Na guck mal an! – Ich bin froh und stolz darauf, dass unser Land Nordrhein-Westfalen unter dem damaligen Ministerpräsidenten Johannes Rau frühzeitig und konsequent aus der Stromerzeugung mit Atomkraftwerken ausgestiegen ist. Diese Landesregierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft setzt diese Politik genauso fort.
Das Ziel der Landesregierung ist ein vollständiger und endgültiger Ausstieg aus der gesamten nuklearen Brennstoffkette. Sinnlose und gefährliche Atomtransporte, die nicht in ein Endlager führen, lehnt die SPD nach wie vor ab.
Ich habe in den Jahrzehnten der politischen Auseinandersetzung um Atomanlagen aber auch gelernt, dass jede Regierung, Herr Kollege Rohwedder, an geltendes Recht und Gesetz gebunden ist. Die Landesregierung hat deshalb schon im Frühjahr 2012 einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, in dem eine entsprechende Änderung des Atomgesetzes gefordert und vor den Gefahren der Aufrechterhaltung des Brennstoffkreislaufes gewarnt wird. All das hätte der Antragsteller, hätten Sie selber nachlesen können. Herr Rohwedder hätte auch herausbekommen können, dass sich dieser Antrag nach wie vor im Verfahren des Bundesrates befindet.
All die Dinge, die Sie hier ansprechen, Herr Kollege Rohwedder, haben Sie schon in nahezu 20 Kleinen Anfragen zum Thema „Urenco“ an das Ministerium gesandt. Alle Fragen wurden dezidiert beantwortet. Darin wurde Ihnen auch die entsprechende Rechtsaufklärung mitgegeben, die Sie ganz offensichtlich ignorieren. Durch permanente Antragstellung wird die rechtliche Situation nicht besser.
und die Gerichte die Gesetze dann auslegen. Können Sie die Urteile aus Brandenburg und aktuell von gestern, aus Schleswig, im Zusammenhang mit der Sicherheit der Anlagen bei Flugzeugabstürzen bewerten?
Ich bewerte als Allererstes, dass Sie nach einem Jahr Parlamentszugehörigkeit immer noch nicht gelernt haben und offensichtlich auch vorher nicht wussten, dass keine Regierung in der Bundesrepublik Deutschland Gesetze macht, sondern das sind wir, das Parlament. Daran halten wir fest. Dann kommt irgendwann die Judikative, die sich mit den Gesetzen auseinandersetzt.
Ich will aber weiter fortfahren: Die Landesregierung braucht sich von den irrlichternden Piraten nicht vorwerfen zu lassen, die Risiken der Urananreicherung oder der Urantransporte nicht ernst zu nehmen, auch in vielen Protokollen nachzulesen. Im Gegenteil, der Schutz der Bevölkerung steht für uns und auch für die Landesregierung im Mittelpunkt des Handelns. Weil die Landesregierung die Risiken ernst nimmt, hat sie sich bereits in der letzten Periode erfolgreich dafür eingesetzt, dass die tur
Ich kann nachvollziehen, dass die gesetzlichen Regelungen für die Atomaufsicht, wie zum Beispiel die, dass die Atomaufsicht des Landes NordrheinWestfalen der Aufsicht des Bundes nach den Grundsätzen der Bundesauftragsverwaltung unterliegt, von manchen als Ärgernis empfunden wird. Das ändert aber nichts an den Tatsachen, Herr Kollege Rohwedder. Die Urananreicherungsanlage Gronau erfüllt alle gesetzlichen Genehmigungsauflagen. Die Tatbestandsvoraussetzungen für einen Widerruf der Genehmigung nach dem Atomgesetz sind nicht gegeben. Würde das Land trotz alledem die Genehmigung widerrufen, würde Urenco erhebliche Schadenersatzansprüche an das Land Nordrhein-Westfalen stellen und dabei meines Erachtens auch Recht bekommen.
All das ist in diesem Hause bereits mehrfach diskutiert und dargelegt worden, zuletzt während der Diskussion eines Antrags der Linken am 21. Juni 2011, also vor ziemlich genau zwei Jahren. Dieser Antrag hatte nicht nur fast den gleichen Titel, sondern teilweise wortwörtlich gleichlautende Forderungen wie Ihr Antrag. Die SPD-Fraktion wird ihn also aller Voraussicht nach auch dieses Mal im Ausschuss ablehnen.
