Protokoll der Sitzung vom 29.11.2013

Reform des § 107a sehr gut und sehr wichtig war. Und ich sage auch: Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut.

Ich möchte mit einem Hinweis auf Ihre aktuelle aktive Kommunalpolitik schließen. Vielleicht sollten Sie sich lieber darum kümmern, dass sich Stärkungspaktkommunen eben nicht an Ausbauprojekten beteiligen. Dies halte ich für falsch. Aber dafür ist der Landtag nicht die richtige Bühne. Vielmehr müssten Sie auf Ihrem Parteitag und in den Gremien vor Ort mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in den Clinch gehen und nicht den Landtag als Ausweichbühne nutzen. Ich halte den Antrag für schlicht überflüssig. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Abruszat.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Nettelstroth, ein ganz herzliches Dankeschön für diesen Antrag;

(Beifall von der FDP)

denn er bietet uns Gelegenheit, noch einmal über die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen zu sprechen. Im Übrigen fußt er auch auf dem schon vom Kollegen Mostofizadeh angesprochenen Gutachten, das wir beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben haben, der wiederum Prof. Oebbecke damit betraut hat. Über dieses Gutachten werden wir zu gegebener Zeit noch sprechen müssen.

Zum Antrag der Union sage ich ein wenig kritisch: Uns fehlen in dem Antrag konkrete Forderungen, wie wir das aufsichtsrechtliche Instrumentarium gegen eine ausufernde gemeinwirtschaftliche Tätigkeit verbessern können. Denn das ist ja letztendlich die Konsequenz, Herr Kollege Nettelstroth, über die wir diskutieren müssen. Dazu werden wir sicherlich im Ausschuss Gelegenheit haben.

Lieber Kollege Michael Hübner, es geht vor allem um Fragen, die hier von der Regierungskoalition nicht angesprochen worden sind. Es geht um die Frage: Wo hat kommunale Daseinsvorsorge eigentlich eine Grenze?

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Es geht um die Frage: Braucht eine Kommunalaufsicht nicht ein sicheres Prüfraster für Zulässigkeit kommunalwirtschaftlicher Aktivitäten? Es stellt sich die Frage: Welche Risikotragfähigkeit und Aufwandstragfähigkeit kann letztendlich eine Kommune eingehen und durch die ehrenamtlichen Räte selbst steuern? Das alles, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wichtige Fragen. Wir brauchen also aus unserer Sicht einen

neuen Diskurs, nicht um die generelle Frage der §§ 107, 107a GO wieder aufzuwärmen – der Streit ist Jahrzehnte alt –, aber wir müssen schon die entsprechenden Fragen dahingehend stellen, wo wir am Ende die Grenze kommunalwirtschaftlicher Betätigung setzen. Das ist auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Dass ich mit dieser Forderung nicht alleine stehe, sondern mich in guter Gesellschaft weiß, will ich Ihnen noch einmal sagen. Herr Kollege Mostofizadeh, Ihr Fraktionsvorsitzender hat schon im März dieses Jahres und auch in diesem Monat deutlich gemacht, dass Auslandsgeschäfte nicht zu den Aufgaben der Stadträte von Dinslaken oder Essen gehören. Er hat in der „NRZ“ gesagt – ich zitiere –:

„Die sollen sich um ihre Bürger kümmern und nicht um Projekte auf den Philippinen oder in Indien.“

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Hat er recht!)

Das ist einer der entscheidenden Sätze aus der Regierungskoalition. Selbst der Wirtschaftsminister dieses Landes, Herr Duin, wird in der „FAZ“ zitiert mit:

„Eine kritische Nachfrage, ob Stadtwerke Kraftwerke in aller Welt betreiben müssen, sei durchaus berechtigt.“

(Beifall von der FDP und der CDU)

