Protokoll der Sitzung vom 10.07.2013

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Drucksache 16/3461

Mir ist mitgeteilt worden, dass die Fraktionen sich zwischenzeitlich darauf verständigt haben, zu diesem Tagesordnungspunkt heute ihre Reden zu Protokoll (siehe Anlage 3) zu geben.

Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/3461, die mit Vorlage 16/958 beantragte Zustimmung zu geben. Wer möchte dem so Folge leisten? – Das sind die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die CDUFraktion. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Piraten und die FDP-Fraktion enthalten sich. Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion angenommen und die Zustimmung zum Landesentwicklungsplan in der Vorlage 16/958 erteilt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

14 Gesetz zur Änderung sparkassenrechtlicher

Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/2652

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/3523

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/3462 – Neudruck

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/3525

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile der SPDFraktion in Form von Herrn Kollegen Börschel das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten, wie schon gehört, heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung sparkassenrechtlicher Vorschriften. Ich glaube, an dieser Stelle ist es in Ordnung, wenn man sich nur noch auf ein paar wesentliche Eckpunkte bezieht.

Im Dezember 2012 hatten wir – basierend auf einem Antrag von SPD und Grünen – eine lange Debatte zu diesem Thema. Wir hatten auch im Haushalts- und Finanzausschuss Debatten zu diesem Thema, und natürlich gab es eine umfangreiche Sachverständigenanhörung. Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Landesregierung, der im Wesentlichen drei Kernpunkte enthält.

Erstens. Zum einen soll die Pflichtfusion der beiden Sparkassen- und Giroverbände in NordrheinWestfalen nicht zwangsweise exekutiert werden.

Zweitens. Die Lebensarbeitszeit bei Vorständen in Sparkassen soll an das normale Lebensarbeitszeitmodell im öffentlichen Dienst und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in anderen Arbeitsverhältnissen von 67 Jahren angepasst werden.

Drittens. Die Unterrepräsentanz von Frauen in Leitungsfunktionen soll mit nachhaltigen Maßnahmen reduziert werden.

Infolge der Sachverständigenanhörung hat sich eine Reihe weiterer kleinerer Änderungen ergeben, die wir mit einem Änderungsantrag aufgegriffen haben. Dazu ist im Haushalts- und Finanzausschuss das Notwendige gesagt worden. Die mit Mehrheit angenommene Beschlussempfehlung des Ausschusses legen wir Ihnen heute vor.

Da es sich in der Debatte angedeutet hat, möchte ich mich allerdings zumindest mit dem Entschließungsantrag der CDU noch ein wenig auseinandersetzen, weil das – mit Verlaub, liebe Kolleginnen und Kollegen – doch schon an eine gewisse Schizophrenie grenzt.

Ich will zum einen noch einmal auf die Zwangsfusion der Sparkassen- und Giroverbände eingehen. Wenn man tatsächlich wie Sie der Auffassung ist, dass es jetzt keinen ausreichenden Grund gibt, sondern im Gegenteil die Situation sogar schlecht wäre, jetzt von den Sparkassen- und Giroverbänden zu verlangen, zwangsweise zu fusionieren, dann gehen Sie doch diese eigene Erkenntnis konsequent zu Ende und verzichten auf die Zwangsfusion! Sie sind doch diejenigen, die der Regierung immer vorwerfen, sie würde Zwangsbeglückung betreiben.

(Ralf Witzel [FDP]: Bei Privaten!)

An dieser Stelle tun Sie das – übrigens insbesondere die Kollege der FDP, die sagen: Wir wollen von oben etwas verordnen, was gegen den Willen der eigentlichen Träger der Sparkassen- und Giroverbände ist.

(Zuruf von Christian Lindner [FDP])

Herr Kollege Lindner, das ist ganz korrekt. Die Sparkassen sind nämlich keine landesunmittelbaren Anstalten, sondern gehören den Kommunen. Die Kommunen sind die Träger. Das wissen Sie vielleicht nicht ganz genau.

