Vielen Dank, Herr Kollege Breuer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht die Kollegin Schneckenburger.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man sich die einschlägigen Magazine der letzten Monate durchsieht – auch entsprechende Presseberichterstattungen in Nordrhein
Westfalen – dann erkennt man, dass Wohnungsnot und steigende Mieten wieder ein Thema geworden sind. Eigentlich hatte man ja das Gefühl, der Wohnungsmarkt sei ausgewogen und demografische Effekte würden dafür sorgen, dass in NordrheinWestfalen sozusagen eine natürliche Mietpreisbremse greifen würde. Dem ist aber nicht so.
Insbesondere die CDU ist auf einem falschen Pfad, wenn sie glaubt, die Mietpreisproblematik sei nur eine Problematik der Großstädte und der Städte am Rhein in Nordrhein-Westfalen. Diese Problematik
betrifft durchaus auch andere Städte, beispielsweise im Münsterland. Bei einem Besuch in Münster ist mir berichtet worden, dass der Mietpreis für Studierendenwohnungen in der Spitze bei 30 €/m² liegt. Dabei ist der doppelte Abiturjahrgang noch nicht einmal in Münster angekommen.
So sieht die Situation aus – der Kollege Breuer hat es vorhin deutlich gemacht –, die viele Menschen in Nordrhein-Westfalen betrifft. Laut dem Wohnungsmarktbericht des Landes Nordrhein-Westfalen von 2012 müssen zwei von fünf Haushalten in den Städten am Rhein mehr als 30 % ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Miete ausgeben; bei der Hälfte dieser Haushalte sind es schon über 40 %.
Es handelt sich um eine Problematik, die insbesondere Familien mit Kindern in hohem Maße betrifft, und die sich noch bedeutend schlimmer auswirkt, wenn diese Familien einmal umziehen müssen. Der Wohnraum in den Großstädten entlang des Rheins, aber beispielsweise auch in Münster, wird knapper. Das ist eine Entwicklung, die für Hochschulstandorte – wenn auch zum Teil in abgeschwächter Form – genauso zutrifft.
Gerade im Rheinland sind die Preise für Miete und übrigens auch Eigentum deutlich gestiegen, und sie werden weiter steigen. In den letzten Jahren gab es hier Preissteigerungen über die allgemeine Preissteigerung hinaus.
Was sind die Ursachen? – Eine Ursache ist die ausbleibende Neubautätigkeit in den vergangenen Jahren. Gerade der Baumarkt springt immer erst mit einer gewissen Verzögerung an.
Es ist aber auch eine soziale Entwicklung innerhalb der Gesellschaft zu verzeichnen. Die Menschen gehen wieder gerne zurück in die Städte, gerade wenn sie älter geworden sind. Die Zahl der Singlehaushalte in Nordrhein-Westfalen wächst, und das, obwohl die Bevölkerungszahl zurückgeht. Das alles sind Effekte, die zusammengenommen dazu führen, dass der Druck auf den Wohnungsmarkt steigt.
Was hat die Bundesregierung gemacht? Wie reagiert die Bundesregierung, die mit der Novelle des Mietrechts die Möglichkeit gehabt hätte, entsprechend politisch zu handeln, gerade im Wahljahr? – Die Bundesregierung hat folgende klare Botschaft an die Mieterinnen und Mieter geschickt: Euer Problem, euch auf dem Wohnungsmarkt zu versorgen, ist uns egal.
Die Bundesregierung ist ein Totalausfall für die Mieter und Mieterinnen. Sie von der CDU und der FDP hatten die Chance, Sie hatten es in der Hand, durch eine Mietrechtsnovelle auf diese Entwicklung zu reagieren. Diese Entwicklung beschränkt sich nicht nur auf Nordrhein-Westfalen, sondern es ist eine bundesweite Entwicklung, die Ihnen auch bekannt ist.
Sie haben diese Chance aber nicht genutzt, und das geht auch zulasten der Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen. Schwarz-Gelb lässt die Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen im Stich. Das ist Ihre Botschaft.
Darum fordern wir: Die Mietrechtsnovelle muss noch einmal nachgebessert werden, und zwar in verschiedener Hinsicht. Wir haben Ihnen hierzu einen Antrag vorgelegt. Mieterhöhungen müssen gedeckelt werden, beispielsweise durch eine Absetzung der Kappungsgrenze.
Ich will aber noch auf einen anderen Punkt aufmerksam machen: Neben der steigenden Kaltmiete gibt es auch ein Problem mit der Warmmiete. Seit Jahren steigen die Energiepreise; sie belasten die Haushalte enorm. Es ist dringend notwendig, im Bereich der energetischen Gebäudesanierung etwas zu tun, und zwar nicht nur, weil wir bereits klimapolitisch in dieser Verpflichtung stehen, sondern auch deswegen, weil sich eine preisdämpfende Wirkung für die Haushalte ergeben muss.
