Meine Damen und Herren, wir als liberale Fraktion sind etwas irritiert über die Haltung der Mehrheit des Hauses, die hier regiert, weil wir zeitgleich einen Gesetzentwurf beraten, bei dem der Innenminister nicht müde wird zu betonen, dass der Einsatz von V-Leuten nun endlich gesetzlich geregelt wird.
Frau Kollegin Schäffer von den Grünen hat diesen Gesetzentwurf in der bisherigen Plenarberatung immer gelobt,
sodass ich mir heute ein einvernehmliches Votum zu unserem Antrag erhoffe, damit wir als Parlament das klare Bekenntnis zu diesen beiden sehr simplen, aber selbstverständlichen Kernaussagen abgeben. Alles andere würde eigentlich bedeuten, dass der rot-grüne Entwurf Makulatur ist. Denn Sie können nicht auf der einen Seite die V-Leute verbieten und auf der anderen Seite ihren Einsatz gesetzlich regeln wollen.
Eben wurde schon mal gesagt: Hose runter! – Zu den Kolleginnen und Kollegen der Grünen kann ich nur sagen: Lassen Sie die Hosen runter! Zeigen Sie, wo Sie stehen! Sagen Sie entweder Ja zu einem effektiven Verfassungsschutz, zu dem auch VLeute gehören, oder sagen Sie Nein und ziehen Ih
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe beinahe geahnt, wo der verehrte antragstellende Kollege seinen Schwerpunkt setzt. Es geht ihm offensichtlich nicht um das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen, es geht ihm nicht darum, über VLeute zu reden, sondern es geht ihm darum, sich den grünen Parteitag als Nebenkriegsschauplatz zu eigen zu machen, um von der eigenen Konzeptionslosigkeit im Bereich des Verfassungsschutzes und der entsprechenden Gesetzgebung abzulenken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, wenn Sie irritiert sind, ist das Ihr Problem. Ich glaube, wir sollten uns über das unterhalten, was hier in NordrheinWestfalen tatsächlich im Augenblick zu entscheiden ist und anliegt. Ich denke, all das, was Sie in Ihrem Antrag gefordert haben, wird von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen vorbildlich abgearbeitet.
Ich darf an der Stelle sicherlich konzedieren, dass Sie mit dem Antrag ganz groß herausgekommen wären, wenn sie ihn vor zwei Jahren gestellt hätten. Politik ist ja immer auch eine Frage des Timings.
Inzwischen reden wir über einen konkreten Regierungsvorschlag, der Folgendes beinhaltet: ein Bekenntnis zur wehrhaften Demokratie und ein Bekenntnis – das ist für viele nicht leicht zu akzeptieren, das hat man in der Anhörung zum Verfassungsschutzgesetz gemerkt – zur Einrichtung des Verfassungsschutzes.
Der Traum von einer idealen Welt, in der Demokraten untereinander alles mit Menschenverstand und in gegenseitiger Hochachtung klären können, auch extreme Positionen, ist schön. Leider leben wir nicht in einer solchen Welt.
Insoweit bekennen wir uns zur wehrhaften Demokratie, zur Notwendigkeit des Verfassungsschutzes und trotz all der bösartigen Pannen, die nicht erst bei der NSU-Anschlagsserie zutage getreten sind, zu dem nachrichtendienstlichen Mittel der V-Leute – allerdings mit erheblichen Einschränkungen.
Herr Kollege Körfges, Entschuldigung, der Kollege Orth würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Herr Kollege Körfges, Sie haben gerade ausgeführt, dass der Antrag quasi zu spät käme. Aber der Parteitag der Grünen war erst jüngst. Es liegt ein Regierungsentwurf vor, aber das Parlament hat sich ja noch keine Meinung zu der Frage gebildet, ob nun V-Leute nötig seien oder nicht. Deswegen frage ich Sie, warum sich das Parlament denn diese Meinung jetzt nicht bilden sollte.
Lieber Kollege Dr. Orth, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich pflege normalerweise hier keine Werbeveranstaltung für Pressemitteilungen anderer Fraktionen zu machen. Aber ich muss an der Stelle sagen: Nicht nur das, was die Kollegin Schäffer anlässlich der Einbringung hier gesagt hat, sondern auch das, was die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Presseerklärung zum Verfassungsschutzgesetz erklärt hat, lässt an der Stelle – aus Ihrer Sicht leider – keinen Zweifel zu. Das zeigt sicherlich, wie erfolglos Ihr Unterfangen an der Stelle ist, die Haltung der Grünen hierzu in Zweifel zu ziehen.
Ich darf an etwas erinnern – und das war der Punkt, an dem Sie mit der Zwischenfrage eingehakt haben –, was ich hier schon für die SPD-Landtagsfraktion artikuliert habe. Die Art und Weise, wie – nicht in Nordrhein-Westfalen, sondern insgesamt – durch die Pannen Vertrauen in den Verfassungsschutz geschwunden ist, haben auch wir als problematisch empfunden. Das fängt tatsächlich nicht erst bei dieser schrecklichen Mordserie der NSU an. Das fängt schon vorher an, zum Beispiel beim NPD-Parteiverbot. Da haben V-Leute und die Art und Weise, wie sie eingesetzt worden sind, sicherlich beim Ergebnis des damaligen Verfahrens eine Rolle gespielt. Das hätte im Prinzip Anlass genug geboten, sich mit dem Thema intensiv auseinanderzusetzen.
