Protokoll der Sitzung vom 29.11.2013

Zu den CDU-Forderungen Folgendes: Sie fordern, dass ein Rektor oder eine Rektorin für mehrere Grundschulen zuständig sein kann. Diese Forderung finde ich nicht uninteressant. Deshalb freue ich mich, in dem Bereich in den Austausch mit Ihnen zu kommen, um einfach zu gucken, wie sich das im Alltag auswirken kann. Insgesamt würde mich interessieren, wie die Idee vonseiten der Verbände aufgenommen wird. Ich habe gelesen, dass der VBE dieses Thema in einer der jüngsten Meldungen schon kritisch kommentiert hat.

Dann fordern Sie – das ist mittlerweile ein Evergreen – die Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten. Den Antrag hatten wir in ähnlicher Form schon einmal. Das haben wir damals abgelehnt, weil Sie es einerseits flächendeckend für das ganze Land wollten, andererseits aber auch Lehrerstellen, die durch die de

mografische Entwicklung frei wurden, einsparen wollten. Wir brauchen diese Stellen im System auch für die Inklusion, um das noch einmal zu erwähnen.

Das andere Problem ist, dass der Arbeitsmarkt für Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten derzeit in der Form leergefegt ist und wir diese Stellen auch nicht so einfach besetzen können.

Insgesamt haben wir aber viele offene Fragen, die wir gerne auch mit Ihnen, mit der antragstellenden Fraktion, erörtern wollen. Ich freue mich auf die Diskussion und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bas. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Gebauer für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fehlende Schulleitungen bedeuten, und das unabhängig von Schulform und Schulstufe, immer eine stark belastende Situation für die Schulen. Diese Mangelsituation kann durch temporäre, manchmal auch leider durch sehr lange Vertretungen aus den Kollegien heraus nur unzureichend – und das nicht weil die Kollegen dazu keine Lust haben, sondern weil sie mit vielen anderen Tätigkeiten ausgelastet sind – kompensiert werden.

Für eine nach vorne gerichtete Schulentwicklung sind aber Schulleitungen unverzichtbar. Bereits im Februar dieses Jahres hat der VBE mangels Schulleiterbesetzungen vernehmlich Alarm geschlagen. Ich werde an dieser Stelle als vierte Rednerin nicht mehr alle Zahlen nennen. Es ist ja jetzt hinreichend bekannt, wie viel offene Stellen wir an den einzelnen Schulformen hier in Nordrhein-Westfalen haben.

Die FDP-Fraktion hat in den letzten Monaten mehrere Anfragen zu diesem Thema an die Landesregierung gerichtet. Und die Antworten des Ministeriums zeigen, dass sich die Situation eben nicht großartig verbessert hat. Im Oktober lag – eine Zahl nenne ich dann doch – die Gesamtzahl der unbesetzten Schulleitungen aller Schulen bei 767.

Genau wie zu Zeiten der mitregierenden FDP wird gegenwärtig sukzessive die Leitungszeit an den Grundschulen ausgebaut. Und das nehmen wir als FDP auch positiv zur Kenntnis. Aber, uns fehlt darüber hinaus ein schlüssiges Gesamtkonzept.

Rot-grün nimmt offenbar an, dass man an dieser Stelle Abhilfe schaffen kann, wenn man nach den Eignungsfeststellungsverfahren für Schulleitungen auch durchgefallene Kandidaten zu Schulleitern und Schulleiterinnen macht. Diese Qualitätsabsenkung – wir haben das bereits im Ausschuss deutlich gemacht – halten wir für einen Irrweg. Es kann nicht sein, dass man sagt: Uns fehlen zum einen Lei

tungspersonen und nehmen aber dann in diesem Zusammenhang auch die Kandidaten, die die Eignungsprüfung einmal nicht bestanden haben. – Wir haben große Zweifel, dass man den Schulen – an dieser Stelle sei mir der Hinweis erlaubt – und auch den Bezirksregierungen, die Betroffenen wissen Bescheid, warum ich das sage, damit einen Gefallen tut.

Was schlägt nun die CDU vor? Die Grundidee klingt nicht uninteressant, dass eine Leitungsfunktion auch gleich für mehrere Schulen übernommen werden kann. Bei größeren Entfernungen dürfte dies dann allerdings problematisch sein. Es wird in diesem Antrag nicht ganz klar, ob nur die Leitungszeit und die Konrektorenstelle, was hier ja auch Sinn macht, erhalten bleiben, sondern dann auch die zusätzliche Bezahlung für zwei Leitungsfunktionen erfolgt. Auch stellt sich generell die Frage, was mit der Steigerung der Attraktivität gemeint ist. Bedeutet das eine generelle Erhöhung der Bezüge für die Leitungsstellen an Grundschulen?

Auch bezüglich der bereits mehrfach angesprochenen Schulverwaltungsassistenten müsste die CDU dann noch präzisieren, was genau gemeint ist. Es ist richtig, dass die Schulen durch Verwaltungspersonal entlastet und auch ein Stück weit entlastet werden müssen. Aber auch die CDU sagt, dass dies aus finanziellen Gründen nicht on top geschehen kann und somit mit den Stellen dann verrechnet werden sollen.