Herr Kollege Hübner, dazu hätte ich gerne von Ihnen etwas gehört. Wir werden das sicherlich im Ausschuss vertiefen. Aber dass Sie hier dieser Debatte ausweichen, zeigt, dass Sie an dieser Stelle möglicherweise nicht nur das reine Gewissen haben.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Sie haben Schleusen geöffnet und merken jetzt, welche Konsequenzen das nach sich zieht. Insofern ist das, was Herr Mostofizadeh zum Thema „STEAG“ gesagt hat, bemerkenswert. Auch er hat kritische Worte zu diesem Themenfeld gefunden. Es lohnt sich, dies an anderer Stelle zu vertiefen.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch eines sagen: Wenn wir Kommunen wie Oberhausen, Duisburg, Essen und andere haben, die hochverschuldet sind, die im Stärkungspakt sind und von anderen Kommunen Stärkungspakthilfen bekommen, und zwar auch, wie wir seit ein paar Tagen wissen, über den Kommunal-Soli, dann ist das auch eine Frage der interkommunalen Akzeptanz. Es wird sehr kritisch gefragt, was diese hochverschuldeten Städte mit den Steuergeldern machen.

(Beifall von der FDP, der CDU und Robert Stein [fraktionslos])

Darauf, Herr Kollege Hübner, haben Sie keine Antwort. Es gibt ja zum Teil das blanke Entsetzen in den Kommunen, die diesen STEAG-Deal eingefädelt haben. Gleiches gilt für Betätigungen oder Beteiligungen im Bereich von Aktienportfolios, deren Werte sich aufgrund der Situationen am Kapitalmarkt pulverisiert haben.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist doch Unsinn!)

Da kann man schon darüber diskutieren, ob sich eine Stadt wie Düsseldorf nicht besser entschieden hat, Herr Kollege Mostofizadeh, als die Stadt Essen vor einigen Jahren. Es geht also schon um ordnungspolitische Fragestellungen, die Sie leider an dieser Stelle ausblenden. Aber wir werden darüber hoffentlich im Ausschuss diskutieren. Ihre Zwischenfrage beantworte ich gerne. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Ich habe Sie so verstanden, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade beschrieben, dass sich aus Ihrer Sicht hochbelastete Kommunen an einer wie auch immer gearteten privatwirtschaftlichen Betätigung beteiligt hätten.

Aus meiner Sicht sind es – darauf hätte ich gerne eine Antwort – aber eben nicht die Kommunen, sondern mittelbare Beteiligungen der Kommunen, die sich daran beteiligt haben. Sie wissen ganz genau, auch wenn Sie auf den – in Anführungszeichen – „STEAG-Deal“ hingewiesen haben, dass es die Stadtwerke waren, die sich daran beteiligt haben. Dazu haben wir im Rahmen der Debatte um den § 107 direkt im Jahr 2010 umfassende Erläuterungen gegeben, im Übrigen auch zur kommunalen Daseinsvorsorge.

Ganz herzlichen Dank für die Bemerkung, Herr Kollege Hübner. Ich will gerne darauf mit den Worten Ihres eigenen Wirtschaftsministers antworten, der in der „Wirtschaftswoche“ am 19. Oktober Folgendes gesagt hat – dann erschließt sich genau die Kette –:

„Die Städte werden eine Sparorgie hinlegen müssen, die ihresgleichen sucht. … Wenn dort die Verluste von den Kraftwerken reinregnen und die Städte Wertberichtigungen vornehmen müssen, dann wird das eine Katastrophe. Da schließt dann auch noch das letzte Hallenbad, weil die Kraftwerke so hohe Verluste produzieren.“

Ich finde, einen besseren Kronzeugen für meine Rede als Ihren Wirtschaftsminister kann ich eigentlich gar nicht haben. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Nun spricht für die Piratenfraktion Herr Herrmann.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Anlass für den Antrag der CDU-Fraktion ist offensichtlich der Kauf der STEAG durch das Stadtwerke-Konsortium RheinRuhr. Zum 2. März 2011 kaufte das Konsortium 51 % der Anteile an der STEAG. Demnächst soll auch der Rest übernommen werden.

Die näheren Umstände und Bedingungen des Deals bleiben aber unter Verschluss. Das musste auch der Bochumer Ratsherr Gräfingholt erfahren, dem gerade einmal eine Stunde Akteneinsicht gewährt wurde. Er muss nun vor dem Verwaltungsgericht klagen, um mehr als einen kurzen Blick auf die Teile des Vertragswerks werfen zu dürfen.

