Da frage ich mich natürlich: Warum sagen Sie das dann nicht offen? Warum sprechen Sie das denn nicht aus? Sie haben doch noch vor Kurzem in einer Bundesregierung gesessen, die ein Energiekonzept beschlossen hat, das den Ausbau der Erneuerbaren bis 2020 auf gut 35 % vorgesehen hat. Sie haben in einer Bundesregierung gesessen, die den Atomausstieg beschlossen hat.
Dann müssen Sie doch zumindest heute hier erklären, dass Sie zu diesen Verabredungen, die wir 2011 gemeinsam in Bundesrat und Bundestag beschlossen haben, nicht mehr stehen. Es wäre ehrlich gewesen, zu erklären, dass Sie nicht mehr zu diesen gemeinsamen Zielen stehen, eine umfassende Energiewende in Deutschland einzuleiten, einen entsprechenden Ausbau vorzunehmen und auf erneuerbare Energien zu setzen. Erst dann wird es nämlich logisch.
So mutet Ihr Antrag an wie aus den 80er- oder 90er-Jahren, als die Diskussion doch so einfach war: Der Strom kommt aus der Steckdose. Für den Strom haben wir im Übrigen Atomkraft und große Kraftwerke.
Wenn Sie gegen die Nutzung von Windenergie im Wald in Nordrhein-Westfalen sind, müssen Sie schon erklären, wie denn sonst erneuerbare Energie in Nordrhein-Westfalen erzeugt wird. An welchen Stellen soll das denn sonst erfolgen, wenn die Windräder nicht im Wald stehen sollen? Wie soll es gehen? Dazu haben Sie heute kein Wort verloren.
Wir könnten im sachlichen Diskurs darüber reden, wie wir landesplanerisch die Absicherung verbessern, was die Flächenausweisung von 1,5 oder 1,6 % angeht. Wir könnten darüber reden, ob der Leitfaden zur Windenergie im Wald überarbeitet, ob er an der einen oder anderen Stelle verändert werden muss. Wir könnten darüber reden, ob der Leitfaden zum Artenschutz richtig oder falsch ist.
Darum geht es Ihnen aber gar nicht. Ihnen geht es darum, zu diskreditieren, Protest zu sammeln und daraus möglicherweise eine Bewegung gegen die Erneuerbaren und gegen die Energiewende in
Diese Haltung muss man offenlegen. Da muss man Ihnen wirklich die Maske vom Gesicht reißen und zeigen, dass es Ihnen eigentlich um diese Frage geht – und nicht um die Frage der Abwägung, die jeweils neu zu treffen ist: Werde ich an der einen oder anderen Stelle eine Windenergieanlage zulassen oder nicht?
Sachlich und fachlich sind die Argumente abgewogen. Wir haben gegenüber der Zeit, als Windenergie im Wald in Nordrhein-Westfalen nicht erlaubt war, mit den verschiedenen Erlasslagen und den Hilfestellungen deutliche Veränderungen herbeigeführt. Das werden wir mit den Veränderungen im Landesentwicklungsplan abschließen.
Herr Minister, vielen Dank für die Erlaubnis einer Zwischenfrage. – Sie haben gerade gesagt, Sie hätten gerne eine sachliche Diskussion und nicht nur die Bündelung eines Protestes. Wie bewerten Sie es, dass zum Teil vor Ort Vertreterinnen und Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen und SPD als Ratsvertreterinnen und Ratsvertreter die Bürgerinitiativen anführen und gegen die Windenergie vor Ort arbeiten? Das ist jetzt keine provozierende Frage; Sie sprechen ja die inhaltliche Diskussion an. Aber müssen Sie als Ministerium nicht auch darauf einwirken, die Informationspolitik vor Ort auch in Ihren eigenen Reihen besser zu gestalten?
Ich komme selber aus einer Region mit über 70 % Waldanteil. Ich biete denjenigen, die noch nicht da waren, gerne an: Kommen Sie nach SiegenWittgenstein und lassen Sie uns die Projekte dort anschauen. Sie sind in größtmöglichem Konsens mit den Bürgerinnen und Bürgern und mit fast allen Fraktionen in den dortigen Räten auf den Weg gebracht worden.
Zurzeit finden auch in vielen anderen Räten Diskussionen statt. Ich will gar nicht leugnen, dass es an einer einen oder anderen Stelle aus bestimmten Überlegungen Proteste gibt. Aber wir haben bei Weitem nicht mehr die Situation, die wir beispiels
weise Anfang des Jahres 2000 durchgängig im Münsterland hatten. Es gibt eine Veränderung im öffentlichen Meinungsbild und eine Veränderung vor Ort, weil die Notwendigkeit, in erneuerbare Energien zu investieren, in der Breite der Bevölkerung eingesehen wird.
