktisch genauso wichtige Akteurinnen im Gesundheitssystem. Das wird durch das Bundeskinderschutzgesetz bekanntlich überhaupt nicht tangiert.

Ein letzter Punkt: Sie erwähnen in Ihrem Antrag die in Ihrer Regierungszeit in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebrachte Initiative, um die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zu verbessern. Die aktuellste Auswertung hat – positiv überraschend, wenn ich das in diesem Zusammenhang so ausdrücken darf – deutlich geringere Versäumniszahlen als erwartet ergeben. Nach unserer Auffassung zeigt dies zweierlei: Die medizinische Seite des Kinderschutzes darf keinesfalls vernachlässigt werden. Sie ist aber auch nicht das Allheilmittel gegen Kindesmisshandlungen.

Wir wissen, dass wir weitaus umfassendere Instrumente benötigen. Vor allem brauchen wir die geregelte Zusammenarbeit der Akteure im Jugendhilfe-

und Gesundheitssystem. Das muss unser Bestreben sein. Wenn wir da im Land einen Schritt weiterkommen – möglicherweise mit einem Präventionsgesetz –, dann sind wir völlig einer Meinung.

Frau Hack, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Scharrenbach?

Sehr gerne, ja.

Das ist sehr nett, danke.

Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sind Sie bereit anzuerkennen, dass sich die CDU-Landtagsfraktion in ihrem Antrag nicht rein auf Kinderärzte fokussiert, sondern Ärzte allgemein in Bezug auf die Austauschmöglichkeit bezeichnet hat? Sind Sie bereit anzuerkennen, dass natürlich auch der medizinische Bereich in seinem Spezifikum Teilbereich des Kinderschutzes ist?

Das kann ich sehr gerne anerkennen. Ich dachte, ich hätte das mit meinem letzten Satz gerade angemerkt.

(Britta Altenkamp [SPD]: Sie möchte recht haben! Sie möchte nicht darüber diskutieren!)

Ich darf das noch einmal vorlesen: Die medizinische Seite des Kinderschutzes darf keinesfalls vernachlässigt werden. – Das waren meine Worte. Sie ist aber auch eben kein Allheilmittel. Wir brauchen viel umfassendere Instrumente. Ich denke, darüber wir sind im Ausschuss Familie, Kinder und Jugend durchaus einer Meinung. Das ist keine Frage. Wir werden diesen Aspekt bei allen rechtlichen Hürden, die Sie beschrieben haben, sicherlich im Präventionsgesetz zu berücksichtigen haben.

Abschließend sei gesagt: In diesem Sinne wünsche ich mir auch die Beratungen, in welchem Ausschuss federführend und mitberatend auch immer. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Hack. – Für die Grünen spricht nun Frau Asch.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, in der Tat. Der Schutz von Kindern, den schwächsten Mitgliedern in unserer Gesellschaft, und ihr gelingendes Aufwachsen müssen Aufgabe für uns alle sein, für die gesamte Gesellschaft und damit natürlich auch für alle staat

lichen Ebenen. Das Grundgesetz formuliert das in Artikel 6 als Wächteramt des Staates.

Ich finde es übrigens interessant, dass der CDUAntrag damit beginnt, dass wir – wir alle gemeinsam – die Rechte der Kinder in die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen haben. Frau Kollegin Hack hat es schon erwähnt. Damals war es ein Beschluss aller Fraktionen. Das ist gut und richtig so.

Ich würde mir nur wünschen, dass dies auch auf Bundesebene vollzogen und von CDU und FDP in Berlin nicht immer länger verhindert wird, die Rechte der Kinder ins Grundgesetz zu schreiben. Das ist überfällig.

Nun gibt es einen breiten Konsens darüber, dass der Schutz von Kindern nicht mit einfachen isolierten Maßnahmen zu gewährleisten ist, sondern es komplexer ineinandergreifender Strukturen bedarf, um diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe tatsächlich befriedigend zu bewältigen. Dies fängt bei der Begleitung von Eltern in der Schwangerschaft, zum Beispiel in der Schwangerschaftsvorsorge, in der pränatalen Diagnostik an. Wir brauchen eine Vernetzung von Gesundheitseinrichtungen und pädiatrischen Einrichtungen, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Bildungseinrichtungen wie Kita und Schulen sowie von sozialen Unterstützungsangeboten.

