Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

Es geht schließlich um den digitalen Bereich; da müssen die Gesetze immer wieder überprüft werden, weil sich da alles mit rasender Geschwindigkeit entwickelt. Das werden CDU und FDP nach der Bundestagwahl auch tun, wenn erforderlich, und zwar in einer gemeinsamen Regierung in Berlin.

Bei dem Leistungsschutz für Verleger geht es darum, dass Internetsuchmaschinen und automatische Nachrichtensammler, sogenannte News

Aggregatoren, Lizenzgebühren an Verlage zahlen müssen,

(Matthi Bolte [GRÜNE]: Ach, darum?)

wenn sie Teile der Pressetexte verwenden. Es kann nicht sein, dass Google oder andere sich mit fremden Texten schmücken und dabei von der Politik – und von Ihnen, Herr Bolte – noch ein gutes Gewissen zugesprochen bekommen. Wer fremde Inhalte zur eigenen Wertsteigerung nutzen will, darf dies nicht ungefragt tun. Ich glaube, der NahezuMonopolist Google gehört nicht unter Artenschutz.

Herr Kollege Nückel, darf ich Sie kurz unterbrechen, weil Herr Kollege Sommer Ihnen eine Zwischenfrage stellen möchte?

Ja, gerne.

Lassen Sie die zu?

Ja, ich lasse sie zu.

Bitte, Herr Kollege.

Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Ich hätte gerne von Ihnen gewusst, ob Ihnen der kleine englische Eintrag „robots.txt“ auf einer Webseite etwas sagt. – Danke.

Na, das hilft uns an dieser Stelle jetzt auch nichts.

(Zuruf von den PIRATEN: Das erklärt eini- ges!)

Ach. – Die Frage ist vielmehr, ob und in welcher Form Sie es zulassen wollen, dass die NewsAggregatoren die Stellung als Portal erreichen. Damit kann man das Geld verdienen; und wenn es nach Google geht, sieht kein Verlag, kein Journalist auch nur einen Cent.

Das Gesetz betrifft insbesondere – vielleicht geht das auch ein bisschen auf Ihre Frage ein – NewsAggregatoren und damit verschiedene SmartphoneApps, die ganze Texte aus Zeitschriften und Zeitungen ohne Zustimmung der Verlage sammeln. Die Frage, wer Portal ist, ist im Augenblick von strategischer Bedeutung, weil mit der Funktion des Portals – also der Funktion als erster Anlaufstelle, wenn man Informationen haben möchte – Geld verdient werden kann.

Es gibt Unternehmen, die einen anderen Weg gehen. Flipboard zum Beispiel – das wird Ihnen sicherlich etwas sagen – beteiligt seine ContentPartner an den Werbeumsätzen. – Wir müssen schauen, wie sich das entwickelt.

Ganz wichtig – das ist ein kleines Gerücht, das immer wieder gerne gestreut wird –: Es wird keine Abmahnwelle geben, weil für Private, Blogger und Vereine beim neuen Leistungsschutzrecht keine Zahlungspflicht besteht.

In diesem Sinne wird mit dem am 1. März 2013 vom Bundestag verabschiedeten Leistungsschutzrecht ein faires Instrument geschaffen. Der Antrag der Piraten ist in vielen Punkten inhaltlich falsch. Die Landtagfraktion der FDP wird ihn deshalb in Gänze ablehnen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst einmal: Auch die Landesregierung stimmt dem ersten Beschlussvorschlag der Piraten zu. Es dürfte Sie nach meinen Ausführungen im Ausschuss nicht verwundern, wenn ich Ihnen hier wiederhole, dass wir die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zum Leistungsschutzrecht ablehnen, da sie mangelhaft und handwerklich schlecht gemacht sind.

Im Übrigen – auch das dürfte Sie nicht wundern – kann die Landesregierung den Beschlussvorschlägen der Piraten nicht zustimmen. Lassen Sie mich das erläutern. Über den Werdegang des Gesetzes und die wesentlichen Elemente der Auseinandersetzung ist hier schon gesprochen worden. Das muss ich nicht wiederholen. Deshalb will ich Ihnen die Haltung der Landesregierung erklären.

Vorweg: Die Landesregierung hat dem Gesetz nicht zugestimmt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2013 beschlossen, keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Ich freue mich sehr, dass ich hier mehrfach korrekt von Ihnen zitiert worden bin. Im Ausschuss habe ich nämlich gesagt, dass wir alle Möglichkeiten ausloten, um ein besseres Ergebnis zu erzielen.

