Lieber Kollege Jung, wir werden das Thema sicherlich aufgreifen, wenn es nötig ist. Und wir werden dem Gesetzentwurf heute so zustimmen und die Entschließungsanträge, die vorgelegt wurden, ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um den Spannungsbogen bei Herrn Hahnen und anderen nicht allzu sehr zu überdehnen: Wir werden das LaFin heute im Hohen Hause ablehnen. Es hat zwar einzelne vernünftige Ansätze, aber eben nicht nur. Viele wichtige Fragestellungen werden nicht in befriedigender Art und Weise geregelt.
Richtig ist – deshalb ist von uns auch nie kritisiert worden, dass an diesem Gesetz alles falsch sei –, dass man Landeskassen besser in einem Landesamt ansiedelt als in einer Bezirksregierung. Das ist für uns nachvollziehbar.
Ob man die Aufgabenstellungen von EPOS von einem LaFin wahrnehmen lassen muss, ist Geschmackssache. Das kann man auch anders organisieren. Es ist auch in den letzten Jahren anders organisiert worden. Wir müssen sowieso gucken, wie sich der Prozess EPOS, den ja alle Fraktionen mal angestoßen haben, weiterentwickelt. Wir wissen – bei ehrlicher Betrachtung – alle, dass es Umsetzungsprobleme gibt; die werden aus der Praxis gemeldet.
Wir müssen – deshalb haben wir im Parlament Arbeitsgruppen dafür eingerichtet – den Prozess also ohnehin weiter begleiten und gucken, welche Vor- und Nachteile es für den Haushaltsgesetzgeber mit sich bringt, wenn man immer stärker in Produkthaushalte einsteigt. Ob man dafür die Strukturen eines LaFin braucht, ist allerdings die Frage.
Herr Finanzminister, der wichtigste Punkt ist aber, dass Sie leider nicht konsequent das machen, was Ihnen der Landesrechnungshof vor zwei Tagen empfohlen hat, nämlich eine Strategie zu entwickeln, wie Sie die Personalausgaben in den Griff bekommen. Dann müssen Sie sich natürlich auch über die Strukturen Gedanken machen. Genau das wäre hier notwendig gewesen.
Wenn Sie noch Ergänzungswünsche zur Aufgabenstellung des Personaleinsatzmanagements gehabt hätten, hätten Sie das PEM ja gerne auch in Ihrem Sinne weiterentwickeln können. Dass Sie hier aber ohne Not die gesetzlichen Grundlagen auslaufen lassen – das Gesetz ist nun mal befristet gewesen,
wie es bei Gesetzen üblich ist – und die Struktur nicht in der Form des Personaleinsatzmanagements – PEM – fortführen, das halten wir allerdings für falsch, gerade nach den dringenden Warnungen, die der Landesrechnungshof gegeben hat. Wir müssen die Personalkosten in den Griff bekommen. Das geht nur mit Strukturreformen, wenn man die Beschäftigten nicht überfordern will.
Genau dafür – es ist hier eben in Teilen falsch dargestellt worden – sind diese Modelle praktiziert worden, mit vielen positiven Begleiterscheinungen. Sie können in diesem Land viele dankbare Schulleiter antreffen, die sagen: Wenn sich das Land von bestimmten administrativen Aufgaben trennt oder sie zurückführt und dann Personal als Schulverwaltungsassistenten zur Verfügung stellt, damit gut ausgebildete, qualifizierte Lehrer nicht für einen Teil ihrer Stelle eine Schulbibliothek verwalten oder die Turnhalle in Schuss halten müssen, sondern voll ihrer pädagogischen Arbeit nachgehen können, dann ist das auch eine Frage von Effizienz, von sinnvollem Personaleinsatz und von qualifikationsadäquater Verwendung von Menschen, die entsprechend ausgebildet und im öffentlichen Dienst des Landes tätig sind.
Der Auftrag des PEM hat auch ganz unterschiedliche Facetten umfasst, nicht nur sehr einseitig einzelne Aspekte, die die Koalitionsfraktionen eben genannt haben. Das PEM hatte selbstverständlich einen strukturkonsolidierenden Auftrag, diente aber sehr wohl auch der Weiter- und Nachqualifizierung. Diese Frage ist brandaktuell. Deshalb müssten wir das PEM stärken, anstatt es unterzuordnen. Als ein Zweig im LaFin umfasst es ja voraussichtlich weniger Kompetenz und Aufgabenbreite, als dies früher der Fall war.
