Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4427
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die erste der drei antragstellenden Fraktionen Herrn Kollegen Schneider von der SPD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor einem halben Jahr habe ich an gleicher Stelle zum Antrag der Piratenfraktion gesprochen, die eine Abschaffung der Störerhaftung forderte; Sie erinnern sich vielleicht.
Jetzt wächst zusammen, was zusammen gehört. Nach sechs Monaten beraten wir nun über einen gemeinsamen Antrag der Piraten mit den Fraktionen der SPD und der Bündnisgrünen. Er benennt noch einmal die wesentlichen Argumente dafür, die Haftungsfragen bei offenen WLAN-Netzen eindeutig zugunsten der privaten Betreiber zu regeln.
Ich möchte hier nicht alle Punkte des Antrags wiederholen, sondern ich beschränke mich auf zwei, wie ich finde, wichtige Beispiele.
Zum einen möchte ich auf die Chancen hinweisen, die mit einer sauberen rechtlichen Lösung der Störerhaftung für den ländlichen Raum bestehen. Dort, wo ein flächendeckender Breitbandausbau noch nicht gegeben ist, können Insellösungen mit schnellem Internet dafür sorgen, dass nicht nur sozial schwache Nutzer in die Lage versetzt werden, hohe Bandbreiten zu benutzen; auch Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb der weißen Flecken auf der Breitbandlandkarte wohnen, haben dann die Chance, über offene WLAN-Netze am digitalen Leben teilzunehmen.
Aber auch die digitale Wirtschaft profitiert davon, wenn das Haftungsrisiko endlich vom privaten Anbieter auf den Nutzer des WLAN-Netzes verschoben wird. Man kann nicht einerseits von flexiblen Arbeitsplatzlösungen sprechen und andererseits durch die aktuelle Regelung den unkomplizierten Zugang zum schnellen Internet blockieren.
Seien es der Coworking-Space, das Ad-hocNetzwerk für Konferenz und Messe oder beispielsweise die geschätzten Mitarbeiter des WDR, die ihre Videos regelmäßig im Kölner Café Hallmackenreuther schneiden – ohne Rechtssicherheit bei der Störerhaftung ist der flexible Zugang so mancher Webworker ins Netz gefährdet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, die heute noch hier verblieben sind, während ich Ihnen vor einem halben Jahr attestieren musste, dass Ihre Partei noch immer in Schockstarre vor dem Neuland verharrt, möchte ich Ihnen heute eindeutig gratulieren: Sie bewegen sich doch.
Einschränkend muss ich allerdings sagen, dass Ihnen das nicht ganz selbstständig gelungen ist. Nur geführt von den Unterhändlern der SPD, haben Sie sich auf folgende Formel im Koalitionsvertrag – ich zitiere mit Genehmigung – geeinigt:
„Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern).“
Damit haben wir einen Teil der im Antrag geforderten Schritte bereits klar festgelegt. Weitere Dinge müssen wir noch anpacken.
Ganz im Sinne unserer Open-Data-Strategie müssen wir offene Internetzugänge lokalisieren und die Informationen für Dritte bereitstellen. Damit können Anwendungen entstehen, mit denen kostenlose WLAN-Zugänge gefunden werden können.
Übrigens: Das ist genau das Gegenteil eines Geschäftsmodells, das bereits vorhandene und bezahlte Bandbreiten nochmals gewinnbringend vermarktet und dabei den Kunden durch die Hintertüre einen Routerzwang auferlegt, den wir übrigens im Koalitionsvertrag ebenso ablehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei aller Freude über wichtige Weichenstellungen in Berlin möchte ich nicht verhehlen, dass es in der bundesweiten Medien- und Netzpolitik noch viele offene Baustellen gibt. NRW wird deshalb Beschleuniger und Korrektiv bleiben müssen, auch wenn wir leider an vielen Stellen der Gesetzgebung selber nicht zuständig sind. Wir werden eine progressive Netzpolitik vorantreiben, gerne auch wieder im Schulterschluss mit weiteren Fraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein herzliches Glückauf!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat es ja gerade schon umrissen: Das Thema „Störerhaftung“ ist ein durchaus leidiges Thema, das uns schon seit ziemlich langer Zeit beschäftigt. Ausgangspunkt für die Debatte, die wir heute führen, ist das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema „Störerhaftung bei WLAN“. Seit 2010 – das ist eine ganze Zeit her – ist nichts passiert.
Durch dieses Urteil hat es damals eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Betreiberinnen und Betreiber freier WLANs gegeben. Die zentrale Fragestellung, die den BGH damals beschäftigt hat, war, inwiefern eine Betreiberin oder ein Betreiber bei Rechtsverletzungen bei offenem WLAN haftbar gemacht werden kann. Damals hat der BGH die Position eingenommen, dass – angesichts der damaligen Situation – die sogenannte Störerhaftung greift, wenn der Betrieb eines offenen WLANs eine Gefahrenquelle darstellt, aber Betreiberinnen und Betreiber Schutzmaßnahmen unterlassen.
