Protokoll der Sitzung vom 27.11.2013

Zurück zum vorliegenden Antrag: Das Landespressegesetz, das wir jetzt entfristen sollen, muss wegen bestimmter Entwicklungen beim Presse-Grosso demnächst vermutlich sowieso wieder geändert werden. Entsprechende Vereinbarungen finden sich jetzt schon im Koalitionsvertrag. Es ist also widersinnig, ein Gesetz zu entfristen – also quasi zu sagen, dass es genauso bleiben kann –, wenn wir schon jetzt wissen, dass es in kurzer Zeit ohnehin wieder auf unserem Schreibtisch liegen muss. Wir Piraten machen deshalb einen Vorschlag: Lassen Sie uns das Gesetz zunächst bis Ende 2015 weiter befristen, um bis dahin die notwendigen Änderungen …

(Hans Christian Markert [GRÜNE]: Wo ist denn Ihr Änderungsantrag dazu?)

Wir haben dazu einen Entschließungsantrag eingereicht. Ich habe die Drucksachennummer jetzt gerade nicht zur Hand, aber das kann man sicherlich im Landtagssystem nachsehen.

Lassen Sie uns das Gesetz zunächst bis Ende 2015 befristen. Das sollte reichen, um die Presse-GrossoÄnderungen dort einzuarbeiten. Danach sollte das Gesetz aus unserer Sicht jeweils immer um fünf Jahre weiter verlängert werden. So stellen wir sicher, dass der Landtag regelmäßig dieses Gesetz zu Gesicht bekommt und wir Parlamentarier uns einbringen können.

Wir freuen uns sehr, dass sich CDU und FDP bereits diesem Vorschlag angeschlossen haben. Wir glauben, dass wir nämlich auf diese Weise eine sachdienliche Lösung erzielen können, ohne dass wir uns im üblichen Parteienzank verlieren müssen. Das hoffe ich. Vor allen Dingen ist auf diese Weise sichergestellt, dass das Pressegesetz immer auf einem aktuellen Stand bleibt. Dieses Vorgehen wäre der Sache viel angemessener als der Plan der Landesregierung, zu entfristen und dann irgendwann einmal darauf zu gucken, wenn uns nichts anderes dazwischenkommt.

Deshalb bitten wir heute, die Entfristung des Pressegesetzes abzulehnen und unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. Auf diese Weise haben wir – wenn auch die Änderungen bezüglich PresseGrosso vorliegen – Gelegenheit, einen neuen Gesetzentwurf mit den von Ihnen angeforderten Änderungen auf den Weg zu bringen, damit das Gesetz dann auf der Höhe der Zeit ist. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Schwerd. – Nun spricht für die Landesregierung in

Vertretung der Ministerin Dr. Schwall-Düren Frau Ministerin Schulze.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte heute Abend um die Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung werben. Sie werden mir alle sicherlich zustimmen, dass unser Land am 1. Januar 2014 nicht ohne Pressegesetz dastehen soll.

(Beifall von der SPD)

Schließlich sind diese Normen zum Schutz der Presse- und Informationsfreiheit sowie aufgrund der Anforderungen an die Presse und ihre Beschäftigten unentbehrlich. Der Gesetzentwurf sieht ausschließlich die Entfristung dieses bewährten Gesetzes vor.

Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Landesregierung auf die inhaltliche Überprüfung und Überarbeitung dieses wichtigen Gesetzes nicht verzichten wird. Ganz im Gegenteil: Wie Sie wissen, hat die Landesregierung gerade das in dem Antrag angesprochene Thema Presse-Grosso fest im Blick. Wir werden den Landtag dazu auf dem Laufenden halten und im Länderkreis Ideen entwickeln, gegebenenfalls auch für die gesetzlichen Regelungen zum Schutz eines neutralen Pressevertriebs. Das hat die Regierung bereits am 17. Oktober hier zugesagt.

Spätestens nach Abschluss der laufenden Novellierung des Landesmediengesetzes und der anschließenden Novellierung des WDR-Gesetzes werden wir diese und auch andere notwendige Änderungen am Landespressegesetz angehen. Zum Beispiel werden wir die Vorgabe des Koalitionsvertrages zu mehr Transparenz umsetzen.

Zudem würde auch eine neuerliche Befristung dieses wichtigen Gesetzes nicht garantieren, dass eine Novelle schneller gelingt. Das belegt der Umstand, dass das Gesetz nach knapp 40 Jahren seiner Geltung im Jahre 2004 erstmals befristet wurde und die einzige Novellierung seitdem die Fortschreibung der Befristung im Jahre 2008 war.

Daher bitte ich Sie heute: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu und vertrauen Sie darauf, dass wir die Novelle des Landespressegesetzes noch in dieser Legislaturperiode in Angriff nehmen werden! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Schulze. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen damit zur Abstimmung, erstens über den Gesetzentwurf Drucksache 16/3526. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 16/4450, den Gesetzentwurf unverän

dert anzunehmen. Wer stimmt dem so zu? – Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU-, FDP- und die Piratenfraktion sowie der Herr Stein. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Empfehlung mit großer Mehrheit angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/3526 in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir stimmen zweitens ab über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, FDP und Piraten Drucksache 16/4493. Wer stimmt der Entschließung zu? – Die Fraktion der Piraten, der Kollege Stein, die CDU und die FDP. Wer stimmt gegen diese Entschließung? – Die SPD-Fraktion und die grüne Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Entschließung mit Mehrheit des Hauses abgelehnt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

8 Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnah

megesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/4139

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4508

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/4509

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 16/4451

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Ganzke für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Die SPD-Fraktion wird ebenso wie jüngst im Innenausschuss am 21.11.2013 diesem Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zustimmen. Denn wir sind der Ansicht, dass dieses Gesetz ein weiterer Baustein hin zu mehr Entlastung für diejenigen Kommunen ist, auf deren Gemeindegebiet eine Aufnahmeeinrichtung für ausländische Flüchtlinge für mindestens sechs Monate betrieben wird.

