Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Im Grunde genommen verfolgen wir das gleiche Ziel: Wir alle wollen möglichst optimale Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Zusammenarbeit der Kommunen untereinander verbessert wird. Interkommunale Zusammenarbeit führt vielfach zu mehr Effizienz. Sie ermöglicht es, die öffentlichen Verwaltungen leistungsfähig und bezahlbar zu machen.
Gerade in Zeiten demografischer Herausforderungen gilt es für unsere Kommunen, den Spagat zwischen Kostensenkung auf der einen Seite und immer höheren Anforderungen auf der anderen Seite zu meistern. Dabei ist das Zusammenspiel von Kommunen ein wichtiger Schritt zu einer modernen Verwaltung.
Ich denke zum Beispiel an die beiden HochstiftKommunen Nieheim und Marienmünster im Kreis Höxter. Mit 6.400 bzw. 5.200 Einwohnern gehören sie zu den zehn kleinsten Städten in NordrheinWestfalen. Bis 2030 wird dort ein Bevölkerungsrückgang um mehr als 20 % prognostiziert. Was liegt dann näher, als dass die Bürgermeister dort intensiv über eine Verwaltungsgemeinschaft nachdenken?
Wir alle im Hohen Hause können sicherlich ermessen, wie schwer ein solcher Schritt schon allein aus emotionalen Gründen fällt. Groteskerweise scheitert diese Verwaltungsgemeinschaft aber nicht primär an den politischen Mehrheiten, sondern an den gesetzlichen Rahmenbedingungen wie einer Umsatzsteuerpflicht. Diese betrifft aber viele Formen der Zusammenarbeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Liste ist lang. Sie reicht von A wie Architektenleistungen bis Z wie Zweckverband VHS. Die kommunalen Spitzenverbände sprechen von rund 160 betroffenen Tätigkeitsfeldern. Eine Umsatzsteuerpflicht führt in aller Regel zur Unwirtschaftlichkeit. Da heißt es dann: Steuermehraufwand frisst Synergieeffekte. Den zu erwartenden Steuermehraufwand schätzen die kommunalen Spitzenverbände auf mehr als
200 Millionen € jährlich, Tendenz: steigend. Hinzu kommt ein erhöhter Personalaufwand. Daher lautet mein Fazit: Eine Umsatzsteuerpflicht verhindert interkommunale Zusammenarbeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, schon vor einem Jahr haben wir hier in einer ähnlichen Debatte einen Konsens herausgearbeitet. Die Steuerfreiheit muss auch in Zukunft gewährt bleiben.
Nun frage ich mich: Was ist seither ganz konkret passiert? Was haben Sie, Herr Finanzminister, im vergangenen Jahr unternommen, um die grundsätzliche Steuerfreiheit der interkommunalen Zusammenarbeit im Umsatzsteuergesetz zu verankern?
Warum haben Sie, Herr Minister, offensichtlich nichts getan? Ist das Thema, so frage ich mich, vielleicht nicht öffentlichkeitswirksam genug?
Sie und Ihre Ministerkolleginnen und -kollegen aus den anderen Bundesländern scheinen auf keinen grünen Zweig gekommen zu sein. Die Finanzministerkonferenz hat am 18. April 2013 den ursprünglich vorgesehenen Beschluss zur Veröffentlichung der Urteile vertagt. Die nächste Finanzministerkonferenz findet genau heute in neun Tagen statt, am 24. Mai.
Verehrter Herr Minister, die Chance sollten Sie nutzen; denn das Zeitfenster ist knapp. Allein unsere politischen Signale reichen sicherlich nicht aus. Damit wird nicht verhindert, dass die Urteile mit einer Übergangsfrist veröffentlicht werden. Es wäre verheerend, wenn die Finanzminister das Urteil veröffentlichten, ohne einen verlässlichen Fahrplan zur Lösung der Umsatzsteuerprobleme aufzuzeigen.
Noch immer ist nicht geklärt, wie mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs umzugehen ist. Noch immer hat die Finanzministerkonferenz nicht geklärt, welche konkreten Maßnahmen die zu erwartenden negativen Folgen der Rechtsprechung verhindern sollen.
