Herr Minister Remmel, die Menschen, denen Sie doch angeblich immer so gut zuhören, kämpfen jedenfalls weiter entschlossen gegen den Windwahnsinn im Wald und für den Erhalt ihrer Landschaft und der wertvollen Lebensräume. Die FDP wird die Bürger dabei unterstützen. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich grüße auch die wenigen Zuschauer auf der Tribüne. Lieber Herr Busen, liebe FDP-Kollegen, Sie sprechen sich mit dem vorliegenden Antrag gegen den Bau von Windrädern im Wald aus und begründen dies – wie wir gerade gehört haben – mit den großen Belastungen für Tiere, Wald, Grundwasser und Menschen. Sie stellen in Ihrem Antrag die Bedeutung
Ich habe mir aufgeschrieben: Darin sind wir uns einig; das können wir grundsätzlich unterschreiben. – Doch nach Ihren kruden Ausführungen, die ich gerade gehört habe, fällt es mir schwer, diese Formulierung jetzt zu wählen.
In den Windrädern, ihrer Aufstellung, dem Betrieb und den Anschlüssen – das haben Sie uns hier gerade wieder vorgeführt – sehen Sie eine große Gefahr für die Wälder, für die darin lebenden Tiere und für die Menschen, die Naherholung suchen. Als Kronzeugen für diese Belastung führen Sie unter anderem den kürzlich veröffentlichten Waldzustandsbericht an.
Bei aller Sympathie für Ihre Sorge um die nordrheinwestfälische Waldlandschaft muss ich leider feststellen, dass Sie hier Dinge miteinander vermischen, die nichts miteinander zu tun haben, und ein Bild zeichnen, das so nun überhaupt nicht stimmt.
Ja, der Waldzustandsbericht hat uns aufgezeigt, dass wir dringend konsequent vorangehen müssen. Nur noch 27 % unserer Bäume sind ohne Schäden. Viele Faktoren belasten den Wald, darunter gerade auch die klimatischen Bedingungen. Das immer trockenere Klima in der Hauptvegetationszeit macht den Bäumen zu schaffen. Dass hier gehandelt werden muss, das ist uns allen klar.
SPD und Grüne haben deswegen beispielhaft mit dem Klimaschutzgesetz einen Weg beschlossen, um dem Klimawandel aktiv zu begegnen und damit auch dem Wald zu helfen. Mehr Unterstützung von den Waldfreunden der FDP wäre dabei schön gewesen!
Was mich an Ihrem Antrag am meisten stört, ist das Zerrbild, das Sie hier zeichnen. Man könnte den Eindruck bekommen, als würde hier wild drauflosgebaut, als würden überall würden Schneisen in den Wald geschlagen, Windräder aus dem Waldboden schießen und Tiere scharenweise aus dem Wald fliehen.
Würde man dies alles so nehmen, wie Sie es schildern, dann müsste man glauben, dass es keine Regeln bzw. Richtlinien gibt, nach denen man vorgehen muss. Das Gegenteil ist der Fall. Der Erlass von 2011 beruht doch gerade auf einer Abwägung zwischen den Interessen des Naturschutzes und den Zielen der Energiewende.
Es gibt reichlich Lektüre dazu, welcher rechtliche Rahmen hier greift, allen voran natürlich der Leitfaden zu Windenergie im Wald, den das Umweltministerium herausgegeben hat. Darin sind ja klare Regeln enthalten, gerade hinsichtlich der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft. So sind beispielsweise FFH- und Vogelschutzgebiete Tabuflä
chen. Eine Artenschutzprüfung bei Genehmigungsverfahren ist nach Bundesnaturschutzgesetz durchzuführen.
Sie verweisen zudem auf den Flächenverbrauch, den der Bau von Windrädern mit sich bringt. Die in Ihrem Antrag angesprochenen Beeinträchtigungen, die Breite der Schneisen – all das findet sich in der Richtlinie wieder. Man kann den Eindruck gewinnen, dass Sie sich bei der Formulierung inhaltlich genussvoll bedient haben. Es wäre nur schön gewesen, wenn Sie auch die in dem Leitfaden gesammelten Maßnahmen und Regelungsmechanismen zum Schutz von Flora und Fauna ebenso wie zum Schutz des Bodens beachtet hätten.
Ein gutes Beispiel ist auch die Zuwegung, die Sie ansprechen. Dass sich die Landesregierung hierzu Gedanken gemacht hat, lässt sich wiederum sehr gut durch den Leitfaden belegen. Darin heißt es nämlich, dass Windenergieanlagen möglichst dort geplant werden sollen, wo Straßen und befestigte Wege bereits vorhanden sind und die Zuwegung somit keine oder nur geringfügige Wegeneubaumaßnahmen nach sich zieht. – Auch das alles regelt der Erlass.
Vor allem aber begründen Sie Ihren Antrag mit dem besonders großen Widerstand unter anderem der Naturschutzverbände gegen die Nutzung der Windkraft im Wald. Hier wird es richtig peinlich für Sie.
Ich darf an dieser Stelle mit Erlaubnis des Präsidenten einmal zitieren, was die Naturschutzverbände verlautbart haben. Josef Tumbrinck für den NABU hat gesagt:
„Hier ist die Grundlage für eine gute fachliche Bearbeitung und Beurteilung von Vorhaben gelegt worden.“
„Es ist amüsant, dass die FDP plötzlich den Naturschutz für sich entdeckt, wenn es darum geht, ihn als Vehikel gegen die Bürger-Energiewende einzusetzen.“
„Zu offensichtlich diene er nur dazu, einer am Abgrund stehenden Partei zu mehr Aufmerksamkeit zu verhelfen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, eine uneingeschränkte Nutzung des Waldes für Windenergie, wie Sie sie in Ihrem peinlichen Antrag suggerieren, gibt es nicht und wird es nicht geben.
on im Ausschuss und gebe die Hoffnung nicht auf, dass auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, in der sachlichen Diskussion so manchen Erkenntnisgewinn für sich verbuchen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Karlheinz Busen, dein Vortrag hat mich doch etwas gewundert, wenngleich ich zugeben muss, dass in der Vergangenheit auch das Thema „Windenergieanlagen im Wald“ in unseren Reihen nicht unumstritten war.
