Protokoll der Sitzung vom 15.05.2013

Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Für die mitantragstellende FDPFraktion – Sie merken schon den Fehler –, spricht jetzt Kollege Abruszat. Es tut mir leid, wir hatten die falsche Reihenfolge. Sie hätten eigentlich selbstverständlich nach dem Kollegen Jung Ihre Rede halten sollen. – Sie haben jetzt das Wort, Herr Kollege.

Herr Präsident! Die Gegenrede macht das Ganze etwas spannender. Im Kern geht es um folgende Frage: Wie lassen sich die Folgen der aktuellen Rechtsprechung zu Beistandsleistungen in einem robusten Mehrwertsteuersystem lösen? Das ist die entscheidende Frage.

Da sollten wir nicht künstlich Gegensätze aufbauen. Aber wir sollten in den Blick nehmen, was wir beim Umsatzsteuerrecht heute haben – unabhängig von der kommunalen Familie. Wir haben ein Europa mit offenen Grenzen. Wir haben ein Europa mit offenen Märkten. Wir haben in verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedliche Nachweispflichten. Wir haben verschiedene Formen der Vorsteuererstattung. Wir haben unterschiedliche Registrierungsanforderungen. Wir haben insgesamt ein sehr intransparentes System bei der Handhabung der Mehrwertsteuer. Das führt zu erheblichem Bürokratieaufwand, gerade auch bei unseren deutschen Exporten in den europäischen Binnenmarkt.

In diesem Kontext muss man auch das Thema der kommunalen Beistandsleistungen einsortieren.

Denn darunter darf am Ende die kommunale Familie in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen nicht leiden. In diesen Gesamtzusammenhang muss man das einbetten.

Für meine Fraktion ist das im Übrigen keine ordnungspolitische Streitfrage. Denn für kommunale Beistandsleistungen – es sind einige Beispiele genannt worden – existiert in der Regel kein realer Markt. Deswegen gibt es in der Regel auch keine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten Dritter.

Deswegen kommt der heutige Antrag, der Sie noch einmal zu einem Entschließungsantrag, Herr Kollege Hübner, Herr Kollege Krüger, motiviert hat, zu einem richtigen Zeitpunkt. Sie haben vor einem Jahr hier im Landtag beschlossen, die Landesregierung solle Lösungswege aufzeigen – Lösungswege, wie im Interesse der Allgemeinheit die Besteuerung solcher Beistandsleistungen vermieden werden kann.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Sie haben dage- gen gestimmt!)

Nachdem ich ein gutes halbes Jahr lang relativ wenig bis nichts gehört habe, habe ich drei parlamentarische Initiativen für unsere Fraktion mittels der Anfragen an den Finanzminister gestellt, um den Sachstand zu erfahren. Ich gestehe Herrn Minister Walter-Borjans gerne zu: Die Problematik ist ein juristisch vermintes Gelände. Sie braucht Sorgfalt, sie braucht Zeit. Und unsere 400 Kommunen in Nordrhein-Westfalen brauchen Planungssicherheit.

Deswegen ist es gut, dass wir das heute diskutieren.

Es ist mehrfach gesagt worden, wie wichtig es ist, die Umsatzsteuerpflicht in den Blick zu nehmen, weil es ansonsten zu einem Ende zahlreicher guter Initiativen bei der interkommunalen Zusammenarbeit kommen würde. Am Ende geht es natürlich ums Geld. Es geht um eine Menge Geld, welches der kommunalen Familie entzogen wird. Gute Beispiele interkommunaler Zusammenarbeit leisten bekanntlich wichtige Beiträge zur Kostensenkung und damit auch zur Konsolidierung.

Lieber Michael Hübner, ich will an dieser Stelle auch gerne noch einmal das Beispiel des Bergischen Städtedreiecks nennen. Dort findet eine Zusammenarbeit in Form kommunaler Beistandsleistungen statt. Wir haben zum Beispiel eine gemeinsame Feuerwehrleitstelle. Wir haben ein Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Wenn das der Umsatzsteuerpflicht unterworfen wird, werden diese interkommunalen Kooperationen in der Tat unattraktiv.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Morgen werden wir ja noch über das Thema „Stärkungspakt“ sprechen. Sämtliche der gerade angesprochenen Kommunen sind auch dieser Regelung unterworfen. Es wäre also ein Treppenwitz, wenn es uns nicht gelänge, beim Thema „Umsatzsteuer“ weiterzukommen.