All diese Ebenen müssen mit einander kooperieren, um das Kindeswohl und ein gelingendes Aufwachsen tatsächlich zu gewährleisten. Deshalb haben wir in Nordrhein-Westfalen unter dem Stichwort „Kein Kind zurücklassen“ die kommunalen Präventionsketten in 18 Kommunen installiert. Wir haben damit auf Erfahrungen der sogenannten sozialen Frühwarnsysteme aufgesetzt, die noch von der bis zum Jahre 2005 im Amt befindlichen rot-grünen Landesregierung ins Leben gerufen wurden.

Auch das Bundeskinderschutzgesetz trägt dieser Erkenntnis Rechnung, dass Vernetzung und Kooperation im Sozialraum im Grunde die wichtigsten Komponenten sind, um gelingenden Kinderschutz zu gewährleisten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion fordert mit diesem Antrag eine sehr isolierte Maßnahme. Sie wollen rechtliche Möglichkeiten schaffen, damit die Daten innerhalb der Ärzteschaft weitergegeben werden können. Wenn Sie das wollen, hätte Bundesfamilienministerin Schröder das auch ins Bundeskinderschutzgesetz aufnehmen können. Es ist bekanntlich 2012 in Kraft getreten. Und mehr noch: Als Schwarz-Gelb an der Landesregierung war, hätten Sie das genauso regeln können.

Es gibt aber einen guten Grund, warum Sie das nicht gemacht haben. Herr Tenhumberg und Kollege Lindner waren damals dabei und erinnern sich daran. Sie haben es 2008 geprüft, als die Datenweitergabe von den Kinderärzten an die Jugendämter

eingeführt wurde. Die Datenschutzbeauftragte hat Ihnen damals ganz klar gesagt, dass das rechtlich nur zulässig ist, wenn eine Schweigepflichtentbindung der Eltern gegenüber den Kinderärzten vorliegt.

Ich möchte aber in Erinnerung rufen, dass wir damals einen gemeinsamen fraktionsübergreifenden Antrag gehabt haben. Ich fand es sehr gut, dass wir dieses Thema gemeinsam und nicht im parteipolitischen Streit miteinander angegangen sind. In der Anhörung hatten wir einen Kinderarzt aus Duisburg zu Gast, mit dem wir dieses Problem erörtert haben. Sie hätten die Gelegenheit gehabt, aus dieser Erfahrung zu lernen, dass das rechtlich überhaupt nicht möglich ist.

Wir als rot-grüne Landesregierung haben vereinbart, Kinderschutz und die Grundlagen für gelingendes Aufwachsen der Kinder in einem Präventionsgesetz zu regeln. Wir haben das im Koalitionsvertrag vereinbart und wollen damit erreichen, dass wir besser früh vorbeugen als später teuer intervenieren, und wir wollen natürlich den Kindern in Nordrhein-Westfalen die besten Startchancen in ihr Leben und die besten Entwicklungsmöglichkeiten geben.

Ich kann Sie alle, auch die CDU-Fraktion, nur einladen, sich mit Ihren Ideen an diesem Prozess zu beteiligen und dass wir die Entwicklung eines solchen Präventionsgesetzes möglichst im Interesse der Kinder machen und nicht im parteipolitischen Streit austragen. Dann können wir gute Ergebnisse im Interesse der Kinder in Nordrhein-Westfalen entwickeln. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Danke schön, Frau Asch. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Kollege Hafke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vom Bund und von den Ländern wurde und wird viel unternommen, Kinder besser zu schützen. Seit 2011 haben wir das Bundeskinderschutzgesetz. Bereits seit 2008 besteht in Nordrhein-Westfalen, von der schwarz-gelben Regierung eingeführt, ein Früherkennungsuntersuchungssystem. Seit letztem Jahr ist es Kinderärzten bei Misshandlungsverdacht auch gestattet, den Fall anonymisiert ans Jugendamt weiterzuleiten, damit dieses prüft, ob die jeweilige Familie eingehender begutachtet werden muss.

