Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Zwar haben beide Überprüfungen keine gravierenden Sicherheitsmängel ergeben, die eine unmittelbare Stilllegung durch die Atomaufsicht in NRW im Sinne von § 7 des Atomgesetzes nach sich ziehen könnten. Jedoch fordern wir sehr wohl die Bundesregierung nach wie vor dazu auf, den auf Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung getroffenen Bundesratsbeschluss vom Juni 2011 unverzüglich umzusetzen, die bundesgesetzlichen Voraussetzungen für die Schließung von Gronau zu schaffen sowie die vertragsrechtlichen Grundlagen der Genehmigung der Anlage offen und transparent darzulegen.

Wir stehen zu unserer Begründung der Bundesratsinitiative. Ich zitiere:

„Die Anlage in Gronau betreibt schon jetzt in erheblichem Umfang die Kernbrennstofferzeugung für ausländische Abnehmer. Nach Vollendung des Ausstiegs aus der Nutzung der Atomenergie in Deutschland werden die erheblichen Kapazitäten in Gronau für die Atomkraftnutzung im Ausland arbeiten. Die Unterstützung der Atomenergienutzung im Ausland bei gleichzeitigem Ausstieg aus der Atomenergienutzung im Inland aus dem Bewusstsein der Unverantwortbarkeit der Atomenergie ist politisch und moralisch widersprüchlich und nicht hinnehmbar. Ergänzend ist auf mit der Aufrechterhaltung des Brennstoffkreislaufs verbundene Gefahren, zum Beispiel durch Transporte, hinzuweisen.“

Das ist ein Zitat der Bundesratsinitiative, die die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Juni 2011 gestellt hat.

Bis zur endgültigen Schließung ist hingegen die Umsetzung sämtlicher ausgesprochenen 64 Empfehlungen der Gutachter, unter anderem – Sie wissen das – des Öko-Instituts, die die Sicherheit der Anlage betreffen, sowie ein im Genehmigungsverfahren restriktives und dabei höchste Sicherheitsstandards gewährleistendes Vorgehen bezüglich der Lagerung auf dem Gelände anzustreben.

Wie Sie sicher wissen, gehört die Urenco zurzeit zu je einem Drittel dem niederländischen und dem britischen Staat. Das dritte Drittel steht im Eigentum der deutschen Atomkonzerne RWE und E.ON. Beide Konzerne, aber auch die beteiligten Regierungen haben dem medialen Vernehmen nach nun erneut ihre Verkaufsabsichten bekundet.

Auch einen möglichen vollständigen Verkauf der Urenco an private Investoren – ob nun an Atomkonzerne wie die französische Areva oder die kanadische Cameco, an Hedgefonds oder an PrivateEquity-Gesellschaften wie CVC oder KKR, die alle interessiert sein sollen – sehe ich äußerst kritisch. Dadurch könnte die von uns ohnehin abgelehnte Anlage zukünftig noch weiter der staatlichen Kontrolle entzogen werden. In jedem Fall dürfte es Privatisierung von Gewinnen und Sozialisierung von Sicherheitskosten geben, wenn nämlich private Eigentümer sämtliche wirtschaftliche Vorteile – Urenco gibt den Nettogewinn der Anlage für das Jahr 2011 mit 360 Millionen € an – aus der nuklearen Brennstoffproduktion ziehen könnten, während die Einführung von Kontrollmechanismen für eine zukünftig verantwortbare Abfallentsorgung und für eine militärisch nukleare Nichtverbreitung sowie Maßnahmen zur Sicherung der Anlage vom Steuerzahler finanziert würden. Dies lehnen wir Grünen entschieden ab. Wie Sie sehen: Wir sind für die Ausschussberatung gut aufgestellt und freuen uns auf dieselben. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Markert. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Busen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dies ist nun schon der zweite Antrag der Piraten zur Atompolitik in dieser Plenarwoche, wobei sich die Anträge inhaltlich kaum unterscheiden. In Ihrem Copy-and-Paste

Sammelsurium aus der Mottenkiste geht das mit den wirren Forderungen zwischen den Anträgen ja ziemlich durcheinander.

(Zuruf von den PIRATEN: Langweilig!)

