Protokoll der Sitzung vom 26.09.2013

Meine Damen und Herren, die Vergabe auf der Grundlage der Nachfragen nach den Praktikumsplätzen erfolgt dabei über die Hochschulen. Die rechtlichen Vorgaben sehen vor, dass die Platzvergabe durch ein internetgestütztes Buchungssystem nach einem standardisierten Verfahren erfolgt.

Dass die lehrerausbildenden Universitäten nun eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zur landesweiten Implementierung beschlossen haben, ist aus unserer Sicht ein wichtiger und richtiger Schritt im Interesse der Studierenden.

Das Land soll die Aktivitäten der ausbildenden Universitäten angemessen unterstützen. Es geht darum, dass das für die Folgezeit – über das hinaus, was die Universitäten aus eigener Kraft geleistet haben – sichergestellt wird.

Wir werden sicherlich im anstehenden Haushaltsberatungsverfahren noch Möglichkeiten haben, hier genau hinzugucken, ob das, was Sie hier jetzt alles schon als selbstverständlich und gegeben darstellen, auch tatsächlich seine Richtigkeit hat. Ich freue mich jedenfalls auf die Beratungen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Bayer.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Lehramtsstudierende! Hallo Stream! Einmal grundsätzlich: Die Idee des Praxissemesters ist im Grunde auch eine Antwort auf das um sechs Monate gekürzte Referendariat. Erlauben Sie mir einen kurzen Blick auf dieses aktuelle Praxissemester.

Die Qualität des Vorbereitungsdienstes ist bescheiden. Aktuell kommt im Referendariat nach zwei Monaten bereits bdU. Es findet dort im Grunde kein praktischer Ausbildungsunterricht mehr statt. Die Studierenden lernen an der Uni im Kernseminar an mindestens einem Tag nicht, wie man Schüler unterrichtet, sondern wie man Hartz-IV-Anträge ausfüllt. Das ist kein Bild, das ist so – weil jeder von denen mindestens drei bis fünf Monate arbeitslos sein wird, strukturell bedingt, so gewollt. Der Vorbereitungsdienst endet am 1. November oder am 1. Mai, und eingestellt wird erst Mitte Februar oder im September. Dazwischen gibt es keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Hartz IV stellt hier also eine strategische Einsparung im Landeshaushalt dar – übrigens auf Kosten der Kommunen. Und das, obwohl wir diese jungen Lehrerinnen und Lehrer so dringend brauchen und praktisch ausbilden wollen!

Ich komme konkret zum Antrag. Prinzipiell ist dieser Antrag der CDU zu unterstützen. Er ist so allgemein gehalten, dass man gegen die Kernaussagen eigentlich nichts einzuwenden hat. Ein Praxissemester ist auch erst mal eine gute Idee. Auf den zweiten Blick ist das Thema „Qualität der Lehrerausbildung“ allerdings zu kurz gekommen. Es ist im Grunde völlig ausgeblendet worden.

Schauen wir uns doch die Studienreform innerhalb der Lehrerausbildung an. Hier möchte ich vier Punkte herausgreifen, die für uns wichtig sind:

Erstens. Es war, wie gesagt, ein Fehler, den Vorbereitungsdienst um sechs Monate zu kürzen. Angehende Lehrerinnen und Lehrer brauchen diese Phase besonders; denn Betreuung und Unterstützung gerade in der Anfangszeit ist für eine verantwortungsvolle Aufgabe wie das Lehramt unerlässlich.

Zweitens. Die Verankerung eines Praxissemesters in den Master-Studiengang wäre konsequent und wird auch von uns befürwortet; denn oftmals merken angehende Lehrerinnen und Lehrer in der Praxis sehr schnell, an welchen Stellen sie noch Defizite haben oder wo sie im pädagogischen Bereich nachsteuern müssen.

