Wir haben am 21. März hier gemeinsam gesagt: Wir wollen im zuständigen Ausschuss diskutieren. Wir geben der Landesregierung maximal ein halbes Jahr Zeit, um einen ersten Zwischenbericht zum Ergebnis der Enquetekommission abzugeben.
Das werden wir sehen, ob das ausreicht. – Hierüber soll dann im zuständigen Ausschuss diskutiert werden, und notfalls sollten dort Prioritäten festgesetzt werden. Lassen Sie uns das doch gemeinsam abwarten.
Wir haben eine Reihe von Problemen. Ich könnte das aus dem gemeinsamen Antrag zitieren. Der Kollege Bayer hat ja eben ein Beispiel genannt. Wir reden über die Frage der Beweislast, wenn Wohnungen nicht mehr bewohnbar sind. Bisher muss das die Kommune beweisen bzw. eine Ersatzvornahme vornehmen, die dann möglicherweise auf den Kosten sitzen bleibt. Wir wollen eine Beweislastumkehr, sodass der Eigentümer nachweisen muss, dass die Probleme nicht so groß sind. Ansonsten muss er die Instandsetzung, was ja eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, bezahlen.
Bezüglich der Zweckentfremdungsverordnung haben Sie eben auf die Sachverständigen in der Enquetekommission hingewiesen. Sie wissen sicherlich, dass es auch bei den Sachverständigen unterschiedliche Meinungen zu verschiedenen Themen gegeben hat. Aus dem Endbericht der Enquetekommission will ich ausdrücklich den Teil zur Zweckentfremdungsverordnung zitieren, damit klar ist, was gemeinsam – fast gemeinsam, denn eine Fraktion hat sich etwas zurückgehalten – beschlossen worden ist. Es heißt dort:
„Die Wirkungen und die Anwendung der bisherigen Zweckentfremdungsverordnung mit einer Satzungsermächtigung für die Kommunen muss gewissenhaft geprüft und nach einer ausrei
chenden Zeit einer Evaluierung unterzogen werden. Zudem soll geprüft werden, ob durch gesetzliche Regelungen klargestellt wird, dass in einem Gemeindegebiet auch bestimmte Stadtteile festgelegt werden können, in denen die Zweckentfremdungsverordnung gilt.“
Denn bisher gilt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts, dass nur für ein gesamtes Stadtgebiet die Zweckentfremdungsverordnung vom Rat, von der Gemeindevertretung beschlossen werden kann.
Im Interesse der Mieterinnen und Mieter müssen wir darauf achten, dass wir die im Endbericht und im Entschließungsantrag aufgeführten möglichen Lösungen rechtssicher und ökonomisch auf den Weg bringen. Wir wollen nicht nur ein Problem lösen, wir wollen möglichst gemeinsam und frühzeitig mehrere Probleme lösen.
Ich setze darauf, dass uns die Landesregierung spätestens nach der Sommerpause – dann wäre das Halbjahr rum; es wäre auch nicht schlimm, wenn es vor der Sommerpause geschehen könnte – einen ersten Zwischenbericht gibt und wir im Ausschuss das tun, was wir bereits am 21. März gemeinsam vereinbart haben, nämlich in der Sache diskutieren. Dann kommen wir auch zu den notwendigen Entscheidungen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich diesen Antrag gelesen habe, habe ich mich gefragt: Bist du jetzt in der DDR-Volkskammer oder im Landtag von Nordrhein-Westfalen?
Darüber hinaus fiel mir ein, dass seit einem Jahr die Linke nicht mehr im Landtag ist. Ich habe wirklich nicht ganz verstanden, was der Antrag soll. Aber ich komme gleich darauf zu sprechen.
Ja, wir haben einen Wohnungsmangel in rund einem Drittel des Landes, insbesondere in Universitätsstädten, an der Rheinschiene, in einigen prosperierenden ländlichen Räumen. Wir haben Wohnungsüberhänge im nördlichen Ruhrgebiet, teilweise in Ostwestfalen, teilweise im Sauerland, teilweise in der Eifel. Wir dürfen den Mangel nicht verwalten wie in der ehemaligen DDR – deswegen passt der Antrag nicht in diese Welt –, sondern wir müssen den Mangel beseitigen durch Neubau, und zwar sowohl durch frei finanzierten als auch durch öffentlich geförderten Wohnungsbau. Ich habe bereits vorhin gesagt: Da wird das Versagen dieser Landesregierung in den letzten drei Jahren mit der Halbierung der Mittel für den öffentlich geförderten
rückgängig gemacht. Von 2005 bis 2010 sind die Wohnungsmärkte kontinuierlich verbessert worden. All das musste beseitigt werden. Als Beispiel nenne ich den Wiedereinstieg in die Zweckentfremdungsverordnung – Klammer auf: Rot-Grün zurück in die Vergangenheit. Die Piraten setzen sich nun an die Spitze und marschieren mit einer ganz dunkelroten Fahne voran.
