Protokoll der Sitzung vom 21.06.2013

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Marsching, aus Ihrem Redebeitrag entnehme ich Folgendes: Wir beide haben die gleiche Erkenntnis. Das, was der amtierende Bundesratspräsident, der Ministerpräsident von BadenWürttemberg Winfried Kretschmann, sagt, ist in der Regel gut und klug und richtig. Insofern kann ich Ihnen nur zustimmen.

(Zuruf von der CDU)

Es macht mich aber ein bisschen traurig und meine Laune ist gerade rapide gesunken, als von der Parlaments- und Informationsvereinbarung die Rede war und Sie gefragt haben, was darin zum Bundesrat steht. Wir haben die Vereinbarung im Hauptausschuss im November beraten. Sie sind Mitglied im Hauptausschuss. Wenn ich einen Antrag hier im Plenum verteidige, bei dem es darum geht, mehr

Transparenz im Bundesrat zu schaffen, und wir gerade mit der Parlaments- und Informationsvereinbarung mehr Transparenz geschaffen und neue Mechanismen eingeführt haben, ist es nicht gerade richtig begeisternd. Ich müsste doch voraussetzen können, wenn Sie den Antrag schreiben und hier einbringen und dazu reden, dass Ihnen das im Detail bekannt ist.

Wir werden den Antrag ablehnen. Es gibt gute Sachen. Das, was aus meiner Sicht sehr problematisch ist, ist das, was Sie in Ihrem Antrag unter Punkt III.3 steht. Sie wollen die Landesregierung auffordern, die Kommunikation ihres eigenen Abstimmungsverhaltens im Bundesrat zu verbessern. Als Beispiel nennen Sie – wenn ich zitieren darf, Herr Präsident –:

„Begründungen zum beabsichtigen Abstim

mungsverhalten in Ausschüssen und in Plenarsitzungen oder die Ermöglichung vorhergehender Beratung von strittigen Punkten im jeweils fachlich dafür zuständigen Ausschuss des Landtages NRW.“

Herr Abgeordneter Engstfeld, würden Sie eine Zwischenfrage – es gibt zwei Zwischenfragen, die angemeldet sind – des Abgeordneten Kern zulassen?

Sehr gerne, Herr Kern.

Danke schön, Herr Kollege Engstfeld, für die Zulassung. – Ich möchte kurz darum bitten, dass Sie, weil das Thema PV aufkam, das Zitat bestätigen, das Kollege Weckmann gebracht hat. Er hat mich zitiert, dass ich das begrüßt habe, wobei ich das ausdrücklich auf die Zusammenarbeit hinsichtlich der Frühwarndokumente und die schriftlichen Berichte bezog, die wir seitens der Landesregierung bekommen haben, sodass das in diesem Zusammenhang falsch verständlich vorgebracht wurde. Danke.

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Kollege Kern, da müssen wir alle ins Protokoll gucken. Das kann ich aus dem Kopf heraus nicht sagen. Man kann ja im Protokoll nachlesen, was Sie da genau gesagt haben. Ich habe es so in Erinnerung, ohne den Wortlaut von jeder Äußerung zu kennen, dass die Piratenfraktion der Parlaments- und Informationsvereinbarung zugestimmt hat.

Herr Abgeordneter, es gibt eine weitere Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Schulz. Möchten Sie die zulassen?

Ja, gerne.

Bitte schön, Herr Kollege Schulz.

Danke, Herr Kollege Engstfeld, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Herr Kollege Engstfeld, würden Sie mir beipflichten wollen, dass selbst dann, wenn in Ausschüssen bestimmte Prozesse stattgefunden haben, an deren Ende beispielsweise eine Informationsvereinbarung steht, zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund aktueller Veranlassung auch ein darüber hinausgehender, erweiternder, nämlich den Transparenzgedanken und dessen Durchsetzung erweiternder Antrag opportun, nein, sogar zweckmäßig und sinnvoll ist, wie es hier der Fall ist, bei dem es um eine aktuelle Veranlassung bezüglich einer Bundesratssitzung ging und weder auf Referentenebene noch auf Abgeordnetenebene eine entsprechende Protokollierung erhältlich war?

Bitte schön, Herr Abgeordneter Engstfeld.

Das mag so sein. Das ändert aber nichts daran, dass das – ich habe es gerade gesagt –, was Sie fordern, aus meiner Sicht praktisch nicht geht. Ich glaube, wir würden den ganzen Landtag hier lahmlegen und nur noch Bundesratsinitiativen diskutieren, wenn wir Ihrem Vorschlag so folgen würden. Insofern von unserer Seite an der Stelle keine Zustimmung.

