Wir können ihn verbessern. Genau! Dazu komme ich noch. Wir als Piratenfraktion haben bereits vorgelegt und uns zwei kleine Punkte herausgegriffen, an denen wir schon etwas verbessern können. Deswegen greife ich das, was Sie gesagt haben, noch einmal auf, Herr Hovenjürgen: Ja, tatsächlich, im Ausschuss sollten wir das Ding verbessern. Dort gibt es ganz bestimmt noch Luft nach oben. Aber das ist halt ein erster Schritt, mit dem wir anfangen können. Mir gefällt das Ding. Punkt.
Zur Harmonisierung und den unterschiedlichen Begebenheiten im Tagebau und im Steinkohlebergbau: Bei RWE hat man mir letzte Woche gesagt, dass es für jedes Verfahren, das dort anhängig ist, eine standardisierte Überprüfung gibt. Das heißt: Jeder Schaden, der gemeldet wird, wird von RWE nach einem Standard überprüft. Auch an der Stelle würde ich mir gleiches Recht für gleiche Probleme wünschen, dass nämlich auch die RAG hinausfährt und tatsächlich alles überprüft.
Am häufigsten hört man nämlich an der Stelle: Die haben sich das hier niemals angeguckt! – Wenn man die Verfahren angleicht, kann man, glaube ich, für die Betroffenen tatsächlich deutliche Vorteile erwarten.
Interessant fand ich, dass erneut auf Bund und Land referenziert wurde. Der Wahlkampf ist vorbei. Das können wir an der Stelle einfach lassen.
Für mich ist die Wahl erst einmal abgeschlossen. Ich würde mir wünschen, dass wir zu mehr Sachlichkeit finden und den Wahlkampf aus diesem Parlament herauslassen, weil das einfach nicht dienlich ist.
Herr Münstermann sprach die Bergschadensvermutung an. Ja, das sollten wir auf jeden Fall bekommen. Das wäre extrem wichtig.
Noch interessant war: Für die Betroffenen ist das ein teurer Prozess! – Ja, und zwar immer dann, wenn abgelehnt wird, stehen durchaus teure Dinge an. Das, was Herr Hovenjürgen dazu sagte, ist extrem wichtig: Wir müssen die Rechtsschutzversicherung für Bergschadensfälle aus meiner Sicht haben, weil sich niemand traut, tatsächlich aufzustehen und zu klagen. Das kann sich nur jemand erlauben, der einen langen Atem und das Geld für einen teuren Anwalt hat.
Damit möchte ich auch schon schließen. Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. Ich hoffe, dass
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heben in ihrem Antrag zum Thema „Bergschadensregulierung“ zu Recht die Bedeutung des Bergbaus für das heutige Industrie- und Energieland Nummer eins Nordrhein-Westfalen hervor. Gleichzeitig stellt der Antrag auch zu Recht fest, dass der Bergbau Belastungen für die Menschen mit sich bringt, die in unmittelbarer Nachbarschaft der Vorhaben leben.
Daher unterstütze ich ausdrücklich die vom Antrag verfolgte Absicht, die Situation betroffener Bürgerinnen und Bürger wirksam zu verbessern. Potenzielle Bergschadensbetroffene in den Braunkohlerevieren sollen zukünftig die gleiche Rechtsstellung erhalten wie die Betroffenen im Bereich der Steinkohle. Die Vorredner haben das aus unterschiedlichen Blickwinkeln schon betont. Das betrifft in erster Linie die Bergschadensvermutung des § 120 des Berggesetzes, die bisher nur für den Steinkohlebergbau gilt.
Daher wird die Landesregierung – genau wie im Antrag gefordert – eine Initiative zur entsprechenden Änderung des Bundesberggesetzes im Bundesrat auf den Weg bringen. Dazu müssen jedoch auch die fachlichen Kriterien für eine Ausweitung der Bergschadensvermutung auf die Tagebaubetriebe erarbeitet werden. Denn die schadensauslösenden Bodenbewegungen im Umfeld des Tagebaus – darüber haben wir gestern auch schon diskutiert – haben grundlegend andere Ursachen als im Steinkohlebergbau.
Nicht unerwähnt lassen möchte in diesem Zusammenhang, dass das Unternehmen im Braunkohlerevier bereits seit längerer Zeit erklärt hat, jeder Schadensmeldung innerhalb eines bestimmten Zeitraums nachzugehen, Untersuchungen vorzunehmen und unabhängig davon, ob am Ende eine bergbauliche Verursachung gegeben ist oder nicht, auch die Kosten für die Untersuchung zu übernehmen.
Der Antrag der Fraktionen hebt zudem die Bedeutung der Schlichtungsstelle und der Anrufungsstelle für eine außergerichtliche Beilegung der Streitigkeiten über Ersatzansprüche hervor. Von „segensreich“ war gerade schon mehrfach die Rede.
Wendet sich ein potenziell Geschädigter an das bergbautreibende Unternehmen, um mit ihm über eine Bergschadensregulierung zu verhandeln, so kann in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Für die verbleibenden Streitfälle haben jedoch diese beiden Stellen eine große Bedeutung: Schadensbetroffene müssen nicht die hohen Kostenrisiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung eingehen, sondern können von einem unabhängigen Gremium unter Einschaltung von Sachverständigen ihren Ersatzanspruch prüfen lassen.
Daher begrüßt die Landesregierung die Aufforderung, mit den an der Schlichtungs- und der Anrufungsstelle Beteiligten Gespräche zur weiteren Optimierung der Einrichtung und der Verfahren aufzunehmen.
