Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Als nächster Redner spricht für die FDP-Fraktion Herr Kollege Ellerbrock.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Wegner, ich schätze Sie, weil wir in der Enquetekommission ausgesprochen gut zusammengearbeitet haben. Die Sinngebung dieses Antrages nachzuvollziehen, fällt mir sehr schwer. Kollege Schemmer hat deutlich auf die letzte „Welt am Sonntag“ hingewiesen, darauf, dass es ein anderes Problem gibt, nämlich Umnutzung von Gewerberaum in Wohnungen. Das ist ein Problem, gerade auch in Verdichtungsgebieten. Ich habe Schwierigkeiten, das nachzuvollziehen. Ob das eine wesentliche Entspannung auf dem Wohnungsmarkt mit sich bringen würde, weiß ich nicht.
Aber das Stichwort „Entspannung auf dem Wohnungsmarkt“ bringt mich zum Kollegen Kutschaty. Sie haben eben auf die Frage, was Sie denn nun neben dem Beklagen dieser so schlimmen Situation in einzelnen Großstädten an eigenen Vorstellungen haben, gesagt: Im Endeffekt habe ich da nichts. Denn die Zinsen sind so niedrig.
Herr Ellerbrock, Sie wissen ja, wir Sozialdemokraten sind das soziale Herz der Republik. Wir werden natürlich die Wohnungsbauförderungsrichtlinien entsprechend umstellen. Wenn wir erst mal Quartiersförderung machen mit unseren Sozialarbeitern vor Ort, dann haben wir randständige Gesellschaftsgruppen auch integriert. Das kriegen wir alles unheimlich gut hin.
Herr Abgeordneter, Entschuldigung, ich möchte Herrn Minister Groschek nur die Zusicherung geben, dass wir diesen Beitrag nicht gleich von seiner Redezeit abziehen.
Da sollte man wirklich einmal rangehen. Da muss doch mehr da sein, als hier nur zu sagen: Das wissen wir auch nicht.
Wir haben dazu ja Vorschläge gemacht, was man da alles machen kann. Darüber sollten wir vielleicht dann noch einmal reden.
Kollege Wegner, Herr Miksch von der Architektenkammer sagt ganz deutlich: Hier mag es in bestimmten Gebieten unseres Landes wie der Rheinschiene durchaus Regelungsbedarf für Zweckentfremdung geben. Wir sehen allerdings in vielen übrigen Bereichen das gegenteilige Verfahren, nämlich dass Büroraum zu Wohnraum umgenutzt wird, weil sich unterdessen auch bei Investoren herumgesprochen hat, dass sich Wohnraum sicherer und dauerhafter vermieten lässt, als das im Zweifel bei Büroimmobilien der Fall ist.
Frau Gendziorra vom BFW sieht auch solche Überlegungen als Investitionshemmnis an. Da müssen wir, glaube ich, ganz vorsichtig sein.
Meine Zielrichtung für meine Partei ist: Wir haben eine Vorbildfunktion als öffentlicher Wohnungsbau für die kommunalen Wohnungsbauunternehmen, die vieles von dem ja umsetzen könnten, was Sie hier fordern. Die könnten das ja machen. Kollege Groschek würde da doch sagen:
Ich habe die natürlich alle eingeladen. Wir machen jetzt hier eine gemeinsame Sitzung und werden das
festlegen, die Vorbildfunktion der kommunalen Wohnungsbauunternehmen. Herr Ellerbrock, das regeln wir alles.
Ich habe jetzt allerdings bei der SPD ein Argument nicht gehört. Sie müssten in einem Punkt für die Zweckentfremdungsverordnung doch ein ganz
warmes Herz haben. Das wäre doch wieder eine Möglichkeit, durch Gebühren kommunale Finanzen zu stärken, indem ich Gebühren für die Zweckentfremdungsverordnung nehme. Das ist doch normalerweise Ihr Weg. Wir sind hier kreativ. Wir helfen Ihnen in Ihrer Argumentation, Herr Minister. Die begründete Gegenargumentation haben wir aber auch.
Meine Damen und Herren, Herr Wegner, der Antrag ist überflüssig. Wir werden den Inhalt, glaube ich, im Zusammenhang mit der Enquetekommission und anderen Anträgen beraten können. Es steht mir nicht an, Ihnen einen Rat zu geben, aber ich würde das für nicht diskriminierend halten, wenn man sagt: Wir haben in der Plenardebatte neue Gedanken gesehen und können das in andere Beratungen einbeziehen. Ich fände, das wäre Größe. So wie ich Sie kenne, können wir auch darüber reden. – Schönen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Für die Landesregierung erteile ich nun Herrn Minister Groschek das Wort. Bitte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Kollege Ellerbrock, es geht doch. Ich bin fasziniert. Wenn jetzt Herr Schemmer beim nächsten Wortbeitrag da anknüpft, wo Sie aufgehört haben, dann haben wir einen Konsens gestiftet, der „Wir in Nordrhein-Westfalen“ untermauern würde. Das wäre eine neue Qualität von Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen.