Drittens. Ein Lehramtsstudium unter dem Gesichtspunkt „schnell, schnell, schnell“ ist nicht die adäquate Antwort auf eine immer heterogenere Schülerschaft und ein immer heterogener werdendes Auf

gabenspektrum. Gerade Fragen zu Inklusion, Integration, Schülersozialkompetenzvermittlung, Motivation, Medienkompetenzvermittlung, individueller Förderung, politischer Bildung usw. müssen in der Lehrerausbildung genügend Raum bekommen. Da reicht nicht irgendein Wahlpflichtfach im MasterStudiengang.

(Beifall von den PIRATEN)

Viertens. Ein großes Problem bei der Studienreform ist unserer Auffassung nach der Übergang in den Master. Wenn man Bologna ernst nimmt, dann zeigt gerade die Lehrerausbildung die Absurdität dieser Studienreform. Da stellt sich die Frage: Zu welchen Jobaussichten soll der Bachelor als berufsqualifizierender Abschluss eines Lehramtsstudiums führen? – Das lasse ich mal im Raum stehen.

Eigentlich ist der CDU-Antrag unvollständig. Er ist nur ein Teilantrag. Er nimmt die eigentliche Problematik in der Lehramtsausbildung gar nicht unter die Lupe, fordert lediglich, Mittel bereitzustellen – ach ja, haushaltsneutral, also Geldumschichtung. Und dann wird alles gut?

(Zuruf von der CDU: Ja!)

Nein, wird es nicht. Dann sind vielleicht ein paar Interessenverbände zufrieden. Es ist aber eine grundlegende Verbesserung der Lehrerausbildung nötig. Lassen Sie uns daran – natürlich immer, also auch in diesem Fall – konsequent arbeiten, sodass wir in der Lehrerausbildung die höchstmögliche Qualität garantieren können. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bayer. – Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Schulze das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU hat uns als Landesregierung aufgefordert, die Absicht der Hochschulen, gemeinsam ein Online-Tool für die Vergabe der Plätze für das Praxissemester zu entwickeln und zu finanzieren, zu begrüßen. Das ist etwas schwierig, weil wir dieses Projekt schon seit Ende 2012 begleiten. Daher müssten wir uns jetzt auch selbst begrüßen.

Die Landesregierung hält es nämlich für außerordentlich wichtig, einen Teil der praktischen Lehrerausbildung in das Studium zu integrieren. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, sind sowohl das Schulministerium als auch das Wissenschaftsministerium seit Ende 2012 im Lenkungsausschuss des Datenverarbeitungs- und Infrastrukturaus

schusses der NRW-Hochschulen und arbeiten dort mit.

DV-ISA – so ist die Abkürzung – ist von den Hochschulen mit der Entwicklung und Durchführung dieses anspruchsvollen Projektes beauftragt worden. Das MSW wird für diese Arbeit einen eigenen Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Hierbei wird es vor allem darum gehen, inhaltliche und schulpraktische Fragen bei der Implementierung des Online-Tools zu klären.

Wenn wir heute schon über dieses interessante Thema hier im Plenum reden, dann ist es, glaube ich, angemessen, vor allen Dingen dem Rektor der Universität Bonn, Herrn Prof. Dr. Fohrmann, zu danken. Er ist Vorsitzender des DV-ISA und hat mit seinem Engagement und seiner umsichtigen Planung dieses Projekt vorangetrieben.

Sie haben nach den Kosten gefragt. Das will ich Ihnen hier heute gerne offenlegen. Das Schulministerium hat schon im Jahr 2010 die Entwicklung eines Prototyps für das Online-Tool durch die Universität Wuppertal mit 120.000 € unterstützt und erhebliche personelle Ressourcen für die Beratung und Abstimmung mit den schulischen Erfordernissen zur Verfügung gestellt.

Fest steht auch, wie es weitergeht: Die Entwicklung des neuen, auf den Wuppertaler Ergebnissen aufbauenden Online-Tools haben die Hochschulen Ende 2012 beschlossen. Die Implementierung der entsprechenden Software wird nach seriösen Schätzungen von DV-ISA ca. 850.000 € kosten. Die Kosten für den technischen Betrieb werden, so die Auskunft von DV-ISA, bei ca. 7.500 € pro Hochschule und Jahr liegen.

