Das kann er am Ende machen. – CDU und FDP haben einen Entschließungsantrag vorgelegt, der zum Ziel hat, diesen vorliegenden Dienstrechtsanpassungsgesetzent
wurf auf das zu reduzieren, was gerichtlich angeordnet ist. Es gibt ja ein oder zwei Punkte, die man machen muss. Darüber hinaus soll er auf das reduziert werden, was wirklich eilbedürftig ist.
Ansonsten sind wir dafür, dass endlich mindestens ein Versprechen wahrgemacht wird, was auch völlig kostenneutral und bürokratisch ohne Probleme umgesetzt werden kann, nämlich die Sonderzuwendung, also das ehemalige Weihnachtsgeld, in die Gehaltstabelle einzubauen.
Der dritte Punkt ist – dazu appelliere ich an alle Fraktionen in diesem Hohen Hause –: Der Bedeutung des öffentlichen Dienstes kann Ihr Dienstrechtsanpassungsgesetzentwurf auch mit den Änderungsanträgen nicht gerecht werden. Gerecht würde dem ein partei- und fraktionsübergreifendes Papier, was der Bedeutung des öffentlichen Dienstes für unser Land gerecht würde, was dann aber auch klarmachte, dass wir die Langfristigkeit eines solchen Gesetzeswerkes beachten.
Ihre Vorlage ist nicht zustimmungsfähig. Deswegen: Stimmen Sie dem Antrag von CDU und FDP zu. Dann haben wir die Basis gelegt für eine große Dienstrechtsreform aus einem Guss. Was Sie hier vorgelegt haben, ist konzeptionsloses Stückwerk und deswegen nicht zustimmungsfähig. – Danke schön.
Herr Kollege Lohn, ich darf Sie bitten, noch kurz hier zu bleiben. Ich interpretiere die eben noch gewünschte Zwischenfrage als Kurzintervention. Herr Körfges hat dann 90 Sekunden Zeit.
Ich bedanke mich ausdrücklich für die Uminterpretation und nehme gerne die Gelegenheit wahr, auf ein paar Sachverhalte hinzuweisen. – Ich will zum Beispiel darauf hinweisen, lieber Herr Kollege Lohn, dass Sie ganz offensichtlich die anhängigen Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich der Einführung von Erfahrungsstufen ausblenden, die damit verbundenen Risiken für das Land offensichtlich außer Acht lassen und das Sie darüber hinaus Fragen in der Anhörung gestellt haben, die dazu geführt haben, dass es einen Proto
kollvermerk gegeben hat mit einer Rechtsauskunft, die ganz eindeutig aussagt, dass wir bezogen auf die Anhörung absolut korrekt und konform mit unserer Geschäftsordnung verfahren sind. Insoweit ist das hohles Stroh, was Sie da hinsichtlich des Punktes der Anhörungen dreschen.
Ich möchte dann noch bei einem weiteren Punkt nachhaken. Ich halte es für diejenigen, die im Vertrauen auf die Fortsetzung der Regelung der Altersteilzeit jetzt eine schnelle Regelung von uns verlangt haben, für absolut notwendig, dass wir auch diesen Teil mitbeschließen. All das blenden Sie bei Ihrer Kritik aus. Das zeigt, dass es Ihnen auch in der Frage nicht um sachgerechte Lösungen für das Personal geht, sondern nur um billigen Klamauk.
Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Herr Lohn Sie haben dann auch noch einmal 90 Sekunden, wenn Sie darauf reagieren möchten.
Tatsächlich ist es so, dass Sie zwei Themen angesprochen haben. Das eine Thema sind die Erfahrungsstufen, wo die Bewertung der Sachverständigen verheerend war.
