Beispiel 1, Wuppertal. – Wuppertal wird 10,9 Millionen € verlieren. Das entspricht einem Minus von 15 %.
Statt 790.000 € erhalten sie dort nunmehr 3,7 Millionen €, was einem Plus von 370 % entspricht. Dass das Ergebnis für die negativ betroffenen Kommunen erheblich ist, will ich gar nicht bestreiten. Das wird sich ganz besonders bei der Entwicklung und Fortschreibung der Haushaltssanierungspläne zeigen.
Zu Ihrem netten Entschließungsantrag, Herr Kuper! Ich habe ihn gelesen. Mein erster Eindruck war: Der ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten!
Wissen Sie, Herr Kuper, Sie machen Stimmung gegen die Stärkungspaktkommunen, erzählen, die könnten mit Geld nicht umgehen, leisteten sich teure Prestigeobjekte. Je nachdem, wo Sie gerade auftreten – zum Beispiel bei den sparsamen Westfalen – verkünden Sie, die sollten das jetzt bezahlen. – Das ist die Stimmung, die Sie verbreiten.
Sie haben deutlich gemacht, dass aus dem Landeshaushalt eigentlich gar kein Geld zur Finanzierung des Stärkungspakts bereitgestellt werden kann. So noch Ihr Fraktionsvorsitzender Laumann anlässlich der Vorstellung der Haushaltsanträge zum Haushalt 2013 Anfang dieses Jahres.
Nun soll der Konsolidierungszeitraum für die negativ betroffenen Gemeinden um zwei Jahre verlängert werden, und zwar für alle, ohne Ausnahme.
Herr Kuper, diesen Freibrief wollen wir ihnen nicht ausstellen. Ich will auch gerne ausführen, warum: Wenn der Konsolidierungszeitraum um zwei Jahre verlängert wird, bedeutet das auch, dass damit einhergehende Zahlungen notwendig sind, und zwar zulasten des Landeshaushaltes. Außerdem haben wir eine längere Befrachtung im Gemeindefinanzierungsgesetz und – Herr Kuper, das sollten Sie Ihren abundanten Gemeinden auch sagen – wir haben dann eine größere Einbeziehung zum Nachteil der abundanten Gemeinden durch Bereitstellung von Geldern im Zuge der Solidarumlage.
Das wollen wir nicht. Herr Kuper, Sie wissen genau, dass die Kommunalaufsicht nach dem Stärkungspaktgesetz die Möglichkeiten hat, im Einzelfall an
dere Regelungen zum Konsolidierungszeitraum zu treffen. Und, Herr Kuper, an dieser Einzelfallregelung werden wir festhalten, und zwar im Interesse aller NRW-Kommunen. – Vielen Dank.
Ganz herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Stärkungspaktgesetz war und ist für die Freien Demokraten das Herzstück eines Neustarts bei der Kommunalfinanzierung der 400 Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Wir haben uns 2011 in der Zeit der Minderheitsregierung in diesem Hause ganz bewusst dieses Themas angenommen.
Der Geist des Stärkungspaktgesetzes ist nach wie vor richtig! Denn der Sinn und Zweck, warum wir das 2011 gemacht haben, war doch der, meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass es zu dem Zeitpunkt erstmals Kommunen gab, die fürchten mussten, bestimmte Darlehen nicht mehr prolongiert zu bekommen.
Wir mussten ein Zeichen aus diesem Haus heraus setzen und unsere Verantwortung für die Zukunft der kommunalen Finanzen wahrnehmen. Das ist gemäß unserer Landesverfassung Aufgabe des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieser Aufgabe sind wir als Freie Demokraten gemeinsam mit der Regierungskoalition in der letzten Wahlperiode gerecht geworden. Dazu steht die FDP-Fraktion auch heute noch, meine Damen und Herren.
Das, was wir hier und heute debattieren, ist etwas, was unter dem Begriff des sogenannten Zahlensalates die Runde gemacht hat. In der Tat – Herr Kollege Krüger hat es eben deutlich gemacht – ist es ein großes Ärgernis, dass es jetzt einige Kommunen gibt, die weniger Konsolidierungshilfe bekommen, als sie eigentlich erwartet haben. 26 von 61 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die am Stärkungspakt teilnehmen, verlieren insgesamt 68 Millionen €. Das ist keine Petitesse.
Ich sage aber auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Für die FDP-Fraktion stellt sich nicht die Frage der Schuld: Waren es Zahlen der Kommunen? Waren es Zahlen von IT.NRW? Hat die Ministerialverwaltung oder haben die Kommunen selbst bestimmte Zahlen nicht richtig zusammengetragen? – Es ist müßig, das zu diskutieren. Das ist so, als würde ich ein Zebra fragen, ob es entweder ein weißes Tier mit schwarzen oder ein schwarzes mit weißen Streifen ist.
Für uns steht der Geist dieses Stärkungspakts im Vordergrund. Wir haben es uns in der Vorbereitung dieser heutigen Plenardebatte, die zu diesem Thema leider erst abends um Viertel vor neun stattfindet, in der Fraktion nicht leicht gemacht. Wir werden uns als FDP-Fraktion bei der Abstimmung gleich enthalten, weil wir nach wie vor vom grundsätzlichen Geist dieses Stärkungspakts überzeugt sind, aber auch Bedenken haben – das möchte ich an dieser Stelle begründen –, dass die Zielrichtung des Stärkungspakts, die wir ausdrücklich für richtig halten, in Einzelfällen zu Verwerfungen führt, die in ihrer Konsequenz bei den Städten und Gemeinden die Haushaltskonsolidierung nicht nur erschweren, sondern vielleicht sogar unmöglich machen.