Die Entwicklung des Projekts, das Projektmanagement, die europaweite Ausschreibung für einen leistungsfähigen und zuverlässigen IT-Dienstleister usw. haben das Schulministerium und das Wissenschaftsministerium mit jeweils 150.000 € unterstützt.

Die Zentren für Lehrerbildung der Universitäten werden zurzeit von meinem Ministerium mit 4,6 Millionen € jährlich finanziert. Hier sind unter anderem auch die Praktikumsbüros angesiedelt, die das Praxissemester organisieren und begleiten. Die Planungen sehen vor, dass diese Summe in den nächsten Jahren bis auf 11 Millionen € ansteigt.

Sie sehen: Das Land hat seinen Beitrag bereits geleistet. Wir arbeiten bereits am Erfolg dieses Projektes und müssen nicht dazu aufgefordert werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind somit am Schluss der Beratung angelangt.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/3539 an den Ausschuss für Innovation,

Wissenschaft und Forschung – federführend – sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

16 Die FernUniversität in Hagen stärken: Bund

und Länder müssen sich angemessen an der Finanzierung beteiligen

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU; der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4016 – Neudruck

Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Schultheis das

Wort. – Bitte schön, Herr Schultheis.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Obleute haben zu diesem Antrag eine Kurzfassung ihrer Redebeiträge vereinbart. Das hat nichts mit mangelnder Bedeutung dieses Antrages zu tun. Die Unterstützung aller fünf Fraktionen zeigt ja auch, dass dies ein wichtiger Antrag ist, von dem wir uns auch Wirkung versprechen.

Wir haben seit mehreren Jahren daran gearbeitet, hierzu eine einheitliche Position der Fraktionen zu erreichen. Das ist jetzt gelungen. Was lange währt, wird endlich gut. Es ist zumindest ein Ansatz, dass es gut werden könnte.

Wir stellen fest: Das Fernstudium in NordrheinWestfalen hat an Bedeutung gewonnen, nicht nur in diesem Land, sondern in der ganzen Republik. Mit 83.000 Studierenden ist die FernUniversität die größte Universität in der Bundesrepublik Deutschland.

Wir stellen fest, dass zwei Drittel der Studierenden an der FernUniversität Hagen nicht aus NRW, sondern aus anderen Bundesländern stammen.

Wir stellen fest, dass das Land Nordrhein-Westfalen die wesentlichen Anteile der Finanzierung übernimmt. Neben den Materialgebühren, die die Studierenden beibringen, wird nur 1 % von den anderen Bundesländern für den Betrieb der Studien- und Regionalzentren erbracht; das sind rund 900.000 €.

Wir erwarten – ich glaube, das gehört zur Solidarität in der Bundesrepublik –, dass sich alle an der Finanzierung beteiligen, sowohl die Bundesländer, die von dieser Fernuni profitieren, als natürlich auch der Bund. Nach der Bundestagswahl sollten nun all die Kräfte, die die Möglichkeit dazu haben, im Sinne des Landes Nordrhein-Westfalen und im Sinne der Fernstudierenden Einfluss nehmen. Frau Kollegin Freimuth hat gesagt, dass sich die Möglichkeiten der FDP da reduziert haben. Das ist richtig. Aber die anderen sollten ihre Möglichkeiten in Berlin nutzen. Ich hoffe, dass wir dann nach einiger Zeit zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. Das Land Nordrhein-Westfalen wird seinen Beitrag erbringen, aber alle anderen, die großen Nutzen aus der Fernuni ziehen, sollten das ebenfalls tun. – Danke schön.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Dr. Seidl.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner Karl Schultheis hat bereits herausgestellt, welch wichtige Rolle die FernUniversität Hagen nicht nur für Nordrhein-Westfalen, sondern für das gesamte Bundesgebiet spielt. Dem möchte ich mich gerne anschließen.

Deshalb ist auch eines klar: Die Finanzierung der FernUniversität Hagen muss eindeutig auf eine breitere Basis gestellt werden; denn es kann nicht sein, dass Nordrhein-Westfalen in einem so hohen Ausmaß Fachkräfte für andere Bundesländer ausbildet, ohne dass sich diese angemessen an der Finanzierung beteiligen.