All die Änderungen, die Sie angesprochen haben, waren nicht durch die Ewigkeitsgarantie von Art. 79 GG in Stein gemeißelt. Dass aber die Souveränität nur von Deutschen oder Art. 116 GG Gleichgestellten ausgeführt werden kann, ist unstreitig. Ich will gar nicht weiter zitieren, wann man das lernt. Die Frage: „Wie wollen Sie damit umgehen?“, beantworte ich, dass es nach Ansicht der Verfassungsrechtler so nicht geht.
Ich denke schon, es wäre wesentlich, wenn die Parlamentarierinnen und Parlamentarier zusammenhalten würden, um die ominöse Zwei-Drittel-Mehrheit zu bekommen. Das hängt nur an der CDU. Die FDP hat 2001 einen Antrag gestellt. Die Grünen und die Linke haben Anträge gestellt, und die Piraten stellen Anträge. Eigentlich, Herr Biesenbach, beschäftigt sich das gesamte politische System mit Ausnahme der CDU mit der Fragestellung. Vielleicht kann man 20 Jahre nach der ersten Diskussion mal schauen, ob man nicht andere Wege und Bekenntnisse zur Vielfalt in unserem Land findet.
Zum Antrag der Piraten: Wir freuen uns sehr darauf, über den Antrag diskutieren, weil wir es aus den verschiedensten Gründen, seit die Partei der Grünen besteht, für wesentlich halten, mehr Teilhabe für Ausländerinnen und Ausländer zu ermöglichen. Denn wir finden es wichtig. Die EU, Herr Biesenbach, hat es auch empfohlen, Nicht-EU-Bürger auch kommunal über das Wahlrecht partizipieren zu lassen. Ich halte das Thema für wichtig, und ich hoffe, dass wir eine sehr gute und spannende auch verfassungsrechtliche Diskussion führen. Ich will mal schauen, ob Herr Biesenbach als Einziger diese Meinung vertritt oder ob wir noch ein paar andere finden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Biesenbach hat gerade für die CDU erklärt, dass ein kommunales Wahlrecht nicht infrage kommt. Im Grunde genommen könnten wir die Debatte an dieser Stelle schon fast beenden. Denn mit der Sperrminorität, die die CDU bei einer Grundgesetzänderung auf Bundesebene hat, ist klar, wie die Diskussion zu
Ich sage aber auch ganz ehrlich, ich finde es nicht in Ordnung, dass Armin Laschet – ich habe das neulich schon gesagt – die CDU als moderne Einwandererpartei darstellt, und jedes Mal, wenn es konkret wird, kommt von Ihnen das Nein.
Das war schon bei der doppelten Staatsbürgerschaft so. Wie gesagt, über das Wahlrecht kann man sehr kontrovers diskutieren. Es wird auch bei uns sehr kontrovers diskutiert. Es gibt Vor- und Nachteile. Wie gesagt, obwohl wir die Debatte beenden könnten, will ich kurz zwei, drei Aspekte ansprechen.
Herr Kollege Dr. Stamp, hängt die Frage, ob eine Partei modern ist, davon ab, ob sie Ihre Meinung teilt? Oder hängt die Frage, ob eine Partei modern ist, davon ab, dass wir uns gerne diesen Debatten stellen? Aber nur zu sagen, weil ihr bei der doppelten Staatsbürgerschaft und auch bei dem heutigen Thema anders denkt als wir, seid ihr nicht modern, empfinde ich als ein bisschen einfach.
Im Grunde machen wir doch nichts anderes, als zu sagen: Wir sind in einigen zentralen Punkten unterschiedlicher Meinung.
Ich könnte Sie in die gleiche Situation bringen, in der wir Sie dann möglicherweise nicht mehr als modern betrachten können. Noch einmal: Können wir nur dann modern sein, wenn wir Ihre Meinung teilen?
Herr Kollege Biesenbach, die Frage der Modernität können Sie interpretieren, wie Sie möchten. Das ist Ihnen völlig überlassen. Ich habe auch kein Problem damit, wenn Sie eine konservative Position vertreten. Nur, es geht nicht, dass Ihr Landesvorsitzender, der auch Bundesvize ist, sich bei Podiumsdiskussionen bei der entsprechenden Community – ich sitze gemeinsam mit ihm auf dem Podium – für die doppelte Staatsbürgerschaft ausspricht und Sie dann im Par
Zu den Piraten sage ich: Vielleicht können wir in den beiden Ausschüssen – der Integrationsausschuss ist mitberatend – eine sachliche Diskussion dazu führen.
Wir müssen uns auch die Frage stellen, ob wir das kommunale Wahlrecht zusätzlich brauchen, wenn die doppelte Staatsbürgerschaft auf Bundesebene kommt. Ich bin der Meinung, wenn wir eine erleichterte doppelte Staatsbürgerschaft haben, müsste das Thema weitgehend obsolet sein, zumal wir beim kommunalen Wahlrecht auch gewisse Risiken haben, die wir im Auge behalten sollten.