(Christian Lindner [FDP]: Ich rede zwar nicht so viel von den Sparkassen wie Sie, aber das weiß ich doch ganz genau!)

An dieser Stelle fragen wir uns ganz ernsthaft: Warum wollen wir denen eigentlich vorschreiben, was sie zu tun und zu lassen haben? Da folgen wir voll dem Grundsatz der Subsidiarität. Es ist eigentlich traurig und schade, Herr Kollege Lindner, dass Sie das nicht so sehen.

Ich wollte mich aber der CDU widmen, die in seltener Inkonsequenz und Schizophrenie jetzt sagt: Ihr altes Gesetz war falsch, von den Sparkassen eine Fusion zum jetzigen Zeitpunkt zu verlangen. Aber anstatt das konsequent zu Ende zu denken, sagen Sie: Geben wir Ihnen einfach mehr Zeit und verlängern die Frist. – Mit Verlaub: Das können wir intellektuell nicht verarbeiten

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das glaube ich Ihnen!)

und können deswegen Ihren Entschließungsantrag nicht mittragen. Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie gerne möchten – jedenfalls nicht so eine halbgare Angelegenheit.

Die Gründe, derentwegen man die Zwangsfusion jetzt nicht exekutiert, sind vielfach diskutiert worden. Ich will trotzdem die drei tragenden Elemente noch einmal schildern, weil das durchaus ein streitiger Teil in der Debatte ist.

Erstens. Es geht um den Grundsatz der Subsidiarität.

Zweitens. Es geht auch um das spezifische Gewicht der nordrhein-westfälischen Sparkassen auf Bundesebene. Es hat einfach keinen Sinn, uns vom Gewicht her noch hinter das Saarland zu katapultieren. Das würde aber passieren, wenn man dem folgt, was CDU, FDP und Piraten heute verlangen. Das kann keinen Sinn haben. Deswegen sind wir auch dagegen.

Drittens geht es auch darum, den nordrheinwestfälischen Steuerzahler über die Trägerkommunen dergestalt zu schaden, dass wir zugunsten aller anderen 15 Bundesländer den Haftungsverbund der Sparkassen antasten, um den uns Europa übrigens beneidet. Denn im Zuge der Debatten der Fiskalunion wird gerade erwartet, dass die einzelnen Säulen des Kreditgewerbes sich ein eigenes Sicherungssystem geben; die Sparkassen brauchen gar kein neues, weil sie es längst haben. Deswegen müssen wir für den Fall der Fälle dafür sorgen

(Ralf Witzel [FDP]: Wie viele Stützungsfälle gibt es denn?)

Herr Kollege Witzel, dafür sind solche Sicherungssystem da –, dass unsere nordrhein

westfälischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler möglichst geschont und nicht zugunsten der anderen 15 Bundesländer belastet werden.

Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn die CDU in ihrem Entschließungsantrag nun auch noch verlangt, dass wir den Public-Corporate-Governance-Kodex des Landes anwenden, haben Sie leider noch einmal bewiesen, dass Sie von der Trägerstruktur der Sparkassen nichts, aber auch wirklich gar nichts verstanden haben.

Wir wollen die Sparkassen-Frauen durch wirkliche Gleichstellungs- und Entwicklungspläne fördern. Aber den Corporate-Governance-Kodex des Landes anzuwenden, ist doch genau die falsche Geisteshaltung, die Sie wie auch die FDP immer wieder zum Tragen bringen. Die Sparkassen und auch die Sparkassen- und Giroverbände gehören nicht dem Land Nordrhein-Westfalen. Träger sind die Kommunen. Deswegen wäre es falsch, einen nicht anwendbaren Kodex hier überzustülpen. Einmal mehr zeigen Sie, dass Sie ein völlig anderes Sparkassensystem im Blick haben. Das wollen wir nicht. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Börschel. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Frau Kollegin Güler.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sparkassen leben vom Vertrauen ihrer Kunden, aber auch von einem soliden ordnungspolitischen Umfeld. Deshalb gilt auch jetzt, was schon im Dezember 2012 gesagt wurde: Das geltende Sparkassengesetz, das die CDU-geführte Landesregierung 2008 in Kraft gesetzt hat, ist ein gutes Gesetz.