Uns eint hier im Haus sicherlich alle die Tatsache, dass wir wissen bzw. spüren, dass die Vorbehalte gegen Standorte im Wald fast nur auf emotional begründeten Argumenten beruhen. Wir sollten uns hier aber von sachlichen Erwägungen leiten lassen.
Der Waldanteil in Deutschland beträgt mit über 11 Millionen ha etwa ein Drittel der Fläche der Bundesrepublik. Bei uns in Nordrhein-Westfalen nimmt der Wald mit 871.000 ha ca. 25,5 % der Landesfläche ein.
Die Waldflächen bei der Standortbestimmung generell auszuklammern ist sachlich nicht gerechtfertigt, benachteiligt die Eigentümer von geeigneten Flächen – Eigentümer sind neben Privatpersonen natürlich auch Kommunen und das Land – und verhindert, dass bestens geeignete Standorte genutzt werden können. Das sage ich nicht nur in Richtung der Antragsteller, sondern auch in Richtung des Umweltministers. Bis auf eine Richtlinie mit empfehlendem Charakter habe ich aus Ihrem Haus bisher wenig Konkretes dazu gesehen, Herr Remmel.
Leider haben die Antragsteller entgegen der bei ihnen sonst bekannten Technologie- und Wirtschaftsfreundlichkeit nur Gegenargumente angeführt und mit Zahlen und Argumenten gearbeitet, die sicherlich nur in ganz wenigen Extremfällen – die von Karlheinz Busen angenommenen Zahlen mag es ja geben – zutreffen. Schade, dass Sie, verehrte FDP-Kollegen, eine solche Argumentationslinie aufgebaut haben, die so gar nicht zu Ihnen passt. Der BUND muss ja fürchten, dass er sein Alleinstellungsmerkmal verliert.
Baumaßnahmen will ich hier und heute nicht bewerten. Dafür gibt es den Fachausschuss. Aber als jemand, dem Windenergieanlagenbaustellen aus eigener Anschauung bekannt sind, überraschen mich Ihre Einlassungen zum Beispiel zum Grundwasser, zum Flächenverbrauch und zur Netzanbindung schon.
Weder wird der von Ihnen angeführte Waldzustandsbericht durch Windenergieanlagen primär beeinflusst, noch wird die Funktion des Waldes grundsätzlich verändert. Wertvolle Wälder mit alter und artenreicher Flora und Fauna, wie sie zum Beispiel in Kernzonen von Biosphärenreservaten oder Naturschutzgebieten zu finden sind, sowie wichtige Erholungswälder kommen für eine Nutzung durch Windenergie ohnehin nicht infrage.
Es gibt allerdings stark genutzte und ökologisch weniger wertvolle Wälder, die sich aus Naturschutzsicht für einen Ausbau der Windenergie anbieten. So hat ein Kiefern- oder Fichtenmonoforst oft nur einen geringen ökologischen Wert und wäre als Standort für eine Windenergieanlage möglicherweise besser geeignet als ein Standort im offenen Gelände. Der Abstand zu Wohngebäuden, Schall- und Schattenemissionen sind ebenfalls Pro-WaldArgumente.
Mit der technischen Weiterentwicklung stehen uns heute Anlagen mit ca. 140 bis 150 m Nabenhöhe zur Verfügung, die eine erfolgreiche Stromproduktion und einen weitgehenden Schutz der Vogelwelt gewährleisten. Rot-, Nieder- und Schwarzwild haben ohnehin kein Problem mit einer Windenergieanlage. Das weiß auch der Jäger Karlheinz Busen.
Ich bin übrigens gespannt, wie Sie, Herr Remmel, mit der Öffnungsklausel für die Länder im Bundesbaugesetz umgehen werden, die es beim Bau von Windenergieanlagen ermöglicht, länderspezifische Regeln über Mindestabstände zur Wohnbebauung festzulegen. Ich denke, da können Sie nicht länger zuschauen und hoffen, keine Entscheidung zwischen Klimaschutz und Umweltschutz treffen zu müssen.
Schon am 13. September 2011 hat das Bundesumweltministerium gemeinsam mit dem Deutschen Naturschutzring die Fachtagung „Windenergie im Wald“ durchgeführt. Ziel der Veranstaltung war es seinerzeit, Wege für einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie im Wald aufzuzeigen. Es waren Experten von Naturschutzverbänden, ökologischen Gutachterbüros, den bayerischen Staatsforsten, dem Wirtschaftsministerium in Rheinland-Pfalz, Betreiber von Windparkprojekten, Fledermausexperten sowie juristische und Naturschutzexperten vom Bundesverband Windenergie als Referenten eingeladen. An der Veranstaltung nahmen über 100
Fachleute teil. Es herrschte dabei eine große Zustimmung und Übereinstimmung, dass in Zukunft auch Standorte insbesondere in intensiv genutzten Wirtschaftswäldern für die Windenergie naturverträglich erschlossen werden können.
Die CDU-Landtagsfraktion hat in ihrem energiepolitischen Papier ebenfalls festgehalten, dass geeignete Waldflächen nach einer besonderen Prüfung nicht unberücksichtigt bleiben. Die Betonung liegt auch hier auf „besondere Prüfung“. Natürlich wollen wir keinen Freifahrtschein für Windanlagen im Wald ausstellen.