Schmeltzer, Ihre Flucht in Richtung Berlin und die Befassung mit der Koalition dort sollen natürlich auch ein Stückchen die Spreizung kaschieren, die wir innerhalb der rot-grünen Koalition zwischen Herrn Remmel und Herrn Duin haben.
Die CDU-Fraktion bedarf an dieser Stelle überhaupt keines Nachhilfeunterrichts. Die CDU-Fraktion hier im Hause vertritt seit langer, langer Zeit die Auffassung, dass Fracking mit den jetzt auf dem Markt befindlichen technischen Methoden und Verfahren in den Anwendungen so nicht akzeptabel ist, dass das Risiko zu hoch ist und dass es deshalb abzulehnen ist. Dies haben wir – wie Sie das sicherlich auch tun – mit dem Wissen in die Gremien eingespeist, dass eine Entscheidung anstand. Unser Fraktionsvorsitzender hat dies mit Aufforderung seiner Fraktion in Berlin noch einmal in aller Deutlichkeit mit dem – aus unserer Sicht guten – Erfolg vorgetragen, dass wir eine Regelung, die wir für nicht weitgehend genug halten, erst einmal ausgesetzt haben.
Allerdings bleibt – das ist auch richtig zu beschreiben – ebenfalls festzuhalten, dass wir im Moment eine Rechtssituation haben, die keine Regelungsmöglichkeiten zulässt. Deswegen bedarf es der Reform des Bergrechts. Diese Reform muss so sein, dass wir letztendlich – neben der Tatsache, dass wir auf jeden Fall zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einbauen müssen – auch andere Mechanismen finden, die dazu führen, dass wir zum Beispiel betroffenen Geschädigten zwingend mehr Einfluss einräumen, als sie bisher haben. Auch in dieser Hinsicht, lieber Herr Schmeltzer, sollten Sie,
glaube ich, innerhalb Ihrer eigenen Fraktion – insbesondere auch bei den Kolleginnen und Kollegen im Unterausschuss „Bergbausicherheit“ – doch noch einmal appellieren, dass wir auf die Linie zurückkommen, auch den Betroffenen Stimme und Gehör zu verschaffen, und dass wir die dafür sorgen müssen, ihnen bei möglichen Schäden, die zum Beispiel auch beim Fracking anfallen könnten, Möglichkeiten zu geben, sich adäquat mit betroffenen Schädigern auseinandersetzen zu können.
Lassen Sie mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Übrigen noch auf eines hinweisen: Der Bodenschatz des Schiefergases bleibt. Er bleibt auch, wenn wir heute und im nächsten Jahr und vielleicht auch während der nächsten Jahre nicht fracken, eben solange, wie wir kein geeignetes Verfahren entwickeln können. Er geht uns nicht verloren. Es ist übrigens kein Verbrechen an der nächsten Generation, Rohstoffe übrig zu lassen, um nicht an jedes Rohstoffreservoir das Schild hängen zu müssen: „Leider schon verbraucht“.
Auch da macht es Sinn, auf Verfahren und Wege zu warten, die Gefährdungen von Menschen, der Umwelt und insbesondere auch des Trinkwassers ausschließen.
Deswegen auch an dieser Stelle noch einmal: Wir müssen nicht mit allem sofort an der ersten Stelle der Bewegung stehen. Wir sind ein dicht besiedeltes Land. In Nordrhein-Westfalen halten wir zum Beispiel das Münsterland und den Niederrhein für dünn besiedelt. Sie sind aber – um das auch noch einmal zu sagen – im Vergleich zu den Regionen, in denen in den USA gefrackt wird, immer noch dicht besiedelt. Insofern ist das natürlich mit anderen Gefährdungspotenzialen verbunden. Deswegen nehmen wir unsere Haltung so ein, wie es geschieht.