Leider wird der Antrag auf Wunsch des Antragstellers – auch das zeigt Ihre Weitsicht der Zuständigkeiten in diesem Hause – an den Umweltausschuss überwiesen und nicht an den dafür zuständigen Ausschuss. Aber ich bin fest davon überzeugt, dass der für die Atomaufsicht zuständige Minister Duin gleich noch die entsprechenden Ausführungen machen wird. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schmeltzer. Erlauben Sie mir bitte noch einen Hinweis: Ich bin mir unsicher, ob ich den Witz zu Beginn der Rede richtig verstanden habe. Ich bin mir allerdings relativ sicher, dass er so nicht nötig gewesen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lange gab es in der Bundesrepublik einen öffentlichen Streit über die Frage: Atomkraft, ja oder nein? Diese Frage wurde dann abgelöst von der Frage der Gestaltung des Atomausstiegs: früher oder später? Auch diese Frage ist mittlerweile weitgehend entschieden. Der Ausstieg heißt zunächst für die Atomkraftwerke, dass sie vom
Netz gehen. Jeder weiß aber, dass sie uns nach diesem Zeitpunkt noch lange Zeit erhalten bleiben, intensive Arbeiten und Sicherungsmaßnahmen sowie Rückbau erforderlich machen.
Meine Damen und Herren, die nationale Suche nach einer Endlagerung und die entsprechende Sicherung ist eine der letzten großen Streitfragen der Kernenergienutzung. Das schaffen wir nur im Konsens. Dazu sind alle Fraktionen, so ist mein Eindruck, alle Bundesländer bereit. Bei einem gesamtgesellschaftlichen Konsens ist die Suche nach einem Endlager keine leichte, aber eine wichtige Aufgabe. Dieser Aufgabe stellen wir uns mit großer Ernsthaftigkeit, mit großem Sachverstand. Deshalb, meine Damen und Herren von den Piraten, bin ich schon erbost darüber, wie Sie in Ihrem Antrag der Bundesregierung und gleich auch noch der Landesregierung mit die Ernsthaftigkeit im Umgang mit angereichertem Uran geradezu absprechen, dass Sie beiden sogar Fahrlässigkeit unterstellen. Sie sind bei diesen Fragen offensichtlich nicht auf Konsens, sondern auf Krawall aus. Ich sage Ihnen ganz klar: Es ist dem Thema völlig unangemessen, wie Sie die Fragen in das Haus hineintragen.
Schon der Titel des Antrags soll suggerieren, man könne die Urananreicherungsanlage in Gronau mal eben so per Landtagsbeschluss schließen und alle weiteren Anlagen gleich mit. Das ist der Kern Ihrer vielen Kleinen Anfragen. Auch in dem vorgelegten Antrag geht es darum, mal eben etwas Aktionismus zu verbreiten, einfache Lösungen vorzugaukeln, die es gar nicht gibt. Am Ende geht es Ihnen nur darum, hier ordentlich auf den Putz zu hauen. Ich sage Ihnen: Das ist in der Sache völlig daneben. Damit schüren Sie auch Ängste, zum Beispiel der Bürgerinnen und Bürger in Gronau und drumherum. Dagegen verwahre ich mich entschieden. Das ist kein angemessener Umgang in dieser Frage.
Rechtsgrundlage für die Betreiberfirma Urenco ist das Atomgesetz. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist die oberste atomrechtliche Bundesbehörde. In dieser Eigenschaft obliegt ihm, dem BMU, die Bundesaufsicht über das Handeln der Landesbehörden. Die atomrechtliche Anlagengenehmigung wurde nach dem Atomgesetz vom Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung der damaligen rotgrünen Landesregierung erteilt. Im Zusammenwirken sehen wir hier Bundesrecht und Landesrecht. Dazu kommen wahrscheinlich – mit Blick auf den Betreiber – auch internationale Verpflichtungen.