Erstens. Die Landesregierung ist gefordert, in der kommenden Finanzministerkonferenz auf die Verankerung der Steuerfreiheit im Umsatzsteuergesetz zu drängen.
Zweitens. In der Mehrwertsteuerdurchführungsverordnung muss klargestellt werden, dass die Nichtbesteuerung der Leistungen zwischen den Kommu
Sie, Herr Minister, haben es in der Hand, sich auf einen inhaltlichen Lösungsweg zu verständigen, bevor eine Veröffentlichung der Urteile erfolgt. Auf Zeit zu spielen und einseitig einen Nichtanwendungserlass herauszugeben, ist hier sicherlich die schlechteste aller Möglichkeiten. Einen Konsens in der Sache haben wir bereits. Deshalb lassen Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, tätig werden und dem vorliegenden Antrag daher zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe CDU-Fraktion, herzlich willkommen in der kommunalen Wirklichkeit! Ich sage das deshalb, weil in der Tat der Hinweis des Kollegen Jung richtig war, dass wir uns hier vor einem Jahr sehr intensiv über das Thema der öffentlich-rechtlichen Umsatzsteuerrelevanz von Dienstleistungen auch bezüglich der interkommunalen Zusammenarbeit unterhalten haben, übrigens auf Antrag und SPD und Grünen. Ich habe mir noch einmal angeschaut, wie die Abstimmung zustande gekommen ist. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus dem Protokoll:
„Bei einigen Enthaltungen aus der Piratenfraktion und Gegenstimmen aus der CDU- und FDPFraktion ist der Antrag damit angenommen.“
Das heißt: Auch wenn ich mir den Beitrag des Kollegen Sieveke, der im letzten Jahr dazu geredet hatte, zu Gemüte führe und lese, was er dazu gesagt hat, heißt das, dass Sie immerhin von einem Jahr auf das andere Jahr einen beträchtlichen Erkenntnisfortschritt gemacht haben. Dazu gratuliere ich Ihnen als CDU- als auch der FDP-Fraktion ganz herzlich und finde das gut und richtig. Denn das, was wir im letzten Jahr geleistet haben – als eines der ersten Parlamente in der Bundesrepublik Deutschland –, ist nämlich, darauf aufmerksam zu machen, dass die interkommunale Leistungserbringung und die Umsatzsteuerrelevanz aufgrund der EU-Rechtsprechung dazu führen wird, dass wir uns über kommunalen Gemeinschaftsarbeit in keiner Art und Weise mehr unterhalten müssen, weil alle Kommunen diesen Nachteil von insgesamt 19 % in der Effizienz nicht aufholen können.
Wir haben auch damals deutlich gemacht, dass es viele Beispiele gibt, nicht nur bei Ihnen im Kreis Höxter – selbstverständlich gibt es die da auch – sondern auch – ich habe damals dieses Beispiel aus dem bergischen Städtedreieck gebracht – in Remscheid, wo es sehr viele Back-Office-Leis
tungen gibt, die zusammen erbracht werden und zu deutlichen Effizienzsteigerungen für die drei Städte Wuppertal, Remscheid und Solingen führt.
Dort gab es eine Abfrage des Deutschen Städtetages, dass die Umsatzsteuerrelevanz zu einem Nachteil von 600.000 € führen würde. Das löst, meine ich, Effizienznachteile aus, die in keiner Art und Weise begründet sind.
Ich sage auch an dieser Stelle deutlich, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden, nicht, weil wir es begrüßen, dass FDP und CDU auf dem richtigen Weg sind und wir uns sicherlich im Kommunalausschuss zu gegebener Zeit auch dem Thema wieder nähern werden – das will ich ausdrücklich anerkennen –, sondern weil Sie zu kurz springen. Die Landesregierung hat in der Finanzminister- und Innenministerkonferenz im letzten Jahr deutlich gemacht, dass wir einen Lösungsansatz brauchen. Mittlerweile liegt ein ordentlicher Lösungsansatz vor, der auch im entsprechenden Entschließungsantrag benannt ist, zu dem ich im Übrigen um Zustimmung werbe. Das ist das Gutachten von Prof. Englisch. Dazu hat es dieses Jahr in Münster eine Veranstaltung gegeben, in der er ganz deutlich gemacht hat, dass es jenseits der Fragen der EU-Rechtsprechung sehr wohl möglich ist, die interkommunale Zusammenarbeit als auch andere Formen der öffentlich-rechtlichen Leistungserbringung umsatzsteuerfrei zu betrachten.