Es bleibt festzustellen: Die Bundesregierung hat einen Weg eingeschlagen, der zu einer Regelung führen sollte, die uns nicht weit genug ging. Wir haben mit einem Diskussionsprozess dafür sorgen können, dass hier noch einmal innegehalten wird und man noch einmal ins Gespräch kommt, um nach Lösungen zu suchen. Gerne werden wir dabei mithelfen, nach gemeinsamen tragfähigen Lösungen zu suchen.
Wie gesagt: Das ist für eine Ressource, die in unserem Land vorhanden ist, gut. Es ist aber auch unsere Aufgabe, Ressourcen schonend zu behandeln. Das ist übrigens werthaltige, nachhaltige Politik. Der fühlen wir uns verpflichtet. Insofern werden wir dem Fracking erst dann zustimmen, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Hier erkennen wir übrigens auch noch eine Schwäche im Piratenantrag. Aus ihm liest man eher einen Generalausschluss des Fracking heraus. Wir können natürlich nicht ausschließen, dass technische Methoden und Ver
fahren entwickelt werden, die nicht zu Gefährdungspotenzialen führen. Dann muss man auch für neue Verfahren offen sein. Diese gibt es zurzeit nicht. Deswegen ist unsere Haltung an dieser Stelle konsequent: So geht es nicht.
Wir wollen die Zukunft ressourcenschonend gestalten. Die Ressourcen wollen wir für die nachfolgenden Generationen erhalten, und wir wollen ihnen die Möglichkeit geben, sie unter sicheren Umständen zu heben. Das ist nachhaltige Politik. Wir werden uns an jedem Verfahren bzw. jeder Maßnahme beteiligen, die dazu führen, dass wir hier größere Sicherheitsaspekte erreichen.
Sie werden uns aber auch an Ihrer Seite wissen, wenn Sie gemeinsam – vielleicht können wir das im Schulterschluss machen – dafür sorgen, dass denjenigen, die das Bergrecht anwenden, Sensibilität gegenüber denjenigen Geschädigten beigebracht wird, die vom Bergrecht betroffen sind. Wir sollten ihnen die Sensibilität vermitteln, mit diesen Menschen umzugehen, ihnen mehr Gehör zu geben. Auch sollten wir die Möglichkeit schaffen, dass sich die Unternehmen nicht über Geschädigte hinwegsetzen und entscheiden können, wann, wie und ob entschädigt wird. Das sind sicherlich Dinge, die wir auch regeln sollten, damit Geschädigte in diesem Land das Gefühl haben, dass sie Unternehmen gegenüber nicht hilflos sind. Hier gibt es eine Tendenz im Unterausschuss „Bergbausicherheit“, die ich nicht besonders glücklich finde. Die Tendenz sollte sein, wieder zu einem einvernehmlichen Handeln zurückzukommen, nämlich den Menschen Gehör zu verschaffen und eine Stimme zu geben. Das wäre letztendlich hilfreich.
Wir sind froh, dass wir diese Entwicklung in Berlin erreichen konnten, und wir freuen uns, dass KarlJosef Laumann diesen Weg mitgegangen ist und dafür gesorgt hat, dass das in Berlin so ablief. Herr Schmeltzer, Sie haben die Debatte heute eingeleitet. Sie haben sich hinter der Berliner Situation versteckt. Wir würden uns auch freuen, wenn Rot-Grün bzw. die beiden Minister klar erklärten, wie wir das hier in Nordrhein-Westfalen regeln können. Ich bin, wie gesagt, auf deren Wortbeitrag, gespannt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Brems das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren! Eine überwältigende Mehrheit des Parlaments hat bereits im letzten Jahr eine eindeutige Positionierung zum Thema „Fracking“ vorgenommen und dabei auch das Vorgehen der Landesregierung begrüßt.
Es gibt eine ganz klare Beschlusslage aus dem November 2012. Wir haben es eben gehört: Auch die Piraten haben damals zugestimmt. Jetzt sind die Piraten anscheinend der Meinung, dass diese Positionierung nicht mehr ausreicht und eine neue Positionierung nötig ist. Wir erklären gerne, warum wir den Antrag der Piraten ablehnen. Gleichzeitig haben wir dies zum Anlass genommen, zu unserem Antrag aus dem letzten Jahr noch eine Aktualisierung vorzunehmen.