Wir sehen weiterhin, dass durch dieses Gesetz gerade auch diesen Kommunen seitens des Landes gezeigt wird, dass sie eine Aufgabe übernehmen, die nicht nur im Landesinteresse ist, sondern gerade auch im Interesse der Bundesrepublik Deutschland.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Abgeordneter des Wahlkreises Unna und als Einwohner des Unnaer Stadtteils Massen weiß ich auch, was es heißt, mit Menschen aus anderen Nationen zusammenzuleben, denn gerade durch die ehemalige Landesstelle Unna-Massen und auch die derzeitige Nutzung dieser Räumlichkeiten für ausländische Flüchtlinge zeigen die Anwohnerinnen und Anwohner, wie sie tagtäglich mit diesen Menschen umgehen, die aus anderen Kulturkreisen oftmals traumatisiert zu uns nach Nordrhein-Westfalen kommen, um hier vielleicht wieder ein Sicherheitsgefühl zu erleben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land Nordrhein-Westfalen nimmt, wie auch schon in den Jahren 2012 und 2013 Geld in die Hand, im Jahre 2014 voraussichtlich bis ca. 20 Millionen €. Hiermit werden Kommunen auch direkt entlastet. Diese Entlastung wird fortgeführt, bis der Bundesgesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum im Asylbewerberleistungsrecht umgesetzt hat.

Das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Geld allein nicht zu machen. Die gesellschaftliche Aufgabe, flüchtende Menschen menschenwürdig aufzunehmen und willkommen zu heißen, kann mit Geld nicht gelöst werden. Wir glauben jedoch, dass durch das vorliegende Gesetz in den 396 Kommunen des Landes offen und fair darüber diskutiert wird, wie das Land seine Aufgaben gemeinsam mit den Kommunen lösen kann.

Daher werden wir der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Ganzke. – Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Sieveke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es mir einfach machen und dem Vorredner einfach zustimmen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Denn er hat in der Sache absolut recht, gerade auch mit Blick auf den humanitären Ansatz, den Sie gerade erwähnt haben, und die Tatsache, dass man das mit Geld nicht immer aufwiegen kann.

Leider kommen wir zu einer anderen Bewertung. Es ist aber absolut der richtige Ansatz. Bei der Verteilung von Flüchtlingen auf die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen wird bislang nicht berücksichtigt, ob auf dem Gemeindegebiet möglicherweise eine Aufnahmeeinrichtung des Landes, also eine Erstaufnahmeeinrichtung oder eine zentrale Unterbringungseinrichtung, betrieben wird. Daraus

resultierende Belastungen einer Kommune bleiben bislang unberücksichtigt.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung sieht deshalb eine Änderung des § 3 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vor. Diese Vorschrift soll um zwei neue Absätze ergänzt werden, die eine Anrechnung entsprechender Landeseinrichtungen auf die kommunalen Aufnahmekontingente der Gemeinde ermöglichen.

Mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen, dass in dem Gesetzentwurf darauf reagiert wird, finanzielle Mehraufwendungen der Kommunen bei der Leistungsgewährung im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes mit aufzunehmen. Insoweit ergeben sich Mehrkosten aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2012.

Um die Gemeinden in Bezug auf die Mehraufwendungen finanziell zu entlasten, hat das Land ihnen bereits im Jahre 2012 eine gesonderte Pauschale der Landeszuweisungen in Höhe von 7,15 Millionen € sowie im Jahre 2013 eine Zuweisung in Höhe von 14,4 Millionen € gewährt. Für das Jahr 2014 ist nunmehr eine Zuweisung in Höhe von 20,4 Millionen € vorgesehen.

Deswegen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die von der rot-grünen Landesregierung vorgeschlagene Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes absolut richtig, aber leider nicht weitgehend genug.

Zu begrüßen ist zunächst, dass der Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer zentralen Unterbringungseinrichtung den betreffenden Gemeinden in Zukunft bei der Zuweisung von Flüchtlingen angerechnet werden soll. Gleiches gilt dem Grunde nach auch für die gesonderte Pauschale der Landeszuweisung in Höhe von 20,4 Millionen € im Jahre 2014 gemäß § 4b des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in der neuen Fassung.

Dass die Kommunen diese Unterstützung erhalten, begrüßen wir ausdrücklich. Sie wissen aber auch, Herr Ganzke, dass im Innenausschuss bei der Sachverständigenanhörung bzw. der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände ganz deutlich geworden ist, dass diese Summe nicht ausreichend ist. Das konnten zumindest die kommunalen Spitzenverbände nicht nur mit Zahlen, sondern auch mit Fakten untermauern.

Aus Sicht der CDU-Fraktion wäre es sinnvoller gewesen, § 4b als eine flexible Ermächtigungsnorm auszugestalten, auf deren Grundlage gegebenenfalls auch in den nächsten Jahren Mehraufwendungen der Gemeinden kompensiert werden könnten. Stattdessen hat die rot-grüne Landesregierung einen § 4b geschaffen, der einzig und allein für das Jahr 2014 gilt. Wenn sich 2015 also ein geänderter Mehrbedarf ergeben sollte, muss das Gesetz erneut geändert werden. Dies hätte man sich durch Schaf

fung einer flexiblen Norm bereits heute sparen können.