Gestatten Sie mir noch eine letzte Bemerkung: Das Thema wird uns weiter beschäftigen. Wir hoffen, dass der Ansatz, den der Finanzminister sicherlich mit auf den Weg nimmt, auch in der Bund-LänderArbeitsgruppe durchsetzbar ist. Wir hoffen aber auch, dass es nicht zu weiteren Absurditäten kommt, weil niemand von uns, wenn man sich Bundesfinanzhofurteile im Detail beispielsweise zu Kindertagesstätten als Betriebe gewerblicher Art anschaut, ein Interesse daran hat, dass, wenn dort das Körperschaftsteuerrecht Anwendung findet, auch noch die Umsatzsteuer zur Anwendung kommt, nämlich bezüglich der Kindertagesbeitragssatzung, was dazu führen würde, dass den Bürgern in Beitragsrechnungen der kommunalen Kindertagesstätten die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird. Daran dürfen wir kein Interesse haben.
Dazu möchte ich kurz und knapp sagen: Wenn uns das als politisch Verantwortliche passiert, dann haben wir richtig etwas gekonnt. Das darf nicht passieren. Das betrifft die interkommunale Zusammenarbeit, aber auch andere Formen der öffentlichrechtlichen Leistungserbringung. Von daher herzlichen Dank für Ihren Anstoß. Bitte stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege Krüger.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Liebe Zuschauer! Ich war schon etwas verwundert, Herr Jung, als ich Ihre Ausführungen verfolgt habe. Sie haben gesagt, wir verfolgten doch alle das gleiche Ziel. Sie haben ausgeführt, wir hätten doch einen Konsens herausgearbeitet. Ich weiß nicht, woher Sie diese Einschätzung nehmen, insbesondere wenn Sie sich Ihre Haltung – damit meine ich die Haltung der CDU-Fraktion – vom letzten Jahr zu Gemüte führen. Herr Hübner hat schon darauf Bezug genommen.
Ich will gerne noch einmal darauf eingehen und aus dem damaligen Protokoll das eine oder andere, das ausgeführt worden ist, zitieren. Da hat Herr Sieveke für die CDU-Fraktion davon gesprochen, es gebe ein Schreiben vom 2. April 2012, in dem der Bundesfinanzminister erklärt habe, es sei bereits eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bund und Ländern eingerichtet worden. Nach der Sommerpause 2012 solle es erste Arbeitsergebnisse geben.
Und die Ablehnung unseres damaligen Antrages ist seinerzeit von Ihnen, sprich von Herrn Sieveke, begründet worden mit dem Hinweis: Wir wollten auf einen fahrenden Zug aufspringen. – Nun werden wir nicht auf einen fahrenden Zug aufspringen, einfach deshalb, weil ich als regelmäßiger Nutzer des SPNV weiß, dass das nicht gut ist und man nur zwischen die Räder kommt.
Aber ich will auf das eingehen, was vonseiten der FDP-Fraktion damals vorgetragen worden ist. Herr Abruszat, Sie sind ja gleich nach mir dran. Sie haben damals ausgeführt, der Antrag, den wir damals eingebracht haben, sei überflüssig.
Sie haben gesagt: Keine Institution auffordern! Die Fragestellungen werden schon längst bearbeitet! Insofern ist es ein Showantrag. – Heute schließen Sie sich dem Antrag der CDU an und machen deutlich, dass es sehr wohl Handlungsbedarf gibt.
