Protokoll der Sitzung vom 21.06.2013

einen elementaren Zugewinn für das Parlament … bedeute. Hierfür sei allen Beteiligten ausdrücklich gedankt.“

Hier wäre Platz gewesen für Ihre Anmerkungen, wenn es Ihnen wirklich um die Sache ginge. Ihr heutiger Antrag ist bloße Effekthascherei.

Deshalb werden wir diesem Antrag in dieser Form auch nicht zustimmen. Ich persönlich verbinde nochmals die aufrichtige Bitte damit an Sie, Diskussionen doch endlich dort zu führen, wo sie auch sinnvoll sind und hingehören, nämlich in den Fachausschüssen. – Glück auf!

Herr Kollege, ich bitte Sie, noch einen Moment am Platz zu bleiben. Es gibt eine Kurzintervention von Herrn Abgeordneten Marsching. Bitte schön.

Herr Kollege Weckmann, ich habe zwei Punkte, auf die ich eingehen muss.

Erstens. Das wurmt mich, weil ich mich da persönlich angegriffen fühle. Wenn Sie sagen, für uns sind alle Bürger gleich, aber Abgeordnete gleicher, möchte ich Ihnen den ersten Satz des zweiten Punktes vorlesen. Denn da steht:

„Die Landesregierung soll sich dafür einsetzen, dass zumindest die Abgeordneten der Landesparlamente ohne Hürden Einsicht in die oben genannten Unterlagen erhalten können.“

Natürlich wollen wir, dass das komplett öffentlich ist, und natürlich wollen wir, dass jeder Bürger Einblick in die Unterlagen bekommt. Aber mindestens die Parlamentarier, die davon betroffen sind, sollten diesen Einblick haben. Das steht hier. Da steht nicht: die Abgeordneten alleine, sondern: alle Bürger, zumindest die Abgeordneten.

(Beifall von den PIRATEN)

Das Zweite ist eigentlich eine Frage. Ich finde es übrigens peinlich, dass Sie Fragen nicht zulassen. Aber das ist ja jedem selber überlassen.

Ich frage Sie: Was hat die Parlamentsinformationsvereinbarung des Landtags Nordrhein-Westfalen mit den Dokumenten des Bundesrates zu tun? Das würde ich gerne noch von Ihnen wissen.

(Beifall von den PIRATEN)

Bitte schön, Herr Kollege Weckmann.

Zunächst einmal: Ich wollte Sie nicht persönlich beleidigen.

(Zuruf von den PIRATEN: Ja? Hat nicht ge- klappt!)

Sie haben ja dankenswerterweise den Wortlaut Ihres Antrages noch einmal genau vorgelesen. Der sagt doch eigentlich alles: zumindest den Abgeordneten. – Damit schließen Sie doch andere aus, oder nicht? Natürlich. Bürgerinnen und Bürger sind gleich, Abgeordnete sind gleicher.

(Lukas Lamla [PIRATEN]: Sie machen sich zum Obst!)

Dabei bleibe ich. Daran ändert auch Ihr Einwand nichts.

Das andere ist: Laut Parlamentsinformationsvereinbarung des Landtages unterrichtet die Landesregierung den Hauptausschuss beispielsweise zweimal jährlich über die Beratungen des Bundesrates. Sie legt dort auch Punkte vor. Gegebenenfalls auf Antrag einzelner Fraktionen dieses Hauses unterrichtet die Landesregierung auch öfter.

Damit ist Ihre Frage doch hoffentlich ausreichend beantwortet.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Nein! Ent- schuldigung!)

Nein? Dann tut es mir leid. – Danke.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Weckmann. – Für die CDUFraktion spricht Frau Abgeordnete von Boeselager.

Herr Präsident! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenige Zuschauer sind noch anwesend. Ja, der Antrag der Fraktion der Piraten ist eigentlich nicht so spannend, wie er sich auf den ersten Blick darstellen will. Der Kollege hat es eben schon deutlich gemacht.

Die Landesregierung hat im Dezember 2012 – und das muss ich auch aus der Opposition heraus zugeben – eine Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung beschlossen. Sie betrifft unter anderem den Bundesrat. Man kann sich frühzeitig informieren. Wenn man einen besonderen Punkt hat, ist es wichtig und richtig, dass man die Informationen jederzeit erhalten kann. Auch wir haben in unserer Regierungszeit immer größten Wert darauf gelegt, vorbildlich zu informieren.

