Protokoll der Sitzung vom 15.05.2013

Ich möchte noch auf zwei, drei Einzelpunkte zu sprechen kommen. – Ein Aspekt, der immer eine Rolle gespielt hat, war die Frage, wie man das zukünftig mit dem Alterseintritt für die Beamten regelt, die freiwillig länger arbeiten wollen. Das ist nicht der Regelfall. Viele freuen sich auf ihren Ruhestand, aber es gibt diejenigen, die sich noch voll leistungsfähig und motiviert fühlen, im öffentlichen Dienst zu bleiben. Die haben bis jetzt eine starke Anspruchsgrundlage gehabt, wenn sie mit Qualifikation ihre Stelle oder ihre Position, die auch zukünftig noch gebraucht wird, gerne fortführen wollen, die Arbeitsphase um drei Jahre zu verlängern. Das ist nicht der Regelfall gewesen, aber diejenigen, die von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, haben das nicht bereut.

Da wollen Sie jetzt eine Beweislastumkehr. Zukünftig entscheidet das Gutdünken des Vorgesetzten sehr viel stärker, ob solche Lösungen möglich sind. Dadurch wird auch an einer wichtigen Stelle für Leistungsträger im öffentlichen Dienst ein Verbleib unnötig erschwert; ich will nicht sagen: ganz verbaut.

Die Frage der Altersteilzeit ist auch wichtig, deshalb hat das in den Beratungen auch eine Rolle gespielt. Ich will das mit Blick auf die Piratenfraktion und ihren Antrag sagen: Wir glauben, dass wir das Thema noch einmal grundsätzlicher diskutieren müssen. Wir haben ja noch die Kernbausteine für eine große Dienstrechtsreform vor uns. Heute tun wir uns schwer, Ihrem Antrag zu folgen. Deshalb werden wir uns an der Stelle enthalten und wollen weiter bei den zukünftigen Diskussionsrunden im Gespräch bleiben.

Eine allerletzte Anmerkung! Was ich ganz witzig fand: Im Entschließungsantrag von Rot-Grün, der uns heute vorgelegt worden ist, schreiben Sie, Sie wollten überprüfen, wie ein attraktives Personaleinsatzmanagement im öffentlichen Dienst zukünftig aussehen kann. Genau diese Institution haben wir gehabt. Das Personaleinsatzmanagement – PEM – haben Sie gerade auslaufen lassen und seine Strukturen zerschlagen, anstatt es zukunftsfähig zu machen und die Tätigkeit zu verlängern.

Herr Kollege, Ihre Redezeit.

Wenn es Ihre Erkenntnis sein sollte, dass Sie das ändern wollen, können wir jederzeit darüber reden. Ansonsten ist das hier nicht ganz ernsthaft gemeint.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Piratenfraktion steht jetzt am Pult der Kollege Schatz.

Mein sehr geehrter Herr Lieblingspräsident!

(Zurufe: Oh!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute über einen Gesetzentwurf in zweiter Lesung, der von Anfang an unter keinem guten Stern stand. Sie legten zu Beginn einen Gesetzentwurf vor, der strukturell und inhaltlich nur als katastrophal bezeichnet werden konnte. Ich habe den Eindruck, da hat sich ein Praktikant am Entwurf ausgetobt. Das sage ich nicht nur, weil ich in der Opposition bin, nein, auch alle Sachverständigen in der Anhörung, selbst Ihre eigenen, werte Mitglieder von Rot-Grün, waren sich unisono einig – das ist

wirklich sehr selten –, dass dieser Entwurf einfach nur schlecht war.

Dann haben Sie sich fast zwei Monate Zeit gelassen, um einen Ihrer Meinung nach adäquaten Änderungsantrag auszuarbeiten. Diese Änderungen sind dann bis auf zwei Dinge, die wir auch noch ganz gerne geändert haben möchten, inhaltlich sogar ganz passabel. Allerdings beschränken Sie sich auch ausschließlich auf die inhaltlichen Aspekte. Strukturell haben Sie gar nichts geändert.

Deswegen ist dieses Gesetz handwerklich immer noch schlecht.

Das Gesetz ist weiterhin dermaßen undurchsichtig und von Verweisen geprägt, dass es schwerfallen wird, damit in der Praxis zu arbeiten, geschweige denn, es überhaupt in Gänze zu verstehen.

Teilweise haben Sie Bundesverordnungen auf Landesebene heruntergeholt, die sich mit der Bundeswehr beschäftigen. Und darin stehen zwei Landesbesoldungsgesetze nebeneinander.