Ich fand, damals wurde schon sehr deutlich, dass das ein Hindernis für offene Zugänge zum Netz darstellen wird. Schon damals war klar, dass Handlungsbedarf besteht. Was aber passiert? – Jahrelang nichts! Jahrelang ist vonseiten der schwarzgelben Koalition nichts unternommen worden.
Der ursprüngliche Antrag der Piratenfraktion, den Sie dankenswerterweise im März vorgelegt und mit dem Sie eine ganz spannende Debatte in Gang gebracht haben, sah allerdings nur eine Bundesratsinitiative vor, die zum damaligen Zeitpunkt schon längst erfolgt war.
Deswegen finde ich es gut, dass es uns gelungen ist, einen etwas breiter angelegten Antrag einzubringen und dem Landtag heute zur Abstimmung vorzulegen, der den Blick auf das Gesamtthema lenkt.
Neu an diesem Antrag ist, dass wir einen Gesamtansatz entwickeln wollen, um offene Zugänge zum Netz zu schaffen. Einen solchen erweiterten Ansatz sollten wir gerade vor dem Hintergrund der Untätigkeit der Bundesregierung über viele Jahre hinweg zugrunde legen. Wir müssen abwarten, was dabei in der nächsten Zeit unter der neuen Regierung herauskommt. Aber gerade vor dem Hintergrund der letzten Jahre ist es erforderlich, über weitere Formen offener Zugänge zu reden, weitere Formen zu entwickeln.
Neben der Neuregelung der Störerhaftung ist es sehr interessant, über den Freifunkbereich zu sprechen. Freifunk ist eine gute Möglichkeit, um Zugänge zum Netz zu ermöglichen. Es gibt auch in Nordrhein-Westfalen eine große Zahl von Initiativen aus
der Zivilgesellschaft, die die Freifunkphilosophie vorantreiben. Durch zivilgesellschaftlichen Einsatz werden Möglichkeiten der digitalen Teilhabe vergrößert. Das ist ein guter Weg, eine gute Initiative mit dem Ziel, dezentrale, selbstverwaltete, freie Netze aufzubauen. Dadurch werden diskriminierungsfreie Zugänge geschaffen und anonymes und unzensiertes Surfen ermöglicht.
Aber Freifunk ist nicht die einzige Möglichkeit, offene Zugänge zum Netz zu schaffen. Es gibt in zahlreichen öffentlichen Einrichtungen bereits heute die Möglichkeit, etwa durch kostenlose Terminals auf das Internet zuzugreifen. Wenn wir die Vorteile, die die Digitalisierung für unsere Gesellschaft bietet, nutzen wollen, müssen wir es endlich schaffen, die Zugänge für alle zu ermöglichen.
Es ist eigentlich unglaublich, dass heute noch ein Viertel der Bevölkerung keinen Netzzugang hat. Dass es Offliner in einer solchen Größenordnung gibt, finde ich für ein so großes und reiches Industrieland unglaublich. Wenn wir die Vorteile und Möglichkeiten, die die Digitalisierung für uns bietet, nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern für uns als Gesellschaft und Gemeinschaft endlich nutzen können, haben wir heute einen guten Weg beschritten.
Ich finde es einfach wichtig, dass wir die verschiedenen Möglichkeiten, die sich bieten – so wie es der Antrag jetzt fordert – bündeln, vernetzen, gute Praxis zentral darstellen und dafür sorgen, dass es beworben wird.
Wir schlagen das heute in dem Antrag, den wir gemeinsam erstellt haben, vor. Das ist auch ganz im Sinne des Koalitionsvertrags der Landesregierung, wie wir ihn letztes Jahr vorgelegt haben. Dort ist eine solche Plattform vereinbart worden.
Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt nur noch einmal meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass es uns gelungen ist, heute einen an der Sache orientierten gemeinsamen Antrag vorzulegen. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei allen Beteiligten bedanken. Ich freue mich auf eine möglichst breite Zustimmung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Opfer der Abmahnindustrie! Wer seinen Internetzugang anderen Menschen zur Verfügung stellen will – sei es ein Gewerbetreibender oder eine Privatperson –, geht derzeit noch ein unkalkulierbares Risiko ein. Man haftet für Rechtsverstöße anderer, die sich ins eigene Netz einklinken. Dies gilt auch dann, wenn man weder Kenntnis davon hatte noch irgendetwas daran hätte
verhindern können. Dies ist die sogenannte Störerhaftung. Dieser unerträgliche Zustand sorgt dafür, dass sehr viel weniger Internetzugangsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, als eigentlich möglich wären.