Transparenz ist beim sogenannten STEAG-Deal offensichtlich ein Fremdwort. Dabei wäre doch die Veröffentlichung der Details das Mindeste, was der Bürger erwarten darf.

Nun argumentiert Herr Hübner, dass sich die Städte nicht unmittelbar beteiligen; das täten vielmehr Konsortium bzw. die Stadtwerke als Privatunternehmen. Diese müssten sich nicht so transparent geben wie der Staat. Das ist aber eine juristische Spitzfindigkeit, die unserer Meinung so nicht zulässig ist.

Zu dieser Ansicht kommt auch Prof. Dr. Oebbecke, der in seinem Gutachten, auf dem der Antrag der CDU letztlich basiert, anmerkt, dass nach § 108 Abs. 6 Gemeindeordnung auch Tochter- und Enkelgesellschaften an die Bestimmungen der Gemeindeordnung zur wirtschaftlichen Betätigung gebunden seien.

Allerdings merkt er wörtlich auch an, es gebe „Umgehungsmöglichkeiten“. Auch könne die Aufsichtsbehörde – also die Kommunalaufsicht – im Rahmen ihres Ermessens auf die Durchsetzung der Vorgaben verzichten. Es kommt also maßgeblich auf den politischen Willen an. An dieser Stelle sind die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen gefragt. Wie ernst nehmen Sie Ihre eigenen Worte von Transparenz im Koalitionsvertrag? Wie ernst nehmen Sie Ihre Verantwortung gegenüber den Bürgern? Diese Fragen stellen sich umso dringender, als Prof. Dr. Oebbecke ganz klar in seinem Gutachten feststellt, dass der Erwerb der STEAG im Hinblick auf die Aufwandstragfähigkeit und Risikotragfähigkeit bei den Städten in schwieriger Haushaltslage mit § 107a Abs. 1 GO unvereinbar wäre.

Insbesondere die Risiken sind unüberschaubar, weil erstens die STEAG immer noch zu großen Teilen auf Steinkohle setzt, was mit nationalen und internationalen Klimaschutzzielen in Konflikt steht. Zum Zweiten sind die Risiken eines international tätigen Unternehmens mit Kraftwerken in Staaten außerhalb der EU weder abschätzbar noch kontrollierbar. Man denke zum Beispiel an Naturkatastrophen wie den Taifun Haiyan. Die STEAG betreibt ein Kohlekraftwerk auf den Philippinen.

Natürlich wäre auch der Kernhaushalt der Kommunen sehr schnell betroffen. Die Haushaltssperre durch den Kämmerer in Essen wurde nicht zuletzt durch die Hiobsbotschaften von der RWE ausgelöst. Bei der STEAG würde sich eine ähnliche Situation kaum anders auf die kommunalen Haushalte auswirken.

Das eigentliche Problem liegt aber auf einer viel grundsätzlicheren Ebene: Wie ernst ist es uns mit der Demokratie und der Verfassung? Prof. Dr. Oebbecke stellt nämlich in seinem Gutachten fest, dass die Vereinbarkeit der Vorschriften der Gemeindeordnung zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen außerhalb ihres Gebiets mit der Verfassung – ich zitiere wörtlich – „äußerst zweifelhaft“ ist.

Deutlicher kann man es kaum sagen. Aber es kommt noch schlimmer. Diese Bedenken sind alle bekannt, nur möchte sie niemand klären lassen. Im weiteren Verlauf des Gutachtens wird argumentiert, dass sich das Risiko, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelung kassiere, gering sei, weil niemand ein Interesse an einer Klärung habe.

Auch mache es die enge Verbindung zwischen Landes- und Kommunalpolitik unwahrscheinlich, dass vonseiten der Politik dagegen geklagt werde. Also: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich möchte fortfahren.

Keine Zwischenfrage. – Bitte schön.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Im Klartext heißt es doch, dass die Verfassung der Politik egal ist, wenn man einen Nutzen aus dem Verfassungsbruch ziehen kann. Nichts weniger bedeutet diese Aussage im Gutachten.