Ein leichterer interkollegialer Datenaustausch von Kinderärzten wäre ein weiterer guter Baustein in einem umfassenden Schutzkonzept. Das ist an der Stelle auch sicherlich keine Frage des Wollens, sondern eher eine Frage der rechtlichen Möglichkeiten.

Das Problem ist das Spannungsfeld von Schutzauftrag und ärztlicher Schweigepflicht. Die Schweigepflicht ist ein hohes Gut. Deshalb gilt es, bei allen diskutierten Lösungen die Interessen sorgsam auszutarieren. Wir wollen den Schutz sensibler Daten nicht leichtfertig aufgeben, aber wir stellen eben fest: Die Schweigepflicht verbietet es den Ärzten, sich gegenseitig über Verdachtsfälle zu informieren.

Hiermit hat auch das Duisburger Vorzeigeprojekt, die Risiko-Kinder-Informationsdatei, genannt

RISKID, zu kämpfen. RISKID ist ein elektronisches Informationsaustausch- bzw. -abgleichsystem für Ärzte, welches im Jahr 2007 zunächst auf regionaler Ebene initiiert wurde. Aufgrund der Schweigepflichtproblematik wurde eine rechtskonforme

deutschlandweite Version entwickelt, in die mittlerweile 70 Kinderärzte Daten von Verdachtsfällen einstellen. Allerdings gibt es – deshalb ist die Version auch rechtskonform – zwei Schwachstellen: Erstens dürfen Verdachtsfälle nur völlig anonymisiert ausgetauscht werden. Zweitens dürfen die Daten nur mit Zustimmung der Eltern gesammelt werden, obwohl sie selbst unter Umständen als Tatverdächtige in Frage kommen.

Wir sind uns einig, dass diese Schwachstellen einem effektiven Kinderschutz im Wege stehen. Ein Arzt, der bei Anzeichen von Misshandlungen im Sinne des Kinderschutzes tätig werden will, macht sich im Zweifel damit strafbar. Damit ist der Austausch gerade mit Blick auf das sogenannte Ärztehopping wichtig, bei dem Misshandlungen durch den Wechsel des Arztes unentdeckt bleiben sollen.

Dem im Antrag skizzierten Handlungsbedarf stimme ich daher grundsätzlich zu. Wir sollten uns gemeinsam darüber austauschen, welche Möglichkeiten wir als Land Nordrhein-Westfalen haben. Wie gesagt, es geht nicht um das Wollen, sondern allein um das rechtliche Können.

Das Ganze ist – das wurde auch schon angesprochen – eher ein Bundesthema. Viele Experten befürworten auch eine Änderung bzw. Ergänzung des § 8 SGB. Aus diesem Grund hätte ich die Verankerung eines kooperativen Vorgehens zwischen Bund und Land im Antrag schon für zielführend gehalten. Sicher wäre auch eine Beteiligung des Gesundheitsausschusses sinnvoll. Vielleicht kann man das noch im Verfahren ergänzen.

Allerdings gibt es nun auch eine rechtliche Einschätzung, nach der die Länder aktiv werden können. Das hat sich in den letzten Wochen so entwickelt. Insofern sollten wir das auch im entsprechenden Ausschuss diskutieren.

Die Ministerin wird uns gleich darlegen, wie Sie die Rechtslage generell einschätzt. Da wir uns bei dem Thema inhaltlich eigentlich alle einig sind, ist für uns auch denkbar, mit den Fraktionen gemeinsam zu einem entsprechenden Ziel zu kommen. – Ich dan

ke für die Aufmerksamkeit und wünsche uns gute Beratungen.

(Beifall von der FDP)

Danke schön, Herr Hafke. – Nun spricht für die Piratenfraktion der Kollege Wegner.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen am Stream und auf der Tribüne! Wir haben jetzt schon einiges zum Thema „Kinderschutz“ gehört. Auch ich bin für den Schutz von Kindern. Auch ich bin für den Austausch von Informationen zwischen Kinderärzten. Prinzipiell bin ich auch für unkomplizierte, webbasierte Lösungen.