pelt. Das heißt, wir haben die Gebührenfinanzierung solcher Kontrollen und damit auch die Grundlage der Finanzierung sichergestellt.
Und auf Bundesebene haben wir eine entsprechende Initiative gestartet, Frau Brand, auch 2013, und zwar zu den Vorschlägen der Bundesregierung. Leider ist die Bundesregierung diesen Vorschlägen des Bundesrates, bei denen es eine große Mehrheit fast aller Bundesländer gab, nicht gefolgt. Sie hält es offensichtlich nicht für nötig, eine stärkere Transparenz in Form eines Katasters oder einer Darstellung aller beteiligten Unternehmen vorzusehen.
Aus meiner Sicht wären die Bundesregierung und Ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundestag die erste Adresse gewesen, für Ihre Initiative zu werben, damit wir diese Regelungen, die wir im Bundesrat mit großer Mehrheit verabschiedet haben, dann auch umsetzen können.
Insgesamt unterm Strich eint uns das Anliegen. Die von Ihnen eingebrachten konkreten Vorschläge sind meines Erachtens auf das Land bezogen nicht wirklich tauglich. Allerdings können wir vielleicht in der weiteren Beratung – denn besonders die Frage des Vertrauens und der Glaubwürdigkeit gerade auf dem Sektor Bio bleibt ein wichtiges Thema – doch das eine oder andere zusammen entwickeln. Dazu lade ich Sie zumindest ein. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind somit am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/3250. Wer dem Antrag der CDU seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist gegen den Antrag der CDU? – Wer enthält sich? – Dann stelle ich fest, dass der Antrag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten gegen die Stimmen von CDU und FDP mehrheitlich abgelehnt worden ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Die Piraten begrüßen die bisherigen Anstrengungen der Landesregierung, auch in Nordrhein-Westfalen die Voraussetzungen für die Beteiligung der Bürger an der Energiewende zu verbessern. Sie reichen den Piraten aktuell jedoch nicht aus.
Wir alle hier wissen, dass Politik nicht gegen Bürger gemacht werden kann. Die Voraussetzungen für die Umsetzung der Energiewende sind gut. Die grundsätzlichen Ziele wie der Ausstieg aus Atomkraft und die Nutzung sauberer, regenerativer Energieträger werden von einer breiten Mehrheit getragen.
Dennoch sind wir an einem kritischen Punkt angelangt. Viele Bürger stellen sowohl die Frage nach den Kosten als auch die, wer daran verdient. Oft wird genau diese Situation – das hatten wir zuletzt im A 17 – dazu missbraucht, dass EEG zu diskreditieren.
Die Gleichen, die jahrzehntelang alles getan haben – und auch immer noch tun –, um die Gewinne der großen Stromkonzerne zu sichern, prangern heute den Betreiber einer Photovoltaik- oder Windkraftanlage als Profiteur der Energiewende an. Es ist absurd, das Recht der Aktionäre von E.ON, RWE & Co. auf Profite zu schützen, aber die legitimen Gewinninteressen der Betreiber vieler kleiner Energieerzeugungsanlagen in Misskredit zu bringen.
Daher ist es gerade jetzt wichtig, möglichst vielen Bürgern die Möglichkeit der Beteiligung zu eröffnen. Wer eine Solarstromanlage betreiben möchte, benötigt ein Dach oder eine andere passende Fläche. Für die Windkraftanlage braucht man ein geeignetes Grundstück. Darüber verfügen viele nicht. Es ist wichtig, auch diesen Menschen eine Beteiligungschance zu geben.
Eine Möglichkeit dazu sind Bürgerenergieprojekte. Bürgerenergieprojekte bieten interessierten und engagierten Menschen auch bei geringen Kapitaleinsätzen die Möglichkeit des Einstiegs. Dafür müssen die Rahmenbedingungen verbessert und teilweise erst geschaffen werden. Hier ist die Politik, hier sind wir gefragt.
Die Landesregierung hat eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Es geht uns mit dem vorliegenden Antrag nicht primär darum, Finanzanlagemöglichkeiten für Bürger zu schaffen, es geht um mehr. Es geht darum, möglichst viele Menschen für das Projekt Energiewende zu begeistern, damit wir auf dem langen Weg nicht stecken bleiben. Jeder, der direkt beteiligt ist, identifiziert sich nicht nur mit seiner eigenen Anlage, sondern er ist ein Teil des großen Gesellschaftsprojektes „Umbau der Energieversorgung“. Genau darauf zielt unser Antrag ab. Wir wollen die Bürger nicht
nur an Entscheidungen teilhaben lassen, indem sie informiert und angehört werden, sondern wir wollen die Menschen direkt mit ins Boot holen.