Ich empfehle hin und wieder auch das Lesen von Lektüre. Es muss nicht für jeden eine CDU- oder FDP-Lektüre sein. Ich zitiere – hoffentlich mit Genehmigung des Präsidenten – die „Welt am Sonntag“ vom letzten Sonntag: „Wie aus dem Büroturm ein Mietshaus wird.“
In dem Artikel wird breit dargelegt, in welchen Situationen wir aus nicht mehr funktionstüchtigen Bürobereichen neue Wohnungen entstehen lassen können, wo sie gebraucht werden. Das ist genau der umgekehrte Fall zur Zweckentfremdung, die Sie meinen. Es ist genau der richtige Weg, um Wohnungen da zu bekommen, wo wir sie brauchen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen nun einmal die Situation, dass gewerbliche und dienstleistende Nutzung aus Wohn- und Mischgebieten heraus- und in Gewerbegebiete hineingeht. Deshalb ist es sinnig, dort Neubau hineinzubringen.
Die Wiedereinführung der Zweckentfremdungsverordnung schafft neue Bürokratie: In der schönen sozialdemokratischen Stadt Dortmund hat man es schon geschafft. Die Verordnung schafft zusätzliche Personalkosten, die nicht interessieren. Wenn zusätzliche Personalkosten in Städten die Folge sind, dann machen wir eben einen Stärkungspakt und gleichen das irgendwie wieder aus. – Ich finde das wirklich interessant.
Die Zweckentfremdungsverordnung so einzuführen, bedeutet schlichtweg die Frage, wie man Investoren abschrecken kann. Ich denke, Rot-Grün wird es schon schaffen.
Wir brauchen also eine zeitgemäße Wohnraumförderung ohne bürokratische Einengung, wie es heute der Fall ist. Wir brauchen mehr Bauland in prosperierenden Regionen, nicht im Kreis Höxter. Wir brauchen eine neue degressive Abschreibungsmöglichkeit. Ich kann mich noch daran erinnern, wer sie hauptsächlich abgeschafft hat. Was wir nicht brauchen, ist die neue alte Zweckentfremdungsverordnung à la DDR. Diese Zeit sollten wir seit über 20 Jahren hinter uns haben. – Schönen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Herr Schemmer hier ans Mikrofon geht und dunkelrot sieht, dann verdüstert sich bei einem selbst manchmal der Horizont. Dass Sie jetzt die Piraten in die Nähe der DDR rücken, ist einmal eine ganz neue Note in der Plenardebatte. Das hatten Sie in der letzten Legislaturperiode immer bei einer anderen Fraktion. Besser und gehaltvoller wird die Debatte an der Stelle darum aber nicht.
Herr Schemmer, es ist ziemlich mühselig. Halbwahrheiten wie die Halbierung der Wohnungsbauförderung tragen Sie jetzt zum zweiten Mal in der heutigen Debatte vor. Ich will trotzdem noch einmal etwas sagen. Vorhin habe ich es mir zum Teil verkniffen, weil es ein wenig mühselig ist, Halbwahrheiten dieser Art zu diskutieren. Ich will es trotzdem noch einmal sagen.
Als Ihre Fraktion zusammen mit der FDP damals die Regierung getragen hat, also unter SchwarzGelb, haben Sie die Wohnungsbauförderung des Landes in eine Eigentumsförderung des Landes umgewandelt.
Sie haben so lange umgewandelt, bis Ihnen Ihr Finanzminister geschrieben hat: Wissen Sie eigentlich, was Sie mit dem revolvierenden Fonds des Wohnungsbauvermögens tun? Das ist unverantwortliches Handeln. – Der Brief vom Februar 2010 ist und bleibt legendär. Durch ihn hat Ihnen Ihr eigener Finanzminister ins Stammbuch geschrieben, dass Sie die Wohnungsbauförderung zweckentfremden,
indem Sie mehr Geld ausschütten, als in diesem Fonds überhaupt vorhanden ist. Das jetzt auch noch als Wohltat an den Mietwohnungsmärkten und am sozialen Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen zu verkaufen, ist schon eine ziemlich abenteuerliche Mär, die Sie hier erzählt haben.