Der Bundesgerichtshof nannte in seinem Urteil vom 24. Januar 2013 den Zugang zum Internet ein Grundrecht. Die Mitbenutzung vorhandener Anschlüsse würde dieses Grundrecht für noch mehr Menschen verwirklichen. Angesichts der unklaren Haftungsfrage ist aber kaum jemand bereit, seinen Anschluss zu teilen.
Wir befassen uns hier und heute zum zweiten Mal mit der Störerhaftung. Wir Piraten hatten bereits einen entsprechenden Antrag eingebracht und hierzu eine aufschlussreiche Anhörung durchgeführt. Die Experten haben unisono eines bestätigt: Es bedarf dringend der Klarstellung des Haftungsprivilegs für Anbieter. Die derzeitige Situation ist schädlich für Gesellschaft und Wirtschaft.
Die unsichere Rechtslage schadet allen Anbietern von Internetzugängen, die nicht selbst Zugangsprovider sind, etwa Gastronomie und Hotels, aber auch Kommunen und kommunalen Einrichtungen. In Skandinavien gibt es in jedem öffentlichen Bus einen kostenlosen und freien WLAN-Zugang. Bei uns ist das derzeit undenkbar. Die aktuelle Regelung schadet nicht nur dem Gastgewerbe und Tourismus, sondern auch der Kreativwirtschaft, deren Beschäftigte darauf angewiesen sind, von überall und jederzeit arbeiten zu können. Nirgendwo in Europa gibt es etwas Vergleichbares wie die Störerhaftung. Für Nordrhein-Westfalen und Deutschland summieren sich diese Probleme zu einem echten Wettbewerbsnachteil.
In der Verhandlung über die Große Koalition auf Bundesebene wurde das Thema aufgegriffen und behandelt. Allerdings wurden teilweise widersprüchliche Signale gesendet. Manchmal war von einer Haftungsprivilegierung nur bei Straftaten die Rede. Das ist aber gar nicht Gegenstand der Haftungsprobleme gewesen. Das waren zivilrechtliche Ansprüche.
Teilweise wurden Registrierungsmodelle diskutiert, die dem Gedanken eines freien Zugangs auch für Passanten und Besucher widersprechen oder technisch nicht angemessen realisierbar sind. Eine Überwachung des Datentransfers ist ebenfalls abzulehnen. Private Kommunikation genießt einen besonderen Schutz, gerade in Zeiten der NSAÜberwachung. Beides stellt zudem eine Ungleichbehandlung von Internetprovidern zu anderen Zugangsanbietern dar und eröffnet neue Risiken für Anbieter, die versehentlich komplizierte Regelungen nicht hundertprozentig umsetzen.
Bisherige gesetzgeberische Bemühungen, die Störerhaftung zu entschärfen, gingen nämlich ins Leere. Wir erinnern uns an den Versuch, Abmahnkos
ten sogenannter nichtgewerblicher Fälle zu deckeln. Neben der Tatsache, dass dies keine Entlastung für die Gastronomie und Hotellerie darstellt, haben findige Anwälte vor deutschen Gerichten diese Regelung schnell wieder ausgehebelt, indem sie den Begriff der Gewerblichkeit extrem weit auslegen ließen.
Daher fordern wir eine Abschaffung der Störerhaftung ohne Ausnahme. Alle Anbieter von WLANZugängen sind gleichzustellen, egal, ob es Provider oder sonstige gewerbliche oder private Anbieter sind, und egal, ob der Zugang verschlüsselt oder frei ist. Es darf auch keine vorausschauenden Prüf- und Kontrollvorschriften geben, wie es der Gesetzgeber ursprünglich beim Haftungsprivileg im Telemediengesetz beabsichtigt hatte. Es darf keine Schlupflöcher für Abmahnanwälte geben.
Der vorliegende Antrag, den wir Piraten gemeinsam mit SPD und Grünen stellen, basiert zu großen Teilen auf unserem ursprünglichen Antrag. Ich freue mich sehr, dass wir eine gemeinsame Position gefunden haben. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit. Ich wünsche mir für die Zukunft, dass Sie sich öfter vernünftigen Ideen öffnen. Die Worte von der progressiven Netzpolitik, die wir eben gehört haben, werden wir sehr ernst nehmen.
Zum Thema „Freifunk“ sind im Übrigen schon Initiativen innerhalb des Landtags im Gange, um die Freifunkvernetzung mit dem Landtag und dem Land Nordrhein-Westfalen voranzubringen. Ich freue mich auf eine gemeinsame Initiative. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Nächster Redner ist Herr Kollege Hegemann für die CDU-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon verwunderlich, dass fast der gleiche Antrag, den die Piraten Anfang des Jahres gestellt haben, nun von Grünen und SPD noch einmal gestellt wird.
(Daniel Schwerd [PIRATEN]: Weil er gut ist! – Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Wir nennen das Fortschritt!)