Ich möchte in Erinnerung rufen: Der Gesetzentwurf des Finanzministers sah vor, dass bei der Einführung der Erfahrungsstufen Berufsanwärter am Ende der Ausbildung, in der sie sich jetzt schon befinden, bis zu 4.000 € weniger Gehalt bekommen, als ihnen rechtlich zugesagt war. Deswegen ist diese Einführung von Erfahrungsstufen keine rechtliche Notwendigkeit. Das war eine schreiende Ungerechtigkeit.
Jetzt haben Sie in Ihrem Änderungsantrag versucht – das will ich gerne konstatieren –, diese Fehler abzumildern. Aber Sie haben sich geweigert, das von Experten neu beurteilen zu lassen. Wenn die Landesregierung mit dem ganzen Hinterbau der Ministerien schon beim ersten Mal so viele Fehler gemacht hat, wie viele Fehler macht dann die SPDFraktion alleine? Wir können uns auf Ihre Fachkompetenz nicht verlassen; wir verlassen uns auf die Kompetenz der Fachleute. Das haben Sie uns verweigert.
Vielen Dank, Herr Kollege Lohn. – Das war‘s dann auch. Damit sind Sie vom Rednerpult entlassen. Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut. Oder anders: Was schon gut war, machen wir jetzt noch besser.
Wir haben eine lange Debatte hinter uns; das ist völlig unbestreitbar. Die Anhörung war bereits im Februar. Aber im Gegensatz zu FDP und CDU haben wir uns eben auch inhaltlich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und die Anhörung gebührend ausgewertet. Wir haben auch Kritik zugelassen und die entsprechenden Punkte aufgenommen. Vor diesem Hintergrund gibt es jetzt einige Änderungsanträge, die eine positive Fortentwicklung des Gesetzentwurfs zulassen.
In Bezug auf CDU und FDP kann man nur sagen: Sie haben im Ausschuss endlose Debatten über Formalia geführt: Es ist zulässig, dass man über Formalia diskutiert, aber Sie haben damit auch versucht, davon abzulenken, dass Sie sich mit dem Gesetzentwurf inhaltlich eigentlich gar nicht beschäftigt haben. Das hat man eben gerade in der Debatte noch einmal gemerkt; denn auch Sie müssen zugeben, es gibt eine aktuelle Rechtsprechung. Dass wir diese umsetzen müssen, ist, denke ich, völlig unbestreitbar. Die Frage ist eben, in welcher Form das erfolgt. Dazu machen Sie leider keine Alternativvorschläge. Das finde ich sehr schade; denn über die hätten wir gerne diskutiert.
Ich glaube, ein Stück weit muss man bei dem Gesetzentwurf aber abschichten. Wir befinden uns in der ersten Stufe der Dienstrechtsreform, das heißt bei der Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung und veränderte Gesetzgebung. Beispiele dafür sind die WBesoldung, die Erfahrungsstufen, die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften oder auch die veränderte Gesetzgebung, etwa die Ausbringung der Ämter an den Sekundarschulen, die wir hier gemeinsam mit der CDU beschlossen haben.
Die zweite Stufe kommt noch. Insofern haben wir von Anfang an nie falsche Hoffnungen geweckt, sondern immer gesagt, es geht bei den Besoldungs- und Versorgungsgesetzen um die Überleitung von Bundesrecht in Landesrecht, und es geht um die Anpassung an rechtliche Veränderungen. Genau das haben wir im Gegensatz zu CDU und FDP getan.
Deshalb finde ich es lustig, dass Sie in Ihrem Entschließungsantrag fordern, wir brauchen eine Dienstrechtsreform, um den öffentlichen Dienst attraktiver, flexibler, motivierter und leistungsfähiger zu machen. Das ist alles schön und gut. Aber das alles hätten Sie seit 2007 – seit der Föderalismusreform – machen können. Ich finde, auch das gehört zur Wahrheit dazu. Das haben Sie nicht gemacht.
