Protokoll der Sitzung vom 15.05.2013

Wir haben eine Gegenstimme aus der SPD-Fraktion und nehmen diese zu Protokoll. Damit ist der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich darf um ein klein wenig Ruhe bitten.

(Unruhe)

Irgendetwas scheint amüsant zu sein.

Wir kommen zu:

11 Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land

Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1625 – Neudruck

Änderungsanträge der Fraktion der PIRATEN Drucksachen 16/2948 und 16/2949

Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/2960

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/2904

Entschließungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2950

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/2961

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2979

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion Frau Kollegin Gebhard das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Bei diesem Gesetzentwurf ist unstrittig, dass es endlich erforderlich ist, die Fö

deralismusreform, die bereits 2006 gegriffen und die Regelungskompetenzen für die Beamtinnen und Beamten auf die Länder übertragen hat, durch die Übernahme des Bundesrechts in Landesrecht tatsächlich zu praktizieren.

Mit unseren Änderungen stellen wir sicher, dass nur die Übernahme der für NRW relevanten Teile erfolgt.

Einigkeit besteht auch darüber, dass der eigentlichen Dienstrechtsreform nicht vorgegriffen werden soll.

Gleichwohl halten wir es für geboten, den Beschäftigten des Landes zu signalisieren, welche Punkte bei der eigentlichen Dienstrechtsreform für uns unabdingbar sind. Darum haben wir heute diesen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem sieben Eckpunkte genannt sind. Ich will sie hier in aller Kürze aufzählen.

Wir wollen klarstellen, wie die in unserem Koalitionsvertrag niedergelegte Haushaltsneutralität bei der Dienstrechtsreform definiert ist. Wir wollen klarstellen, dass Weihnachtsgeld in die Grundvergütung einzubauen ist. Die Dienstrechtsreform muss die Demografiefestigkeit des öffentlichen Dienstes sicherstellen. Wir wollen ein durchlässiges Laufbahnrecht schaffen. Unsere Zusage bezüglich der Ruhegehaltsfähigkeit von Feuerwehr-, Polizei- und Justizvollzugszulage wollen wir einlösen. Wir können nicht auf ein Gesundheitsmanagement verzichten. Im öffentlichen Dienst muss es gleiche Karrierechancen für Frauen geben.

Neben der Verabschiedung des jetzigen Gesetzes ist es wichtig, diese Botschaft zu senden.

Unstrittig ist auch, dass die Anforderungen, die sich aus der Rechtsprechung ergeben, angegangen werden müssen.

Wir wissen, junge Leute beklagen sich darüber, dass sie ausschließlich aufgrund ihres Alters niedriger eingestuft werden als andere, die dasselbe tun und die gleiche Ausbildung haben, aber eben schon älter sind. Deshalb werden Lebensaltersstufen durch Erfahrungsstufen ersetzt. Dies geschieht nicht, um auf Kosten der Beschäftigten zu sparen. Deshalb ist in diesem Gesetz ganz klar verankert, dass eine 1:1-Überleitung den Bestandsschutz sichert. Bei Neueinstellungen haben wir die bereits im Gesetzentwurf enthaltenen guten Anrechnungszeiten von Vorerfahrungen – wie zum Beispiel Kindererziehungs- und Pflegezeiten – im Zuge der Beratung im HFA nochmals deutlich ausgeweitet. Das betrifft insbesondere die Berufsgruppen von Feuerwehr und Polizei.

Wir haben auch bei den anderen Bereichen das Eintrittsdurchschnittsalter zur Grundlage genommen. Davon sind insbesondere die Lehrerinnen und Lehrer betroffen. Auch dieser Berufsgruppe gegenüber handeln wir sehr verantwortungsbewusst. Das

zeigt der Wegfall der Eingangsstufen. Bei A 12 haben wir die dritte Stufe und bei A 13 und A 14 sogar die dritte und vierte Stufe gestrichen, damit eine Gleichbehandlung der nachwachsenden Lehrerinnen und Lehrer stattfindet.

Durch unseren Änderungsantrag kommen diejenigen, die sich bereits im Anwärterstatus befinden, genau in die entsprechende Stufe, die sie bei Antritt ihres Anwärterdaseins erwartet haben.

Einem weiteren Gerichtsurteil folgend haben wir selbstverständlich auch die Professorenbesoldung angepasst. Dies war im Gesetzentwurf bereits so angelegt. Aus inhaltlichen Gründen sagen wir, das Prinzip der Leistungszulage in den Hochschulen ist ein sehr adäquates Prinzip. Deshalb haben wir eine Veränderung vorgenommen, bei der uns der HFA gefolgt ist. Es werden zwar alle Zulagen angerechnet, aber eben nur zu 45 %.

