Protokoll der Sitzung vom 11.07.2013

(Zuruf von Jochen Ott [SPD])

Eine solche Aussage ist schon erstaunlich. Vielleicht ist sie auch „typisch FDP“: Der Staat soll kein Eigentum begründen können, aber schön für das private Eigentum zahlen. Das ist die Eigentumsphilosophie der FDP, die wir so nicht mittragen.

(Beifall von der SPD)

Zurück zur Sache: Der redliche Finder soll regelmäßig auch einen angemessenen Finderlohn erhalten. Deshalb haben wir in unserem Denkmalschutzge

setz eine Soll-Bestimmung festgeschrieben. Damit greifen wir Bedenken aus den Reihen der Experten auf und sind zuversichtlich, dass hiermit der erforderliche Anreiz zur Ablieferung von wissenschaftlichen Funden gegeben ist.

Sie sehen also, dass wir eine Menge für einen wirkungsvollen Denkmalschutz tun, dass uns das kulturelle Erbe viel wert ist und es bei uns auch bewahrt wird.

Dies gilt natürlich auch, meine Damen und Herren, für die finanzielle Ausstattung des Denkmalschutzes, auf die ich abschließend kurz zu sprechen kommen will. Das Land wird auch in diesem Jahr wieder den Denkmalschutz und die Denkmalpflege mit über 50 Millionen € unterstützen. Wir sind uns sicher, dass auch in Zukunft …

Sie achten aber trotzdem auf die Redezeit?

– Ja, ich mache das sofort, sehr geehrte Frau Vorsitzende. – Ich möchte mit dem Hinweis schließen, dass wir auch in Zukunft Mittel für den Denkmalschutz in erforderlichem Umfang bereitstellen werden. Es steht nicht alles unter Denkmalschutz, auch keine Förderkulisse. Wir werden die Beratungen hierzu in angemessenem Umfang führen und bitten um Zustimmung für unseren heutigen Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Breuer. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Uhlenberg.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Entscheidung des OVG vom 20.09.2011 bedarf das Denkmalschutzgesetz aus dem Jahre 1980 einer Novellierung; denn die bisherige Rechtslage, dass nur die in der Denkmalliste eingetragenen Bodendenkmäler bei der Abwägungsentscheidung im Rahmen von Planverfahren zu berücksichtigen sind, muss korrigiert werden. Es ist daher notwendig, die Schutzfunktion auch auf vermutete Baudenkmäler auszuweiten, da sonst die Schutzwirkungen nicht greifen und wertvolle Baudenkmäler verlorengehen. Zwei Jahre nach der Entscheidung des OVG drängt also die Zeit.

Die Koalitionsfraktionen haben die Novellierung zum Anlass genommen, weitere Änderungen am Gesetz vorzunehmen. Die Befürchtungen der CDU-Fraktion sind bei der öffentlichen Anhörung am 6. Juni von fast allen Sachverständigen bestätigt worden. Ich möchte auf einige Punkte eingehen.

Erstens: § 17. Grundsätzlich gilt: Die Einführung eines Schatzregals wird unterstützt. Meine Fraktion ist dafür. Aber – und darauf kommt es an –: Die Regelung im Gesetzentwurf ist die falsche Antwort. Wir meinen, auch in Zukunft soll eine angemessene Belohnung gewährleistet werden, da sonst wichtige Fundstücke für immer verlorengehen.

Zweitens. Die Regelung in § 28 – Betretungsrecht – ist ein Anschlag auf das geschützte Eigentum.

(Beifall von der CDU)

Die Befugnisse, eine Wohnung oder ein Grundstück zu betreten, ohne dass dies dringend erforderlich ist, wird selbst von den Vertretern der Denkmalbehörde – also von den kommunalen Spitzenverbänden – in dieser Form abgelehnt.

(Beifall von der CDU)

Die so vorgeschlagene Regelung schürt nach meinem Verständnis – ich kenne mich mit Denkmälern relativ gut aus – nur das Misstrauen zwischen Besitzern von Denkmälern und Denkmalbehörden. Aus Zeitgründen verweise ich auf den Änderungsantrag der CDU-Fraktion.

Drittens: Kostenübertragung und Gebührenpflicht. Es bleibt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Frage: Was ist zumutbar? Ich zitiere hierzu Michael Arns von der Architektenkammer Nordrhein

Stellen Sie sich bitte den Bauherrn vor, der im Zuge der Ausschreibungsarbeiten für sein Haus zufällig auf ein Bodendenkmal trifft und nun, abgesehen von der Bauzeitverzögerung, die Kosten für die wissenschaftliche Dokumentation übernehmen muss.

Hierzu fordern wir in unserem Antrag den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach dem Verursacherprinzip.

(Beifall von der CDU)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrter Kollege Breuer, Sie wollten zum Thema „Geld“ nichts hören; aber auch das Thema „Geld und Finanzierung des Denkmalschutzes“ hat natürlich bei der Anhörung am 6. Juni eine große Rolle gespielt. Die Finanzierung des Denkmalschutzes in NordrheinWestfalen schlägt hohe Wellen. Das gilt für die Absicht der Landesregierung, die dafür im nordrheinwestfälischen Haushalt vorgesehenen Mittel – Sie machen 0,03 % des Landeshaushaltes aus – zu kürzen und ihre Zahlung womöglich ab dem Jahr 2015 völlig einzustellen.

Auch die Umstellung auf Darlehensbasis ist für viele Denkmäler in Nordrhein-Westfalen keine Lösung.