In diesem Prozess der Auslotung hat die Mehrheit der Länder die Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht als zielführend angesehen. Denn die von den Piraten geforderte Anrufung hätte dazu geführt, dass aufgrund der zeitlichen Abläufe in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages und der dort herrschenden Mehrheitsverhältnisse mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überhaupt keine andere gesetzliche Regelung zum Leistungsschutzrecht zustande gekommen wäre. Deswegen hat die Landesregierung zusammen mit den anderen Ländern beschlossen, auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten und ihre Meinung durch eine detaillierte Bundesratsentschließung deutlich zu machen.

Auch wenn das eine Wiederholung ist, möchte ich noch einmal hervorheben, dass nach unserer Meinung Urheber, Verleger und Plattformbetreiber Spielregeln benötigen, die für einen fairen Ausgleich ihrer unterschiedlichen Interessen sorgen und die digitale Freiheit ermöglichen. Die Politik ist in der Pflicht, diese Spielregeln gemeinsam mit den Akteuren zu entwickeln.

Mit seiner Entschließung gibt der Bundesrat der künftigen Bundesregierung Hausaufgaben auf. Die Aufgabe wird sein, unter Einbeziehung aller Akteure einen Vorschlag zu entwickeln, der die Möglichkeiten der Presseverleger zur Rechtsdurchsetzung im Hinblick auf bereits bestehende Urheberrechte stärkt, dabei die Interessen der Urheber, also insbesondere die Rechte der Journalistinnen und Journa

listen, vollständig wahrt und den Grundsatz der Informationsfreiheit gewährleistet.

Frau Ministerin, entschuldigen Sie die Unterbrechung. Herr Abgeordneter Schwerd von der Piratenfraktion möchte Ihnen gerne eine Frage stellen.

Bitte sehr, Herr Schwerd.

Vielen Dank für das Zulassen der Frage. – Sie sagten, man könne jetzt kein besseres Gesetz erzielen. Sind Sie denn der Meinung, das Gesetz, wie es in drei Monaten in Kraft treten wird, ist besser als keines – bezogen auf die Zwischenzeit?

Wir sind der Meinung, dass dieses Gesetz kein gutes Gesetz ist und dringend verändert werden muss.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie können sicher sein: Wir werden dafür Sorge tragen, dass sich eine neue Bundesregierung mit unserer Entschließung befassen wird. Meine Damen und Herren, es wird eine neue Gesetzgebungsinitiative zu dem Thema geben. Die Karten werden neu gemischt: bei der Bundestagswahl und beim Leistungsschutzrecht. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Beratung angelangt.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Piratenfraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/2627. Die SPDFraktion hat zu Teil II des Antrags, dem Beschlussteil, Einzelabstimmung beantragt. Ich darf fragen, ob es Widerspruch gegen die beantragte Einzelabstimmung gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren. Wir kommen damit zur Abstimmung über die einzelnen Teile des Abschnitts II, also über die drei Spiegelstriche.

Wir stimmen zunächst über den ersten Spiegelstrich ab. Wer dem ersten Spiegelstrich seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten. Wer ist gegen den ersten Spiegelstrich? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der erste

Spiegelstrich mit der festgestellten Mehrheit des Landtags angenommen.

Ich lasse über den zweiten Spiegelstrich abstimmen. Wer diesem Teil des Antrags seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das ist die Piratenfraktion. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Damit ist der zweite Spiegelstrich mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ich lasse zudem über den dritten Spiegelstrich abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und Piraten. Wer ist gegen den dritten Spiegelstrich? – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der dritte Spiegelstrich mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Ich komme viertens zur Gesamtabstimmung über den Inhalt des so geänderten Antrags Drucksache 16/2627. Wer dem geänderten Antrag in der jetzt beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben möchte, darf ich um sein Handzeichen bitten. – Das ist die Piratenfraktion. Wer ist gegen den Antrag? – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Kein Abgeordneter. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe auf:

16 Industrie- und Handelskammern in NRW: Ge

schäftsführergehälter offenlegen

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2626

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/2705

Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Schwerd das Wort. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In Nordrhein-Westfalen existieren zurzeit 16 Industrie- und Handelskammern. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, Ausdruck der Selbstverwaltung der Wirtschaft und zählen zur mittelbaren Staatsverwaltung. Mitglieder der Industrie- und Handelskammern sind die Unternehmen und Gewerbetreibenden dieses Landes.

(Unruhe – Glocke)

Ja, schön.

Das galt nicht Ihnen, Herr Kollege, wie Sie sich denken können.