Sie wissen, ein wichtiger Punkt unseres Gesetzentwurfs ist die Umstellung von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen. Anlass dafür ist das EuGH-Urteil,
wonach niemand aufgrund seines Alters diskriminiert werden darf. Ich finde, es macht das Besoldungsrecht aber auch qualitativ besser, gerechter und fairer, und es macht es im Übrigen auch attraktiver für Quereinsteigerinnen und -einsteiger, die nicht mehr aufgrund der Dauer der Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst eingestuft werden, sondern aufgrund von Qualifizierung und vorberuflicher Erfahrung.
Genau zu diesem Punkt gibt es jetzt von uns zwei Änderungsanträge. Die halte ich für wesentlich; deshalb werde ich sie noch einmal kurz vorstellen. Zum einen geht es um den Zeitraum der anrechenbaren Erfahrungszeiten. Diesen Zeitraum werden wir mit unserem Änderungsantrag dahin gehend ausweiten, dass alle Erfahrungszeiten unbegrenzt angerechnet werden können. Damit schaffen wir eine Regelung analog zum Bundesrecht. Ich halte sie für sehr vorbildlich. Dies ist längst nicht in allen Ländern gegeben. Auf die Vorteile für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger habe ich gerade schon hingewiesen.
Wir schaffen mit unserem Änderungsantrag aber auch eine Übergangsregelung für die Anwärterinnen und Anwärter, die derzeit schon eingestellt sind. Es war auch einer der Kritikpunkte der Gewerkschaften, dass die Umstellung von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen für bestimmte Berufsgruppen im Schnitt durchaus zu Verschlechterungen führen kann.
Wir haben uns bei diesem Gesetzentwurf angeschaut – ich bitte Sie darum, sich einmal die Besoldungstabellen anzusehen, also wirklich einmal in die Tiefe der Inhalte zu gehen –, wie die momentanen Durchschnittsalter bei der Einstufung in die Besoldungsstufen sind. Diese Durchschnittsalter sind dann bei der Umstellung auf die Erfahrungsstufen zugrunde gelegt worden.
Das heißt, im Durchschnitt wird niemand schlechter gestellt. Aber wie das bei Durchschnittswerten immer ist: Es gibt Personen, die unter den Durchschnittswerten liegen, und solche, die darüber liegen. Aber damit diejenigen, die jetzt schon Anwärterinnen und Anwärter sind, noch zu denselben Konditionen eingestellt werden, schaffen wir eine Übergangsregelung. Ich halte das für sehr fair und richtig.
Die zweite Stufe – darauf haben wir hingewiesen – kommt noch mit vielen guten Zielen: Flexibilität zwischen privatem und öffentlichem Sektor, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, gleiche Karrierechancen für Frauen und flexiblere Arbeitszeitmodelle. All das kommt, und über all das muss auch diskutiert werden.
Was wir in dem vorliegenden Entschließungsantrag gemacht haben, war, genau diese Ziele als Arbeitsprogramm, das wir uns auferlegt haben, festzuhalten.
Ja, ich kann noch schneller reden, aber es wäre gut, wenn Sie einfach mal zuhören würden. Das würde die Debatte vielleicht ein Stück weit vereinfachen.
Wir halten in diesem Entschließungsantrag auch fest, dass wir bei der Ruhegehaltsfähigkeit Wort halten. Die Ruhegehaltsfähigkeit bei Polizei, Justiz und Feuerwehr wird kommen. Von Schwarz-Gelb ist sie damals abgeschafft worden.
Ja, ich werde gleich aufhören. – Wir werden sie rückwirkend wieder einführen. Das halte ich auch für ein wichtiges Signal gerade an diese Berufsgruppen, die erhebliche Belastungen zu tragen haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind froh, dass wir seit der Föderalismusreform des Jahres 2006 in den Ländern die Gelegenheit haben, über die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz auch zentrale zukünftige Fragen zu entscheiden: das Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht.