Meine Damen und Herren von den Piraten, sie meinen, die Urenco und die Urananreicherungsanlage in Gronau hier zum Thema im Landtag machen zu müssen. Diese haben Sie als Feindbild Ihrer Antiatompolitik ausgemacht. Am Standort sind aber

650 Mitarbeiter beschäftigt. Urenco ist ein wichtiger Arbeitgeber in der Region. Herr Kufen hat darauf hingewiesen, aber darauf gehen Sie überhaupt nicht ein. Wissen Sie eigentlich, was Sie mit Ihren unsäglichen Debatten bei den Beschäftigten und deren Familien anrichten? – Sie erzeugen Existenzängste bei den betroffenen Familien, und das einzig mit dem Ziel als Speerspitze der Anti-AKWBewegung, den Grünen den Rang abzulaufen

(Hans Christian Markert [GRÜNE]: Das wird nicht passieren!)

und vielleicht Wählerstimmen zu erhaschen. Dafür fehlt mir jedes Verständnis.

(Beifall von der FDP)

Aber auch Sie, meine Damen und Herren von der SPD und den Grünen, entlasse ich da nicht aus der Verantwortung.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Das ist unser Antrag!)

Sie haben in Ihren Koalitionsvertrag wieder das erklärte Ziel aufgenommen, die Anlage in Gronau zu schließen. Dabei wissen Sie inzwischen ganz genau – und durch Ihren eigenen Minister bestätigt –, dass es aufgrund der Rechtslage nicht möglich ist. Deswegen wollen Sie ja inzwischen auch das Atomgesetz ändern, damit Urenco die Betriebserlaubnis entzogen werden kann.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Ich frage Sie: Mit welchem Recht eigentlich? Wenn wir uns in der Bundesrepublik aufgrund der schrecklichen Ereignisse in Japan für den sofortigen Ausstieg aus der Atomkraft entschieden haben, so ist das eine Sache. Mit welchem Recht aber könnten wir diese Energiepolitik, die wir für uns als richtig ansehen, unter ganz anderen Rahmenbedingungen von unseren Nachbarn abverlangen? Aufgrund…

Herr Kollege Busen, entschuldigen Sie, dass ich Sie mitten im Satz unterbreche. Der Kollege Markert würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie diese zu?

Verehrter Kollege Busen, herzlichen Dank für die Möglichkeit, hier noch einmal eine Zwischenfrage zu stellen. Würden Sie mir – nachdem, was Sie eben ausgeführt haben – denn zustimmen, dass es nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich ist, die Anlage stillzulegen, dass es aber sehr wohl möglich wäre – wie von der rot-grünen Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen angestrebt –, dies durch eine Änderung der atomgesetzlichen Rechtsgrundlagen herbeiführen zu können?

Nach derzeitiger Rechtslage ist es nicht möglich. Was danach kommen wird und kommen kann, das kann ich jetzt natürlich nicht beantworten.

(Beifall von der FDP – Christian Lindner [FDP]: Sehr gut!)

Aufgrund welcher moralischen Überlegenheit wollen Sie anderen Staaten mit eigenen demokratisch legitimierten Parlamenten und Regierungen vorschreiben, aus der Atompolitik auszusteigen? – Dazu würde es kommen.

Denn die Anlage in Gronau hat eine ganz besondere Schlüsselposition bei der Wiederaufbereitung. Ohne die Technik in Gronau geht es nicht. Klar ist auch: Eine Verlagerung der Anlage um nur 30 km in das entfernte holländische Almelo ist keine Lösung. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass die Sicherheit in NRW dadurch erhöht wird, dass Urenco ein paar Kilometer weiter über die Landesgrenze geht.

Außerdem hat es gerade erst einen umfangreichen Stresstest der Anlage gegeben. Darüber wurde bei uns in Gronau gestern der Rat von der Atomaufsicht persönlich informiert. Die Sicherheitsüberprüfung ergab keinen akuten Handlungsbedarf zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebes zur Urananreicherung. Das heißt nichts anderes, als dass die Anlage sicher ist. Da sind sich Landesregierung und Atomaufsichtsbehörde einig. Trotzdem wollen Sie die Anlage schließen. Das ist ein Schlag in das Gesicht der Beschäftigten, die einer anständigen Arbeit nachgehen, um ihre Familien zu ernähren. – Danke.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Busen. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Duin.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz herzlichen Dank, dass nach Herrn Rohwedder alle Redner doch sehr sachlich – bei einem kleinen Unterschied in der Einschätzung von Notwendigkeiten und Leistungsfähigkeiten – auf den eigentlichen Anlass eingegangen sind, der in dem von Herrn Rohwedder vorgestellten Antrag zum Ausdruck kommt.