Danke, Herr Minister, dass Sie mir die Möglichkeit der Fragestellung geben. Im Zuge Ihres Vortrags würde ich mich freuen, wenn Sie uns Parlamentariern mitteilen könnten, wann mit der seit Monaten angekündigten Bergbauakzeptanzanalyse zu rechnen ist.
Ich war gerade bei der Schlichtungs- und der Anrufungsstelle. Ich bin davon überzeugt, dass eine Zusammenführung der Anrufungs- und der Schlichtungsstelle zu einer einheitlichen Stelle hinsichtlich der Effizienz und der Einheitlichkeit der Verfahrensabwicklung sinnvoll ist, wenn – wie im Antrag vorgeschlagen – in den Schwerpunktgebieten des Bergbaus Geschäftsstellen für betroffene Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden, um jeweils Ansprechpartner vor Ort zu sein und nicht unerreichbar.
Es werden außerdem Gespräche zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit und zum Grad der Verbindlichkeit der Schlichtungssprüche zu führen sein. Damit wird auch ein Beitrag zu mehr Information der Betroffenen über das bestehende Angebot und zur
Die Verfahren sollen für die potenziell von Bergschäden Betroffenen kostenfrei bleiben. Die Verbesserung und Erweiterung der Angebote der beiden Stellen setzen daher auch die Bereitschaft und das Engagement der beteiligten Unternehmen voraus, die Finanzierung wie bisher vollständig selbst zu übernehmen.
Die Freiwilligkeit gilt auch für die Teilnahme als solcher an einer Schlichtungsstelle. Aus meiner Sicht darf aber die Arbeit der Anrufungs- und der Schlichtungsstelle nicht auf den Braunkohle- und den Steinkohlebergbau begrenzt bleiben. So sollen auch die potenziell Betroffenen im Salzbergbau wie im Antrag angesprochen die Möglichkeit erhalten, sich im Streitfall an diese Stelle zu wenden. Mein Haus hat dazu bereits mehrere intensive Gespräche mit Unternehmen im Salzbergbau geführt, die – auch dem Antrag entsprechend – mit dem Ziel der Mitwirkung in der Schlichtungsstelle weitergeführt werden.
Lassen Sie mich nur noch auf den Punkt verweisen, den wir gestern diskutiert haben, den ich gestern in meiner Rede hervorgehoben habe, Herr Hovenjürgen, nämlich dass wir beim Thema „Markscheider und Unabhängigkeit“ eine entsprechende Initiative ergreifen werden. Wir diskutieren das schon häufiger. Weil Sie es vorhin angesprochen haben, will ich nur noch darauf und auf meine Ausführungen dazu von gestern verweisen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Duin. – Der Form halber teile ich mit, dass die Landesregierung ihre Redezeit um 26 Sekunden überzogen hat. – Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind am Schluss der Beratung.
Wir stimmen ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/3538 einschließlich des Änderungsantrags der Piratenfraktion Drucksache 16/4077 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen die Überweisungsempfehlung? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag überwiesen.
in der EU mit dem „eCall“-Notrufsystem unterläuft Bemühungen zur Verbesserung des Datenschutzes – Freiwilligkeit und informationelle Selbstbestimmung der Kraftfahrer
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende FDP-Fraktion dem Kollegen Dr. Wolf das Wort.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute haben wir zum EU-Bereich bereits einen gemeinsamen Antrag beschlossen. Vielleicht ergibt sich auch bei diesem Antrag die Möglichkeit, zusammenzuarbeiten. Es geht um Datenschutz und Datensicherheit. Das sind beherrschende Themen der letzten Wochen und Monate.
Diese Thematik betrifft nicht nur die klassische Datennutzung im Bereich von Telefonie und Internet, sondern es geht auch um andere Bereiche, zum Beispiel das eCall-Notrufsystem, das von der EU beabsichtigt wird. Ab 2015 sollen Notrufsensoren eingebaut werden, die Positions- und Fahrtdaten übermitteln. Wir wissen, dass das von der Absicht her ein durchaus gutes Unterfangen ist, weil es darum geht, bei Unfällen sicherzustellen, dass der Betroffene gefunden werden kann.
Auf der anderen Seite kann etwas geschehen, was wir möglicherweise nicht wollen, dass nämlich eine permanente Überwachung erfolgt und Daten weitergeleitet werden. Was technisch möglich ist, wird auch genutzt. Das hat uns die NSA gelehrt. Wir glauben, dass das System, wie es bisher ausgestaltet ist, nicht verlässlich ausschließt, dass Daten erhoben und weiterübermittelt werden, die in die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre eingreifen.
Gerade gestern konnte man in der Zeitung lesen, dass Hacker bereits Apple überlisten, was den Fingerscanner betrifft. Man sieht also: Die technischen Möglichkeiten des Schutzes müssen genau beachtet werden. Wir stellen an dieser Stelle einige Fragen: Wie können wir bei dem System eCall sicherstellen, dass es eben nur den segensreichen Bereich der Menschenrettung bei Unfällen betrifft? Wie können wir sicherstellen, dass keine Fremdnutzung stattfindet, dass Versicherungsunternehmen beispielsweise aufspringen und das individuelle Fahrverhalten pausenlos überprüfen lassen – möglicherweise mit einer entsprechenden Prämienadäquanz? Der Versicherungsverband Insurance Europe hat bereits Interesse signalisiert.
Ich glaube, an dieser Stelle sollten wir rechtzeitig einhalten und die Fragen stellen. Wie wird technisch sichergestellt, dass das nicht passiert? An wen werden entsprechende Daten übermittelt? Es ist von einer Leitstelle die Rede. Wer besetzt diese Leitstel