In kurzen Worten: Der Antrag der Piraten ist unvollständig und unstimmig. Das möchte ich an ein paar Beispielen festmachen. Zunächst zum Thema „USA“: Der Kollege Rohwedder hat in seinen Ausführungen hier am Pult rechtliche Aspekte genannt. Die Situation in den USA ist in rechtlicher Hinsicht mit der in Deutschland und erst recht mit der in Nordrhein-Westfalen absolut nicht vergleichbar.
Zudem liegen bisher leider keine Ergebnisse von umfassenden Studien vor, die etwaige Zusammenhänge von Trinkwasserverschmutzung und Fracking bewiesen hätten. Die US-Umweltschutzagentur arbeitet an einer solchen generellen Beweisführung, hat aber bisher noch keinen Abschlussbericht vorgelegt. Ein derartiger Bericht wird auch nicht vor 2014 erwartet. Sicherlich gibt Trinkwasserverschmutzungen und weitere massive
Ein weiterer Aspekt: Ein Ergebnis der NRW-Studie lautete, dass die Erfahrungen aus den USA beispielsweise in geologischer Hinsicht nicht auf Nordrhein-Westfalen übertragbar sind. Daher sind Ihre Verweise auf die USA problematisch.
Zum Aspekt der Unvollständigkeit. Ich greife eines Ihrer Beispiele heraus: die möglichen betroffenen Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Die Aufzählung ist unvollständig. Beispielsweise fehlen komplett das Münsterland und Ostwestfalen-Lippe. Entweder Sie haben hier unkorrekt recherchiert, oder das Fehlen dieser Regionen hängt damit zusammen, dass Ihre Fraktion leider keine Abgeordnete aus diesen Gebieten hat.
Zu Fracking gibt es einige Studien aus Deutschland, aus der EU und auch aus Nordrhein-Westfalen. Hierzu findet sich in Ihrem Antrag kein Wort, ebenso wenig dazu, welches die nächsten Schritte für Nordrhein-Westfalen sein sollen. Auch hier bestätigt sich wieder die Tendenz: Dieser Antrag ist einfach unvollständig und argumentiert nur in eine Richtung.
Zu guter Letzt noch der Aspekt der Zuständigkeit. In Ihrem Antrag stellen Sie die Forderung nach Klagemöglichkeiten. Das ist jedoch Sache des Bundesgesetzgebers. Hierüber können wir hier gar nicht entscheiden.
Ich gehe trotzdem gerne inhaltlich auf das Bergrecht ein. In den Kohlerevieren Nordrhein-Westfalens ist aufgrund der Erfahrungen von Betroffenen der Ausspruch entstanden: „Bergrecht bricht Menschenrecht.“ Auch wir Grünen sind daran interessiert, dass durch Änderungen des Bergrechts auf Bundesebene hin zu einem modernen Bergrecht des 21. Jahrhunderts solche Aussprüche aus dem Wortschatz der Betroffenen verschwinden können. Es wird sich zeigen, ob es im Bundestag ab September eine entsprechende Mehrheit geben wird.
Dann möchte ich gerne noch auf die aktuellen Entwicklungen beim Fracking im Bund zu sprechen kommen. Herr Schmeltzer hat eben schon einige Aspekte genannt. Bei dem Vorschlag von Bundesumweltminister Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Rösler handelt es sich um einen gemeinsamen Vorschlag. Vielleicht kann man für NordrheinWestfalen die Kritik anbringen, es gebe Unterschiede zwischen Herrn Duin und Herrn Remmel – aber das, was man in Berlin beobachten kann, habe ich hier noch nicht erlebt. Da wird zu einem gemeinsamen Gesetzesvorschlag Herr Altmaier zitiert mit dem Satz: „Wir machen ernst mit dem Schutz der Umwelt“, und Herr Rösler mit: „Fracking bietet erhebliche Chancen“.