(Beifall von Karlheinz Busen [FDP])

Meine Damen und Herren, wir brauchen neben der Königslösung aber auch einen Plan B. Wir müssen uns darüber unterhalten, wo unsere Rückfalllinie ist, und ein Kompensationsmodell diskutieren. Ob das von Ihnen eben vorgeschlagene Modell am Ende der Königsweg ist und auch in den Gremien mehrheitsfähig ist, muss man dann sehen. Fakt ist, dass wir einen Weg finden müssen, bei dem am Ende sichergestellt ist, dass es eine kommunalscharfe Neutralisierung der umsatzsteuerlichen Wirkung gibt. Das ist wohl völlig unstreitig. Natürlich kann das dadurch erfolgen, dass man einen Ausgleichsanspruch gewährleistet. Gegebenenfalls kann es auch durch eine Verlagerung der Steuerschuld oder Ähnliches mehr erfolgen.

Lieber Michael Hübner, lieber Kollege Krüger, deswegen war mir das ein bisschen zu kleines Karo; denn unser Antrag hat zum Ziel, dieses Thema im Landtag weiter zu in der Diskussion zu halten. Im

Übrigen kann das Signal aus dem Landtag, dass wir das Thema der Umsatzsteuerpflicht auf der Agenda haben, doch auch eine Bestärkung für die Landesregierung sein, mit Unterstützung des Landtags nicht nur eine gute Verhandlungsposition zu erarbeiten, sondern das Ganze auch umzusetzen. Deshalb sollte man Anträgen nicht immer nur deshalb widersprechen, weil sie von anderen Fraktionen stammen. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die Piraten spricht jetzt Herr Kollege Schulz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit einem Zitat von Herrn EUKommissar Oettinger beginnen: „We are all sitting in one boat.“ Genau das ist der Punkt.

Alle, die wir hier im Hohen Hause versammelt sind, haben selbstverständlich auch das Wohl der Kommunen im Sinn. Um die Kommunen geht es letztendlich. Es geht um Kommunen, die in einem hohen Maße belastet würden. Das wurde schon ausgeführt. Herr Kollege Abruszat hat gesagt, dass eine Menge Geld entzogen würde. In der Tat würde denjenigen Kommunen, die auch im Stärkungspakt sind, denjenigen Kommunen, denen das Wasser ohnehin schon bis zum Hals steht, eine Menge Geld entzogen.

Das Bestreben und Bemühen aller hier im Hause versammelten Parteien geht in die Richtung, zu fordern: Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 2011 sollte nach Möglichkeit dazu führen, dass umsatzsteuerrechtliche Änderungen auf Bundesebene in der Weise eingeführt werden, dass eine Belastung der Kommunen am Ende bestmöglich vermieden wird. Mit anderen Worten: Wir sitzen hier nicht zuletzt deshalb zusammen, um deutlich zu machen, dass wir das, was der Bundesfinanzhof, das höchste Gericht in Fiskalfragen, gesagt hat, für falsch bzw. nicht für zielführend halten.

Wir könnten natürlich – das war auch in der Debatte im Juli vergangenen Jahres Gegenstand der Erörterung – darauf warten, dass eventuell bezüglich einzelner Geschäfte irgendwann der Europäische Gerichtshof in Bezug auf Wettbewerbsfragen entscheidet; denn ursprünglich ging es um die Frage, ob jedenfalls dann, wenn Kommunen gegenüber privatrechtlich agierenden Unternehmen in Wettbewerb treten, eine Umsatzbesteuerung notwendig und richtig ist. Teilweise ist das sogar schon der Fall. Teilweise hat der Bundesfinanzhof entsprechend entschieden. Teilweise haben auch schon die Untergerichte so entschieden. Genau darum geht es auch.

Über die Forderung im Antrag der CDU und der FDP, die Kommunen grundsätzlich von der Umsatzsteuerpflicht auszunehmen, sind sich alle einig. Letztendlich geht es natürlich noch um den Weg dorthin. Es geht auch um die Systematik, wie man gegebenenfalls auf der Bundesebene die Angelegenheiten des Umsatzsteuerrechts angeht.

