Protokoll der Sitzung vom 17.10.2013

Es wäre für die Landesregierung durchaus möglich, über direkte Verhandlungen mit dem RWE hier ein Einvernehmen zu erzielen. Die Vorgängerregierung, die Rüttgers-Regierung, hat es Ihnen vorgemacht, dass so etwas durchaus möglich ist. Damals sind die Umsiedlungskosten durch den Bergbautreibenden übernommen worden, die bis dahin noch zum großen Teil vom Land und auch von den betroffenen Kommunen selbst aufzubringen waren.

(Beifall von der CDU)

Also sollten wir nicht sagen, dass es nicht geht, sondern uns bewegen und durch Taten zeigen, dass wir diese immer so nett geäußerte Akzeptanz haben und uns um die Belange der Betroffenen tatsächlich auch kümmern. Das ist der Appell, den ich an dieser Stelle noch einmal wiederholen möchte. Nehmen wir nicht nur in netten Worten die Sorgen der Betroffenen ernst, sondern zeigen wir das auch in Taten, dass das tatsächlich so ist! – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Hachen. – Es gibt noch eine weitere Wortmeldung. Herr Kollege Thiel, bitte schön.

Herr Präsident, vielen Dank. Es wird auch nicht sehr lange dauern.

Herr Dr. Hachen, wenn Sie jetzt versuchen, noch einmal aus der Akzeptanzinitiative Dinge mit reinzubringen und alles miteinander zu vermengen, dann wird die Klarheit ja nicht besser. Die Position der CDU erschließt sich immer weniger. Die Frage ist wirklich: Wird hier ein Hintertürchen offen gehalten, oder gibt es eine klare Haltung? Das ist eine Frage, die nach wie vor offen geblieben ist. Da ist die CDU in der Tat nicht synchron.

(Zuruf von Dr. Stefan Berger [CDU])

Was man hier aber ganz deutlich noch einmal sagen muss – es hören ja auch Leute aus dem Revier zu, und die wollen mit dem Wissen nach Hause gehen, was denn die Haltung des Hauses ist –: Es gibt eine klare Erklärung von RWE gegenüber Erkelenz. Man kann da weitermachen. Das wäre auch ein Signal, dass die Region an die Zukunft des Reviers glaubt.

Dann sei noch einmal klargestellt: Die heute betriebenen Tagebauen, eben auch Garzweiler II, sind landesplanerisch durch bestandskräftige Braunkohlepläne bis 2045 genehmigt, und zwar in ihrer jeweils gesamten Ausdehnung. Das ist die Grundlage. Wenn man das ändern will, auch über Randstreifen, geht man in ein Verfahren rein, das die ganze Geschichte noch einmal von Grund auf aufwühlt.

Dann will ich als Betroffener auf der anderen Seite der Grube, der eben aus Grevenbroich kommt,

noch eines sagen: Wenn das jetzt nicht weitergeht mit dem größten Loch, das wir da vor Ort haben, dann ist keine Rekultivierung möglich, dann ist kein geordneter Abschluss des Tagebaus möglich. Das ist für die Regionen, die rings um dieses Loch liegen, eine riesengroße Katastrophe. Betroffenheit gibt es in vielerlei Hinsicht. Ich habe vorhin schon versucht, dies aufzuzeigen. Es sind nicht nur die Umsiedler. Es ist auch nicht nur die Natur. Es sind auch die Menschen. Es sind auch die Arbeitnehmer. Es ist das ganze Revier, das darauf guckt, dass es hier verlässlich weitergeht. Dieses Signal sollten wir heute gemeinsam geben. – Schönen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Thiel. – Nun liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung. Ich schließe die Aktuelle Stunde.

Ich rufe auf:

2 Gesetz zur Stärkung der Wissenschaftsauto

nomie

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/1255

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft und Forschung Drucksache 16/4086

zweite Lesung

In Verbindung mit:

Finger weg von der Hochschulautonomie – Positionspapier der Hochschulratsvorsitzenden nutzen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 16/1190

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft und Forschung Drucksache 16/4094

Der Antrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 16/1190 wurde gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b der Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung überwiesen mit der Maßgabe, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt.

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion dem Herrn Kollegen Schultheis das Wort.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Ich lasse ihm gerne den Vortritt! Kein Problem!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Beschlussempfehlungen, die dem Landtag heute zur Beratung vorliegen, zeigen die Bandbreite der Diskussion, die wir zurzeit führen, wenn es um die Novellierung des Hochschulrechts in Nordrhein-Westfalen geht.

Dieser Prozess ist in der Tat ein Prozess, bei dem die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung die Methode Dialog in den Mittelpunkt stellt. Hier fließen viele Meinungen, viele Positionen ein. Schlussendlich – das wird der Punkt sein, an dem wir in die weitere intensive Beratung eintreten werden – wird sie Ende des Jahres den Referentenentwurf vorlegen. Ich gehe davon aus, dass wir im ersten Quartal des Jahres 2014 einen Gesetzentwurf zum neuen Hochschulgesetz im Landtag von Nordrhein-Westfalen beraten werden.

