Protokoll der Sitzung vom 16.05.2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA gestellt.

Zuerst will ich kurz darstellen, worum es sich bei diesem komplexen Thema handelt. Auf der Welt wird reger Handel getrieben. Waren aller Art – ob Autos, Elektrogeräte oder Maschinen – werden dabei auf unterschiedlichen Transportwegen von A nach B verkauft. Diese Prozesse sind klaren Regeln und internationalen Handelsabkommen unterworfen.

Die Wirtschaftsminister der Europäischen Union führen aktuell Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen mit den USA. Angeregt wurde das durch die Rede zur Lage der Nation von US-Präsident Obama im Februar dieses Jahres. Die dahintersteckende Idee bezieht sich auf die Förderung wirtschaftlicher Verbindungen, den Abbau von Zöllen und Beschränkungen sowie die Angleichung von Standards.

Im Prinzip bringen diese Maßnahmen eine Reihe von Vorteilen mit sich.

Das Problem an der Sache ist, dass sich der bisherige Entwurf nur auf die Regelungen der Welthandelsorganisation bezieht. Es wird keine Rücksicht auf Fragen der kulturellen Vielfalt genommen. Diese sind durch ein UNESCO-Abkommen geregelt. Die USA haben dieses Abkommen nicht unterzeichnet bzw. ratifiziert und darüber hinaus oft eine eigene Ansicht zum Thema Kulturförderung.

Zukünftig soll es weder die Möglichkeit zur Kulturförderung noch Sonderregelungen wie zum Beispiel für unser duales Rundfunksystem geben; denn in dem aktuellen Mandatsantrag wird die Besonderheit der audiovisuellen Dienste außer Acht gelassen. Die jetzigen Bestrebungen bedrohen unsere Film-, Fernseh- und Musikindustrie. Die Filmförderung wäre in ihrer jetzigen Form nicht mehr erlaubt. Europäische Filmprojekte hätten es im Vergleich zu Hollywoodproduktionen wesentlich schwerer.

Eines müssen wir klarstellen: Kulturgüter sind keine normalen Waren im klassischen Sinne und können demzufolge nicht wie zum Beispiel Automobilexporte behandelt werden. Dies ist übrigens nicht der erste Versuch in diese Richtung. Frankreich hat bereits

1990 einen Vorstoß für ein ähnliches Freihandelsabkommen zu Fall gebracht.

Wir in Europa, in Deutschland und hier in NRW haben klare Vorstellungen und Regeln für kulturelle Vielfalt und freie Meinungsäußerung. Wir haben einen Grundkonsens, Kulturgüter nicht den Gesetzen des Marktes zu überlassen. Wir haben mit dem dualen Rundfunksystem Sonderregelungen für Rundfunk und Telemedien. Unser Grundgesetz schreibt fest, dass Medien- und Kulturpolitik Ländersache ist – innerstaatlich sowie auf europäischer Ebene.

Darum fordern wir in unserem Antrag, dass die Bundesregierung bzw. das Wirtschaftsministerium die Medienhoheit der Länder wahren muss und Verhandlungen zu unterlassen sind, die den Kultur- und Medienbereich im Transatlantischen Freihandelsabkommen betreffen. Wir brauchen den Schutz unserer kulturellen Güter in Europa. Darum bitten wir um Ihre Zustimmung.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Keymis.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin gehört, es gibt noch einen Entschließungsantrag von der CDU und der FDP. Dieser ist mir leider nicht bekannt und kommt gerade erst zu uns. Deshalb kann ich dazu wenig sagen.

Ich will mich aber inhaltlich gern voll meinem Vorredner, Herrn Kollegen Vogt, anschließen. Alles, was er zur Ausnahmesituation von Kultur und Medien gesagt hat, ist auch aus grüner Sicht richtig. Sie wissen alle, dass es langjährige Verhandlungen im Hinblick auf WTO und GATS gab und in der Welt über viele Jahre versucht worden ist, diese Ausnahmen, die wir uns in Europa aus sehr guten und wohlerwogenen Gründen leisten, zu unterminieren.

Gott sei Dank ist es uns Europäern bisher immer gelungen, diese Handelsabkommen so zu gestalten, dass die kulturelle Vielfalt, die Meinungsvielfalt und der Medienpluralismus gewahrt bleiben, nämlich als besondere Güter, die über ihren wahren Charakter, den sie auch haben können, weit hinausreichen und die für uns vor allen Dingen von inhaltlicher, von identitätsstiftender Bedeutung sind.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir uns auch bei unseren Hoheitsthemen „Kultur“ und „Medien“ frühzeitig bemerkbar machen, wenn es darum geht, die Länder – und dazu ist der Bund verpflichtet – dort einzubeziehen, wo ihre Themen berührt sind, also auch hier bei der Organisation des Freihandelsabkommens zwischen den USA und der Europäischen Union.