In dem Urteil über den Antrag kann ich Ihnen nur zustimmen. Der ist in der Tat überflüssig. Der wird gut gemeint gewesen sein. Aber angesichts der Vorgeschichte, die hier geschildert wurde, macht er im Moment als parlamentarischer Diskussionspunkt keinen Sinn. Wir haben darüber geredet, ob es sinnvoll oder unsinnig ist, eine Zweckveränderungsverordnung in die Wege zu leiten.
Herr Schemmer hat die „Welt am Sonntag“ zitiert. Herr Schemmer, im Grunde ist das ja ein Hinweis darauf, wo es Konsens gibt. Wir haben immer gesagt, das Land Nordrhein-Westfalen untergliedert sich im Großen und Ganzen in drei Teilmärkte.
Es gibt eine boomende Region mit einer erheblichen Nachfrage, wo Neubau, Neubau, Neubau das Thema sein muss und wo es in der Tat positiv wäre, wenn man genau dem Beispiel folgen könnte, Büroräumlichkeiten, die nicht genutzt werden, zu Wohnräumlichkeiten umzunutzen, so wie wir es ja auch bei Industrie- und Werkstatträumlichkeiten unter der Überschrift „Loft“ kennen.
Dann gibt es aber Regionen, in denen genau das Gegenteil der Fall ist. Auch da muss man reagieren können. Deshalb finde ich es richtig, dass wir die Kommunen qua Satzung ermächtigt haben; denn die kommunale Wirklichkeit schafft eine Differenzierungsmöglichkeit, die wir hier gemeinsam nicht hätten.
Ansonsten nehmen wir natürlich den Auftrag des Landtags ernst, binnen der vorgegebenen Frist hier zu bilanzieren und Vorschläge zu unterbreiten, um Ihnen die Gelegenheit zu geben, mit uns gemeinsam über den besten Weg zur Umsetzung der Vorschläge der Enquetekommission zu diskutieren und zu entscheiden.
Wir sind in der Pflicht, Ihnen das Wohnungsaufsichtsgesetz zu präsentieren. Das werden wir auch machen. Es ist auf einem fristgerechten Weg.
Ich kann nur dazu einladen, an den Stellen, an denen Konsens möglich ist – jenseits der Frage, wer welche Art von Eigentumsförderung aus dem Wohnungsbaukapitel gemacht hat –, diese Konsensmöglichkeit auch zu nutzen. Die Wohnungswirtschaft verlangt ja danach, dass wir neben den Kontroversen auch konsensual bemüht sind, adäquate Antworten auf die drei unterschiedlichen regionalen Wohnungsmärkte zu geben. Die Landesregierung ist gewillt, allen die Hand zu reichen, die helfen, die Wohnungsbauprobleme in diesem Land zu beseitigen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es ist eine Kurzintervention angemeldet worden, und zwar vom Herrn Kollegen Bayer von den Piraten.
behandelt. Das ist auch richtig. Es wird aber natürlich noch einige Zeit dauern. Ich glaube nicht, dass wir dieses Thema noch vor der Sommerpause im Ausschuss diskutieren werden. Wir rechnen eher damit, dass längere Zeit vergehen wird, bis wir das alles behandelt haben werden.
Insofern haben wir – genau wie SPD und Grüne – gedacht, dass man eine dringende Sache, die in unserem Fall auch direkt im Land geregelt werden kann, bereits einbringen kann. Wir haben darauf geachtet, dass es auch im Land erledigt werden kann und nicht einfach ein Appell an den Bund ist. Sonst unterscheidet sich dabei allerdings nichts von der Vorgehensweise von Rot-Grün – bis auf den Punkt, dass wir das auch noch in den Ausschuss bringen und tatsächlich beraten wollen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass es aus Ihrer Sicht weitestgehend eine Übereinstimmung zwischen den Fraktionen von Piraten, Rot und Grün gibt – bis auf die Nuance, die Sie in Ihrem Antrag thematisiert haben.
Bezogen auf die Evaluierungsfrist will ich nur noch einmal darauf hinweisen – das gilt auch aus kommunalpolitischer Sicht –, dass wir gerade noch in der Einführungsphase des Gesetzes sind. Wir haben diese Satzungsermächtigungsoption erst seit einem Jahr. Sowohl bei der hauptamtlichen als auch bei der ehrenamtlichen Kommunalpolitik gibt es immer Eingewöhnungsphasen. Deshalb hat die Enquetekommission in ihrer Empfehlung auch nicht darauf gedrungen, jetzt Veränderungen vorzunehmen, sondern sich dafür ausgesprochen, eine qualifizierte Evaluierung abzuwarten, bei der ein angemessener Zeithorizont zur Grundlage gemacht wird, um dann eine wirklich fundierte Entscheidungsgrundlage für den Landtag zu schaffen.