Das ist eine wichtige Feststellung, weil all das, was wir in den letzten Monaten im zuständigen Fachausschuss beraten haben, sehr stark von Vermutungen getragen ist, insbesondere von Vermutungen seitens der Opposition, wohin sich denn der Zug Hochschulrecht bewegen wird.

Insbesondere in dem Antrag von CDU und FDP wird deutlich, dass hier Vermutungen formuliert und gleichzeitig Leistungen reklamiert werden, die nicht Ihnen zuzuordnen sind.

Die Hochschulautonomie in Nordrhein-Westfalen hat wichtige, große Schritte getan in den Reformen des Jahres 2000 und des Jahres 2004: mit der Einführung der Globalhaushalte, mit der Übertragung der Berufungsrechte auf die Hochschulen und mit dem, was die Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen angeht – ganz zentrale Bereiche, die vor dem jetzt gültigen Hochschulgesetz durch SPD und Grüne im Landtag beschlossen worden sind. Insofern ist der Vorwurf absurd, dass die Mehrheit des Landtags und auch die Landesregierung eine Rolle rückwärts vornehmen wollen.

(Beifall von Dr. Ruth Seidl [GRÜNE])

Es bleibt dabei, meine Damen und Herren: Die Hochschulen unseres Landes werden weiterhin Körperschaften öffentlichen Rechts sein, keine Landeseinrichtungen.

Es geht darum, die Hochschulautonomie weiterzuentwickeln. Dazu gehören insbesondere die demokratischen Strukturen unserer Hochschulen und diejenigen, die in diesen Strukturen Verantwortung tragen. Verantwortung ist in diesem Kontext ein ganz wichtiges Merkmal, damit die Organe in ihren Zu

ständigkeiten und Rechten in ein vernünftiges Maß der Austarierung gelangen.

Und es geht natürlich auch um die Gewährträgerhaftung des Landes selbst, des Landtags und der Landesregierung, gegenüber den Hochschulen.

Wir wollen erreichen, dass nicht nur die Diskussionen über wichtige Infrastruktur bei Straßen, Brücken und sonstigen Gebäuden hier eine Rolle spielen, sondern gerade die Bildungsinfrastruktur im tertiären Bereich in besonderer Verantwortung des Landtags steht – in der Finanzverantwortung ohnehin, aber auch, was die Verantwortung für die landesplanerischen Ziele angeht, die hier im Landtag in Zukunft in einem Landeshochschulentwicklungsplan festgelegt werden sollen.

Ich kann Sie nur bitten, in der Zwischenzeit, bevor der Referentenentwurf vorliegt, von weiteren Anträgen abzusehen. Wir befassen uns gerne mit den Themen, aber es wäre gut, das auf der Basis der konkreten Vorlage zu tun. Ich glaube, manche Ihrer Befürchtungen, die einer politischen Motivation unterliegen, werden sehr schnell in alle Winde zerstreut werden.

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion folgt den beiden Beschlussempfehlungen sowohl zum Gesetzentwurf als auch zum Antrag von CDU und FDP. Das besagt, dass wir beide Vorlagen ablehnen. Dabei bleibt es auch. Das heißt aber nicht, dass es nicht hier und da vernünftige Anregungen gibt, die in den Diskussionsprozess eingehen werden.

Die letzte Anhörung am 7. Mai, bei der wir die Beteiligten gehört haben, hat ein sehr differenziertes Bild gezeichnet, was die Bewertung der bisherigen Äußerungen der Landesregierung, der Ministerin, zur Hochschulgesetznovelle angeht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Berger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung hat 2006 ein Hochschulfreiheitsgesetz beschlossen. Es wurde ein System geschaffen, das den Hochschulen mehr Eigenverantwortung zugestand und neue Möglichkeiten der Entfaltung in Wissenschaft und Lehre auf den Weg brachte.

Als wichtigstes Gremium wurde der Hochschulrat eingeführt. Er brachte dringend benötigte Kompetenzen in die Hochschule ein. Er stellte die Verknüpfung zur Gesellschaft sicher. Und er garantiert, dass die Selbstständigkeit der Hochschule eben nicht

durch Politik oder ein Ministerium eingeschränkt wird.

(Vereinzelt Beifall von der FDP)

Der Hochschulrat berät bei Arbeit, Lehre und Forschung. Im Ergebnis stehen die NRW-Hochschulen heute national wie international gestärkt und wettbewerbsfähiger da, so beschreiben es alle Landesrektorenkonferenzen in Nordrhein-Westfalen.

Mehr und mehr Exzellenz ist entstanden: mehr Exzellenz in Köln, in Aachen, in Bochum.

Die Drittmittel haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Das System arbeitet eigentlich erfolgreich. Da sollte die Devise lauten: Never change a winning team. – Leider ist das Gegenteil der Fall. Rot-Grün plant ein neues Hochschulgesetz. Kern dieses neuen Gesetzes ist es, die Hochschulräte zu entmachten, sie zu einem Beratungsgremium zu degradieren und Wissenschaftsministerin Schulze wieder zur Dienstvorgesetzten unserer Hochschulen zu installieren.