Wir müssen aufpassen, dass die Handelsliberalisierung, die im Wesentlichen in allen Bereichen geplant ist, nicht durch die Hintertür das, was wir über WTO und GATS erreicht haben, für diesen Bereich wieder öffnet, sodass Wälle gebrochen werden – mit der Folge, dass wir uns inhaltlich und politisch weit von dem entfernen, wofür wir in Europa in besonderer Weise stehen und worum uns übrigens viele in der Welt auch bis heute beneiden, weil wir kulturelle Vielfalt und medialen Pluralismus haben.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich befürchte – das sage ich Ihnen ganz offen –, dass wir dann, wenn wir uns nicht wehren, in die Lage geraten, dass Google, Apple und Co genau über diese gebrochenen Schranken anders, als wir das bisher kennen, in unsere Welt eindringen. Die Versuche dazu gibt es auf vielfältigen Wegen. Meines Erachtens müssen wir uns auch politisch gegen solche Art von Freihandel wehren.

Ich will hier für meine Fraktion deutlich sagen, dass das ausdrücklich auch für andere Bereiche des politischen Miteinanders gilt. Das gilt für den Bereich der Umwelt und den Bereich der Landwirtschaft. Wir befürchten durch ein solches Freihandelsabkommen zum Beispiel auch Probleme beim Genfood und ähnlichen Produktlinien, die in den USA selbstverständlich sind, während sie in Europa bisher verboten sind und auch nicht auf Akzeptanz stoßen. Wir Grünen haben die Befürchtung, dass dieses Freihandelsabkommen viel zu weit geht und auch an Stellen gilt, die in diesem Antrag nicht berücksichtigt sind. Ich sage das hier im Namen meiner Fraktion ganz ausdrücklich.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Um es auf den Punkt zu bringen: Der Vertrag von Lissabon hat das klar geregelt. Das Amsterdamer Protokoll hat das klar geregelt. Die AVMD-Richtlinie, die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, hat das klar geregelt. Wir sind uns in Europa einig darin, dass wir diese Ausnahme bewahren wollen – auch und gerade vor dem Hintergrund eines Freihandelsabkommens mit den USA.

Insofern hoffe ich, dass wir heute gemeinsam zu Entscheidungen kommen, die bei der Abstimmung über unseren Antragsvorschlag auch zu entsprechenden Mehrheiten im Hohen Hause führen, und dass wir uns darin einig bleiben, dass Kultur und Medien eben nicht nur Ware, sondern vor allem für uns in Europa wesentlich mehr sind, nämlich richtungsweisend für unser weiteres Fortleben und auch für das, was wir – bei allem, was sonst die Welt bestimmt – als Wertegemeinschaft in Europa miteinander hochhalten wollen.

Insofern freue ich mich auf eine breite Zustimmung im Hohen Hause zu unserem heute vorliegenden Antrag und danke Ihnen fürs Zuhören.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Bleiben Sie bitte gleich am Redepult. Herr Kollege Dr. Paul von den Piraten hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. – Herr Kollege, ich schalte Sie frei. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Keymis, es ist überhaupt nichts Böses. Ich möchte an dieser Stelle nur die Gelegenheit nutzen, um den Zusammenhang zwischen diesem Tagesordnungspunkt, bei dem Sie relativ übereinstimmend mit unserer Meinung erläutert haben, worum es Ihnen geht, und dem vorigen Tagesordnungspunkt zur Netzneutralität noch einmal hervorzuheben. Sie haben Google, Apple und Co erwähnt. In dem Fall, dass dort ein freier Handel von Datenpaketen nicht mehr möglich sein sollte, ist dieses Nicht-mehr-möglich-Sein über technische Maßnahmen, die den Datenschutz verletzen, realisiert. Das sollten wir direkt mit in Betracht ziehen, wenn wir über diese Dinge nachdenken. – Das war alles. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Dr. Paul. – Herr Keymis, möchten Sie erwidern?

Im Grunde brauche ich nicht viel dazu zu sagen. Das war ja mehr eine Anmerkung von Ihnen, Herr Dr. Paul. Ich glaube, wir sind da nicht sehr weit auseinander. Es gibt deutliche Befürchtungen, dass uns hier insbesondere bestimmte Handelsriesen, die auf dem Markt der Daten und der Meinungen natürlich schon stark sind, in die europäische Tasche greifen wollen. Das ist völlig klar.

Selbstverständlich ist dieses Feld auch kommerziell hochinteressant. Das wissen alle. Das weiß auch die Telekom.

Insofern haben wir die Diskussion zur Netzneutralität eben zu Recht geführt. Ich glaube, wir waren uns da einiger, als es ein Teil der Debatte wiedergegeben hat. Vor diesem Hintergrund hoffe ich aber, dass wir jetzt bei diesem Antrag unsere Einigkeit noch stärker herausstellen können. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und Lisa Stein- mann [SPD])

Vielen Dank, Herr Keymis. – Weil Ihnen das eben entgangen war, würde ich Sie gerne noch darauf aufmerksam machen, dass es sich um einen gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU und FDP handelt, der die Drucksachennummer 16/2988 trägt. – Als nächster Redner spricht für die CDU Herr Kollege Prof. Dr. Dr. Sternberg.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Bei der gestrigen Jahresfeier der Akademie der Wissenschaften sprach Udo Di Fabio über Europa. Er sagte unter anderem – zumindest nach meinen Notizen –:

Die funktionale Einigung Europas ermöglicht es, nationalen Konzernen wie Google oder Microsoft milliardenschwere Bußzahlungen aufzuerlegen, was ein einzelner Staat nie geschafft hätte.