Sowohl den kommunalen Spitzenverbänden als auch den Lehrerverbänden war es wichtig, die Altersteilzeit fortzuführen. Auch dazu liegt heute noch einmal ein Änderungsantrag von uns vor. Er soll ausschließen, dass es aufgrund der Veränderungen beim Versorgungsrecht zu Irritationen darüber kommt, wie sich der Übergang für diejenigen gestaltet, die sich bereits im Altersteilzeitverfahren befinden. Infolgedessen bitte ich, auch diesen Änderungsantrag heute positiv zu bescheiden.

Ansonsten gibt es, glaube ich, für die anderen Änderungen eine große Mehrheit in diesem Hause.

Frau Kollegin.

Ich komme zum Schluss. Es gibt in diesem Hause eine große Mehrheit, wenn es darum geht, Verbote gendiagnostischer Untersuchungen bei Beamtinnen zu übernehmen, für die rückwirkende Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften, für Familienpflegezeiten analog zum Bundesgesetz. Ich glaube, dies alles sind wichtige Botschaften, dass wir auch mit diesem Gesetz gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten im Lande eine Wertschätzung zum Ausdruck bringen. Ich glaube, dass ist mit der jetzt vorliegenden Fassung auf jeden Fall gewährleistet.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gebhard. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Lohn.

(Zuruf von Minister Dr. Norbert Walter-Bor- jans)

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich höre ja selten auf den

Finanzminister, aber wenn der Finanzminister nach mehr Lohn verlangt – hier bin ich. Danke schön.

(Heiterkeit und Beifall von der CDU)

Der vorliegende Gesetzentwurf wurde am 13. Dezember von eben demselben Finanzminister eingebracht. Er hat damals betont – das kann man eigentlich nur unterstützen –, wie wichtig und wertvoll ein Dienstrechtsanpassungsgesetz für einen attraktiven öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen sein kann. Doch daraus ist leider nichts geworden, Herr Finanzminister.

Ihr Gesetzentwurf ist in Grund und Boden gestampft worden. Ich erinnere mich an die Expertenanhörung vom 26. Februar. Es gab vom DGB bis zum Deutschen Beamtenbund keinen einzigen Sachverständigen, der irgendein gutes Haar an Ihrem Gesetzentwurf gelassen hätte.

(Beifall von der CDU)

Das zeigt, dass die Landesregierung – in Person der Finanzminister – auf ganzer Linie versagt hat. Heute müsste man eigentlich schon davon reden, dass der Gesetzentwurf Vergangenheit ist. Es gibt nämlich so viele Änderungen, die die SPD nach ungefähr zweieinhalb Monaten eingereicht hat, dass wir eigentlich über einen ganz neuen Tatbestand reden. Es wurden in der Tat auch neue Tatbestände aufgeführt.

Ich will Ihnen die ganze Chronologie ersparen. Wir haben mindestens drei Änderungsanträge. Ein Änderungsantrag wurde bei der Sitzung noch einmal mündlich abgeändert, weil er redaktionelle Fehler enthalten sollte. In den letzten zwei Tagen haben uns allein drei Anträge erreicht.

Das Gesamtergebnis wird aber nicht besser. Sie haben die kommunalen Spitzenverbände aufgefordert, Stellung zu nehmen. Die haben gesagt, sie bräuchten keine neue Anhörung. Sie ließen es bei ihrem Urteil: Wir sind dagegen.

Wir haben als Opposition – CDU, FDP und Piraten – gemeinsam und geschlossen darauf hingewiesen, dass es das gute Recht der Opposition ist, bei wesentlichen Änderungen eine Anhörung zu beantragen. Diese Anhörung, die normalerweise völlig selbstverständlich ist und parlamentarischen Gepflogenheiten entspricht, wurde von Ihnen mit der Arroganz der Macht abgelehnt. Dafür gibt es nur einen Grund: Sie haben Angst davor, in eine erneute Sachverständigenanhörung zu gehen. Dann hätten wir die Änderungsanträge einmal bewerten lassen können.

Das, was Sie hier vorgelegt haben, ist Stückwerk. Mit diesem Stückwerk können Sie unmöglich die Basis für eine vernünftige Dienstrechtsreform aus einem Guss schaffen. Genau das ist aber der Ansatz der CDU-Fraktion und auch der FDP-Fraktion, die sich uns angeschlossen hat.

(Beifall von der CDU)

Herr Kollege Lohn, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Körfges zulassen?

Das kann er am Ende machen. – CDU und FDP haben einen Entschließungsantrag vorgelegt, der zum Ziel hat, diesen vorliegenden Dienstrechtsanpassungsgesetzent