Das ist aber gerade für Grundschulen mit oft sehr kleinen Kollegien dann kaum leistbar, selbst wenn sich mehrere Schulen zusammentun. Also, hier müsste genauer präzisiert werden, wie sich die Ausgestaltung in diesem Fall vollzieht. Deshalb freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Wir werden der Überweisung selbstverständlich zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Jetzt hören wir nicht nur Zitate von Frau Ministerin Löhrmann, sondern sie spricht auch zu uns. – Nein! Ich habe mich vertan.

(Monika Pieper [PIRATEN]: Mein lieber Herr Präsident!)

Bitte entschuldigen Sie, ich habe Frau Pieper etwas zu früh zur Ministerin berufen. Das tut mir leid. Das müssen wir dann bei Gelegenheit wiederholen.

Frau Kollegin Pieper spricht natürlich für die Piratenfraktion. Und danach kommt Frau Löhrmann. Bitte nicht erschrecken, Sie haben noch ein wenig Zeit.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist vieles gesagt und vieles richtig gesagt worden. Wir sind uns alle einig, dass etwas passieren muss. Wir haben zu wenig Schul

leiter, vor allem an den Grundschulen. Insofern ist der Antrag der CDU durchaus berechtigt.

Es muss jetzt auch ganz schnell etwas passieren, weil ich glaube, wie es gerade schon gesagt worden ist, dass es für einzelne Schulen eine hoch belastende Situation ist. Da übernehmen Leute Aufgaben, für die sie nicht bezahlt werden, teilweise für ein bis zwei Jahre dann kommissarisch. Das ist ein Zustand, der so nicht zu akzeptieren ist.

Um sich auf eine solche Schulleiterstelle zu bewerben, muss man eigentlich einen Anfall von geistiger Umnachtung haben, wenn man sich überlegt, was da auf einen zukommt. Die Anforderungen sind extrem hoch. Besonders belastend finde ich die persönliche Haftbarkeit von Schulleitern. Ich höre immer wieder, dass mir Leute sagen: Wenn du Schulleiter bist, stehst du immer mit einem Bein im Gefängnis.

Die berechtigten Ansprüche von Schülern, Kollegen und Eltern unter einen Hut zu bringen, ist meines Erachtens eine Aufgabe, die kaum möglich ist. Die Kollegen in Schulleiterfunktion wissen genau, wovon ich da rede.

Der Schulleiter ist also ein Multitalent: Unterricht, Organisation, Elternarbeit, Qualitätsmanagement, Personalentwicklung, externe und interne Kommunikation, Kooperation und daneben noch Sekretariat und Hausmeisteraufgaben. Ich weiß, dass der eine oder andere Kollege überlegt, ob er sich das Bett nicht in die Schule stellt. Denn nach Hause fahren, lohnt sich eh nicht mehr.

Und das alles bei schlechter Bezahlung und zu wenig Anrechnung bei der Leitungszeit. In diesem Zusammenhang muss man tatsächlich noch einmal auf die Nichterhöhung der Beamtenbezüge hinweisen. Das war nicht gerade eine Motivationshilfe, sondern eher das Gegenteil. Warum sollte jemand, der noch alle Sinne beisammen hat, sich auf einen solchen Posten bewerben?

Der Schulleiterjob muss dringend attraktiver gemacht werden. Aber wie? Es sind die angemessene Bezahlung, die ausreichende Anrechnung bei der Leitungszeit, die Unterstützung durch Sekretariat und Hausmeisterstellen. Dem Schulleiter müssen, nachdem er den Job bekommen hat, auch Fortbildungen angeboten werden, die ihm persönlich helfen, diese Stelle auf Dauer ausfüllen zu können.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal die Forderung aus Kollegenkreisen stellen, dass es nicht nur für Schulleiter, sondern für alle die Möglichkeit zur Supervision geben sollte. Ich glaube, es wäre ausgesprochen hilfreichen, wenn man an der Stelle solche Möglichkeiten schaffen könnte, um die Schulleiter zu unterstützen.

Bei der im Antrag der CDU geforderten Möglichkeit, Schulleiterinnen gleich für zwei kleine Grundschulen zu ermöglichen, sollte man sehr vorsichtig sein.

Man muss sehr genau schauen, ob das nicht zu einer weiteren Aufgabenverdichtung führt. Hier müsste es unbedingt zusätzliche Ressourcen und genau festgelegte Rahmenbedingungen geben.

Den Vorschlag der CDU zur Schaffung von Stellen für Schulverwaltungsassistenten finde ich erst einmal ganz schick. Wenn wir aber genau hinschauen – das hat Frau Gebauer gerade gesagt –, würden dafür Lehrerstellen wegfallen. Das ist keine gute Idee. Damit helfen Sie keinem Lehrer und keinem Schüler in diesem Land. – Danke.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper. – Jetzt das Original, Frau Ministerin Löhrmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Leitungsvakanzen gibt es gerade in der Schulform Grundschule seit vielen Jahren, unabhängig von der Zusammensetzung der jeweiligen Landesregierung.