Zustimmung aber – damit will ich auch enden – zu einem anderen Punkt. Ich glaube, dass wir in Richtung Transparenz – da bin ich bei Ihnen – Folgendes brauchen: dass wir nämlich wissen müssen, wie die Bundesländer in den Ausschüssen und im Plenum abgestimmt haben.

Ich muss es nicht unbedingt im Vorfeld sehen, aber ich muss nachher sehr schnell auf der Homepage des Bundesrates nachvollziehen können, wie die einzelnen Bundesländer abgestimmt haben. Das halte ich für eine positive Initiative in Ihrem Antrag, den Rest leider nicht. Insofern Ablehnung. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Wedel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Transparenz ist das Gebot der Stunde. Eines darf dabei allerdings nicht außer Acht gelassen werden: Transparenzanforderungen an öffentli

che Institutionen, insbesondere Verfassungsorgane, dürfen deren Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.

Den Bundesrat, der kein Parlament im eigentlichen Sinne ist, kann man sich als ein hoch komplexes Räderwerk vorstellen, bei dem in der Regel trichterförmig die Voten der Landesministerien über verschiedene Filter wie beispielsweise die Strichdrucksachen, in denen die die jeweils mehrheitliche Perspektive der entsprechenden Fachressorts widerspiegelnden Ausschussempfehlungen nebeneinander gestellt werden, nach und nach zu einem Beschluss des Bundesrates verdichtet werden.

Dazu dienen auch die auf den ersten Blick unübersichtlichen unterschiedlichen Abstimmungsmodi. In den Ausschüssen haben die Bundesländer jeweils eine Stimme, wobei Enthaltungen außer Betracht bleiben, im Plenum dagegen nach der Einwohnerzahl gestaffelte Stimmen. Stimmenthaltungen haben dort bei Zustimmungs- und Einspruchsgesetzen unterschiedliche Auswirkungen. Jede Veränderung der geltenden Regeln, auch der über die Öffentlichkeit, muss daher gewährleisten, dass kein Sand ins Getriebe dieses gut geölten Räderwerks gestreut wird.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Transparenz und Sand im Getriebe! Sehr gut!)

Die dazu notwendigen Differenzierungen lässt Ihr heutiger Antrag vermissen. Meine Damen und Herren der Piratenfraktion, so hehr Ihre Zielsetzung sein mag, so wenig können die meisten Forderungen Ihres Antrags im Detail überzeugen. Der Antrag verlangt beispielsweise eine Veröffentlichung der Ausschussprotokolle.

Die Ausschusssitzungen des Bundesrates finden aber zu einem Zeitpunkt statt, zu dem sich die jeweiligen Landesregierungen noch gar nicht im Wege der Ressortabstimmung abschließend zu den einzelnen Fragen positioniert haben. Folgte man Ihrem Antrag, könnten Landesregierungen ihre Ressortabstimmungen möglicherweise nicht mehr in dem von Verfassungs wegen vorgegebenem Spielraum vornehmen. Ressortkonflikte aller Art wären sogleich Spielball der öffentlichen Meinung.

In verschärfter Form gilt Letzteres für Ihre weitere Forderung, auch die Sitzungen des Vermittlungsausschusses samt ihrer Protokolle öffentlich zu stellen. Der Vermittlungsausschuss dient dem Ausloten von Einigungsmöglichkeiten zwischen Bundestag und Bundesrat. Zu befürchten wäre, dass die inhaltlichen Beratungen und Einigungsbemühungen weiter ins Vorfeld der Sitzungen verlagert würden, wo sie nicht nur jeglicher Transparenz, sondern auch jeglicher Rechtsförmigkeit beraubt wären.

Für den Ständigen Beirat gilt insofern nichts anderes. Dies kann nicht das Ziel sein. Daher können wir Ihrem Antrag nach Transparenz mit der „Holzhammermethode“ auch nicht zustimmen.

Meine Damen und Herren, soweit der Antrag das Abstimmungsverhalten des Landes in Plenarsitzungen des Bundesrates betrifft, möchte ich daran erinnern, dass bereits heute namentliche Abstimmungen beantragt werden kann. In diesem Fall wird das Abstimmungsverhalten aller Beteiligten aus dem bereits jetzt öffentlichen Plenarprotokoll ersichtlich.

Es gilt aber auch zu bedenken, dass im Falle der Durchführung der namentlichen Abstimmung als Regel sich der Charakter der Bundesratssitzungen stark verändern und insbesondere nicht unerheblich verlängern würde. Das heißt aber nicht, dass insoweit auf eine bessere Information der Öffentlichkeit verzichtet werden müsste. Nicht nur aus Sicht der Abgeordneten des Landtags NRW ist es doch von Interesse, wie beispielsweise die nordrhein

westfälische Landesregierung im Bundesratsplenum abgestimmt hat.