Vor diesem Hintergrund mal eben einen Antrag sozu formulieren, wird der Sache nicht gerecht. Das könnten Sie eigentlich auch alles wissen, wenn Sie sich nicht darauf beschränken würden, Kleine Anfragen nur zu stellen. Ich bitte, doch auch die Ant
worten auf diese Kleinen Anfragen mal zu lesen; denn dann wäre dieser Antrag so gar nicht gestellt worden.
Sie lesen die Antworten gar nicht. Das sieht man auch daran – Herr Schmeltzer hat darauf hingewiesen –, dass Sie an den Umweltausschuss überweisen wollen. Geschrieben hat Ihnen aber bei jeder einzelnen Kleinen Anfrage zu diesem Thema der Energieminister Herr Duin. Jetzt meinen Sie wahrscheinlich, Herr Duin ist derjenige, der energiepolitisch die Hosenträger schnalzen lässt, die Hosen hat aber eigentlich Herr Remmel an, deshalb sollte es lieber zu Herrn Remmel in den Ausschuss. Das mag ja sein, das liegt nahe: die normative Kraft des Faktischen.
Am Ende werden wir beraten. Wir stimmen daher der Überweisung zu, freuen uns – mehr oder weniger – auf die weitere Beratung. Ich hoffe, dass wir in dieser Frage zur Sachlichkeit zurückkehren, die ihr angemessen ist, und wir die vielen Ängste, die es sicherlich gibt, aufnehmen und ernst nehmen. Ich bitte, das aufseiten der Piraten entsprechend zu berücksichtigen. – Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mir gerade erklären lassen, worauf Herr Schmeltzer sich zu Beginn seiner Rede bezogen hat. Das hatte ich bei Herrn Kollegen Rohwedder überhört. Ich denke, dass die Formulierung, die er getroffen hat, mindestens genauso unnötig war wie die vom Kollegen Schmeltzer. Ich glaube, das haben wir damit jetzt richtiggestellt.
Jetzt lauschen wir ganz aufmerksam dem Kollegen Markert für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte sehr.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, an gestern Abend anzuschließen und noch einmal zu zitieren, und zwar aus unserem rot-grünen Koalitionsvertrag. Zitat:
„Zum Atomausstieg gehört jedoch auch ein vollständiger und endgültiger Ausstieg aus der gesamten nuklearen Brennstoffkette. Darum werden wir darauf drängen, dass die Bundesregierung den von NRW initiierten Bundesratsbeschluss vom Juni 2011“
„zur Stilllegung aller Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs umsetzt. Wir wollen die Urananreicherung in Gronau rechtssicher beenden.“
„Zudem werden wir die Bundesregierung dazu auffordern, sich für einen europaweiten Atomausstieg einzusetzen.“
Ihr Antrag, liebe Piratinnen und Piraten, und Ihre Kritik richten sich also an den falschen Adressaten. Wir sind hier lediglich – da will ich die Behörde von Herrn Minister Duin gar nicht kleinreden – Aufsichtsbehörde. Das Atomrecht ist nun mal leider Bundesrecht.
Auch nachdem nun die Ergebnisse des Stresstests der Bundesregierung sowie der Sicherheitsüberprüfung der Atomaufsicht des Wirtschaftsministeriums NRW für die verbliebenen atomaren Anlagen in Nordrhein-Westfalen vorliegen, sprechen wir uns weiterhin eindeutig dafür aus – ich habe die Bundesratsinitiative hierzu eben noch mal in Erinnerung gerufen –, die Urananreicherung in Gronau zu beenden und die Anlage rechtssicher zu schließen.
Zwar haben beide Überprüfungen keine gravierenden Sicherheitsmängel ergeben, die eine unmittelbare Stilllegung durch die Atomaufsicht in NRW im Sinne von § 7 des Atomgesetzes nach sich ziehen könnten. Jedoch fordern wir sehr wohl die Bundesregierung nach wie vor dazu auf, den auf Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung getroffenen Bundesratsbeschluss vom Juni 2011 unverzüglich umzusetzen, die bundesgesetzlichen Voraussetzungen für die Schließung von Gronau zu schaffen sowie die vertragsrechtlichen Grundlagen der Genehmigung der Anlage offen und transparent darzulegen.