Und das für einen gemeinsamen Vorschlag! Das, so finde ich, zeigt eklatant, wo hier das Problem liegt:
Entweder lügt einer von beiden, oder einer von beiden wurde, ohne es zu merken, über den Tisch gezogen.
Gerade ist ein aktuelles Gutachten der grünen Bundestagsfraktion vorgelegt worden. Der Gutachter kommt klar zu dem Ergebnis, dass die Bundesregierung mit den angedachten Änderungen statt einer Einschränkung oder eines Verbots von Fracking vielmehr eine Rechtsgrundlage für die Förderung von Fracking schaffen würde.
Für mich gibt es nur zwei Interpretationen: Entweder ist Herr Altmaier über den Tisch gezogen worden, oder er vertritt als Umweltminister die Umweltinteressen nicht so, wie es eigentlich seine Aufgabe wäre.
Ich möchte gerne das Lob für Herrn Laumann aufnehmen, das schon angeklungen ist. Er hat sich durchgesetzt gegen Interessen auf Bundes- und auch auf Landesebene und hat erreicht, dass die Gesetzgebung, die Fracking Tür und Tor geöffnet hätte, verschoben wurde, vorerst zumindest. Ganz gestoppt ist das Ganze noch nicht.
schaffen werden, die wir alle – bis anscheinend auf die FDP – hier in Nordrhein-Westfalen nicht wollen. Wie es aussieht, hat die CDU in NRW mittlerweile den Weg aus dem Labyrinth gefunden, wie Sie mit Ihrem prägnanten Entschließungsantrag zeigen. Nun müssen Sie nur noch Ihren Kollegen im Bundestag den Weg aus dem Labyrinth zeigen und dort nicht nur die Verschiebung von Pro-FrackingGesetzen erreichen, sondern deren komplette Verhinderung.
Eins ist doch ganz klar: Wir können nicht die Droge der fossilen Energieträger, an denen die Menschheit hängt, durch eine andere Droge ersetzen und damit unsere Abhängigkeit verlängern. Das heißt, wir brauchen auch aus diesem Grunde die Energiewende. Für uns – im Gegensatz zu Frau Merkel – bedeutet aber eine gelungene Energiewende nicht nur, dass wir aus der Kernenergie aussteigen, sondern die Abkehr von fossilen Energieträgern bei Stromerzeugung, bei Wärmeversorgung und beim Verkehr.
Bis wir diese Mammutaufgabe gelöst haben, gilt für uns, wie es in unserem Antrag zum Schluss heißt, dass auch weiterhin alles unternommen werden muss, damit die wertvolle Ressource Wasser geschützt wird und Fracking unter Einsatz von schädlichen Substanzen in Nordrhein-Westfalen nicht zum Einsatz kommt. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als nächstem Redner erteile ich für die FDP-Fraktion Herrn Abgeordneten Brockes das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anlass für die heutige Debatte ist ein Antrag der Piraten zum Fracking, der aufgrund der aktuellen Diskussion in Berlin sehr interessant ist. Als ich den Antrag auf der Tagesordnung gefunden habe, habe ich zunächst einmal gedacht: Schön, jetzt sind auch die Piraten endlich in der Energiepolitik angekommen. Aber, meine Damen und Herren, als ich dann den Antragstext gelesen habe, wurde ich leider eines Besseren belehrt.
Wir alle in diesem Hohen Hause sind uns wohl der Bedeutung des Themas bewusst. Für uns als Liberale ist klar: Die Sicherheit der Bevölkerung und der Schutz der Umwelt vor unumkehrbaren Schäden stehen bei der Nutzung unkonventioneller Erdgase an erster Stelle.
Trotz der beträchtlichen Potenziale soll die Nutzung nur dann möglich sein, wenn sie aus Umweltgesichtspunkten verantwortbar ist.
Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der Piraten, ist jedoch, ehrlich gesagt, eine Zumutung. Das lassen wir Ihnen so nicht durchgehen.