Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, was mir an Ihrem Beitrag und an Ihrem Entschließungsantrag – den ich jetzt auch sehe – jedoch nicht gefallen hat: Sie unterstellen Ideologie. Dann sagen Sie bitte ganz genau, was Ihrer Meinung nach wo vorgefallen ist. Es geht um die Frage, ob alles sauber gelaufen ist. Leider gibt es an verschiedenen Stellen Beispiele, die sich an der Grenze dessen bewegen, was wir tolerieren durften. Ich nenne nur ein Beispiel: Pulheim.
Bei meinen Besuchen in den Schulen – das möchte ich noch ansprechen – ist überall das konstruktive Miteinander der Schulen, der Lehrkräfte, der Kommunen und der Schulaufsicht gewürdigt worden. Gerade für die Schulaufsicht war es eine Riesenaufgabe, in den Bezirksregierungen die Schulformen an einen Tisch zu bekommen. Dass dies geschafft wurde, war eine enorme Arbeitsleistung. Selten habe ich so viel Lob über Schuladministration gehört wie bei den Besuchen, die ich vor Ort gemacht habe.
Zu dieser Entwicklung und den guten Ergebnissen haben sehr viele Menschen beigetragen. Denen möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich danken.
Natürlich kommt die Frage nach der inneren Schulentwicklung – wie sich das Lernen verändert hat – hinzu. Diesem Aspekt wird auch Rechnung getragen. Zu Ihrer Frage nach der Fortbildung, Frau Rydlewski: Die Fortbildung wird sehr offensiv nachgefragt. Die Lehrerinnen und Lehrer wollen sich weiterqualifizieren und fortbilden. Das kann in dem Bericht selbstverständlich aufgezeigt werden. Die Regierung nimmt sich die Freiheit, das darzulegen, was sie für richtig hält.
Ich finde den Auftrag richtig. Wir müssen natürlich die Daten zum neuen Jahr abwarten, sonst können wir nicht qualifiziert berichten. Insofern wird das nächste Frühjahr ein sinnvoller Zeitpunkt für die Besprechung des Berichts sein, wenn wir ausgewertet haben, was die Schuldaten hergeben, wenn wir dann auch die qualitativen Entwicklungsprozesse beschreiben können. Das sage ich zu.
Ich freue mich auf die Diskussion des Berichts im Schulausschuss. Da können wir differenziert auf alle Fragen eingehen. – Herzlichen Dank.
Wir sind damit am Schluss der Beratung und kommen erstens zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/3224. Die antragstellenden Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/3224. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU, der FDP und der Fraktion der Piraten angenommen.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/3324. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP bei Zustimmung der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion der Piraten abgelehnt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein wichtiger Hinweis, auch für diejenigen, die gerade den Plenarsaal verlassen: Zu Tagesordnungspunkt 3 ist von der Fraktion der CDU namentliche Abstimmung beantragt worden. Die namentliche Abstimmung soll vor der Mittagspause durchgeführt werden, da diese bekanntlich abstimmungsfrei ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich Sie mit einem Zitat von Prof. Höfling aus der Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung konfrontieren: „Der Gesetzentwurf ist ein untauglicher und verfassungswidriger Versuch, die finanzielle Verantwortung zu leugnen.“ Noch einmal sozusagen in Zeitlupe: „ein untauglicher und verfassungswidriger Versuch, die finanzielle Verantwortung zu leugnen.“
Dieser eine Satz gibt das wieder, was die Menschen bei der Inklusion mittlerweile denken. Die Streitigkeit über diesen Gesetzentwurf lässt das Ziel, das wir alle gemeinsam haben, völlig aus dem Blick geraten.
Um es klar zu sagen: Wir stehen zur Inklusion. Das aber, was die Landesregierung vorgelegt hat, um das gemeinsame Ziel zu erreichen, ist eine Katastrophe.
Sie verspielen damit jegliches Vertrauen, das wir zur Umsetzung der Inklusion dringend benötigen. Sie ignorieren den verfassungsrechtlichen Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt. – Damit schaffen Sie zulasten aller Betroffenen eine Inklusion nach Kassenlage der jeweiligen Kommune und zulasten der Qualität. Ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück, sonst werden auf allen Seiten nur Verlierer produziert, wofür Sie hinterher die Verantwortung tragen. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist als Rahmen für eine gelingende Inklusion und für eine gelingende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention indiskutabel.
Die Vermeidung von Konnexität zieht sich wie ein roter Faden durch den Entwurf und macht ihn dadurch unbrauchbar, so die Sachverständigenmeinung.