Schneckenburger, ist Ihnen bekannt, dass die Eigentumsförderung in den Jahren 2003 und 2004 unter Rot-Grün deutlich höher war als in den Jahren 2005 bis 2010 unter Schwarz-Gelb? Praktisch heißt das, die Eigentumsförderung wurde damals durch Rot-Grün ganz nach vorne gestellt und nicht durch Schwarz-Gelb.
Schemmer, uns beiden sollte durch entsprechend hinterlegte Dokumente bekannt sein, dass die Ansätze in der Tat 2003 und 2004 höher waren als zu Ihrer Zeit. Der Grund, warum Ihnen der Finanzminister geschrieben hat, bestand darin, dass Sie die Eigentumsförderung in Nordrhein-Westfalen weit über die Ansätze hinaus ausgedehnt haben.
Sie haben zwar einen bestimmten Ansatz in Ihren Plan zur Eigentumsförderung geschrieben, haben aber am Ende bis zu 800 Millionen € ausgeschüttet. Das war doch der Grund, warum der Finanzminister sagte: Jetzt sind wir bei 1,14 Milliarden €. Wir können aber maximal 1 Milliarde € aus dem Wohnungsbauvermögen ausschütten, weil sich der Fonds sonst selbst sozusagen kannibalisiert. Jetzt gebt mal bitte acht; das ist nicht mehr zu verantworten. – So viel dazu.
Jetzt kommen wir zum Thema „Zweckentfremdungsverordnung“. Wir haben als Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen in der letzten Legislaturperiode wieder eine Zweckentfremdungsverordnung eingeführt. Warum haben wir das getan? Wir haben das mit Blick darauf und mit Wissen darum getan, dass es Entwicklungen in den Großstädten gibt, die die Mietwohnungslage problematischer machen und es darum notwendig ist, zu reagieren. Wir haben das Instrument aber in die Hände der Kommunen gegeben. Das ist das Gegenteil von staatlichem Durchregieren durch das Land, Herr Schemmer. Wir haben dieses Instrument mit Blick darauf in die Hände der Kommunen gegeben, dass die Kommunen nicht nur die Wohnungsaufsicht haben, sondern ihre Wohnungssituation in NordrheinWestfalen am besten kennen. Es gibt Kommunen, die vor dem Hintergrund ihrer eigenen Wohnungsmarktanalyse entschieden haben, das Instrument anzuwenden. Wie Sie da auf staatlichen Dirigismus à la DDR kommen, ist mir ohnehin schleierhaft.
Aber jetzt noch einmal an die Piraten gewandt: Ich verstehe nicht, warum Sie an dieser Stelle noch einmal mit diesem Antrag kommen. Wir haben diese Frage doch auch in der Enquetekommission dis
kutiert. Wir haben uns doch auch verständigt. Sie haben doch auch die Hand dafür gehoben, will sagen, den Bericht am Ende unterschrieben, dass es Sinn macht, zunächst auszuwerten, wie das Instrument Zweckentfremdungsverordnung gewirkt hat und ob die Gebietskulissen auch entsprechend einer optimalen Wirksamkeit des Instrumentes angelegt sind. Ich finde, das sollte man dann auch machen. So viel Sorgfalt muss sein.
Insofern macht es keinen Sinn, jetzt diesen Antrag zu beschließen. Wir gehen ja ohnehin auch noch einmal in einen gemeinsamen Umsetzungsprozess der Ergebnisse der Enquetekommission. Das haben wir jetzt vor uns. Es macht auch Sinn, das mit der notwendigen Sorgfalt zu machen und mit Blick auf die unterschiedlichen Situationen in den lokalen Teilmärkten. Dann können wir das miteinander diskutieren.
Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass man vor dem Hintergrund der Entwicklung eine andere Variante der Zweckentfremdungsverordnung machen sollte, dann ist der Minister gefordert, das auch zu tun. Das wird er auch mit Sicherheit tun, so wie ich ihn kennengelernt habe. Aber das zu tun, ohne zunächst auch einmal auszuwerten und das einzuhalten, was man gemeinsam verabredet hat, macht jedenfalls auch keinen Sinn. – Danke schön.