Ich bin nicht ganz sicher, ob sich Udo Di Fabio bewusst war, wie aktuell seine Einlassungen waren; denn sie passen auch auf unsere heutige Debatte.

Die Europäische Union und die USA planen zurzeit eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft – durchaus auf Augenhöhe – und verfolgen das Ziel, ein umfassendes und ambitioniertes Abkommen zu erreichen. Übrigens: Nach Schätzungen der Europäischen Kommission kann das Freihandelsabkommen mit den USA zu gesamtwirtschaftlichen Gewinnen für Europa von bis zu 119 Milliarden € jährlich führen.

Nicht nur die Bundesregierung bewertet das Freihandelsabkommen als wertvollen Beitrag für mehr Wachstum und Beschäftigung auf beiden Seiten des Atlantiks. Wir haben auch aus nordrheinwestfälischer Sicht ein hohes Interesse daran, dass diese Verhandlungen gelingen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hält die transatlantische Freihandelszone mit den USA für das mit Abstand wichtigste Zukunftsprojekt der Handelspolitik.

Am 13. März dieses Jahres hat die EU-Kommission ihren Mandatsentwurf vorgelegt. Am 25. April 2013 hat sich der Ausschuss für internationalen Handel mit großer Mehrheit für die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen ausgesprochen. Das war eine sehr große Mehrheit. Allerdings hat sich derselbe Ausschuss nur mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, kulturelle Güter von den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen auszunehmen.

Um genau diese kulturellen Güter in ihrer Vielfalt und mit ihren besonderen Ansprüchen geht es hier. Ich brauche da nur an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die Buchpreise, den Mehrwertsteuersatz für Druckerzeugnisse, die Filmförderung oder das System des Presse-Grosso mit den jeweiligen Sonderregelungen zu erinnern.

Zudem basiert die Kultur Europas gerade auf der Vielfalt ihrer Erscheinungsformen – in Filmen, Musik, Literatur und auch neuen Medien. Das ist eine lange Diskussion. Wir haben in der Kulturpolitik seit vielen Jahren, spätestens seit der UNESCOKonvention, sehr viel über Diversität und die Vielfalt der europäischen Kultur gesprochen.

Diese Diskussion ist lange und intensiv und hat jetzt noch einmal angezogen und deutlich gemacht, dass diese kulturelle Vielfalt bei den Verhandlungen über

das Freihandelsabkommen nicht zur Disposition gestellt werden kann. So appellieren zum Beispiel die Filmförderer sowie die Film- und Medienstiftung unseres Landes. Nicht zuletzt der WDR

Rundfunkrat hat sich am 23. April alarmiert gezeigt über die Verhandlungen und einstimmig eine Erklärung verabschiedet.

Ruth Hieronymi, die Vorsitzende des Rundfunkrates, sagte:

„Der Rundfunkrat fordert, dass die bisher in den internationalen Handelsabkommen festgelegte Ausnahme für Kultur und Medien erhalten bleibt. Medien sind kein reines Wirtschaftsgut, sondern Träger kultureller Vielfalt in den europäischen Mitgliedstaaten. Rundfunk darf nicht zur reinen Handelsware werden.“

So weit Ruth Hieronymi.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine ganze Reihe von Anträgen vorliegen. Wir haben einen Entschließungsantrag vorgelegt. Dieser Entschließungsantrag hat die merkwürdigen und völlig unangebrachten Unterstellungen der Bundesregierung gegenüber getilgt und klar gemacht, dass wir die Bundesregierung unterstützen. Das war richtig. Wir sind nämlich im Ansinnen durchaus einig. Es gibt aber gar keinen Grund, die Bundesregierung anzugreifen. Die Bundesregierung macht einen guten Job.

(Beifall von Lutz Lienenkämper [CDU] und Christof Rasche [FDP])

Wir haben einen entsprechenden Entschließungsantrag formuliert. Weitere Anträge liegen vor, beispielsweise ein Änderungsantrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es ist wichtig, dass der nordrhein-westfälische Landtag seine Kompetenz für kulturelle Fragen, die er verfassungsmäßig ausschließlich besitzt, klar und deutlich formuliert. Deswegen bin ich ziemlich sicher: Hätte man sich zusammengesetzt, wäre es möglich gewesen, einen gemeinsamen Antrag zustande zu bringen.

Aber so geht es nicht: Erst macht man einen Antrag, der die Bundesregierung aus ziemlich durchsichtigen Motiven heraus angreift, weil nämlich Wahlkampf ist. Anschließend tritt man den Piraten bei und schafft eine Koalition aus Piraten, Grünen und SPD.