Wenn man sich die Ergebnisse der Finanzministerkonferenz ansieht – ich will etwas zum Thema „Finanzminister NRW“ sagen; die Federführung hat immer noch, soweit ich es weiß, das Bundesfinanzministerium und nicht der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen –, dann fällt auf, dass lediglich festgestellt worden ist, dass man jetzt die Notwendigkeit sieht, die Landesinnenminister bzw. die kommunalen Spitzenverbände einzubeziehen. Das ist das Ergebnis nach einem Jahr Arbeit.
Führen wir uns einmal vor Augen, über welche Thematik wir uns unterhalten. Ich möchte es nicht auf den Bereich der interkommunalen Zusammen
arbeit reduzieren. Es geht auch um andere Bereiche wie zum Beispiel den Bund und seine verselbstständigten Einrichtungen und Beteiligungen, beispielsweise die Personalgestellung durch die Bundesagentur für Arbeit oder die Beziehungen zwischen Bund und Ländern, beispielsweise mit Blick auf die Kostenerstattung im Rahmen der Straßenbauverwaltung der Länder für die Bundesautobahnen bzw. Bundesstraßen oder auch zwischen Bund und Kommunen.
Denken Sie nur an die kommunalen Verwaltungen im Rahmen der Arbeitslosenhilfe gemäß SGB II oder an Verwaltungsabkommen, Staatsverträge zwischen
den Ländern, die möglicherweise auch in diesem Zusammenhang unter dem Aspekt der Umsatzsteuer gesehen werden müssen. Oder denken Sie an die Personal- und Sachkostenerstattung zwischen Ländern und Kommunen beispielsweise für die Bereiche der Umwelt- und der Versorgungsverwaltung. Viele Beziehungen sind in diesem Zusammenhang möglicherweise berührt.
Besonders problematisch – das klammern Sie in Ihrem Antrag völlig aus – sind die Beziehungen zwischen den Kommunen und den freien Trägern. Wenn Sie sich vor Augen führen, was wir beispielsweise im Bereich der Jugendhilfe, im Bereich der Sozialhilfe vorfinden – ich nenne nur einige Punkte, die in diesem Zusammenhang zu sehen sind –, die Drogenberatung, die oftmals von freien Trägern durchgeführt wird, die Obdachlosenhilfe, die beispielsweise von freien Trägern durchgeführt wird, wobei wir häufig in diesem Zusammenhang die Situation haben, dass das Thema „Umsatzsteuer“ nicht geregelt worden ist bzw. entsprechende Lasten auftreten, dann wird deutlich, dass wir gerade im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip, das wir sehr hochhalten, einen erheblichen Handlungsbedarf haben.
Insofern ist auch Ihre Herangehensweise völlig verkehrt, eine Veränderung in § 4 Umsatzsteuergesetz vorzunehmen. Wenn Sie sich das näher ansehen, werden Sie feststellen, dass § 4 grundsätzlich von einer Steuerpflicht ausgeht und dann Ausnahmen formuliert. Das heißt, interkommunale Zusammenarbeit wird gezielt der Umsatzsteuerpflicht unterworfen, um sie anschließend umständlich herauszunehmen, wenn man Ihrem Vorschlag folgt. Das wollen wir nicht.
Da hat Prof. Dr. Englisch einen guten Vorschlag gemacht, indem er sich des Themas § 2 Abs. 3 annimmt. Hier wird ausgeführt, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art keiner Wettbewerbssituation und damit auch keiner Umsatzbesteuerung unterliegen. Dazu brauchen wir Ergänzungen. Ein entsprechender Vorschlag liegt vor. Es wäre gut, wenn dieser Vorschlag alsbald aufgegriffen und das Thema endlich bereinigt wird.
Ich glaube nicht, dass das vor der Bundestagswahl bereinigt wird. Das wird weiterhin ausgesessen. Insofern gibt es zwar eine gemeinsame Problembeschreibung, aber keinen Konsens bezogen auf eine Problemlösung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Für die mitantragstellende FDPFraktion – Sie merken schon den Fehler –, spricht jetzt Kollege Abruszat. Es tut mir leid, wir hatten die falsche Reihenfolge. Sie hätten eigentlich selbstverständlich nach dem Kollegen Jung Ihre Rede halten sollen. – Sie haben jetzt das Wort, Herr Kollege.