Die Gründe hierfür sind vielfältig. Ein wichtiger Grund wird häufig in der gegenüber anderen Schulformen geringeren Bezahlung der Leiterinnen und Leiter gesehen. So werden die Rektorinnen und Rektoren kleiner Grundschulen lediglich nach Besoldungsgruppe A 12 plus Zulage bezahlt. In großen Grundschulen mit über 360 Schülerinnen und Schülern, von denen es derzeit 143 gibt, endet die Besoldung bei A 14.

Jede nicht besetzte Leitungsstelle stellt für die betroffenen Schulen, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und die Eltern eine besondere Belastung dar. Aus diesem Grund versuchen die für die Stellenbesetzung zuständigen Bezirksregierungen, Vakanzen so schnell wie möglich zu beenden. Es wird zügig ausgeschrieben, und potenzielle Bewerberinnen und Bewerber werden gezielt angesprochen.

Auch mir fällt bei meinen Besuchen auf, wie es Herr Feuß gesagt hat, dass es Regionen gibt, in denen das überhaupt kein Problem ist. Woanders gibt es diese Probleme. Das müssen wir natürlich versuchen anzupassen.

Es stimmt aber auch – deswegen wundert mich, dass sich die CDU hier so weit aus dem Fenster hängt –, dass die CDU versprochen hatte, dass sie etwas macht, aber letztlich nichts gemacht hat.

Die rot-grüne Landesregierung hat erhebliche zusätzliche Ressourcen zur Entlastung der Schulleiterinnen und Schulleiter aufgewendet. Mit dem Haushalt 2011 wurden für Grundschulen 340 Stellen, mit dem Haushalt 2012 für die übrigen Schulformen 224 Stellen und mit dem Haushalt 2013 197 Stellen zusätzlich für die Erhöhung der Anrechnung der Lei

tungszeit an größeren Systemen zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2014 sieht weitere 109 Stellen explizit für die Grundschulen vor. Summa summarum sind das 870 Stellen. Das entspricht einem Volumen von etwa 45 Millionen €. Das ist kein Pappenstiel. Das kann sich sehen lassen. Das ist mehr, als Sie in Ihrer Regierungszeit getan haben. Sie haben nämlich keinen Euro im Bereich der Leitungszeit investiert.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Mit dem Achten Schulrechtsänderungsgesetz wurde die Regelung getroffen, dass Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46 Schülerinnen und Schülern nur noch als Teilstandorte ohne eigene Leitung geführt werden können. Für solche Teilstandorte erhöhen sich die elf Wochenstunden Leitungszeit für den zweiten und jeden weiteren Standort im ersten Jahr um zunächst elf Wochenstunden, im zweiten um neun und auf Dauer um sieben Wochenstunden je Standort.

Die im Antrag der CDU-Fraktion geforderte Leitung von mehreren kleinen Grundschulen durch eine Rektorin oder einen Rektor ist bereits jetzt möglich und wird vertretungsweise auch praktiziert. Eine Dauerlösung – da hat Frau Pieper völlig recht – kann auf diese Weise allerdings nicht herbeigeführt werden.

Das Schulgesetz sieht angesichts zurückgehender Schülerzahlen für kleine Grundschulen mit weniger als 92 Schülerinnen und Schülern im Interesse des Erhalts von Teilstandorten und einer effektiven Ressourcensteuerung gerade eine Lösung über Grundschulverbünde vor.

Bei der Frage der Schulverwaltungsassistenten haben wir schon bei der zweiten Lesung darüber gesprochen, dass Sie sich hier etwas vormachen, wenn Sie meinen, das wäre ein Sparmodell und würde gleichzeitig alle möglichen Probleme lösen.

Meine Damen und Herren, hinsichtlich der im Antrag genannten 435 unbesetzten Schulleitungsstellen an Grundschulen kann ich Ihnen heute eine aktualisierte Zahl aus der letzten Woche geben. Die Zahl vakanter Leitungsstellen an den insgesamt 2.891 Grundschulen in NRW hat sich auf 360 verringert; es ist also etwas besser geworden. Den plumpen Zusammenhang mit der Nichtübertragung der Besoldungsanpassung straft diese Entwicklungszahl doch Lügen. Ich finde, Sie machen es sich etwas zu einfach, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Damit ich nicht falsch verstanden werde: Auch 360 unbesetzte Grundschulleiterstellen sind 360 zu viel. Wir müssen weiter daran arbeiten. Aber manche der Maßnahmen, die wir mit dem nächsten Haushalt und dem Achten Schulrechtsänderungsgesetz ergriffen haben, das erst zum kommenden Schuljahr gilt, werden erst Schritt für Schritt greifen. Ihren

Antrag beraten wird natürlich ausführlicher, aber ich finde ihn etwas zu kurzgegriffen, zumal Sie überhaupt nicht nachweisen, wie Sie das Problem systematisch angehen wollen. – Herzlichen Dank.