Dabei spielt auch der gute Grund eine Rolle, dass mit erneuerbaren Energien Wertschöpfung in den Regionen verbunden ist und etwas zurückkommt, was weggegangen ist. Das wissen die Menschen vor allem dann, wenn sie beteiligt sind. Und das versuchen wir breit im Land zu organisieren.
Ich leugne also gar nicht, dass es Widerspruch gibt. Mit diesem Widerspruch muss man sich auseinandersetzen. Er ist jeweils spezifisch. Deshalb muss man auch spezifisch auf den Widerspruch eingehen und kann ihn nicht pauschal zur Debatte stellen, wie das der Kollege Busen heute hier getan hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich möchte an dieser Stelle schon noch etwas grundsätzlicher werden. Wenn wir die Energiewende gemeinsam wollen, dann müssen wir auch die Verantwortung übernehmen, zu sagen, wo sie denn stattfindet. Diese Verantwortung nehmen Sie nicht wahr.
Sie wollen Freiheit ohne Verantwortung praktizieren. Ein anderer Teil des Parlaments will Freiheit zur Verantwortung. Das ist der Unterschied.
Vielen Dank, Herr Minister Remmel. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und damit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung.
Wollten Sie noch einmal sprechen? Pardon, ich habe Sie zu spät gesehen. Ich muss einmal nachschauen. – Sie haben aber minus 21 Sekunden.
In diesem Fall kann ich Ihnen das Mikrofon leider nicht öffnen, Herr Kollege, denn Sie haben keine Redezeit mehr; Sie sind schon im Minus. Tut mir leid, aber im neuen Jahr gibt es neue Chancen. Nach Weihnachten geht das politische Jahr weiter.
Ich sehe auch niemanden, der noch Redezeit abgeben will. Das wäre auch noch schöner. So vorweihnachtlich sind wir auch nicht gestimmt.
sache 16/4446 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk; abschließende Abstimmung im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung. Gibt es da Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Nicht der Fall. Einstimmig so überwiesen.
tungen im Bereich der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/4309
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben (siehe Anlage 2). Damit entfällt die Aussprache, und wir kommen unmittelbar zur Abstimmung.
Der Ausschuss, der schon mehrfach genannt wurde, empfiehlt in Drucksache 16/4309, den Gesetzentwurf Drucksache 16/3970 unverändert anzunehmen. Wer stimmt dem so zu? – Die Fraktion der Piraten und der fraktionslose Kollege Stein, die Fraktion der SPD, die Fraktion der Grünen, die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der FDP-Fraktion ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/4309 mit breiter Mehrheit im Hohen Hause angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/3970 in zweiter Lesung verabschiedet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will trotz der vorgerückten Zeit einige kurze Ausführungen zum Korruptionsbekämpfungsgesetz machen. Dabei will ich mich im Wesentlichen darauf konzentrieren, dass die Anhörung – anders als ein uns vorliegender Änderungsantrag hier den Anschein erwecken soll – ergeben hat, dass sich erstens das Korruptionsbekämpfungsgesetz in NRW bewährt hat, zweitens die Novellierung sinnvoll ist und drittens die nach der Anhörung geäußerten Bedenken im Wesentlichen gegenstandslos sind.
Lassen Sie mich das kurz begründen. – Die Tatsache, dass sich das Gesetz bewährt hat, lässt sich alleine von einer Zahl ableiten: Vor Inkrafttreten des Gesetzes gab es exakt eine einzige Anzeige zu einem Korruptionsfall, wie der Sachverständige des LKA in der Anhörung ausgeführt hat.
Wir haben, seitdem unser Korruptionsbekämpfungsgesetz gilt, 177 Anzeigen erhalten. Das ist ein Hinweis darauf, dass das Gesetz wirkt und dass Prävention funktioniert. Denn die Tatsache, dass uns jetzt mehr Fälle vorliegen, deutet nicht darauf hin, dass es jetzt mehr Fälle gibt, sondern sie deutet nur darauf hin, dass jetzt endlich Fälle zur Anzeige gebracht werden. Das heißt: Dieses Gesetz wirkt.
Wir haben darüber hinaus auch einige Punkte identifiziert, die ein bisschen schwierig sind. So haben wir zum Beispiel diskutiert, wo ein Vergaberegister sinnvollerweise anzusiedeln ist. Ich gebe unverhohlen zu – das ist ja heute im Laufe des Tages an mehreren Stellen schon angesprochen worden –, dass wir ein einheitlich geführtes Vergaberegister auf Bundesebene für die bessere Lösung gehalten hätten.