Wir haben beispielsweise bei uns in Bonn auch eine segregativ orientierte Wählergruppe, die eine sehr starke ethno- und teilweise auch religionsorientierte Politik macht. Man muss aufpassen, das nicht zu stärken. Das heißt, wir müssen uns sehr viel Mühe geben, genau zu definieren, wie wir das kommunale Wahlrecht, wenn wir es denn wollen, ausgestalten. Dazu kann man – das ist in der Debatte bereits angesprochen worden – Verfassungsrechtler und Parteienforscher einladen und die von Herrn Biesenbach vorgetragenen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken erörtern, um zu sehen, ob das nur Einzelmeinungen sind oder ob eine Mehrheit das von Herrn Biesenbach Vorgetragene vertritt.
Das ist eine lohnende Diskussion, die man im Ausschuss mit der gebotenen Sachlichkeit führen sollte. Ich mag es auch nicht, wenn immer wieder Begriffe wie „Altpartei“ fallen. Ich denke, Sie werden als Piraten vielleicht irgendwann froh sein, wenn Sie tatsächlich einmal den Status einer Altpartei erreicht haben. – Vielen Dank. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „… Deutschland ist kein Einwanderungsland. Es sind daher alle humanitär vertretbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Zuzug von Ausländern zu unterbinden.“ – Ein wörtliches Zitat aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP aus den 80er-Jahren, sozusagen schwarz auf gelb.
Ich bin froh, dass sich einiges geändert hat bei diesen Parteien – nicht bei allen. Zumindest die Rhetorik hat sich geändert; aber gelegentlich kann man
den Geist dieser Formulierung immer noch wiedererkennen, insbesondere dann, wenn der Bundesinnenminister tatsächlich vorschlägt, die Freizügigkeit innerhalb Europas wieder einzuschränken.
Meine Damen und Herren, worum es geht, ist: Ist ein solches Wahlrecht in Deutschland möglicherweise zu installieren? – Herr Biesenbach, Ihre Rhetorik ist da sehr interessant. Sie sprechen sich gar nicht mehr gegen dieses Wahlrecht aus, sondern Sie verschanzen sich hinter der Rhetorik: Selbst eine Zweidrittelmehrheit zur Änderung des Grundgesetzes würde nicht ausreichen, weil es das Ewigkeitsrecht gibt, wonach alle Macht vom deutschen Volke auszugehen hat.
Diese verfassungsrechtliche Auffassung gibt es, Herr Biesenbach, aber sie ist weiß Gott nicht die Mehrheitsmeinung, und sie ist schon gar nicht, wie Sie sagen, unbestritten, ganz im Gegenteil. Herr Biesenbach, irgendwann kommen Sie vielleicht einmal in die Situation, dass es im deutschen Parlament eine Zweidrittelmehrheit für ein solches Wahlrecht gibt. Ich wäre dann sehr interessiert, zu erfahren, wie Ihre Rhetorik an diesem Punkt ist: ob Sie sich dann immer noch eigentlich nicht gegen dieses Wahlrecht aussprechen und ob auch bei Ihnen dann der alte Geist wieder durchkommt.
Ich sage Ihnen ganz offen: Um die CDU wird es bei diesem Thema ziemlich einsam. Ich bin mir sehr sicher, dass auch Sie in wenigen Jahren Ihre Auffassung dazu ändern werden.
Herr Biesenbach, ich glaube, es ist gut, dass wir uns mit diesem Thema inhaltlich noch einmal befassen und insbesondere die verfassungsrechtliche Frage erörtern, auch wenn die Bundesratsbefassung damit erst wenige Wochen alt ist und wir wissen, wie ein solcher Antrag anschließend im Bundestag beschieden wird. Dann wird von vielen, vielleicht auch von Ihnen, in dieser Diskussion mehr Klarheit an den Tag gelegt werden können. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Für die Fraktion der Piraten hat sich noch einmal Herr Kollege Herrmann gemeldet.
Viel Zeit habe ich nicht mehr übrig. Ich wollte nur ganz kurz klarstellen: Der Antrag zur Änderung des Kommunalwahlrechts, den wir angesprochen haben, kommt dann, wenn Sie die Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes erfolgreich durchgebracht haben. Wir wissen schon, wie das funktioniert.
Herr Biesenbach, noch einmal ganz kurz an Sie gerichtet: Die Debatte geht wirklich schon viel zu lang. Sie haben einen ganz wichtigen Punkt genannt: An
reize schaffen. Wir sind der Meinung, dass ein kommunales Wahlrecht – wir reden hier vom kommunalen Wahlrecht, nicht von Landtags- oder Bundestagswahlen – für Nicht-EU-Bürger, die hier leben, ein ganz wichtiger Anreiz sein kann, das zu erleben, was möglich ist, wenn man sich kommunal einbringen kann. Das kann vielleicht ein ganz wichtiger Anreiz sein, dann auch die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Deswegen finden wir es wichtig, dass das weiterverfolgt wird und dass wir das möglichst bald umsetzen. – Danke.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/3244 an den Ausschuss für Kommunalpolitik – federführend – sowie an den Integrationsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer kann dem seine Zustimmung geben? – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überwei