Insoweit habe ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, für meine Fraktion gerade angesichts der Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der NSU-Anschlagsserie stehen, sehr deutlich artikuliert: Da haben wir Handlungsbedarf. Dieser Handlungsbedarf wird an der Stelle, wo das Gesetz ganz genaue Vorgaben macht, wann und unter welchen Bedingungen und mit welchen Grenzen VLeute einzusetzen sind, tatsächlich erfüllt. Das heißt, wir handeln da und setzen genau an der Stelle an.
Solange die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier im Landtag nichts anderes sagt, als sie bisher gesagt hat, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich nur sagen: Es war bei Ihnen ein furchtbares Timing. Vor zwei Jahren wären Sie mit dem Antrag groß herausgekommen. Heute sind Sie wie beim „Hasen
Insoweit habe ich nur eine freundliche Anregung an Sie. Dies ist ein netter Versuch gewesen. Sie haben versucht, sich an dem Parteitag einer anderen Partei zu profilieren. Wie muss es mit der FDP aussehen, wenn Sie das nötig haben, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Ich kann nur sagen: Das war ein nachvollziehbarer Versuch, Herr Dr. Orth. Er ist hier gescheitert. Ich will nicht vorgreifen, aber ich kann mir vorstellen, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gleich wenig Zweifel daran lassen wird, dass wir mit unserem Verfassungsschutzgesetz auf dem richtigen Weg sind.
Sie sind herzlich eingeladen – und da nehme ich alle Oppositionsfraktionen beim Wort –, konstruktiv daran zu arbeiten, dass wir rechtsstaatlich, transparent und verantwortlich mit den uns gegebenen Mitteln umgehen. Dazu bietet unser Verfassungsschutzgesetzentwurf eine hervorragende Grundlage. Noch einmal vielen Dank an die Landesregierung. Zu Ihrem Antrag bleibt mir leider nicht mehr viel zu sagen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hätte eine so schöne, ruhige Debatte werden können.
Herr Stotko, langsam, langsam. Aber wer vorher den Innenminister hörte und jetzt Herrn Körfges, der kann sich nur fragen: Was soll die Kraft, muss das alles sein? – Und diese Überheblichkeit, Herr Minister, gegenüber dem Kollegen Lohn muss weiß Gott nicht sein.
Sie haben recht: Wir werden morgen früh die Kriminalitätsstatistik hier debattieren. Wir wollen dann einmal sehen, ob Sie genauso kess, genauso deutlich und genauso kraftvoll auftreten, wie wir das vom Innenminister die letzten Jahre gewohnt sind.
Ihnen gerne. Aber ob es Ihnen abgenommen werden wird? Sie kennen ja die Art, zu sagen: Ich bin mal so forsch und sehe mal, was dabei herumkommt. – Das sehen wir morgen.
Wir mögen jetzt, Herr Körfges, über den Inhalt des Antrags der FDP-Fraktion durchaus unterschiedlicher Auffassung sein. Aber dass die Frage aufgetaucht ist, wie der Grünen-Parteitag mit unserer Arbeit hier in Verbindung gebracht werden kann, das kann ich nachvollziehen.
Ich gebe Ihnen ehrlich zu: Ich habe mich auch gewundert, als ich den Entwurf von Ihnen das erste Mal las.
Herr Priggen, ich habe mich natürlich auch gewundert. Denn wir kennen doch die Haltung der Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Fraktion, die zu solchen sicherheitsrelevanten Themen hier aufgeboten werden. Die Antworten passen nicht zu dem Gesetzentwurf. Sie sagen: Wir kennen doch Regierungshandeln. – Einverstanden. Wir werden Sie aber künftig auch daran messen, was denn nun stimmt: das, was vorgetragen wird, oder das, was im Gesetz steht.
Lieber Herr Kollege Körfges, Entschuldigung, ich sage einmal ganz frech: Nehmen Sie doch nicht diese kesse Zunge! Was haben Sie denn gemacht? Sie haben doch nichts anderes getan, als das Ministerium zu bitten, sich einmal fleißig hinzusetzen und das, was Bundesstandard ist und was in allen Verfassungsschutzämtern geschieht, was alle Verfassungsschutzeinrichtungen der Länder inzwischen machen, weil sie sich darauf verständigt haben, zu Papier zu bringen. Das haben Sie getan, nicht mehr und nicht weniger.
Sie sagen, Sie hätten das modernste Gesetz beziehungsweise den modernsten Entwurf. – Nein, Sie haben eine Fleißarbeit gemacht, und jetzt können andere bei Ihnen abschreiben. Nur, über den Inhalt haben sich doch alle längst verständigt. Andere machen es gegenwärtig noch über Anweisungen oder interne Dienstregelungen; die werden es auch irgendwann in ein Gesetz hereinschreiben.
An einem Punkt sind Sie ein Stückchen weiter gegangen. Das ist die Anzeigepflicht dann, wenn die Quelle eine Straftat begeht, die nicht gerechtfertigt ist. Da haben Sie gesagt, das lassen wir nicht im
Ermessensbereich, sondern da schreiben wir herein: Das soll gemacht werden. – Das ist der einzige Punkt, an dem Sie wirklich von allen anderen abweichen.
Ob das so toll und lobenswert ist, wie Sie sich hier auf die Schultern klopfen? Tun Sie es nicht! Wir gestehen Ihnen zu: Das Ministerium war fleißig, hat alles aufgeschrieben. Aber wir werden über den Inhalt des Gesetzes in einer anderen Stunde einmal debattieren.