Ich möchte das im Einzelnen gar nicht wiederholen, weil insbesondere Herr Schmeltzer, Herr Markert, Herr Kufen und im Grunde auch Herr Busen gerade noch einmal dargelegt haben, dass es um einen rechtssicheren Ausstieg geht.

Es ist ein Atomausstieg beschlossen worden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat darüber hinausgehende Vorstellungen zum Atomgesetz in die Debatte des Bundesrates eingebracht unter der Überschrift „Ausstieg aus der Kernenergie konsequent

vollziehen, Brennstoffanreicherung beenden“. Das ist in der Beratung, deckt sich aber auch mit dem, was in der vergangenen Periode schon einmal vorgebracht worden ist.

Lieber Herr Rohwedder, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, worum es wirklich geht – das kann man in dieser Debatte nur zum dritten oder vierten Mal wiederholen –, ist, dass wir einen rechtsicheren Ausstieg wollen und dass ein Ausstieg so zu organisieren ist, dass Entschädigungsansprüche vermieden werden. Wir gehen allein bei der Urananreicherungsanlage Gronau von mehr als 1 Milliarde € Entrichtungskosten aus, die auf uns zukommen würden, wenn man dies nicht rechtssicher macht. Diese Gefahr gilt es zu vermeiden.

Wie Sie aus vielen Anfragen wissen, unterliegt die Atomaufsicht des Landes der Aufsicht des Bundes. Der Schlüssel für die Stilllegung der Atomanlagen in NRW liegt also in Berlin. Für die Landesregierung hat gleichwohl zu jedem Zeitpunkt der Schutz der Bevölkerung im Mittelpunkt des Handelns gestanden. Wie wir Ihnen schon häufig beschrieben haben, möchte ich es sehr wohl noch einmal wiederholen.

Auf unsere Initiative hin hat auf der Bundesebene die Entsorgungskommission im Auftrage des Bundesumweltministeriums zusätzlich zu den Kernkraftwerken eine Sicherheitsüberprüfung, einen sogenannten Stresstest, für Anlagen der Kernbrennstoffver- und -entsorgung durchgeführt. Dadurch fand auch dort eine entsprechende Untersuchung statt.

Bei der Sicherheitsüberprüfung wurden alle sicherheitstechnisch relevanten Themen, die den Standort, die Standorteinwirkungen, die Auslegung, den Betrieb der Anlage sowie die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Abmilderung von Unfallfolgen betreffen, überprüft.

Die ESK hat zusammengefasst festgestellt, dass die Urananreicherungsanlage Gronau deutliche Reserven gegen die auslegungsüberschreitenden Ereignisse aufweist. Sie erreicht für fast alle unterstellten Lastfälle das höchste Stresslevel bzw. den höchsten Schutzgrad. In einzelnen Fällen, in denen dies nicht erreicht wird, würden die Auswirkungen durch diese Belastungen nicht dazu führen, dass einschneidende Maßnahmen des Katastrophenschutzes erforderlich wären.

Unter Berücksichtigung des seit der letzten Sicherheitsüberprüfung fortgeschriebenen Standes von Wissenschaft und Technik sind eben keine Erfordernisse atomaufsichtlichen Handelns zur Abwehr von Gefahren oder aber gar zur Einstellung des Betriebes erkennbar. An diese Ergebnisse solcher Untersuchungen halten wir uns.

Es ist in der Debatte deutlich geworden und in den Antworten auf die vielen Fragen auch schon immer wieder dargelegt worden: Die anerkannten und un

abhängigen Experten insgesamt haben die Arbeit der NRW-Atomaufsicht bestätigt, dass kein Widerrufsgrund erteilter Genehmigungen erkennbar ist. Damit ist belegt, dass es keine auf der Hand liegenden Sicherheitsmängel gibt.

Meine Damen und Herren, die verschiedenen Redner haben das wiederholt zum Ausdruck gebracht: Selbstverständlich liegt uns allen der Schutz der Bevölkerung nicht nur am Herzen, sondern wir unterlassen nichts zur Sicherstellung dieses Schutzes. Nichts unterlassen wir, an keiner Stelle!

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN, der CDU und der FDP)

Wir gehen allen Dingen exakt nach, die zuständigen Behörden an jeder Stelle.

Was aber fehl am Platze ist, ist das Schüren von Verunsicherung und fehlerhafter Alarmismus. Den betreiben Sie wiederholt. Das ist nicht in Ordnung. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN, der CDU, der FDP und den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Dann schließe ich hier an diesem Punkt die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/3243 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand dagegen stimmen oder sich enthalten? – Das ist beides nicht der Fall. Dann wird so verfahren.