Wir von der Piratenfraktion können uns eher der Überlegung anschließen, dass wir vom Grundsatz her tatsächlich die Ausnahmen – auch das war Gegenstand der Debatte im vergangenen Jahr – evaluieren müssen. Das heißt, dass wir auch im Interesse des Mittelstands und der Unternehmerschaft in einzelnen Gemeinden und auch gemeindeübergreifend feststellen müssen, wo Wettbewerb stattfindet. Dazu waren wir letztes Jahr alle bereit. In der Zwischenzeit hat das trotz der gutachtlichen Ausführung von Prof. Englisch nicht stattgefunden – jedenfalls nicht in dem Maße, dass wir heute sagen könnten, welche Tatbestände interkommunalen Handelns und Wirkens umsatzsteuerbelastet sein müssten, wenn denn eine Gemeinde oder mehrere Gemeinden zu örtlichen Unternehmen in Wettbewerb treten. Das sollten wir doch tatsächlich tun.

Wenn wir allerdings von der Systematik her den § 2 des Umsatzsteuergesetzes nehmen, der im Wesentlichen Unternehmen und Unternehmer betrifft, und dann öffentlich-rechtliche Körperschaften in Abs. 3 betrachten, müssten wir die Kommunen mit öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder öffentlichrechtlich agierenden Unternehmen gleichsetzen.

Ich halte das für systematisch falsch und bin dementsprechend auch nicht dafür, die Landesregierung, wie es im Entschließungsantrag von SPD und Grünen heißt, aufzufordern, auf eine Änderung von § 2 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes hinzuwirken.

Vielmehr halte ich es für wichtig und richtig, im Interesse der Gesamtgesellschaft festzustellen, zu welchen am Markt und in der Wirtschaft tätigen privaten Unternehmen Kommunen in Wettbewerb treten, um dann sagen zu können, welche Geschäfte von der Umsatzbesteuerung ausgenommen sind und welche nicht. Es gibt sicherlich Geschäfte, bei denen Gemeinden oder einzelne Kommunen nicht den Vorteil haben dürfen, in Wettbewerb treten zu können, ohne die Last der Umsatzsteuer tragen zu müssen.

Daher bedeutet die im Antrag von CDU und FDP formulierte Forderung, dass vom Grundsatz her die Kommunen auszunehmen sind, nichts anderes, als dass man dann diese Ausnahmen regelt, die es tatsächlich gibt. Wenn es nicht so viele sind, können wir sie in § 4 des Umsatzsteuergesetzes einfügen. Diesen Weg sollten wir in der Tat gehen. Dementsprechend sind wir der Auffassung, dass wir dem Antrag von CDU und FDP zustimmen können.

Vor dem Hintergrund der Ziffer 2 des Entschließungsantrags von SPD und Bündnis 90/Die Grü

nen, der im Übrigen im letzten Jahr in Form des Antrags der Fraktionen von SPD und Grünen in Drucksache 16/122 ganz anders aussah …

Die Redezeit.

… können wir uns an dieser Stelle nicht enthalten, sondern müssen die Zustimmung verweigern.

Die Redezeit!

Ich komme zum Abschluss, Frau Präsidentin.

Leider ist es so, dass wir aufgrund der Finanzministerkonferenz am 24. Mai heute eine direkte Entscheidung brauchen. Ich hätte die Sache gerne im Haushalts- und Finanzausschuss und/oder auch im Kommunalausschuss wie auch – Achtung, Herr Minister Jäger – im Innenausschuss gesehen. – Danke.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Bevor ich für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Walter-Borjans das Wort erteile, möchte ich gerne die Vertreterinnen und Vertreter der Landesministerien darauf aufmerksam machen, dass Handys eine Stummschaltfunktion haben. Ich bitte Sie ganz herzlich, diese auch zu nutzen. – Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist gar nicht mehr notwendig, deutlich zu machen, dass wir hier alle einem Missverständnis nicht unterliegen sollten, nämlich dass hier irgendjemand – jedenfalls nach all den Beiträgen, die ich gehört habe – der Meinung wäre, wir wollten interkommunale Zusammenarbeit erschweren.