(Heike Gebhard [SPD] und Hans-Willi Körf- ges [SPD]: Das hat unser Änderungsantrag alles rausgeschmissen!)

Ja, das sieht aber nicht ganz so aus. Mit Normenklarheit hat dieses Gesetz nicht das Geringste zu tun.

Auch wir Piraten haben Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf gestellt, obwohl wir dieses Gesetz auch weiterhin für schlecht halten. Wir halten es sogar für so schlecht, dass wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden, auch wenn die anderen Anträge angenommen werden.

(Beifall von den PIRATEN)

Unsere Anträge sind im Übrigen genau wie Ihrer rein inhaltlicher Natur. Inhaltlich beseitigt Ihr Änderungsantrag tatsächlich viele der von den Sachverständigen angesprochenen Mängel. Wir hätten dies gerne noch ergänzt. Das ändert aber nichts daran, dass der Gesetzentwurf strukturell weiterhin

schlecht ist.

Machen wir uns nichts vor: Dieser Gesetzentwurf wird trotzdem angenommen werden. Das ist sehr wahrscheinlich. Das haben wir auch an Ihren Redebeiträgen gehört. Weil das so ist und weil wir wissen, dass das so ist, wollten wir wenigstens sicherstellen, dass dieses Gesetz zumindest auf inhaltlicher Ebene akzeptabel wird, obwohl es uns lieber wäre, es würde gar nicht erst angenommen.

Umfassendere Anträge, die auch die strukturellen Mängel beseitigt hätten, sind uns in der kurzen Zeit leider nicht möglich gewesen. Ich möchte abschließend um eines bitten: Stimmen Sie wenigstens unseren Anträgen zu! Lassen Sie es nicht zu, dass über die Anrechnung von Erfahrungszeiten aus anderen Berufen nach Kassenlage entschieden wird. Das muss einzig und allein danach geschehen, ob

der vorhergehende Beruf förderlich ist oder nicht. Das ist bei Ihren Anträgen leider so nicht der Fall.

Wir werden es verdammt schwer haben, erfahrene Menschen aus anderen Bereichen dorthin abzuwerben, wo große Erfahrungen essenziell und zum Teil auch lebensnotwendig sind wie zum Beispiel bei der Feuerwehr, wenn diese Menschen ihre Berufserfahrung nicht beim späteren Gehalt und vor allem auch nicht bei der Pension angerechnet bekommen.

Das betrifft auch die Altersteilzeit. Das ist ein Instrument, um auch die hohen Krankenstände wirksam zu bekämpfen. Sie gewähren lediglich den Lehrern diese Altersteilzeit mit der Begründung, dass das ein schwerer und belastender Beruf sei. Das ist zwar richtig, aber es gibt auch andere Berufszweige im öffentlichen Dienst, auf die diese Begründung ebenfalls zutrifft, wenn nicht sogar noch mehr. Entweder gibt es Altersteilzeit für alle Berufszweige, auf die diese Begründung zutrifft, oder eben für gar keinen. Aber diese Ungleichbehandlung ist für uns in dieser Form nicht hinnehmbar.

Heben Sie doch mit uns gemeinsam auch die Hinzuverdienstgrenzen für frühzeitig pensionierte Beschäftigte entsprechend den Bundesregelungen und den Regelungen anderer Länder auf ein Niveau an, das zum heutigen Berufsfeld passt! Die 325Euro-Grenze stammt aus einer Zeit, in der es noch 325-Euro-Jobs gab. Die gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Leider gibt es auch keine Jobs mehr, die darauf zugeschnitten sind.

Viele haben es deshalb schwer, einen Job zu finden, der keine Einbußen nach sich zieht. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Mein „LieblingsSchatz“ darf ich nicht sagen; sonst bekomme ich Stress zu Hause. Also: Vielen Dank, lieber Kollege Schatz. – Für die Landesregierung haben wir den nächsten Wortbeitrag vom Finanzminister, Herrn Dr. Walter-Borjans.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die Vorteile, die Nachteile, die Entstehungsgeschichte dieser Dienstrechtsanpassung, glaube ich, hinreichend diskutiert. Ich möchte kurz darauf hinweisen, wie die Vorgeschichte war.