So schreibt der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Soest, Dieter Tometten: Fallen diese Mittel weg, sind diese Kirchen – er bezieht sich auf 40 Baudenkmäler, die sich allein in seinem Kirchen

kreis befinden – früher oder später dem Verfall preisgegeben.

Der Landeskonservator für Westfalen-Lippe, Markus Harzenetter, beschreibt die Situation folgendermaßen: Denkmäler, die es nicht aus eigener Kraft schaffen, weil sie unrentabel sind, haben keine Überlebenschance.

Herr Minister, wollen Sie das wirklich? – Die Petition mit 27.000 Unterschriften drückt die Sorgen der Betroffenen aus.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe die Hoffnung, was dieses Thema angeht, noch nicht aufgegeben. Ich hoffe auch, dass es Gespräche geben wird. So sagt Finanzminister Dr. Walter-Borjans im „Kölner Stadt-Anzeiger“ von heute: Wir werden nicht nach der Rasenmähermethode vorgehen.

Ich hoffe, Herr Minister, in unserem gemeinsamen Interesse – also auch in Ihrem Interesse, aber insbesondere im Interesse der Denkmäler in Nordrhein-Westfalen – gilt das – insbesondere im Hinblick auf die Landesmittel – auch für den Denkmalschutz. Ich weiß natürlich auch, dass Bundesmittel zur Verfügung stehen und dass wir in NordrheinWestfalen Stiftungsmittel haben. Im Grunde geht es aber um die 9 Millionen €, die bei Ihnen im Etat stehen und um die wir auch kämpfen müssen.

„Wir müssen mit nach Düsseldorf in unsere Beratungen über Kürzungen bei der Denkmalschutzförderung nehmen, dass die Finanzierung umfangreicher Sanierungsprojekte an Denkmälern für ehrenamtlich tätige Vereine nicht denkbar ist.“

Auch hier haben wir die Unterstützung der Landtagspräsidentin bei einem ganz wichtigen Thema in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der CDU)

Dies ist zwar noch kein umfassender Lösungsansatz für das Problem, aber ein erster wichtiger Hinweis aus den Koalitionsfraktionen. Das Thema wird uns weiter beschäftigen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in dieser Form wird die CDU-Fraktion ablehnen.

(Beifall von der CDU – Jochen Ott [SPD]: Dazu haben Sie kaum etwas gesagt!)

Vielen Dank, Herr Kollege Uhlenberg. – Für die Fraktion Bünd

nis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schneckenburger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novelle des Denkmalschutzgesetzes nehmen wir eine notwendige rechtliche Anpassung vor, die durch eine entsprechende Rechtsprechung ausgelöst worden ist. Herr Uhlenberg, Sie müssten es wissen und haben es eben auch zitiert: Wir schließen eine rechtliche Lücke, die einer dringenden Regelung bedarf. Diese Regelungslücke ist durch ein Urteil des OVG Münster entstanden. Es hätte verheerende finanzielle Folgen für die Landschaftsverbände und damit im Übrigen auch für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, wenn wir sie nicht schließen würden. Auch das müssten die Kollegen von der CDU wissen. Deswegen ist und war es notwendig, schnell zu handeln. Die Rede ist von geschätzten 40 Millionen € Mehrkosten, die im schlimmsten Fall auf die Landschaftsverbände hätten zukommen können.

Das Veranlasserprinzip regelt also jetzt rechtlich eindeutig, wer die Kosten einer Rettungsgrabung zu tragen hat. Mit dieser Klarstellung sorgen wir dafür, dass die Kostenträgerschaft eindeutig geklärt wird. Wer die Grabungen veranlasst, muss auch die Kosten für die bodendenkmalpflegerischen Maßnahmen – sprich: für die Rettungsgrabungen – tragen.

Auch in einem anderen Punkt haben wir durch einen Änderungsantrag für Rechtsklarheit gesorgt. Herr Uhlenberg, insofern kann ich die von Ihnen in Bezug auf Art. 13 GG vorgetragenen Bedenken nicht teilen. Es geht selbstverständlich nicht darum, das grundgesetzlich geschützte Recht auf Unversehrtheit der Wohnung im Denkmalschutz außer Kraft zu setzen. Es ist auch mitnichten ein Anschlag auf ein Grundrecht vorgesehen. Wir haben mit dem Änderungsantrag eine notwendige Differenzierung zwischen der grundgesetzlich geschützten Wohnung und dem Grundstück vorgenommen. Ich meine, dass es sich dabei um einen fairen Interessenausgleich zwischen Denkmalschutz und Grundstücks- und Wohnungsinhaberinnen und -inhabern handelt.

Frau Kollegin

Schneckenburger, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage bei Herrn Prof. Dr. Dr. Sternberg.

Bitte schön.

Sie müssten sich nur bitte einmal einwählen.

Frau Schneckenburger, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass es jetzt Rechtsklarheit darüber gibt, wer die Kosten bei einer Ausgrabung zu tragen hat. Sehen Sie die Gefahr, dass dies zu einer Verschleierung von Funden führen, es also künftig durch die hohen für einen Bauträger zu erwartenden Kosten dazu kommen kann, dass archäologische Funde gar nicht mehr bekanntgegeben werden?

Daniela Schneckenburger (GRÜNE) : Herr

Prof. Dr. Dr. Sternberg, ich gehe nicht davon aus, dass es zu einer durch Bauträger gewollten Verschleierung von Kosten kommt. Das würde gleichzeitig bedeuten, dass Bauträger versuchen, das Auffinden eines Fundes zu unterschlagen, um Kosten zu vermeiden.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Genau das!)