Da der geschätzte Kollege Krüger das Beispiel Wuppertal angesprochen hat, will ich das Beispiel auch noch einmal nennen. Ich denke, es gibt kaum eine Stadt von den Stärkungspaktkommunen, die so ambitioniert war wie die Stadt Wuppertal, die so aus dem Tal der Tränen gekommen und in den Stärkungspakt hineingegangen ist, die sich auf einen sehr schweren Weg der Konsolidierung gemacht hat. Wenn eine solche Kommune jetzt fast 11 Millionen € und damit über 15 % der Zuweisungen verliert, dann konterkariert das natürlich die Sparanstrengungen vor Ort, insbesondere die der ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträger, meine Damen und Herren.
Deswegen wäre es ein Gebot der Klugheit gewesen, wenn die Landesregierung im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens einen Vorschlag gemacht hätte mit einer Abmilderungshilfe, um gerade diesen besonders betroffenen Kommunen gerecht zu werden. Da dies nicht der Fall ist, werden wir uns heute enthalten.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Wir werden das Thema „Stärkungspakt“ vermutlich, Herr Minister, in der kommenden Woche in der Öffentlichkeit noch breit diskutieren, möglicherweise ausgelöst durch etwaige Kabinettsentscheidungen, die Sie vorbereiten. Wir werden es auf jeden Fall – so denke ich – im September im Plenum haben und intensiv die Belange der kommunalen Finanzen im Blick nehmen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer – ich sehe noch drei Menschen auf der Tribüne – zuhause im Stream, falls da noch jemand zuschaut. Wir haben es gehört, die Daten sind fehlerhaft. Im Nachhinein können wir das nicht mehr än
Wir haben vor einiger Zeit die Zahlen im Rahmen des NKF vonseiten des Innenministeriums zugespielt bekommen. Wir haben sie veröffentlicht und haben – zumindest von der Stadt Hamm – Feedback bekommen, und zwar dass die Zahlen massiv falsch sind. Teilweise sind in den Bilanzen dort Abweichungen von über 100 % an der Tagesordnung. – Also: Irgendetwas läuft da grundsätzlich nicht korrekt. Da sollten wir dringend am Qualitätsmanagement arbeiten.
Ich denke, wir sind alle einer Meinung, dass es sinnvoll ist, dass die Daten, die in irgendeiner Form zugespielt werden, korrekt sind. Deshalb muss da irgendetwas geschehen. Es ist nicht gut, wenn falsche Daten auftauchen.
Teilweise sind die Kommunen – weil Sie es gerade dazwischen gerufen haben, Herr Mostofizadeh – nicht selbst dafür verantwortlich. Sie melden teilweise die korrekten Daten, und dennoch schleichen sich Fehler ein.
Jetzt sind durch die Änderungen Kommunen negativ betroffen. Insofern sollte man sich die Frage stellen, ob man nicht den Konsolidierungszeitraum für diese betroffenen Kommunen verlängern sollte. Das wäre meiner Meinung nach nur fair, und in dem Sinne halte ich auch den CDU-Antrag für zustimmungsfähig. Wir haben im Ausschuss für Kommunalpolitik erwähnt, dass wir derselben Ansicht sind. In der Sache ist das richtig, auch unabhängig davon, welche Vergangenheit da eine Rolle spielt und wer verantwortlich für die kommunale Misere ist.
Wir leben ja schließlich im Jetzt und müssen schauen, welchen Stand wir jetzt haben, und wir müssen den Kommunen jetzt helfen.
Meine abschließende Empfehlung ist, dem CDUAntrag in dem Sinne zuzustimmen. Beim Gesetzesänderungsentwurf empfehle ich Enthaltung, weil er für die negativ betroffenen Kommunen keine Streckung des Konsolidierungszeitraums vorsieht. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kuper, Ihre Haltung in dieser Frage ist an Opportunismus nicht mehr zu überbieten.
Es war die schwarz-gelbe Landesregierung, die den kommunalen Kassen in nur fünf Jahren mit klebrigen Fingern über 3 Milliarden € entzogen hat. Sie war es, die es übrigens geschafft hat, in nur fünf Jahren dafür zu sorgen, dass sich die Kassenkredite der Kommunen in Nordrhein-Westfalen zwischen 2005 und 2010 von 10 auf 20 Milliarden € verdoppelt haben. Herr Kuper, das ist Ihr Werk!
Und sich heute hier hinzustellen und den Robin Hood, den Rächer der Enterbten, Witwen und Waisen und der Kommunen zu geben, das, Herr Kuper, ist Heuchelei; das ist bigott, um es deutlich zu sagen.
Um noch etwas deutlich zu sagen: Max Schautzer hat nicht nur „Pleiten, Pech und Pannen“ moderiert, sondern meines Erachtens auch „Wunschkonzert“. Es ist ein Wunschkonzert, zu glauben, man könnte mal eben so eine Abmilderungshilfe leisten, die – grob geschätzt – über 60 Millionen € betragen würde. Herr Kuper, wo ist da eigentlich Ihr Finanzierungsvorschlag? Können wir den in den Haushaltsberatungen demnächst erwarten? An diesem Punkt werden wir Sie nageln. Da werden Sie Ihre Gegenfinanzierung offenlegen müssen.
Was ist die Ursache dieser Neuberechnung? – Zu Ihrer Erklärung – nach drei-, viermaliger Diskussion, nach mehreren Debatten –, Herr Kuper, fällt mir nur ein Satz ein, und der lautet: Herr, lass Hirn regnen!
Da das nicht passieren wird und irgendwo die Geduld erschöpft ist, um das wiederum zu erklären, gilt, Herr Körfges: Acta argere, was soviel heißt wie „leeres Stroh dreschen“. – Einen schönen Abend noch.