Es ist notwendig, Informationen und Beratungsangebote bereitzustellen, Plattformen für den Austausch zu etablieren, Rechtssicherheit für Betreiber zu schaffen, Chancengleichheit im Vergleich mit großen Investoren herzustellen, gegebenenfalls Modellprojekte zu begleiten und sie bekannt zu machen, neue Modelle zu entwickeln und für sie zu werben. All das kann die Landesregierung unterstützen, teilweise selbst, größtenteils aber auch durch die Einbeziehung von in diesen Gebieten aktiven Vereinen und Verbänden. Alle Potenziale müssen erschlossen und mögliche Hindernisse beseitigt werden.
Als Hindernis kann sich – trotz der Korrekturen – das kürzlich beschlossene Kapitalanlagegesetz erweisen. Gedacht, um spekulative Fonds zu beschränken, kann es auf kleine Genossenschaften angewandt wichtige Projekte immer noch erschweren. Auch hier ist die Landesregierung gefragt, auf den Bund einzuwirken, dies zu verhindern. In Teilen wurde das Gesetz erfreulicherweise bereits entschärft. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass Regeln für Investmentfonds nicht pauschal auf kleine regionale Betreibergemeinschaften angewandt werden können.
Morgen wird hier der Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen „Stärkung der gemeinwohlorientierten und solidarischen Wirtschaft“ behandelt. Auch er nimmt Bezug auf Energiegenossenschaften, und ohne etwas vorwegnehmen zu wollen, lässt sich darin eine durchaus ähnliche Zielrichtung erkennen. Es liegt also nahe, auch unseren Antrag zu unterstützen. Lassen Sie uns gemeinsam die Voraussetzungen für die Umsetzung der Energiewende in NRW verbessern, damit auch in Zukunft NRW für Energie steht. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schmalenbach. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege van den Berg das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will ganz zu Beginn meiner Ausführungen dem Kollegen Schmalenbach und der Piratenfraktion meinen Dank aussprechen für einen Antrag, der, wie ich finde, eine gute Grundlage dafür ist, sich mit diesem Thema weiter zu befassen. Wir wollen ihn ja heute in den Fachausschuss überweisen. Ich glaube, dass Sie in diesem Antrag viele Dinge angesprochen haben, die völlig zutreffend sind, und sich sehr sachlich und fundiert mit diesem Thema auseinandergesetzt.
wie es eigentlich weitergehen soll und welche Rolle erneuerbare Energien unter welchen Bedingungen spielen können.
Sie haben richtigerweise angesprochen, dass sich der Einspeisevorrang zunehmend als Problem für die Gesamtstabilität sowie sinnvolle Investitionen in erneuerbare Energien darstellt und in ein marktkonformes System überführt werden muss. Es muss gelingen, dass auch erneuerbare Energien eine Mitverantwortung für Systemstabilität tragen. Außerdem muss es gelingen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien synchron mit der Frage einhergeht, wie wir Speicher und Ähnliches ausbauen.
Diese Aufgabe ist spannend. Dazu haben Sie einen wertvollen Beitrag geleistet, für den ich mich bedanken will.
In unserem Koalitionsvertrag finden sich vergleichbare Passagen, zum Beispiel unter Ziffer 2937 und Ziffer 2293, die ich nicht im Detail ausführen will, weil Sie das nachlesen können.
Bei manchen Punkten bin ich mir nicht ganz sicher, ob wir mit dem Antrag wirklich schon die richtigen Instrumente getroffen haben. Man kann darüber diskutieren. Das tut die Landesregierung und regt an, im Baugesetzbuch Verbesserungen herbeizuführen. Das betrifft zum Beispiel § 249 des Baugesetzbuches. Vielleicht sind auch die Richtlinien für alternative Investmentfonds im Kapitalanlagegesetzbuch ein möglicher Baustein. Ich bin zwar kein Experte für dieses Gesetz, aber wie ich es gelesen habe, ist es weniger ein Fördergesetz, sondern eher ein Schutzgesetz gegen Auswüchse auf dem Kapitalmarkt und ein Gesetz für die Frage, wie man Verbraucherinnen und Verbraucher schützt.