Sie tricksen bewusst, um nicht für die Inklusion zahlen zu müssen. Für all diejenigen, die die Inklusion umsetzen müssen, sowie für die Betroffenen selbst hat die Vorlage des Gesetzentwurfs keine Klarheit gebracht. Eltern, die auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs gewartet haben, erhalten ein Wahlrecht, das letztlich keines ist. Es steht unter einem Ressourcenvorbehalt. Damit verschlechtern Sie die Situation der Eltern quasi noch.
Schulen werden mit der Umsetzung der Inklusion alleingelassen. Sie sollen sich ohne entsprechende Vorgaben und Konzepte zu inklusiven Schulen entwickeln.
Kommunen sehen sich nicht in der Lage, den Kindern ein entsprechendes Schulangebot zu machen, weil das Land die gebotenen Finanzierungszusagen verweigert. Wie perfide ist es eigentlich, den Städten und Gemeinden nun durch das Gesetz ein Vetorecht zu geben und zuzugestehen, das den Eltern und Kindern gegenüber praktisch nicht zu verweigern ist?
Kinder mit umfänglichen Behinderungen erhalten bei der Anmeldung an einer Förderschule eine Vollversorgung vom Transport über die technische Unterstützung und Pflege bis hin zur Organisation ihrer Therapien. Die Organisation Ihrer Unterstützung bei der inklusiven Beschulung kommt im Gesetzentwurf nicht vor. Sie lassen damit Eltern, Kommunen und Schulen im Regen stehen. Kommunalpolitikern verlangt der Gesetzentwurf Entscheidungen ab, für die es selten Planungsgrundlagen oder Erfahrungen gibt.
Nicht zuletzt sind Eltern von Kindern in Regelschulen verunsichert. Wir wissen, dass gut gemachte Inklusion ein Gewinn für alle Kinder ist, aber nicht so, wie Sie es nach dem Gesetzentwurf vorhaben. Dieser Gesetzentwurf gibt niemandem die notwendige Sicherheit, weil alles im Unbestimmten bleibt, um nicht die Kostenfolge nach dem KonnexAG auszulösen.
Deshalb ist der Gesetzentwurf ein Musterbeispiel dafür, dass die Regelungen zur Konnexität zum Schutz der Kommunen verbessert werden müssen, was wir insbesondere unter den Punkten 3 und 4 unseres Antrags fordern.
Frau Ministerin Löhrmann, ziehen Sie den Entwurf zurück. – Herr Minister Jäger, sorgen Sie dafür, dass endlich die Konnexität zugunsten der Kommunen beachtet wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag, wir leben in einer parlamentarischen Demokratie. Sie
und damit wir haben den Schlüssel in der Hand und gleich durch unseren Antrag auf namentliche Abstimmung die Chance, mit der Anerkennung der Konnexität für ein Gelingen der Inklusion in Nordrhein-Westfalen zu sorgen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von der CDU! Bei der Lektüre Ihres Antrags fiel auch mir ein lateinischer Satz ein, der wie folgt lautet: Cui bono? Wem zum Vorteil? Sie erzeugen mit Ihrem aufgeregten Antrag viel Lärm und helfen damit am allerwenigsten den Betroffenen. Dieser Antrag enthält keine neuen Argumente. Er zeigt keine Möglichkeiten der Finanzierung auf und löst in keiner Weise die Fragen zur Konnexität. An Ihrem Verhalten zeigt sich, dass es Ihnen nicht um eine erfolgreiche Inklusion geht. Sie schüren Ängste vor etwas Neuem, und Sie suchen Ihren eigenen politischen Benefit. Sie bezeugen dem Parlament nicht einmal den nötigen Respekt, eine ordentliche und ehrliche Auswertung der Anhörung vorzunehmen.
Sie stellen eine verkürzte Zusammenfassung der Anhörung vor und verschweigen bewusst, dass es auch befürwortende Gutachter gab. Der Gutachter Kyrill-Alexander Schwarz war an diesem Tag krank und konnte somit das Gutachten nicht vorstellen. Es lag aber eine schriftliche Stellungnahme von Herrn Schwarz vor, von der überhaupt nicht mehr geredet wird.
Wir brauchen Inklusion. Denn Inklusion bringt vieles mit sich. Im Übrigen ist Inklusion nicht nur für die Schule von Bedeutung, sondern für das gesamte gesellschaftliche Leben. Wir wollen Behinderte in die Gesellschaft integrieren und ihnen die Teilhabe ermöglichen.
Ich fordere Sie auf, lassen Sie uns das Verfahren dort diskutieren, wo es hingehört: im Ausschuss. Dort werden wir uns selbstverständlich gewissenhaft und ausführlich mit den Stellungnahmen der Spitzenverbände, auch zur Konnexität, auseinandersetzen. Ich halte es für unehrlich und wenig zielführend, heute im Parlament mit diesem Antrag wei