Die energetische Gebäudesanierung ist eine Herausforderung, sowohl für Vermieterinnen als auch für Mieter. Darum müssen die Kosten in angemessener Weise aufgeteilt werden. Durch eine energetische Sanierung wird der Wert einer Immobilie noch einmal angehoben. Das führt zu einer entsprechenden Vermögenswertsteigerung auf der Vermieterseite.
Darum ist eine Senkung der Umlage von 11 % auf 9 % geboten. Das wäre in unseren Augen eine sachgerechte und richtige Aufteilung der Belastungen durch die energetische Modernisierung, die in Wahrheit eine enorme Chance für den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen und für die Mieterhaushalte bedeutet. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die CDU-Fraktion spricht als nächster Redner Herr Kollege Voussem.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine werten Damen und Herren von Rot und Grün, Initiativen werden nicht zwingend dadurch besser, dass man sie immer wieder wiederholt.
Der vorliegende Antrag ist nämlich nur ein Abklatsch des Antrags der letzten Plenarrunde. Schon bei der Überschrift waren Sie wenig innovativ. Sollte die Bundesregierung beim letzten Mal die Mietsteigerung begrenzen, so soll sie diesmal den Anstieg der Mieten eindämmen. Ein bisschen mehr Kreativität könnte Ihrer Wahlkampfmaschinerie sicherlich guttun.
Auch inhaltlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, ergibt sich aus Ihrem Antrag nichts Neues. Das Mietrechtsänderungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist zum 1. Mai 2013 in Kraft getreten.
Die Änderung des Mietrechts wurde auch vom Bundesrat gebilligt, da keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zustande kam. Das beklagen Sie jetzt in Ihrem Antrag, Fakt ist jedoch: Sie hatten offensichtlich mit Ihrer Position keine Mehrheit im Bundesrat. Punkt. Und darum gilt dieses Gesetz jetzt auch. Punkt.
Mit dem Antrag der letzten Runde wurde der zuständige Minister aufgefordert, eine Selbstverständlichkeit umzusetzen. Herr Minister Groschek sollte eine Verordnung erlassen, mit der Gebiete bestimmt werden, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder in einem Teilbereich der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dort können Mietsteigerungen innerhalb von drei Jahren auf 15 % begrenzt werden.
Diese Verordnung kann ein handwerklich und fachlich einigermaßen im Stoff stehender Minister auch ohne Parlamentsbeschluss fassen. Das habe ich schon letztes Mal gesagt; passiert ist bis heute nichts.
Nur: Schlimmer geht offenbar immer. Mit Ihrem Antrag heute wollen Sie zusätzlich unter anderem das Mietminderungsrecht bei energetischen Sanie
rungsmaßnahmen beibehalten. – Meine Damen und Herren, Sie gefährden damit die Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland. Ich weiß gar nicht, Frau Kollegin Schneckenburger, wie Grüne so etwas fordern können.
Die vorliegende Regelung in den §§ 558 ff. BGB macht energetische Modernisierungsmaßnahmen, von denen gerade Mieter profitieren, deutlich attraktiver. Es werden Investitionen angeschoben, die eine Modernisierung von Wohnungen zur Folge haben. Sie hingegen wollen den Mieter vor allem vor der Modernisierung seiner Wohnung schützen. Das, meine Damen und Herren, passt nicht zusammen.
Fazit: Wieder einmal beglücken Sie uns mit Wahlkampfklimbim ohne ernsthaftes Interesse an einer inhaltlichen Debatte.
Herr Abgeordneter, entschuldigen Sie bitte. Frau Kollegin Schneckenburger möchte Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen. Sind Sie damit einverstanden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Voussem! Vielen Dank für die Gelegenheit zu einer Zwischenfrage.
Herr Voussem, ist Ihnen die derzeitige Sanierungsrate im Segment privater Hauseigentümer bekannt, und welche Vorschläge hätte die CDU, um dafür zu sorgen, dass die Sanierungsrate signifikant erhöht werden kann und damit auch Wirkung nicht nur für das Klima, sondern auch für die zweite Miete in Nordrhein-Westfalen und bundesweit entfalten
Frau Kollegin Schneckenburger, die Sanierungsrate ist mir sehr wohl bekannt. Sie könnte deutlich höher sein.
Aber da sind wir gerade bei dem Punkt, den ich als letzten Gedanken noch ansprechen wollte. Wäre Ihnen heute an einer ernsthaften Debatte gelegen, dann hätten Sie Ihren Antrag in den Ausschuss verwiesen. Sie wollen aber direkt abstimmen. Insoweit werden wir Ihrem Antrag heute sicherlich nicht zustimmen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die FDP-Fraktion spricht als nächster Redner Herr Kollege Ellerbrock.
Sie hatten gestern – schade, dass die Kollegen Herter und Ott nicht hier sind – in der von der FDPFraktion beantragten Aktuellen Stunde über Verkehrspolitik gesagt: Das ist Bundespolitik, das hat gar nichts mit Nordrhein-Westfalen zu tun, Wahlkampfgetöse usw.