Herr Kollege, das ist ein Mechanismus des Wettbewerbsföderalismus. Wir halten es als Partei des Wettbewerbs für richtig, dass wir uns diesem Wettbewerb unter den Bundesländern stellen. Das ist für uns natürlich eine Herausforderung und Verpflichtung, attraktiv zu sein. Aber das bietet natürlich auch Chancen, wenn man Dinge gut und zukunftsfähig regelt, auch in diesem Wettbewerb zu bestehen und zu punkten.
Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Hamburg und das Saarland haben bereits große Dienstrechtsreformen auf den Weg gebracht. Hier ist über die Genese und auch über den Vorlauf, den dieses Projekt in der wissenschaftlichen Beratung hatte, lange gesprochen worden. Ich glaube, da müssen gerade die Koalitionsfraktionen nach dem Stillstand der Rechtspflege der letzten Jahre nicht mit dem erhobenen Zeigefinger durch die Gegend laufen.
len, wenn man denn alles richtig macht, große Chancen zur Modernisierung und Stärkung des öffentlichen Dienstes, die wir brauchen, um auch zukünftig attraktiv zu sein für Neueinsteiger, Neuzugänge und Seiteneinsteiger. Da wird vieles im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel an Anforderungen neu auf uns zukommen.
Der Vorwurf der Koalitionsfraktionen, Ihr Gesetzentwurf sei von der Opposition nicht hinreichend bearbeitet worden, ist absurd. Wir haben nicht nur eine erste Anhörung gemeinsam durchgeführt, sondern auch ausgewertet und über all die Fragen debattiert, für die Sie Vorschläge gemacht haben: bei der Altersteilzeitregelung und bei der Umstellung von Lebensalters- auf Erfahrungsstufen. Wir haben auch die Frage diskutiert, wie sich das bei welchen Ämtern abhängig vom Lebensalter auswirkt. Was heißt das für die kritischen Fälle, die auch vorgetragen worden sind, im Arbeitsschutz, in der Justiz und bei der Polizei für die Laufbahnen A 7 bis A 9? Kann es da zu Einbußen kommen von mehreren tausend Euro, wie das die ursprüngliche Vorlage auch vorgesehen hat?
Da haben Sie als rot-grüne Landesregierung schlechte Arbeit in der Vorlage geleistet. Das haben Ihnen unisono die allermeisten Experten auch bestätigt. Deshalb haben Sie nachgebessert; das wollen wir konzedieren. Dabei sind viele Problemkonstellationen, die für massive Verärgerung gesorgt haben, von Ihnen an der einen oder anderen Stelle glattgezogen worden; das gehört zu einer ehrlichen Betrachtung dazu.
Aber noch nicht alle Probleme sind gelöst. Vor allen Dingen würden wir uns sehr viel besser fühlen, wenn wir die Gelegenheit gehabt hätten, im Rahmen einer zweiten Anhörung mit all denen, die berechtigte Kritikpunkte sehr sachlich und begründet dargelegt haben, auch noch einmal einen zweiten Durchgang zu machen und zu klären, ob damit auch alle praktischen Konstellationen an den Stellen geheilt sind, wo es die Probleme bislang auch gab. Das haben Sie als Koalitionsfraktionen uns im Beratungsverfahren verwehrt.
Ich möchte noch auf zwei, drei Einzelpunkte zu sprechen kommen. – Ein Aspekt, der immer eine Rolle gespielt hat, war die Frage, wie man das zukünftig mit dem Alterseintritt für die Beamten regelt, die freiwillig länger arbeiten wollen. Das ist nicht der Regelfall. Viele freuen sich auf ihren Ruhestand, aber es gibt diejenigen, die sich noch voll leistungsfähig und motiviert fühlen, im öffentlichen Dienst zu bleiben. Die haben bis jetzt eine starke Anspruchsgrundlage gehabt, wenn sie mit Qualifikation ihre Stelle oder ihre Position, die auch zukünftig noch gebraucht wird, gerne fortführen wollen, die Arbeitsphase um drei Jahre zu verlängern. Das ist nicht der Regelfall gewesen, aber diejenigen, die von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, haben das nicht bereut.