Ich bin mir unsicher, ob man da schon den richtigen Mechanismus gefunden hat, um in eine Förderkulisse zu kommen. In Ihrem Antrag sprechen Sie an, dass dieses Gesetz künftig fördern soll. Darüber können wir gerne noch einmal streiten.
In den Ziffern 7 und 8 Ihres Antrages sprechen Sie an, Hemmnisse abbauen zu wollen. Zunächst gehen Sie auf das Genehmigungsrecht ein. – Dazu will ich doch deutlich sagen, dass dieses Recht natürlich bewusst anlagenbezogen ist und es an dieser Stelle zu Bewertungen kommen soll. Es soll gerade nicht um die Frage gehen, welcher Anlagenbetreiber – ob eine Einzelperson oder vielleicht auch eine Gemeinschaft – dahintersteht.
Ähnlichem ansprechen. – Ich glaube, diesbezüglich sind schon wertvolle Bestandteile im Klimaschutzgesetz vorhanden. Beispielsweise gibt es ein CO2Bilanzierungstool, das den Kommunen an die Hand gegeben wird. Vielleicht ist das auch eine Hilfestellung für Ihre Anliegen.
Gleichzeitig will ich auf Ihre Forderung verweisen, bei Internetangeboten bzw. -schulungen auf den bereits bestehenden Service der Energieagentur zurückzugreifen. Wenn man sich auf den Webseiten tummelt, findet man schnell heraus, dass bereits diverse Angebote zur Verfügung stehen, die genau Ihren Forderungen entsprechen.
Gestern hätten Sie sich genau zu diesem Thema in Nottuln schulen lassen können, heute in Düsseldorf – aber wir müssen ja unserer Plenumspflicht nachkommen –; vom 24. bis 26.06. findet eine komplette Seminarreihe zum Thema „Bürgerenergieanlagen“ im Rahmen des Seminars „Klimaschutzmanager für die Kommunen“ statt. Also: Wir fangen nicht bei null an.
Das, was mich ein bisschen geärgert hat und worüber wir ein bisschen intensiver diskutieren müssen, findet sich in den Ziffern 10 und 4. Sie stellen – ich zitiere – in Ziffer 4 unter anderem fest:
„Bürgerenergieprojekte sind dabei auch ein Ausdruck des Wunsches nach Mitbestimmung, tatsächlicher Mitgestaltung und einer fortschreitenden Demokratisierung.“
Das ist mir – wenn ich ehrlich sein soll – ein bisschen zu viel Pathos. Ich sage es einmal so: Bei diesen Projekten geht es einfach auch um den schlichten Mammon, es geht darum, dass Menschen damit Geld verdienen wollen. In meiner Kommune erlebe ich es so, dass die Investoren für Windparkanlagen Schlange stehen und das Thema „Bürgerbeteiligung“ eher als ein Vehikel sehen, um ihr Geschäftsprojekt zu verwirklichen.
Von daher brauchen wir eine sehr grundsätzliche Diskussion darüber, ob wir an dieser Stelle wirklich nur Bürgerbeteiligung wollen oder ob wir auch die Kommunen in die Lage versetzen wollen, selber in dieses Zukunftsfeld zu investieren. Letztendlich darf es nicht dazu führen, dass wir weiter Verluste sozialisieren, während wir Gewinne privatisieren. Deswegen glaube ich, dass es an dieser Stelle richtig und gut wäre, wenn wir kommunale Beteiligungen – auch die Beteiligung der Allgemeinheit – in den Blick nehmen und uns nicht nur auf eine private Geschichte fokussieren, die letztendlich auch zu sozialen Verwerfungen führt.
Die Energiewende muss ein Projekt werden, von dem alle Menschen letztendlich gleichmäßig profitieren. – Ich danke Ihnen und dem Präsidenten für seine Geduld.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schmalenbach! Das ist wieder einmal ein Antrag von Ihnen zu einem Thema, das schon seit einiger Zeit in den Archiven schlummert. Aber vielleicht trägt diese Beratung dennoch dazu bei, endlich das Fördern vor das Verhindern zu stellen.