Transparenz ist wichtig. Allerdings sind funktionierende Bundestagsbeschlüsse ebenfalls wichtig. Eine pauschale Veröffentlichungspflicht würde die Arbeit in den Ausschüssen erheblich beschweren, denn wir haben es mit vielen Bundesländern zu tun, Herr Kollege, das müssen Sie doch auch verinnerlichen. Es ist nicht so, dass man das en passent durchwinken kann, sondern da müssen gewisse Spielregeln eingehalten werden.

Unsere Bewertung des Antrags lautet: Die Geschäftsordnung des Bundesrats hat sich in ihrer jet

zigen Form bewährt. Der Antrag ist aus unserer Sicht deshalb abzulehnen.

Aber warum? § 37 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates lautet:

„Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich. Die Verhandlungen sind vertraulich, soweit der Ausschuss nichts anderes beschließt.“

Frau Ministerin wird es gleich sagen: Der Ausschuss könnte es auch anders beschließen.

Gemäß § 44 sind die Sitzungsniederschriften vertraulich. Weiter heißt es:

„Der Wortlaut der von einem Ausschuss gefassten Beschlüsse und die dazu formulierten Begründungen können der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, soweit der Ausschuss nicht anderes beschließt.“

Die Aufgabe der Ausschüsse besteht darin, die Beratungen und Beschlussfassungen des Bundesratsplenums vorzubereiten. Dazu legen sie dem Bundesrat Empfehlungen vor. Sie können sich vorstellen, was das alles bei 16 Ländern bedeutet.

Zur Nichtöffentlichkeit der Sitzungen gibt es einschlägige Literatur, wie den Kommentar von Konrad Reuter. Das alles kann man nachlesen. Ich will es jetzt nicht wiederholen. Diese Expertenmeinung teilen wir. Ich möchte betonen, dass eine Demokratie verschiedene Formen der Kommunikation zulassen muss – so laut Prof. Weidenfeld.

Meiner Ansicht nach kann man hier nicht alles vorweg öffentlich diskutieren, weil es zu keinen schnellen Entscheidungen im normalen Verfahren kommen kann, sondern alles sehr viel mehr Zeit in Anspruch nehmen würde.

Gemäß § 45f der Geschäftsordnung des Bundesrates verhandelt die Europakammer öffentlich. Ihre Beschlüsse und ihre Begründungen werden veröffentlicht, soweit die Europakammer nichts anderes beschließt. Über die Sitzungen der Europakammer ist gemäß § 45j der Geschäftsordnung eine Niederschrift zu fertigen. Der Bericht ist vertraulich, soweit die Verhandlungen vertraulich sind. Auch dazu kann man in dem Kommentar von Herrn Reuter nachlesen.

(Zurufe von der SPD und den PIRATEN: Än- dern!)

Ja, ändern. Ich bin auch immer fürs Ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber dann muss es auch etwas Besseres für die Zukunft bedeuten. Das ist hier einfach nicht ersichtlich. Insofern sind wir der Meinung, dass wir beim bisherigen Verfahren noch bleiben sollten.

(Beifall von der CDU)

Sie haben den neuen Ministerpräsidenten aus Baden-Württemberg, Herrn Kretschmann, zitiert. Vielleicht hat er aus heutiger Sicht, nachdem er die Ar

beitsabläufe länger verfolgen und erleben konnte, seine Meinung schon geändert.

Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Stein gestatten?

Bitte, welche Zwischenfrage steht an?

Bitte schön, Herr Kollege Stein.

Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Dürfen wir das so verstehen, dass die nötige Transparenz, die wir hier im Landtag vorleben, für den Bundesrat zu zeitaufwendig ist, für den Landtag aber nicht? Bedeutet das im Umkehrschluss vielleicht, dass wir hier die Transparenz einschränken müssen? – Das reicht erst einmal. Danke.

Frau Abgeordnete, bitte.

Lieber Kollege, ich schätze Sie sehr, aber Sie dürfen Birnen nicht mit Äpfeln vergleichen. Die Diskussion im Bundesrat mit 16 Ländern ist doch etwas ganz anderes als das, was wir hier im Landtag machen. – Danke schön.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete von Boeselager. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Engstfeld.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Marsching, aus Ihrem Redebeitrag entnehme ich Folgendes: Wir beide haben die gleiche Erkenntnis. Das, was der amtierende Bundesratspräsident, der Ministerpräsident von BadenWürttemberg Winfried Kretschmann, sagt, ist in der Regel gut und klug und richtig. Insofern kann ich Ihnen nur zustimmen.