Bevor diese Regierung 2010 ins Amt gekommen ist, war über Jahre nichts geschehen in der Frage, wie wir eine Dienstrechtsreform, eine Dienstrechtsmodernisierung für Nordrhein-Westfalen hinbekommen könnten. Wir haben uns darangemacht. Wir haben auch immer deutlich gemacht, dass das insgesamt ein schweres Unterfangen ist, und zwar einfach deshalb, weil wir eine ganze Reihe von Fragen, die

das Dienstrecht, die die Besoldung, die die Versorgung betreffen, geregelt werden muss, und dass wir auf der anderen Seite sicherstellen wollen, dass das mit den Bemühungen der Konsolidierung des Landeshaushalts nicht in Konflikt gerät.

Auf der einen Seite müssen wir die Verbesserungen, die nötig sind, hinbekommen, wir müssen die Übertragung von Bundesrecht auf Landesrecht hinbekommen. Auf der anderen Seite müssen wir gleichzeitig eine ganze Reihe von gesetzlichen Auflagen umsetzen.

Sehr schnell war deutlich, dass ein großer Diskussionsbedarf gegeben ist, aber auch ein Handlungszwang vorhanden ist, weil bestimmte Bereiche – ich denke zum Beispiel an die Erfahrungsstufen oder an die W-Besoldung – schnell geregelt werden mussten. Das haben wir getan.

Wir haben uns entschieden, das in mehreren Stufen zu machen. Es hat eine Reihe von Diskussionen gegeben – das gebe ich gerne zu –, auch mit den Gewerkschaften, mit den Vertretern der Arbeitnehmerschaft des öffentlichen Dienstes, die gerne in einem Paket alles gleichzeitig sofort gehabt hätten. Wenn das möglich gewesen wäre, wäre ich der Letzte gewesen, der dem nicht entgegengekommen wäre. Aber wir hatten diesen Diskussionsbedarf und sind deswegen so vorgegangen, wie wir es jetzt vorlegen, und zwar in mehreren Stufen.

Ich finde, dass dafür diese schrittweise Veränderung, diese schrittweise Anpassung gut gelungen ist. Ich bin auch den Koalitionsfraktionen außerordentlich dankbar dafür, dass wir im Zusammenspiel die Punkte, die noch veränderungsbedürftig, anpassungsbedürftig waren, hinbekommen haben. Ich finde, dass das, was jetzt in der Schrittfolge zwischen einer Dienstrechtsanpassung und einer Dienstrechtsmodernisierung in einer weiteren Stufe vorliegt, das richtige Paket ist. Deswegen bitte ich für die Landesregierung noch einmal um die Zustimmung dieses Hauses. – Danke.

Herr Minister

Dr. Walter-Borjans, es gibt eine Zwischenfrage von dem Kollegen Lohn. Ich möchte Sie fragen, ob Sie die zulassen wollen.

Können wir machen.

Das machen wir so. – Herr Lohn hat das Wort.

Herr Minister, vielen Dank. Wir sind uns einig, dass eine Dienstrechtsanpassung bei den dringenden und wichtigen Bereichen erfolgen muss. Nach unseren Informationen war es so, dass Sie beabsichtigen, eine Dienstrechtsreform

in zwei Stufen zu realisieren, und zwar sollte sie dann – das ist mehrfach betont worden – 2014 ihren Abschluss finden.

In mehreren Gesprächen mit Gewerkschaftsvertretern, die zuvor Gespräche mit der SPD-Fraktion geführt haben, wurde die Information an uns herangetragen, dass die große Dienstrechtsreform auf 2015 verschoben sein soll. Ist das richtig?

Wir führen mit den Gewerkschaften Gespräche darüber. Wir haben gesagt, dass wir uns, wenn wir den ersten Teil erledigt haben, der unter Zeitdruck steht, der schnell erfolgen muss und der entsprechend der gesetzlichen Auflagen erfolgen muss, dann zügig an den zweiten Teil und an die weitere Schrittfolge heranbegeben.

Ich kann Ihnen im Augenblick nicht sagen, wann das genau der Fall ist, wann wir da zu einem Abschluss kommen. Sicher ist, dass wir jetzt an den zweiten Teil intensiv herangehen, dass wir das im Austausch mit den Gewerkschaften machen. Dann kann es sein, dass das 2014 oder erst 2015 geschehen wird. Das wird aber im Einvernehmen mit allen Beteiligten gut zu bewerkstelligen sein.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung. Diesmal sind es nur sieben Abstimmungen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2904, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1625 – Neudruck – in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Hierzu liegen Änderungsanträge vor, über die wir zuerst abstimmen.

Erstens stimmen wir über den Änderungsantrag der Piratenfraktion Drucksache 16/2948 ab. Wer ist für diesen Antrag? – Die Piratenfraktion. Wer ist gegen den Antrag? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – CDU und FDP. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.