Einer meiner Vorredner hat schon den aktuellen Fall der Portigon AG mit 2.600 Stellen angesprochen. Diese Gesellschaft hat in ihren eigenen operativen Festlegungen klare, radikale Abbaupfade zur Zurückführung des Personals verabredet. Das Land ist als 100%iger Eigentümer der Portigon AG trotzdem in der Verantwortung, für Kosten für Landesbankbeamte aufzukommen. Deshalb muss es sich frühzeitig einbringen und einmal überlegen: Welche Alternativen gibt es? Kann man nicht an anderer Stelle Neueinstellungen unterlassen, indem man dort Personal einsetzt, das ohnehin vorhanden ist und letzten Endes vom Land bezahlt wird? – Das sind auch zukünftig sinnvolle Aufgaben für ein Personaleinsatzmanagement.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich kurz fassen. Wichtig ist, dass wir ein internes Personaleinsatzmanagement haben. Ob es nun PEM heißt oder Landesamt für Finanzen, ist zweitrangig. Vielleicht sind wir auch noch nicht lange genug dabei, um diese historische Debatte hier abschließend bewerten zu können.
Genau! – Daher gebe ich die Empfehlung ab, dass wir uns hier erst mal enthalten, weil es eigentlich keine Rolle spielt, wie das Ganze heißt. Wichtig ist, dass es gemacht wird. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Witzel, Sie hätten es kurz machen und sagen können – auch nach dem, was Sie im Haushalts- und Finanzausschuss schon ausgeführt haben –: Das, was hier auf die Beine gestellt wird, ist eigentlich ganz vernünftig. – Man kann, wenn man Opposition ist, im Moment aber offenbar nicht zustimmen. Deswegen entscheiden Sie sich so, wie Sie sich entschieden haben.
Ich glaube, wir haben alle Gründe, warum aus dem LPEM das LaFin wird, aufgezeigt. Wir haben gesagt, dass vernünftige Dinge, die im LPEM enthalten waren, übernommen werden. Wir haben sogar in den Haushaltsverhandlungen für „Vorfahrt für Weiterbeschäftigung“ 20 zusätzliche Plätze geschaffen, mit denen wir sicherstellen können, dass Dienstunfähigkeit eben nicht in eine vorzeitige Pensionierung mündet, sondern eine neue Beschäftigung gefunden werden kann. Die guten Elemente sind enthalten. Die anderen Elemente, die nicht in eine oberste Landesverwaltung gehören, werden mit einbezogen.
Damit haben wir ein rundes Paket. Dem könnte man zustimmen. Wenn man das aus anderen Gründen nicht kann, muss man sich eben anders entscheiden. Ansonsten wäre ich dankbar, wenn Sie zustimmen würden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Das bleibt auch so. Dann schließe ich die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Erstens stimmen wir über den Gesetzentwurf Drucksache 16/2556 ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache
16/3463, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer möchte dem zustimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die wenigen anwesenden Mitglieder von CDU und FDP.
(Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Christian Möbius [CDU]: Zählen Sie doch mal bei der SPD nach!)
Wer enthält sich? – Die Piratenfraktion. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Zweitens kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/3456. Wer stimmt dem zu? – Sechs Vertreter der CDU.
Wer stimmt dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – FDP und Piraten. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Entschließungsantrag abgelehnt.
Ich habe ja gesagt, dass Sie sich gerne bei mir persönlich beschweren können. Dann brauchen Sie Ihre Stimme nicht so anzustrengen.
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/3469
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will es relativ kurz machen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Piraten ist eine durchaus nachvollziehbare Reaktion auf die in anderen Bundesländern lang geübte Praxis der Beschäftigung von Familienangehörigen durch Abgeordnete. So nicht in NRW.
Das ist aber nicht der Grund, weshalb wir heute dem Antrag der Piraten nicht zustimmen können und ihm auch im Hauptausschuss nicht zustimmen konnten. Vielmehr sind auch wir der Überzeugung, dass das Abgeordnetengesetz überarbeitet werden sollte, allerdings nicht nur im Hinblick auf die Verwendung der Mitarbeiterpauschale, sondern auch, um eine transparente und saubere Lösung für bezahlte Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu normieren.
Deswegen haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen sowie mit den Fraktionen von CDU und FDP zur heutigen Beratung einen Entschließungsantrag vorgelegt. Mit diesem Entschließungsantrag soll der schon zwischen Hauptausschuss und Ältestenrat vereinbarte Beratungsprozess in puncto Nebentätigkeiten um die Verwendung der Mitarbeiterpauschale erweitert werden. Dabei sollen die Ergebnisse aus der im Januar dieses Jahres stattgefundenen Anhörung zum Nebentätigkeitsrecht neben dem in anderen Bundesländern bei der Beschäftigung von Familienangehörigen ausgelösten öffentlichen Diskurs in einen Gesetzentwurf einbezogen werden. Ziel ist es, ein Gesetz zu erhalten, welches für die notwendige Schärfung möglicher Ungenauigkeiten im bestehenden Gesetz sorgt.