Es ist die Absicht aller, die hier gesprochen haben, und es ist die Absicht der Landesregierung, dass wir es, wenn die Kommunen die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, sich besser zu organisieren, sich kostengünstiger zu organisieren, indem sie Aufgaben gemeinsam wahrnehmen, nutzen, nicht am Ende bestrafen dürfen, indem die Einzelarbeit von der Umsatzsteuer befreit ist, aber die Zusammenarbeit der Umsatzsteuer unterliegt.

Darüber haben wir diskutiert. Darüber ist auch nicht nur hier im Landtag diskutiert worden, sondern es gibt eine Arbeitsgruppe, die die Finanzminister der Länder insgesamt eingesetzt haben. Das ist ja auch immer noch einmal wichtig, sich das hier vor Augen zu führen.

Wir reden hier nämlich nicht über ein nordrheinwestfälisches Problem. Wir reden über ein Problem, das uns der Bundesfinanzhof sozusagen in Auslegung einer europäischen Regelung beschert hat, die für die gesamte Bundesrepublik gilt und die sich vor allen Dingen in der Bundesrepublik einfach auch anders darstellt als anderswo, weil bei uns eben nicht die Umsatzsteuer vom Staat eingenommen und im Zweifel dann auch wieder vom Staat bezahlt wird, sondern wir haben im Föderalismus unterschiedliche Töpfe.

Das ist in Europa offenbar schwer zu vermitteln. Deswegen ist es auch nicht einfach, die Umsatzsteuersystemrichtlinie der Europäischen Union so zu ändern, dass diese interkommunale Zusammenarbeit nicht behindert und vor allen Dingen auch nicht gefährdet wird.

Wir haben nicht nur in dieser von der Finanzministerkonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe der Finanzstaatssekretäre mitgearbeitet, sondern Nordrhein-Westfalen hat auch aktiv Ideen eingebracht. Das ist hier mehrfach angesprochen worden, dass wir den Ansatz von Prof. Englisch auch in die Diskussion eingebracht haben. Erst dadurch hat sich ja auch auf der Bundesebene etwas geändert. Die Bundesregierung hat inzwischen zugesagt, die Thematik in Brüssel zu verdeutlichen und auf die besondere Bedeutung der Kommunen in Deutschland hinzuweisen.

Aber – daran führt kein Weg vorbei und das können wir auch nicht mit Anträgen aus der Welt schaffen – alle Maßnahmen müssen sich an den Vorgaben des EU-Rechts, also der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, ausrichten. Danach müssen entgeltliche Tätigkeiten der öffentlichen Hand, auch wenn sie auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erfolgen, der Umsatzsteuer unterworfen werden, wenn ansonsten Wettbewerbsverzerrungen zu gewerblichen Unternehmen entstehen.

Nun haben wir gerade aus den Ausführungen auch von Prof. Englisch gelernt, dass es machbar ist, die Definition so zu fassen, dass wir Möglichkeiten sehen, am Ende auch mit dieser Umsatzsteuersystemrichtlinie zu leben und gleichzeitig unsere Kommunen nicht zu belasten.

Nur wenn ich dann in einem Antrag der CDU und der FDP lese, dass die Landesregierung aufgefordert wird, statt eines Nichtanwendungserlasses die grundsätzliche Steuerfreiheit im Umsatzsteuergesetz zu verankern, sage ich: Das ist ein Bundesgesetz. Dann frage ich mich, wieso eigentlich nicht auf der Bundestagsebene die Regierungsfraktionen dieses Gesetz ändern, wenn das so einfach ist.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Warum richten Sie sich an den nordrhein-westfälischen Finanzminister, um sich zu beklagen, dass Ihre eigene Mehrheit im Bundestag bisher diesen Wünschen nicht nachgekommen ist?

Das gilt für den zweiten Punkt ganz genauso. Da muss ich einmal Ihre eigene Bundestagsmehrheit vor Ihnen in Schutz nehmen, indem ich sage: Das hat damit zu tun, dass die auch nicht einfach gesetzeswidrig etwas machen können, was am Ende der rechtlichen Beurteilung nicht standhält.