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren, wie Sie wissen, enthält die Parlamentsinformationsvereinbarung zu den Bundesratsangelegenheiten fast ausschließlich Belanglosigkeiten wie die Übermittlung von Dokumenten, die ohnehin auf der Homepage des Bundesrats veröffentlicht werden. Die Landesregierung könnte einen Anfang auf dem Weg zu funktionswahrender Transparenz des Bundesrates machen, indem sie nach der Sitzung jeweils zügig dem Landtag mitteilt, wie sie im Bundesratsplenum abgestimmt hat.

(Beifall von Olaf Wegner [PIRATEN])

An dieser Stelle können Sie ohne größeren Aufwand für Transparenz sorgen, Frau Ministerin, und Ihnen und uns manche Kleine Anfrage ersparen.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wedel. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren.

Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion der Piraten vertritt die Auffassung, die Transparenz des politischen Diskurses im Bundesrat sei mangelhaft.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Nicht nur wir!)

Sie sieht deshalb ein nachhaltiges Bedürfnis nach mehr Transparenz.

Meine Damen und Herren, auch für die Landesregierung ist die Herstellung von Transparenz und Offenheit ein wichtiges Element modernen Regierungshandelns. Wir haben uns nicht zuletzt deshalb im Koalitionsvertrag auf die Herstellung von mehr Transparenz, und zwar auf allen Ebenen, verpflichtet.

Dass wir das Thema Open Government ernst nehmen, hat nicht zuletzt der Kongress gezeigt, der hierzu in diesem Hause am 17. Mai veranstaltet wurde, an dem auch die Ministerpräsidentin teilgenommen hat. Darüber hinaus – das ist schon mehrfach erwähnt worden – haben die Präsidentin des Landtages und die Ministerpräsidentin am

13. Dezember 2012 die Parlamentsinformationsvereinbarung zur Stärkung der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen dem Landtag und der Landesregierung unterzeichnet und somit ein starkes Zeichen für Transparenz gesetzt.

Auch wenn Sie, Herr Wedel, meinen, dass darin nur Belanglosigkeiten festgeschrieben seien, so finde ich dennoch, dass dort auch zum Bereich der Bundesratsangelegenheiten wichtige Informationsweitergaben festgelegt sind. Wenn man sich die Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrates und ihre Erläuterung, die dann schon eine sehr gute Vorarbeit auch für die Abgeordneten des Parlamentes ist, einmal vor Augen führt, dann haben Sie dort schon Ansatzpunkte für Ihre politische Arbeit und für eventuelle Einflussnahme.

Ich will auf die weiteren Details nicht eingehen, weil ich noch andere wichtige Punkte zu erwägen habe. Es ist allerdings so, dass wir in der Tat darüber nachdenken können, ob die bislang zweimal jährlich stattfindende Information des Hauptausschusses vielleicht häufiger stattfinden sollte. Auf jeden Fall kann der Landtag jederzeit Informationen erbitten. Die Landesregierung wird diese Informationen geben. Der Landtag muss selbst überlegen, welche Punkte und welche Verfahren für ihn relevant sind.

Der Antrag der Fraktion der Piraten geht jedoch weit über den in der Parlamentsinformationsvereinbarung geregelten Umfang hinaus – eine Vereinbarung, die, wie wir vorhin schon festgehalten haben, konsensual zwischen dem Landtag und der Landesregierung festgelegt worden ist und eine Balance herstellen möchte zwischen einer möglichst großen Transparenz und den Anforderungen eines effizienten Regierungshandelns und Politikmanagements.

Ich will die Forderungen der Piraten nicht wiederholen, sondern jetzt zunächst noch einmal darauf eingehen, weshalb diesen Forderungen so nicht nachgekommen werden kann. Das Ansinnen der Fraktion der Piraten wird sowohl aus rechtlichen als auch aus prozeduralen Gründen den Besonderheiten des Bundesratsverfahrens nicht gerecht. Die Ge

schäftsordnung des Bundesrates regelt die Nichtöffentlichkeit der Ausschusssitzungen. Erst im Anschluss, nämlich im Plenum, wenn der Konsensfindungsprozess und Koordinationsprozess abgeschlossen ist, wird die Öffentlichkeit hergestellt. Und das nicht ohne Grund: Denn, meine Damen und Herren, Positionen, die in den Ausschüssen vertreten werden, sind zunächst häufig noch nicht in den Landesregierungen abgestimmt, sondern es handelt sich um einzelfachliche Auffassungen der Ressorts.

Außerdem erfolgt die Ausschussarbeit im Bundesrat in der Regel auf Beamten- und Mitarbeiterebene.