(Beifall von der CDU)

Das von CDU und FDP seinerzeit novellierte Gesetz erhielt ein Bekenntnis zum Drei-Säulen-System der deutschen Bankenlandschaft. Das war und ist richtig.

(Beifall von der CDU)

Unter anderem war hier vorgesehen, dass die beiden nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände ihre mehrfach bekundete Absicht, zusammengehen zu wollen, durch eine öffentliche und unwiderrufliche Erklärung über das Verfahren untermauern. Die mit dem Zusammenschluss zu regelnden Modalitäten sollten den Verbänden selbst vorbehalten bleiben und wurden nicht vom Gesetzgeber vorgegeben.

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sieht inhaltlich vor, auf eine Fusion komplett zu verzichten und damit die Rechtslage von 1994 wiederherzustellen. Beide Sparkassenverbände haben sich gegen eine Vollfusion zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgesprochen. Gleichzeitig haben sie sich vertraglich dazu verpflichtet, künftig stärker zusammenzuarbeiten und zu kooperieren. Damit soll dem gesetzgeberischen Willen zur Effizienzsteigerung Rechnung getragen werden, und gleichzeitig sollen Nachteile, die durch eine Vollfusion entstehen können, vermieden werden.

Vor dem Hintergrund deutlicher veränderter Rahmenbedingungen für die Arbeit von Kreditinstituten, regulatorischer Unwägbarkeiten beim Zusammenschluss der Verbände sowie möglicherweise eintretender Nachteile für den Haftungsverbund in der Sparkassengruppe schlagen wir Ihnen vor, an der grundsätzlichen Vereinbarung zur Fusion der beiden Verbände festzuhalten. Allerdings wollen wir vor dem gerade skizzierten Hintergrund keine starre Frist zum Zusammenschluss mehr vorgeben.

Darüber hinaus soll durch den Gesetzentwurf die Förderung von Frauen gestärkt werden. Es ist unstrittig, dass Frauen in den Führungs- und Aufsichtsgremien der Sparkassen in Nordrhein

Westfalen nicht adäquat vertreten sind, obwohl Frauen im nordrhein-westfälischen Finanzsektor die Mitarbeiterschaft dominieren. Deshalb ist es das politische Ziel, den Anteil von Frauen in den Vorständen und Aufsichtsräten von Unternehmen zu erhöhen. Dabei müssen Bund, Länder und Kommunen bei der Besetzung von Führungspositionen mit gutem Beispiel vorangehen.

Allerdings ist der von der Landesregierung im Gesetzentwurf vorgenommene Verweis auf das Landesgleichstellungsgesetz nicht zielführend. Schon heute finden verschiedene Paragrafen des LGG Anwendung auf die Sparkassen in NordrheinWestfalen. Die Sparkassen haben bisher bereits durch eigene, ihren Aufgaben Rechnung tragende Regelungen zu gewährleisten, dass das Ziel der Gleichstellung von Frau und Mann in gleicher oder besserer Weise verwirklicht werden kann. Somit besteht bereits heute für die Sparkassen in NordrheinWestfalen die Verpflichtung, die Vorgaben des LGG zu erfüllen bzw. zur Erfüllung eigene Regelungen vorzutragen.

Deshalb möchten wir, die CDU-Fraktion, an dieser Stelle noch einmal dafür plädieren, dass sie sich nicht an dem LGG orientieren, sondern dass sie sich an den von ihnen selbst vorgegebenen Public Corporate Governance Codex halten – worunter auch die Sparkassen fallen –, der vorschreibt, dass bis 2016 30 % der Führungsgremien mit Frauen besetzt werden. Das würde noch einmal verdeutlichen, dass sie ihre eigenen Vorhaben ernst nehmen. – Danke.